EVVE Gläubigerversammlung – Keine Masse vorhanden! Was ist mit Schadensersatz gegenüber der E & S Ertrag Und Sicherheit aus Österreich?

Die Gläubigerversammlung des EVVE im Amtsgericht Charlottenburg in Berlin am 24.11.2015 begann mit der ernüchternden Erklärung des Insolvenzverwalters, dass er derzeit lediglich 126,03 Euro in der Kasse habe. Spätestens da musste jedem Anleger des EVVE klar sein, dass er seinen Schaden nur bei den Vermittlern und Vertrieben ersetzt erhält.

EVVE hatte keine erwähnenswerten eigenen Bankkonten

Nach der derzeitigen rechtlichen Einschätzung des Insolvenzverwalters hat der EVVE zwar rund 30 Millionen Euro an Anlegergeldern vereinnahmt. Nachdem erste Geldwäschevorwürfe laut geworden waren, wies der EVVE seine Anleger jedoch an, das Geld auf Konten des BDT Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. in Köln zu überweisen. Aus diesem Grund ist es sehr fraglich, ob das vereinnahmte Geld zur Insolvenzmasse des EVVE gerechnet werden kann. Resch Rechtsanwälte empfehlen daher allen Anlegern, ihre Forderungen gegen den EVVE auch in den Parallelinsolvenzverfahren des BDT und der TMS anzumelden.

EVVE kann kein Gold und Silber zugeordnet werden

Es sei auch klar, so der Insolvenzverwalter weiter, dass dem EVVE kein Gold bzw. Falschgold zugeordnet werden könne. Alle Einkäufe der echten und falschen Metalle seien über die TMS Dienstleistungs GmbH erfolgt. Da der EVVE aber als einzige Unternehmung innerhalb des Dreigestirns BWF Stiftung/TMS Dienstleistung/EVVE mit Silber gehandelt habe, sei denkbar, dass sich später das Silber dem EVVE zuordnen lasse, so führte der Insolvenzverwalter aus.

Anleger haben beim EVVE kein Eigentum erworben!

Völlig eindeutig ist aber, dass keiner der Anleger, die zumeist aus Österreich, der Tschechischen Republik oder der Slowakei kommen, tatsächlich Eigentümer des Goldes oder des Silbers geworden sei. Eine eigentumsrechtliche Zuordnung für die Käufer sei nicht rechtlich möglich, stellte der Insolvenzverwalter fest. Das Konzept des „Noble Metal Owner“ ist mithin ein Schwindel.

Razzia bei EVVE im Februar 2015

Zur Erinnerung: Im Februar 2015 war im Zuge einer Razzia im Zusammenhang mit der BWF Stiftung das gesamte Vermögen des EVVE, der TMS Dienstleistungs GmbH und der BWF Stiftung von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden, einschließlich aller Edelmetallbestände in dem Tresor in Berlin-Wannsee. Im Zuge der Prüfung stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass davon nur 5 % des Goldes echt sind. 95 % sind also Falschgold.

Anlegergelder sind verschwunden

Insgesamt sind für die BWF Stiftung und den EVVE rund 90 Millionen Euro vereinnahmt worden, wovon rund 30 Millionen Euro der vereinnahmten Gelder dem EVVE zugerechnet werden können. Neben den real vorhandenen Edelmetallbeständen von rund 10 Millionen Euro ist die Verwendung von weiteren rund 25 Millionen Euro nachvollziehbar. Über den Verbleib der Restsumme von 50 Millionen Euro bis 60 Millionen Euro besteht derzeit keine Klarheit. Ob dieses im Zuge des Strafverfahrens aufgeklärt werden kann, bleibt abzuwarten. Derzeit sind vier der Verantwortlichen in Untersuchungshaft.

Anspruch auf Schadensersatz gegen E&S Ertrag & Sicherheit

Allen Anlegern muss klar sein, dass sie also aus dem Insolvenzverfahren nicht erwarten können, ihr Geld zurückzuerhalten. Es bleiben aber Haftungsansprüche gegen die Vermittler in Österreich und Deutschland. Erste Klagen gegen E & S Ertrag und Sicherheit in Graz sind in Vorbereitung. Der E & S wird vorgeworfen, dass sie ein Konzept angeboten hat, das den Anlegern nicht das Eigentum an den Edelmetallen Gold und Silber vermittelt hat. Die Urkunde Noble Metal Owner, die also genau dies bestätigte, war damit falsch. Nach Einschätzung von Resch Rechtsanwälte ergibt sich daraus ein Schadensersatzanspruch.

Die entsprechenden Ansprüche werden in Kooperation mit österreichischen Anwälten durchgesetzt.

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