ELARIS AG – die Genussrechteinhaber müssen wieder bluten!

Published On: Sonntag, 21.04.2024By Tags:

ELARIS AG (vormals: Elaris GmbH)

Grünstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

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31.12.2022
EUR
1.1.2022
EUR
A. Anlagevermögen 475.739,00 253.216,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 295.029,00 81.233,00
II. Sachanlagen 180.710,00 171.983,00
B. Umlaufvermögen 16.415.170,97 7.732.201,71
I. Vorräte 15.388.729,02 6.418.353,20
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 830.366,02 830.066,80
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 51.000,00 1.247,44
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 196.075,93 483.781,71
C. Rechnungsabgrenzungsposten 23.639,06 34.878,25
Aktiva 16.914.549,03 8.020.295,96

Passiva

31.12.2022
EUR
1.1.2022
EUR
A. Eigenkapital 4.821.363,30 5.806.571,08
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 25.000,00
II. Genussrechtskapital mit Eigenkapital-Charakter 10.479.000,00 8.059.000,00
III. Verlustvortrag 2.277.428,92 2.277.428,92
IV. Jahresfehlbetrag 3.480.207,78
B. Rückstellungen 146.795,00 842.172,76
C. Verbindlichkeiten 11.359.091,24 1.371.552,12
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 11.279.091,24 1.371.552,12
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 80.000,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten 587.299,49
Passiva 16.914.549,03 8.020.295,96

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

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Firmenname laut Registergericht: Elaris AG (vormals Elaris GmbH)
Firmensitz laut Registergericht: Grünstadt
Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
Register-Nummer: HRB 68480 (vormals HRB 66903)

Angaben zur Muttergesellschaft

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Firmenname laut Registergericht: Elaris Holding GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Grünstadt
Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
Register-Nummer: HRB 67320

Mit Beschluss vom 18. August 2022 hat die Gesellschafterversammlung die Gesellschaft durch Formwechsel in eine Aktiengesellschaft umgewandelt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wird nach Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ferner werden die ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB) wurden zum Teil in Anspruch genommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen für die Darstellung im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wird.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die beizulegenden Werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Geleistete Anzahlungen auf Vorräte werden zum Barwert bilanziert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbare Ausfallrisiken wurde mit der Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zum Nennwert.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Ausgaben angesetzt, die in den Folgejahren als Aufwand erfasst werden.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt.

Das Genussrechtskapital hat entsprechend der Einordnung vom IDW HFA 1/​1994 einen bilanziellen Eigenkapital-Charakter. Es wird innerhalb des Passivpostens „Eigenkapital“ in einem separaten Posten angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten, für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung und drohende Verluste werden Rückstellungen in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Einnahmen angesetzt, die in den Folgejahren als Ertrag erfasst werden.

Auf fremde Währung lautende Geschäftsvorfälle wurden zum jeweils gültigen Tageskurs eingebucht. Die Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, erfolgt zum Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag. In anderen Fällen wurden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt (Imparitätsprinzip). Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam in den Posten „sonstige betriebliche Erträge“ bzw. „sonstige betriebliche Aufwendungen“ erfasst.

Veräußerungen von Fahrzeugen mit unbedingter Rückverkaufsverpflichtung (sog. „Sale-and-buy-back“-Verträge) werden nur in Höhe der Differenz des Veräußerungs- und des Rückverkaufspreises als Umsatzerlöse erfasst. Die Umsatzrealisierung erfolgt zeitanteilig über die Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungsposten bis zum Rückkauf der Fahrzeuge. Die Fahrzeuge werden weiterhin als Vorräte in der Bilanz ausgewiesen, da das wirtschaftliche Eigentum nicht auf den Käufer übergegangen ist. Im Rahmen solcher Vertragsgestaltungen wurden im Geschäftsjahr 2022 EUR 3,8 Mio. als Veräußerungserlöse vereinnahmt. In Höhe von EUR 3,2 Mio. sind Rückkaufsverpflichtungen innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten bilanziert.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Infolge einer Ausweisänderung im Geschäftsjahr 2022 sind in der Vorjahrespalte der Gewinn- und Verlustrechnung Aufwendungen in Höhe von EUR 175.965,38 von den ’sonstigen betrieblichen Aufwendungen‘ in die Position ‚Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten‘ umgegliedert worden.

3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Forderungen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 280 (Vorjahr TEUR 0). Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren TEUR 70 (Vorjahr TEUR 0) aus Lieferungen und Leistungen.

Eigenkapital

Zum 31. Dezember 2022 werden 10.479 Genussscheine zu je EUR 1.000,00, also insgesamt EUR 10.479.000,00 ausgegeben.

Die schuldrechtlich begründete Kapitalüberlassung ist als bilanzielles Eigenkapital auszuweisen, da die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt werden:

• Nachrangigkeit,

• Erfolgsabhängigkeit der Vergütung sowie Teilnahme am Verlust bis zur vollen Höhe,

• Längerfristigkeit der Kapitalüberlassung.

Nachrangigkeit

Jeder Genussschein gewährt seinem Inhaber einen dem Gewinnanteil der Gesellschafter vorgehenden Anspruch auf Gewinnausschüttung, der nachrangig nach allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen Gläubigern der Gesellschaft, soweit deren Anspruch nicht im gleichen oder im Rang nach den Genussscheinen stehen, bedient wird.

Zur Vermeidung einer Zahlungsunfähigkeit und einer Überschuldung besteht ein qualifizierter Rangrücktritt.

Im Rahmen eines Insolvenz- oder Liquidationsverfahren treten die Genussscheininhaber in ihrer Eigenschaft als Gläubiger der Gesellschaft mit ihren Forderungen aus den Genussscheinen hinter sämtliche Forderungen von anderen gegenwärtigen und zukünftigen Gläubigern der Gesellschaft (mit Ausnahme von anderen nachrangigen und gleichrangigen Gläubigern) in den Rang hinter die Forderungen i.S.d. § 38 und des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO zurück.

Erfolgsabhängigkeit der Vergütung sowie Teilnahme am Verlust bis zur vollen Höhe

Jeder Genussschein berechtigt zu einer dem Gewinnanteil der Gesellschafter vorgehenden auf das jeweilige Geschäftsjahr bezogenen jährlichen Gewinnausschüttung in Höhe von 6% bezogen auf den Nennbetrag des Genussscheins. Der Anspruch auf Gewinnausschüttung besteht nur bezogen auf das Jahresergebnis der Gesellschaft nach Steuern zuzüglich etwaiger Gewinnvorträge und frei verfügbarer Kapital- und Gewinnrücklagen, gemindert um Verlustvorträge, die Zuführung zur gesetzlichen Rücklage sowie die Zuführung zur Rücklage für eigene Anteile.

Im Vertrag über die Begebung und Zeichnung von Genussscheinen ist unter 2.1 und 2.2 schriftlich festgehalten, dass dem Zeichner bewusst ist, dass mit der Zeichnung der Genussscheine eine Investition in ein junges Unternehmen ohne etablierte Produkte getätigt wird. Die Zeichnung ist abhängig von der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung der Emittentin, die zahlreichen Unwägbarkeiten und Risiken unterliegt.

Dies kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen (Totalverlustrisiko).

Längerfristigkeit

Die Genussscheine haben gemäß den Genussscheinbedingungen eine Laufzeit bis zum 1. Oktober 2027. Die Genussscheine können durch die Emittentin vorzeitig gekündigt werden, und zwar erstmals mit einer Frist von sechs Monaten zum 1. Oktober 2023. Danach sind die Genussscheine mit gleicher Frist zum 1. Oktober eines jeden Kalenderjahres kündbar.

Gewährleistungsrückstellung

Für künftige finanzielle Belastungen, die sich auf Grund von Ersatzlieferungen, Mängelbeseitigungen oder sonstiger Ersatzleistungen ergeben, wurden eine Gewährleistungsrückstellung in Höhe von EUR 31.000,00 gebildet.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Ein Darlehen der Elaris Innovation GmbH belief sich zum 15.12.2021 auf EUR 2.014.940,90 (verbundene Unternehmen). Das Darlehen wurde auf Grund eines Verzichtsvertrags mit Besserungsschein zum 15.12.2021 als Ertrag ausgebucht. Bei der Verbesserung der wirtschaftlichen Lage lebt das Darlehen wieder auf. Dies liegt vor, wenn das Bankguthaben des Schuldners zum beliebigen Zeitpunkt mehr als EUR 500.000,00 beträgt und soweit nach Aufleben der Darlehensforderung ein gesicherter schriftlicher Auftragsbestand von mind. EUR 20 Mio. netto vorliegt und ein positives Ergebnis erreicht wird. Dies war zum Bilanzstichtag nicht der Fall. Das Darlehen über den Betrag wird nur dann zurückbezahlt, wenn der gesamte Verlustvortrag durch entsprechende Gewinne im Jahresabschluss ausgeglichen ist

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Art der Verbindlichkeit Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit von
zum 31.12.2022 TEuro kleiner 1 J.
TEuro
1 bis 5 J.
TEuro
größer 5 J.
TEuro
gegenüber Kreditinstituten 5.040 5.040 0 0
(VJ 0) (VJ 0) (VJ 0) (VJ 0)
erhaltene Anzahlungen 102 102 0 0
(VJ 350) (VJ 350) (VJ 0) (VJ 0)
aus Lieferungen und Leistungen 1.367 1.367 0 0
(VJ 550) (VJ 550) (VJ 0) (VJ 0)
gegenüber verbund. Unternehmen 80 80 0 0
(VJ 0) (VJ 0) (VJ 0) (VJ 0)
sonstige Verbindlichkeiten 4.769 4.769 0 0
(VJ 471) (VJ 471) (VJ 0) (VJ 0)
Summe 11.358 11.358 0 0
(VJ 1.371) (VJ 1.371) (VJ 0) (VJ 0)

Zwischen der Elaris AG und der CA Auto Bank S.p.A. (vormals FCA Bank) besteht ein Darlehen über die Einkaufsfinanzierung der Fahrzeuge der Marke Elaris. Dies beläuft sich zum 31.12.2022 auf TEUR 5.040. Das Darlehen ist durch Pfandrechte an den Kraftfahrzeugen gesichert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen am Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mieten und Leasingraten von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 280,75 sowie aus einem Bestellobligo für die Lieferungen von Fahrzeugen in Höhe von TEUR 5.189.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen in außerordentlicher Größenordnung für die Kapitalbeschaffung des Genussrechtskapitals in der Höhe von TEUR 321 (Vorjahr TEUR 1.450) enthalten.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 69,5 (Vorjahr TEUR 0) berücksichtigt. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Einnahmen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 0,02 (Vorjahr EUR 0) berücksichtigt.

In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Zinserträge aus verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr TEUR 0) berücksichtigt. Inden sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr TEUR 0) enthalten.

Angaben in Fortführung des Jahresergebnisses

In Fortführung des Jahresergebnisses erfolgt die nachfolgende Darstellung:

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Posten der Ergebnisverwendung Betrag
Euro
– Jahresfehlbetrag 3.480.207,78
– Verlustvortrag aus dem Vorjahr 2.277.428,92
= Bilanzverlust 5.757.636,70

4. Sonstige Pflichtangaben

Anzahl der Beschäftigten

Im Jahresdurchschnitt waren 18 Arbeitnehmer beschäftigt (Vorjahr 11 Arbeitnehmer).

Konzernverhältnisse

Die Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Elaris Holding GmbH, Grünstadt.

Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an bzw. bis zum Formwechsel in eine AG zum 18. August 2022 der Geschäftsführung an:

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Lars Stevenson ausgeübter Beruf: Unternehmer und Vorstand
Stephan Kneipp (bis 2. Februar 2022) ausgeübter Beruf: Unternehmer

Dem Aufsichtsrat gehörten ab dem Formwechsel in eine AG zum 18. August 2022 bis zur Abberufung am 8. August 2023 folgende Personen an:

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Barbara Stevenson (Vorsitzende) ausgeübter Beruf: kaufmännische Angestellte
Matthias Heinz ausgeübter Beruf: Unternehmensberater
Dr. Hans-Jürgen Uth ausgeübter Beruf: Unternehmensberater
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Ab dem 8. August 2023 gehören dem Aufisichtsrat folgende Personen an:
Lutz Leif Linden (Vorsitzender) ausgeübter Beruf: Geschäftsführer des Automobilclub von Deutschland e.V.
Max Koller ausgeübter Beruf: Geschäftsführer der Koller Gruppe
Thomas Koller ausgeübter Beruf: Geschäftsführer der Koller Gruppe

Weitere Angabepflichten nach dem Aktiengesetz

Angaben über die Gattung der Aktien

Das Grundkapital von EUR 100.000,00 ist eingeteilt in:

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Grundkapital EUR
100.000,00 Stück Stammaktien zum Nennwert von je 1,00 100.000,00
davon aus bedingter Kapitalerhöhung 0,00
davon aus genehmigter Kapitalerhöhung 0,00

Es handelt sich um Namensaktien.

Gewinnverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 3.480.207,78 auf neue Rechnung vorzutragen.

Schlusserklärung des Abhängigkeitsberichts

Gemäß § 312 Abs. 3 AktG erkläre ich als Vorstand der Elaris AG, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen im Berichtszeitraum nach den Umständen, die mir in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt wurde.

Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG für den Zeitraum vom 18.08.2022 bis 31. Dezember 2022

Die Elaris AG, Industriestraße 19, 67269 Grünstadt, AG Ludwigshafen am Rhein HRB 68480 (nachfolgend “ Elaris AG“ oder die “ Gesellschaft„) ist am 18.08.2022 entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Elaris GmbH, mit dem Sitz in Grünstadt (Amtsgericht Ludwigshafen/​Rhein HRB 66903) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2022 mit Nachtrag vom 28.09.2022 (notarielle Urkunde vom 28.09.2022, UrkNr. 1253/​2022 des Notars Dr. Peter Wolf, Ludwigshafen am Rhein). Die Eintragung beim Handelsregister B des Amtsgerichts Ludwighafen am Rhein unter HRB 68480 erfolgte am 18.10.2022.

Der nachfolgende Abhängigkeitsbericht bezieht sich daher auf den Zeitraum seit Beginn der Elaris AG am 18.08.2022.

A. Abhängigkeitsverhältnis und Verbundenheitsbeziehungen

Die Elaris Holding GmbH, Industriestraße 19, 67269 Grünstand, AG Ludwigshafen am Rhein HRB 67320 (nachfolgend “ Elaris Holding„) hat am *** mitgeteilt, dass sie 100% der Stimmrechte innehatte.

Die Elaris Holding ist unmittelbarer Anteilseigner der Elaris AG.

Mittelbar über die Elaris Holding werden den nachfolgend genannten Personen/​Gesellschaften die Stimmrechte zugerechnet:

– Herr Zheng Yoa, geb. am 04.05.1971, Heidelberg

– LB Holding GmbH, Grünstadt, AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65369

– Herr Lars Nicolay Stevenson, geb. 18.06.1970, Grünstadt

– Frau Barbara Stevenson, geb. Pointecker, geb. 08.07.1972, Grünstadt

– LASK Technology GmbH, Grünstadt, AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67125

– Frau Xioping Chai, geb. 02.05.1958, Marmaid Waters, Queensland 4218, Australia

– Herr Alastair Stevenson, geb. 15.02.1951, Ipswich, Queensland 4305, Australia

– Herr Zhihai Wei, geb. 17.12.1973, St. Carindale, Queensland 4152, Australia

Da keine rechtlichen Beschränkungen der dadurch möglichen Beherrschungsmacht bestehen, ist die Gesellschaft gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 16 Abs. 1 AktG als von der Elaris Holding abhängiges Unternehmen anzusehen.

Die Anteile an der Elaris Holding werden von den Gesellschaftern wie folgt gehalten:

– LB Holding GmbH, Anteil am Stammkapital in Höhe von 42.500€, 85%

– LASK Technology GmbH, Anteil am Stammkapital in Höhe von 6.000,00€, 12%

– Herr Zheng Yoa, Anteil am Stammkapital in Höhe von 1.500,00€, 3%

Zu nachfolgenden zur Elaris Holding gehörigen Unternehmen besteht Verbundbeziehung:

– Elaris Innovation GmbH, Grünstadt, AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65373

– Tombony AG, Frankfurt am Main, AG Frankfurt am Main, HRB 126728

– Elaris GmbH, Leonding, Österreich, Firmenbuchnummer FN 574423 s ***

– Tombony GmbH, Leonding, Österreich, Firmenbuchnummer FN 574424 t ***

*** [weitere Gesellschaften, an denen Elaris Holding mehrheitlich beteiligt ist]

Zu nachfolgenden zur LB Holding GmbH gehörigen Unternehmen besteht Verbundbeziehung:

– SCS Medical Holding GmbH, Grünstadt, AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67148

– SCS Medical GmbH & Co. KG, Grünstadt, AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 61889

– Weinmanufaktur Stevenson GmbH, Grünstadt, AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65893

– SCS Go GmbH, Grünstadt, AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65818

*** [Gesellschaften, an denen LB Holding GmbH mehrheitlich beteiligt ist]

Die Elaris AG hält keine unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Tochtergesellschaften.

Der Vorstand der Elaris AG als abhängiges Unternehmen stellt daher den folgenden Bericht gemäß § 312 AktG über die Beziehungen zu der herrschenden Gesellschaft Elaris Holding auf.

B. Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit den herrschenden Unternehmen oder einem mit ihnen verbundenen Unternehmen

1. Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit den herrschenden Unternehmen

a) Darlehen

Elaris AG hat an die Elaris Holding GmbH verschiedene Darlehen gewährt:

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– am 15.08.2022 über EUR 100.000,00,
– am 23.09.2022 über EUR 32.000,00,
– am 19.12.2022 über EUR 145.000,00
in Summe EUR 277.000,00

Die Darlehen sind endfällig. Es bestehen keine Sicherheiten. Sie werden seit dem 15.08.2022 mit 5,0% p.a. verzinst.

b) Sonstige Rechtsgeschäfte

Leistungsverkehr /​ sonstige Rechtsgeschäfte (z.B. Geschäftsbesorgung, Mitarbeiterüberlassung, Mietverträge) mit der Elaris Holding GmbH besteht nicht. *** Zu prüfen!

2. Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen des herrschenden Unternehmens

a) Darlehen

(1) Als Darlehensgeberin

(a) Elaris Innovation GmbH

Elaris AG hat an die Elaris Innovation GmbH verschiedene Darlehen gewährt:

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– am 16.03.2022 über EUR 10.000,00
– am 24.05.2022 über EUR 20.000,00
– am 01.08.2022 über EUR 20.000,00
in Summe EUR 50.000,00

Die Darlehen sind endfällig und werden mit *** verzinst. Die Darlehen sind befristet /​ unbefristet. (Darlehensvertrag liegt nicht vor, lt. StB bisher keine Zinszahlungen)

(b) Elaris GmbH, Österreich

Elaris AG hat am 29.11.2022 ein Darlehen an die Elaris GmbH, Österreich über einen Betrag in Höhe von EUR 50.000,00 gewährt. Das Darlehen ist endfällig und wird seit dem 29.11.2022 mit 3,5% p.a. verzinst.

(2) Als Darlehensnehmerin

(a) Elaris Innovation GmbH

Die Elaris Innovation GmbH hatte der Elaris GmbH ein Darlehen gewährt, welches zum 15.12.2021 auf EUR 2.014.940,90 valutierte. [zu ergänzen, Konditionen: Zinssatz, Tilgung, Laufzeit] Das Darlehen wurde bei der Elaris GmbH auf Grund eines Verzichtsvertrags mit Besserungsschein zum 15.12.2021 als Ertrag ausgebucht.

Bei Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der (nach Formwechsel) Elaris AG lebt das Darlehen wieder auf. Eine Verbesserung liegt demnach vor, wenn das Bankguthaben der Elaris AG zu einem beliebigen Zeitpunkt mehr als EUR 500.000,00 beträgt und soweit nach Aufleben der Darlehensforderung ein gesicherter schriftlicher Auftragsbestand von mind. 20 Mio. € netto vorliegt und ein positives Eigenkapital erreicht ist. Das Darlehen über den Betrag wird nur dann zurückbezahlt, wenn der gesamte Verlustvortrag durch entsprechende Gewinne im Jahresabschluss ausgeglichen ist. Dieser Besserungsschein wirkt nach Formumwandlung der Elaris GmbH auch für und gegen die Elaris AG, so dass bei Eintreten der Bedingungen das Darlehen der Elaris Innovation GmbH gegenüber der Elaris AG auflebt.

Zum Ende des Berichtszeitraums lagen die Voraussetzungen zum Wiederaufleben des Darlehens nicht vor.

(b) SCS Medical GmbH & Co. KG

Elaris AG hat am 10.06.2022 ein Darlehen von der SCS Medical GmbH & Co. KG über einen Betrag in Höhe von EUR 50.000,00 und am 24.10.2022 ein weiteres über EUR 30.000,00 erhalten. Die Darlehen sind endfällig und werden seit dem 10.06.2022 mit *** verzinst. (Darlehensvertrag liegt nicht vor, lt. StB bisher keine Zinszahlungen)

a) Sonstige Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen

Die Elaris AG hat mit Mietvertrag vom … Räumlichkeiten [wo? welche Flächen?] von der SCS Medical GmbH und Co. KG angemietet. Die monatliche Nettokaltmiete beträgt EUR 500,00. Dies entspricht einer Miete pro Quadratmeter von ***.

Die Elaris AG hat seit ihrer Errichtung einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der LB Holding GmbH abgeschlossen [hierzu bitte weiter ausführen, welche Dienstleistungen? Welche Vergütung?] ***

Zu ergänzen, Rechtsbeziehungen seit dem 18.08.2022 sind zu erläutern, z.B. Mietverträge, Dienstleistungsverträge, Geschäftsbesorgungsverträge, Lieferungen, Einkäufe etc.

Bei Vorliegen sind Gegenleistungen zu beschreiben, Einschätzung, ob angemessen oder ob eine Ausgleich gezahlt wurde. (Drittvergleich)

Insgesamt sind der Elaris AG aus den Rechtsgeschäften keine Nachteile erwachsen.

C. Rechtsgeschäfte mit Dritten auf Veranlassung oder im Interesse der herrschenden Unternehmen oder eines mit ihnen verbundenen Unternehmens

Berichtspflichtige Rechtsgeschäfte mit Dritten auf Veranlassung oder im Interesse der herrschenden oder eines mit ihnen verbundenen Unternehmens sind im Berichtszeitraum nicht vorgekommen. [ *** zu prüfen]

D. Vorgenommene oder unterlassene Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse der herrschenden Unternehmen oder eines mit ihnen verbundenen Unternehmens

Berichtspflichtige andere Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse der herrschenden oder eines mit ihnen verbundenen Unternehmens wurden im Berichtszeitraum nicht vorgenommen. [ *** zu prüfen]

E. Schlusserklärung des Vorstandes

Gemäß § 312 Abs. 3 AktG erkläre ich als Vorstand der Elaris AG, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen im Berichtszeitraum nach den Umständen, die mir in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt wurde.

Grünstadt, *** 2023

sonstige Berichtsbestandteile

Unterschrift des Vorstands

 

Grünstadt, den 22. August 2023

Vorstand der Elaris AG

Lars Stevenson

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 22.08.2023 festgestellt.

Unsere redaktionelle Analyse:

Die vorliegende Analyse des Jahresabschlusses der Elaris AG für das Geschäftsjahr 2022 zeigt wichtige finanzielle Veränderungen und stellt die Rechnungslegung gemäß den deutschen HGB-Vorschriften dar. Hier sind einige Kernpunkte, die sich aus dem Dokument herauskristallisieren:
Finanzielle Highlights und Veränderungen

Erhebliche Steigerung des Anlage- und Umlaufvermögens: Das Anlagevermögen stieg von 253.216 EUR im Jahr 2021 auf 475.739 EUR im Jahr 2022, was einen starken Anstieg in der Investitionstätigkeit signalisiert. Das Umlaufvermögen hat sich ebenfalls mehr als verdoppelt, von 7.732.201,71 EUR auf 16.415.170,97 EUR, was hauptsächlich durch einen erheblichen Anstieg der Vorräte getrieben wurde.

Eigenkapital und Verbindlichkeiten: Trotz einer Erhöhung des Eigenkapitals durch die Ausgabe von Genussscheinen sank das Gesamteigenkapital von 5.806.571,08 EUR auf 4.821.363,30 EUR, was hauptsächlich auf den Jahresfehlbetrag von 3.480.207,78 EUR zurückzuführen ist. Die Verbindlichkeiten stiegen dramatisch von 1.371.552,12 EUR auf 11.359.091,24 EUR, was die finanzielle Hebelwirkung der Firma erhöht und ein höheres Risiko darstellt.

Genussrechtskapital: Die Ausgabe von Genussscheinen erhöhte das Genussrechtskapital mit Eigenkapital-Charakter erheblich von 8.059.000,00 EUR auf 10.479.000,00 EUR, was zusätzliche Finanzierungsquellen für die Gesellschaft darstellt.

Rechnungslegungspolitik und Bewertung

Bilanzierungsgrundsätze: Die Firma wendet weiterhin die in Deutschland üblichen HGB-Bilanzierungsmethoden an. Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten minus planmäßiger Abschreibungen. Vorräte werden ebenfalls zu Anschaffungskosten bewertet, und aktive sowie passive Rechnungsabgrenzungsposten werden ordnungsgemäß angesetzt.

Währungsumrechnung und Fremdwährungsgeschäfte: Die Firma wendet den Tageskurs für Buchungen in fremder Währung an und berücksichtigt Imparitätsprinzipien.

Risiken und zukünftige Verpflichtungen

Ungewisse Verbindlichkeiten und Rückstellungen: Die Firma hat Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste gebildet, was eine vorsichtige Einschätzung möglicher zukünftiger Ausgaben darstellt.

Genussscheine und Nachrangigkeit: Die mit den Genussscheinen verbundene Nachrangigkeit stellt ein finanzielles Risiko dar, da im Falle einer Insolvenz die Ansprüche der Genussscheininhaber erst nach Befriedigung anderer Gläubiger bedient werden.

Zusammenfassung

Der Jahresabschluss der Elaris AG zeigt eine aggressive Expansion und Kapitalaufnahme durch Genussscheine, gepaart mit einem signifikanten Anstieg der Verbindlichkeiten. Das Unternehmen hat seine finanzielle Hebelwirkung erhöht und steht vor Herausforderungen hinsichtlich seiner Profitabilität, wie der Jahresfehlbetrag und die Erhöhung der Verbindlichkeiten zeigen. Die bilanzielle Bewertung und die Anwendung der HGB-Standards scheinen korrekt, aber die finanzielle Lage der Firma erfordert weiteres Management der Risiken und möglicherweise eine strategische Neuausrichtung zur Verbesserung der finanziellen Stabilität und Rentabilität.

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