Startseite Allgemeines ESBInvest ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Allgemeines

ESBInvest ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

kpuljek (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der ESBInvest mit angeblichen Sitz in Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat.

Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Das Unternehmen ist vielmehr unerlaubt tätig. Es wirbt mit einer „Zertifizierung“ der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA, der britischen Finanzaufsichtsbehörde FCA und der BaFin, um den Eindruck zu erwecken, über eine entsprechende Erlaubnis der genannten Aufsichtsbehörden zu verfügen.

Mit Bescheid vom 29. Juli 2020 hat die BaFin der ESBInvest aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen, insbesondere keine weiteren Gelder mehr anzunehmen und das bestehende Geschäft unverzüglich abzuwickeln. Für den Fall der Annahme weiterer Gelder hat die BaFin die Festsetzungen eines Zwangsgeldes in Höhe von 1.500.000 Euro angedroht.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Harry Kane und die große Country-Musik-Krise

Andere Fußballstars feiern nach einem WM-Sieg bis in die frühen Morgenstunden. Harry...

Allgemeines

Red Bull Leipzig das Image ist erstmal am Arsch

Das ist aktuell tatsächlich eine Sichtweise, die man unter vielen Fans von...

Allgemeines

Private Altersvorsorge 2027: Die große Pro-und-Contra-Debatte

Die Bundesregierung hat die größte Reform der privaten Altersvorsorge seit Einführung der...