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ELARIS AG viel Aufklärungsbedarf auch im Vertrieb und dessen Beraterhaftung

Noupload (CC0), Pixabay
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Wir kennen die gesamte Geschichte von Lars Stevenson und seiner Idee mit der ELARIS AG – und das bereits zu einem Zeitpunkt, als von einem Börsengang noch gar keine Rede war. Das gesamte Konstrukt erschien uns dubios. Experten, die wir dazu befragt haben, erklärten uns, dass es finanziell tödlich sei, ohne jegliche Vorkenntnisse in den E-Automobilmarkt einzusteigen – was sich nun leider bestätigt hat.

Vermittler wie Karl-Heinz Wieder, Michael Grund und Achim Höfler verkauften vorbörsliche Aktien und Genussrechte an Anleger. Die vorbörslichen Aktien wurden für mehr als 30 Euro pro Stück angeboten. Nun stellt sich die Frage: Wer, meine Herren Michael Grund, Karl-Heinz Wieder und Andreas Höfler, ersetzt den geschädigten Anlegern den entstandenen finanziellen Schaden?

Aus meiner Sicht hätte eine einfache Recherche ausgereicht, um festzustellen, dass man so ein fragwürdiges Investment nicht an Kleinanleger verkaufen kann. Zudem wurden diese Anleger auch noch verpflichtet, ihre Aktien bis März dieses Jahres zu halten. Die werden sich nun bei der Insolvenzmeldung sicher besonders freuen, meine Herren.

Die genannten Herren sind aktuell im Unternehmen Sensus Pura tätig. Auch dort treibt es uns die Fußnägel hoch, wenn wir die Produkte auf der Website betrachten.

 

 

 

2 Kommentare

  • Az.: 1 IN 9/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELARIS AG, Robert-Bunsen-Str. 1, 67098 Bad Dürkheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 68480), vertr. d.: Lars Nikolai Stevenson, 67269 Grünstadt, (Vorstandsvorsitzender), ist am 20.01.2025 um 08.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet und bestimmt worden, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Hermsheimer Straße 3, 68163 Mannheim, Tel.: 0621 490801-0, Fax: 0621 490801-50, E-Mail: info@hendriock.de bestellt worden.
    Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 20.01.2025

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