EN Storage- Gläubigerversammlung in Stuttgart Bericht von Rechtsanwalt Kositzki aus Augsburg

Im Rahmen der am 25.07.2017 in Stuttgart durchgeführten Gläubigerversammlung unterrichtete der Insolvenzverwalter über den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens sowie die weitere Vorgehensweise.

Der Insolvenzverwalter beziffert den Schaden auf ca. € 85 Mio. Betroffen sind hiervon ca. 8.500 Anleger, die Kauf- und Überlassungsverträge über sog. „Storage-System“ im Wert von ca. € 63 Mio. abgeschlossen hatten. Hiervon sind nur ca. 10 Mio. zurückgeflossen. Darüber hinaus gibt es ca. 1.200 Anleihegläubiger, die ca. € 32 Mio. gezeichnet hatten. Bezüglich der Kauf-und Überlassungsverträge stellte der Insolvenzverwalter klar, dass solche Systeme tatsächlich nicht vorhanden sind bzw. auch nie vorhanden waren. Man muss hier seit 2012 von einem „Schneeballsystem“ ausgehen. Die Geschäftstätigkeit der EN Storage GmbH bestand tatsächlich nur auf dem Papier. In einem ausgeklügelten System zwischen EN Storage, den Lieferanten der Storage-Systeme, den Dienstleistern und den Endabnehmern der Systeme wurden die Gelder der Anleger verschoben und letztlich „verbraucht“.

Der Insolvenzverwalter erläuterte, dass momentan Aktiva in Höhe von 1.413 Mio. € vorliegen, die aber mit Sicherheit noch deutlich steigen würden. So geht der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass eine Privatentnahme des GF Beier in Höhe von € 1,7 Mio., die bisher nur zu 50 % berücksichtigt wurde, in vollem Umfang an die Masse zurückfließen wird. Die Passiva beliefen sich zurzeit auf ca. € 1.211 Mio.

Der Insolvenzverwalter führte weiter aus, dass sich weitere Zuflüsse zur Insolvenzmasse aus der möglichen Rückgängigmachung von Vermögensverschiebungen der Insolvenzschuldnerin gegenüber Dritten, die insgesamt € 40 Mio. betrugen, ergeben können. Zudem sieht der Insolvenzverwalter Haftungsansprüche gegenüber Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern oder Rechtsanwälte gegeben, die das Schneeballsystem der EN Storage möglicherweise unterstützt oder erst ermöglicht hatten. Auch könnten Erstattungsansprüche gegen das Finanzamt wegen zu viel gezahlter Umsatzsteuer bestehen.

Die Höhe dieser Rückflusse an die Insolvenzmasse ist allerdings nicht vorherstehbar, sodass der Insolvenzverwalter keine Prognose zu einer möglichen Quote abgegeben konnte. Er wies allerdings darauf hin, dass das Insolvenzverfahren möglicherweise bis zu 10 Jahre dauern könnte.

Trotz der optimistischen Sichtweise des Insolvenzverwalters gehen wir aufgrund der Erfahrungen in anderen Insolvenzverfahren davon aus, dass sich eine mögliche Quote im einstelligen Prozentbereich bewegen wird.

Für die betroffenen Anleger stellt sich nun die Frage, ob und wie der nach Auszahlung der Insolvenzquote das eingesetzte Kapital doch noch vollständig zurückerlangt werden kann. Hier bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Zum einen können gegen die Vermittler entsprechende Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung geltend gemacht werden. Aus zahlreichen Gesprächen mit betroffenen Anlegern wissen wir, dass sowohl über die Risiken der Schuldverschreibungen als auch die Kauf- und Überlassungsverträge nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden war. Darüber hinaus bestehen wohl auch persönliche Ansprüche von Anlegern gegen die Verantwortlichen der EN Storage GmbH sowie gegen die beteiligten Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwälte vor dem Hintergrund eines möglichen Kapitalanlagebetruges bzw. aus Prospekthaftung.

Anleger sollten dabei nicht darauf warten bis das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, sondern ihre Ansprüche zeitnah geltend machen. Dabei ist eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Kenntnis zu beachten.

Kanzlei Kositzky Hermanstraße 11 86150 Augsburg

Leave A Comment