ewp Projektentwicklungs GmbH & Co. KG – bilanziell überschuldete Gesellschaft

Diese Bilanz ist sicherlich keine gute Bilanz, denn diese Bilanz zeigt erneut eine bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft an und diese hat sich dann im letzten Bilanzjahr nochmals erhöht. Hier ist nun Handeln angesagt.

ewp Projektentwicklungs GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

18.154,00 25.711,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

2,00 1,00

II. Sachanlagen

18.152,00 25.710,00

B. Umlaufvermögen

7.241.988,75 9.183.898,85

I. Vorräte

3.621.632,54 3.473.789,43

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

3.569.812,53 5.553.816,31

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

50.543,68 156.293,11

C. Nicht durch Vermögenslage gedeckter Fehlbetrag

926.658,13 836.761,24

Summe Aktiva

8.186.800,88 10.046.371,09

PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

0,00 0,00

I. Kapitalanteile Kommanditisten

30.000,00 30.000,00

II. Verlustsonderkonten der Kommanditisten

-956.658,13 -866.761,24

III. Nicht durch Vermögenslage gedeckter Fehlbetrag

926.658,13 836.761,24

B. Rückstellungen

459.526,00 715.300,00

C. Verbindlichkeiten

7.727.274,88 9.331.071,09

Summe Passiva

8.186.800,88 10.046.371,09

ANHANG

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt.

Das gesetzliche Gliederungsschema (§§ 266, 275 HGB) wurde um die Posten `Forderungen gegen Kommanditisten` und `Verbindlichkeiten gegenüber Komplementären` erweitert.

Nach den in § 267 HGB i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft & Co. KG.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden sofort abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu durchschnittlichen Einstandspreisen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

B. Erläuterungen zur Bilanz

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 5.460,00 (VJ: EUR 5.460,00) enthalten.

II. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

Mietgarantien EUR 213.100,00 (VJ: EUR 530.400,00)

Ausstehende Rechnungen EUR 60.500,00 (VJ: EUR 103.000,00)

Gewährleistungen EUR 37.700,00 (VJ: EUR 44.000,00)

Jahresabschlusskosten EUR 22.600,00 (VJ: EUR 11.300,00)

Aufbewahrungskosten EUR 7.600,00 (VJ: EUR 7.600,00)

Personalkosten EUR 5.000,00 (VJ: EUR 4.150,00)

Sonstige EUR 14.718,00 (VJ: EUR 14.850,00)

III. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten

insgesamt

Restlaufzeit

bis 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre

EUR

EUR

EUR

EUR

Verbindlichkeiten

7.727.274,88 7.468.384,12 258.890,76 ( 0,00

(Vorjahr)

(9.331.071,09) (9.069.189,47) 261.881,62) (0,00)

davon aus Steuern

111.210,08

(Vorjahr)

(108.977,03)

davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

0,00

(Vorjahr)

(0,00)

C. Ergänzende Angaben

I. Geschäftsführung

Die Geschäftsführung erfolgt durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die ewp Verwaltungs GmbH, Wittenburg, vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Lutz Eichel, Wittenburg, Bauingenieur.

II. Arbeitnehmer

Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter betrug: 20

III. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

 

Hamburg, den 15. März 2021

gez. Lutz Eichel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. März 2021

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