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Eurotempus GmbH muss rückabwickeln

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der eurotempus GmbH, Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Praß, am 15. Dezember 2015 das Einlagengeschäft untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte angeordnet.

Die eurotempus GmbH hatte auf der Grundlage von Darlehensverträgen, die eine unbedingte Rückzahlung vorsahen, gewerbsmäßig Gelder angenommen, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit betreibt die eurotempus GmbH das Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die eurotempus GmbH, die angenommenen Gelder unverzüglich zurück zu zahlen. Für die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte wurde nach § 37 Abs. 1 Satz 2 KWG Herr Rechtsanwalt Klaus Siemon, Köln, als Abwickler bestellt.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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