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EU-Kommission verpflichtet Meta zu fairen Bedingungen für KI-Chatbots auf WhatsApp

Ralphs_Fotos (CC0), Pixabay
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Die Europäische Kommission hat im Streit um den Einsatz von KI-Chatbots auf WhatsApp eine vorläufige Entscheidung gegen den Mutterkonzern Meta getroffen. Demnach muss das Unternehmen konkurrierenden KI-Anbietern dieselben Möglichkeiten einräumen wie seinem eigenen KI-Assistenten und eine umstrittene Zusatzgebühr wieder abschaffen.

Nach Angaben der Kommission hat Meta nun fünf Werktage Zeit, die geforderten Änderungen umzusetzen. Andernfalls drohen empfindliche Geldstrafen.

WhatsApp wird nicht nur von Privatpersonen genutzt, sondern dient auch zahlreichen Unternehmen als Kommunikations- und Verkaufsplattform. Kunden können über den Messenger etwa mit Kundendiensten in Kontakt treten oder Einkäufe tätigen, wobei häufig KI-gestützte Chatbots zum Einsatz kommen.

Meta erhebt für diese geschäftliche Nutzung Gebühren. Gleichzeitig nutzen auch unabhängige KI-Unternehmen die Plattform, um ihre Chatbots nach dem Vorbild von ChatGPT oder Google Gemini über WhatsApp anzubieten. Meta argumentiert, dass diese Anbieter von der Reichweite und Infrastruktur des Konzerns profitieren.

Da Meta inzwischen einen eigenen KI-Chatbot direkt in WhatsApp integriert hat, schränkte das Unternehmen im vergangenen Jahr zunächst den Zugang für Firmen ein, deren Kerngeschäft auf künstlicher Intelligenz basiert. Nach Kritik aus Brüssel wurde die Sperre zwar aufgehoben, jedoch durch eine zusätzliche Gebühr ersetzt.

Die EU-Kommission sieht in dieser Gebühr eine Wettbewerbsbehinderung und bewertet sie faktisch als Marktzugangshürde. Deshalb wurde Meta nun angewiesen, die Abgabe wieder zu streichen. Bei einer Missachtung der Anordnung könnte eine Strafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Konzerns verhängt werden.

Die Kommission begründet ihr Vorgehen unter anderem mit der Sorge, dass insbesondere europäische KI-Entwickler benachteiligt werden könnten. Dies könnte ihre Wettbewerbsfähigkeit schwächen und langfristig zu einer Verdrängung vom Markt führen.

Die Entscheidung gilt vorläufig und bleibt in Kraft, bis die laufenden Ermittlungen der EU-Kommission abgeschlossen sind. Einen festen Zeitrahmen für den Abschluss des Verfahrens gibt es derzeit nicht.

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