Erste Fahrverbote in Hamburg – kommen noch weitere Fahrverbote in Innenstädten?

 

Seit einigen Tage ist klar, die EU will Deutschland wegen der zu hohen Luftverschmutzung, verursacht durch Diesel-Abgase, verklagten. Dies bringt die Bundesregierung in Bedrängnis und führte bei Autofahrern verstärkt zu neuen Sorgen in Bezug auf die Frage, ob nun doch zeitnah Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge drohen.

Erste Verbote in Hamburg ab dem 31.05.2018

Aktuell berichtet das Inforadio in seiner App, dass es in Hamburg bereits ab dem 31.05.2018 erstmals Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge geben wird.

Demnach sollen nach Angaben des Inforadio zwei Straßenabschnitte in Altona-Nord ab dem 31.05.2018 für bestimmte Diesel-Fahrzeuge gesperrt werden. Betroffen sollen Autos und Lastwagen sein, die nicht die Abgasnorm Euro-6 erfüllen.

Hamburg ist damit das erste Bundesland, das Fahrverbote wegen schlechter Luft verhängt. In Berlin und anderen deutschen Großstädten könnte es ebenfalls in Kürze ähnliche Fahrverbote geben, weil auch dort die Stickoxid-Werte an bestimmten Straßen immer wieder die Grenzwerte überschreiten.

Nachrüstung durch Autoindustrie durchsetzbar?

Bundesumweltministerin Svenja Schulze soll “so schnell wie möglich” technische Nachrüstungen für Diesel-Pkw auf Kosten der Automobilhersteller gefordert haben. Zur Begründung wird ausgeführt, diese habe das Problem schließlich verursacht. “Wer sich weiter diesem Weg versperrt, riskiert nicht nur Fahrverbote und weitere Wertverluste bei den Dieselautos, sondern auch eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof”, so Ministerin Schulze.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) machte deutlich, die von der EU in Brüssel angedachte Klage zeige klar, dass die bislang von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen bei weitem nicht ausreichten.

Die betroffenen Städte hingegen fordern nunmehr schnelle Klarheit über weitere Abgas-Verbesserungen bei älteren Diesel-Fahrzeugen.

Es bleibt daher abzuwarten, wie die Bundesregierung mit dem Problem in der Zukunft umgehen will. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nachrüstung von Fahrzeugen, an denen keine Manipulation im Diesel-Abgasbereich nachweisbar ist, dürfte schwierig werden, da die Autoindustrie die seinerzeit geltenden Normen eingehalten hat.

Neue Musterfeststellungsklage wird bereits als Placebo-Gesetz kritisiert

Wie man mit den Abgas-Manipulationen von VW und anderen umgeht, ist noch offen. Klar ist, dass für Betroffene vor Jahresende zum 01.11.2018 wohl ein neues Gesetz für eine Musterfeststellungsklage in Kraft treten soll. Dieses wird von einigen Juristen bereits als Placebo-Gesetz bezeichnet, welche die Ansprüche der betroffenen Auto-Besitzer kein Stück voranbringen wird.

Möglichkeit des Widerrufs von Kfz-Kredit prüfen lassen

Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei AdvoAdvice in Berlin kommentiert die Situation wie folgt: “Betroffene Käufer von Diesel-Fahrzeugen sollten sich überlegen, welcher Weg für sie und ihre Situation am erfolgversprechendsten ist. Etliche Betroffene haben bereits eigene Klagen gegen Autohändler oder die Konzerne eingereicht. Die Erfolge hierbei sind von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Ein Warten auf eine Nachrüstung, freiwillige Entschädigung oder gar die neue Musterfeststellungsklage ist mit weiteren Unsicherheiten und Risiken verbunden. AdvoAdvice Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Kunden, die ihr Fahrzeug ganz oder teilweise finanziert haben, zunächst den Widerruf des Kredites prüfen zu lassen. Hierdurch wird relativ einfach und meist auch mit Deckungsschutz einer Rechtsschutzversicherung ein Weg zur Rückgabe des Diesel-Altfahrzeugs eröffnet.

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