EuGH und Polen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Montag entschieden, dass die Bemühungen der polnischen Regierung, das Justizsystem des Landes umzubauen, gegen EU-Recht verstoßen. Dieses Urteil, das auf einer Klage der EU-Kommission beruht, ist nicht das erste in dem Streit zwischen Warschau und der EU-Kommission, aber es hat weitreichende Konsequenzen.

EU-Justizkommissar Didier Reynders hat das Urteil begrüßt und betont, dass es ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung einer unabhängigen Justiz in Polen sei. Der EuGH hat klargestellt, dass die polnischen Regelungen keinen Zugang zu einem unabhängigen und unparteiischen Gericht gewährleisten. Dies bedeutet, dass die nationalen Gerichte überprüfen können müssen, ob sie selbst oder andere Gerichte den Anforderungen des Unionsrechts entsprechen.

Der Hintergrund dieser Entscheidung ist eine Klage der EU-Kommission aus dem Jahr 2021, in der sie argumentiert, dass mehrere polnische Regelungen gegen EU-Recht verstoßen. Als Hüterin der EU-Verträge ist die Kommission dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten das EU-Recht einhalten. Der aktuelle Streit betrifft unter anderem ein Gesetz zur Disziplinierung von Richtern.

Polen hat eine endgültige Niederlage im Streit um die Unabhängigkeit und das Privatleben von Richtern erlitten. Der EuGH hat entschieden, dass die Regelung, die es erlaubt, die Mitgliedschaft von Richtern in Verbänden, Organisationen oder Parteien öffentlich zu machen, gegen EU-Recht verstößt. Dieser Eingriff in die Privatsphäre ist rechtswidrig, so das Urteil des EuGH.

Besonders die mittlerweile abgeschaffte Disziplinarkammer für Richter hat die Unabhängigkeit der Richter untergraben. Kritiker argumentieren, dass die von der polnischen Regierung eingerichtete Kammer vor allem dazu diente, unabhängige Richter einzuschüchtern und zu bestrafen, wenn sie zu kritisch waren. Sanktionen wie Zwangsversetzungen oder vorzeitige Ruhestandsregelungen wurden dabei angewandt.

Da Polen sich geweigert hat, frühere Urteile des EuGH umzusetzen, hat das Gericht im Rahmen dieses Verfahrens schließlich ein Zwangsgeld von einer Million Euro pro Tag verhängt. Im Frühjahr wurde die Strafe halbiert, nachdem die Regierung einige Änderungen am Justizsystem vorgenommen hatte.

Die EU ist jedoch der Ansicht, dass dies nicht ausreicht. Weitere Verfahren sind bereits absehbar: Im Februar hat die EU-Kommission erneut Klage gegen Polen wegen Verstößen gegen EU-Recht durch den polnischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Für Warschau sind diese Verfahren heikel, da es mittlerweile auch um erhebliche Geldbeträge geht. Die EU-Kommission hält mehrere Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds für Polen zurück, da sie Zweifel am

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