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EU Stabilitätspakt

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Bundeskanzlerin Merkel und Frankreichs Staatspräsident Sarkozy haben gestern bilateral einen Durchbruch für eine Reform des EU-Stabilitätspakts erzielt. Zentraler Punkt der Einigung: Deutschland ist von dem Standpunkt abgerückt, Staaten mit überhöhtem Haushaltsdefizit künftig automatisch zu bestrafen.

Im Gegenzug hat Frankreich zugestimmt, sich für ein Insolvenzverfahren überschuldeter Staaten und für neue Sanktionstypen, etwa erzwungene Einlagen von Mitgliedstaaten und ein Entzug von Stimmrechten, einzusetzen. Dafür muss der Vertrag von Lissabon einstimmig geändert werden. Inzwischen hat auch der Präsident des Europäischen Rates, Herman van Rompuy, die Reform der Europäischen Währungsunion in diesem Sinne verkündet.

Position:
Es ist gut, dass der EU-Rat mehr Haushaltsdisziplin einfordert, um die Gefahr von Staatsschuldenkrisen zu verringern. Allerdings sind automatische Sanktionsmöglichkeiten auf EU-Ebene grundsätzlich wichtig – ganz darauf zu verzichten, wäre ein Kardinalfehler. Die bisherige politische Praxis, Strafen als Verhandlungsmasse im EU-Rat zu sehen, hat den Stabilitäts- und Wachstumspakt ausgehöhlt. Ob es nun durch früher einsetzende Sanktionen bei eingeschränktem Vetorecht gelingt, die Haushalte der Eurostaaten auf Kurs zu halten, ist zu hoffen; sicher ist es nicht. Klare Regeln wären hilfreicher gewesen: Sie machen es den Staaten leichter, auch schmerzhafte politische Entscheidungen zu treffen. Ein transparentes Frühwarnsystem wäre sinnvoll. Wenn ein Problem erkannt ist, muss aber auch umgesteuert werden – Länder, die sich an die Regeln halten, und die Finanzmärkte werden die Kurskorrektur zu Recht einfordern.

Quelle: BDB

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