Elite Partner- lenkt ein

Die EliteMedianet GmbH, die das Partnervermittlungsportals www.elitepartner.de betreibt, hat sich verpflichtet, künftig Verbraucher, die ihre Wertersatzforderung im Fall eines Widerrufs bestritten haben, bei Mahnungen nicht mehr wie folgt anzuschreiben:

„Wir unterrichten Sie gemäß § 28 a Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 c Bundesdatenschutzgesetz, dass wir Ihre Daten nach einer Prüfung im Einzelfall an die Schufa übermitteln können, sollten Sie die Zahlungen weiterhin verweigern.“

Kein Schufa-Hinweis bei bestrittenen Wertersatzforderungen

Grundsätzlich gilt: Daten dürfen nur dann an die Schufa weitergegeben werden, wenn der Betroffene die Forderung nicht bestreitet. Ein Schufa-Hinweis an Verbraucher, die bereits erklärt haben, dass die Forderung ihrer Ansicht nach nicht besteht, ist dagegen unzulässig. Durch diesen können sich Kunden genötigt fühlen, auch bestrittene Forderungen von EliteMedianet zu bezahlen, weil sie anderenfalls fürchten müssen, einen negativen Schufa-Eintrag zu bekommen.
Wir hatten die Partnervermittlung abgemahnt. Diese zeigte sich einsichtig und gab eine Unterlassungserklärung ab, mit der sie sich verpflichtet, auf diesen Hinweis künftig zu verzichten. Als Kunde können Sie sich nun wieder unbefangener und ohne den Druck einer drohenden Schufa-Eintragung mit ElitePartner darüber streiten, ob deren Wertersatzforderungen berechtigt sind oder nicht.

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Stand vom Dienstag, 29. Oktober 2013

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