Ekosem-Agrar AG-Einladung zur Anleihegläubigerversammlung ISIN: DE000A2YNR08 / WKN: A2YNR0

Published On: Montag, 08.04.2024By Tags:

Ekosem-Agrar AG

Walldorf

Ekosem-Agrar Anleihe 2019/​2029

ISIN: DE000A2YNR08 /​ WKN: A2YNR0

EINLADUNG ZUR
ANLEIHEGLÄUBIGERVERSAMMLUNG

Hinweis /​ Important Notice

Inhaber der EUR 100.000.000,00 2,5 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2019/​2029, ISIN: DE000A2YNR08 (insgesamt „ESA-Anleihe 2019/​2029„) der Ekosem-Agrar AG („Emittentin“ oder „Ekosem„) sollten die nachfolgenden Hinweise beachten.

Holders of the EUR 100,000,000.00 2.5% bearer bonds 2019/​2029, ISIN: DE000A2YNR08 (collectively „ ESA-Bond 2019/​2029 „) of Ekosem-Agrar AG („ Issuer “ or „ Ekosem „) should take note of the instructions set out below.

Die Veröffentlichung dieser Einladung zur Anleihegläubigerversammlung („Einladung„) stellt kein Angebot dar. Insbesondere stellt die Veröffentlichung der Einladung weder ein öffentliches Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung von Schuldverschreibungen oder sonstigen Wertpapieren dar.

The publication of this invitation to the noteholders‘ meeting („ Invitation „) does not constitute an offer. In particular, the publication of the Invitation shall neither constitute a public offer to sell nor an offer or a request to acquire, purchase or subscribe for notes or other securities.

Die nachfolgenden Vorbemerkungen dieser Einladung (s. Abschnitt A.) sind von der Emittentin freiwillig erstellt worden, um den Inhabern der Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2019/​2029 („Anleihegläubiger„) Informationen in Bezug auf die Tagesordnungspunkte der Anleihegläubigerversammlung und den konkreten Beschlussvorschlag an die Hand zu geben. Die Emittentin wird auf der Anleihegläubigerversammlung zudem die Hintergründe erläutern und Informationen zur Erforderlichkeit der von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen in Bezug auf die ESA-Anleihe 2019/​2029 geben. Den Anleihegläubigern wird daher geraten, an der Anleihegläubigerversammlung teilzunehmen oder sich in dieser vertreten zu lassen. Die Ausführungen in dieser Einladung sind keinesfalls als abschließende Grundlage für das Abstimmungsverhalten der Anleihegläubiger zu verstehen. Die Emittentin übernimmt keine Gewähr in Bezug auf die Vollständigkeit der in den Vorbemerkungen dieser Einladung enthaltenen Informationen.

Diese Einladung ersetzt nicht eine eigenständige Prüfung und Bewertung der Tagesordnungspunkte sowie eine weitere Prüfung der rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und sonstigen Verhältnisse der Emittentin durch jeden einzelnen Anleihegläubiger. Jeder Anleihegläubiger sollte seine Entscheidung über die Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten in der Anleihegläubigerversammlung nicht allein auf der Grundlage dieser Einladung, sondern unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Emittentin nach Konsultation mit seinen eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/​oder Finanzberatern treffen.

The following preliminary remarks (see section A.) have been drawn up voluntarily by the Issuer in order to provide the holders of the ESA-Bond 2019/​2029 („ Noteholders „) with information regarding the agenda items at the Noteholders‘ Meeting and the concrete proposals for decision. At the Noteholders‘ Meeting, the Issuer will also explain the background and provide information on the necessity of the measures proposed by the Issuer in relation to the ESA Bond 2019/​2029. The Noteholders are therefore advised to attend or be represented at the Noteholders‘ Meeting. The statements in this Invitation shall by no means be understood as a complete basis for the Noteholders‘ voting behavior. The Issuer assumes no liability for the completeness of the information contained in the preliminary remarks of this Invitation.

This Invitation does not replace an independent review and assessment of the agenda items and the concrete proposals as well as a further review of the Issuer’s situation regarding legal, economic, financial and other matters by each individual Noteholder. The Noteholders should not vote on the agenda items and the concrete proposals at the noteholders‘ meeting solely on the basis of this Invitation but upon consulting their own attorneys, tax and financial advisors and considering all the information available on the Issuer.

Diese Einladung ist seit dem 8. April 2024 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin (www.ekosem-agrar.de/​investor-relations) veröffentlicht. Die hierin enthaltenen Informationen sind nach Auffassung der Emittentin, soweit nichts anderes angegeben ist, aktuell. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Emittentin den Hintergrund der vorgeschlagenen Maßnahmen auf der Anleihegläubigerversammlung erläutern und weitere Informationen in diesem Zusammenhang geben wird. Diese Informationen können nach dem Veröffentlichungsdatum der Einladung unrichtig werden. Weder die Emittentin noch ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Berater und Beauftragte oder deren jeweilige gesetzliche Vertreter, Angestellte und Berater übernehmen im Zusammenhang mit dieser Einladung eine Verpflichtung zur Aktualisierung der Informationen in dieser Einladung oder zur Information über Umstände nach dem Datum dieser Einladung.

This Invitation has been published in the German Federal Gazette and on Ekosem’s website (www.ekosem-agrar.de/​investor-relations) since 8 April 2024. In the Issuer’s opinion, the information contained herein is up-to-date where not stated otherwise. However, it should be noted that the Issuer will explain the background to the proposed measures at the Noteholders‘ Meeting and provide further information in this context. This information may become inaccurate after the publishing date of the Invitation. Regarding this Invitation, neither the Issuer nor its respective legal representatives, employees or advisors and agents or their respective legal representatives, employees and advisors undertake to update the information in this Invitation or to inform on circumstances after the date of this Invitation.

Da die Erläuterung der Hintergründe der für die Anleihegläubiger der ESA-Anleihe 2019/​2029 vorgeschlagenen Maßnahmen lediglich einen ersten groben Überblick geben soll, sichern die Emittentin, ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Berater und Beauftragte oder deren jeweilige gesetzliche Vertreter, Angestellte und Berater sowie andere Personen, insbesondere solche Berater, die in den nachfolgenden Vorbemerkungen dieser Einladung genannt sind, weder die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Vorbemerkungen enthaltenen Informationen zu noch übernehmen sie im Zusammenhang mit den Vormerkungen dieser Einladung irgendeine Haftung. Insbesondere haften sie nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit der Verwendung der Informationen der Vorbemerkungen der Einladung entstehen, insbesondere für Schäden aufgrund von Investitionsentscheidungen, die auf der Grundlage der Informationen der Vorbemerkungen der Einladung getroffen werden, oder die durch Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der in den Vorbemerkungen der Einladung enthaltenen Informationen verursacht wurden.

As the explanation of the background of the measures proposed for the Noteholders of the ESA Bond 2019/​2029 is only intended to provide a first rough overview, neither the Issuer nor its respective legal representatives, employees or advisors and agents or their respective legal representatives, employees and advisors, nor any other person, particularly such advisors named in the following preliminary remarks to this Invitation guarantee the accuracy and completeness of the information contained in the preliminary remarks and shall not assume any liability in connection with the preliminary remarks to this Invitation. In particular, they shall not be liable for any damage arising directly or indirectly from the use of the information contained in the preliminary remarks to the Invitation, especially not for damage caused by investment decisions made on the basis of the information contained in the preliminary remarks to the Invitation, or caused by any inaccuracy or incompleteness of the information contained in the preliminary remarks to the Invitation.

Die Vorbemerkungen (s. Abschnitt A.) dieser Einladung enthalten bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen oder Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Angaben über die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen der Emittentin in Bezug auf ihre zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne, Liquidität, Aussichten, Wachstum, Strategie und Profitabilität sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, einschließlich der Erwartungen bezüglich des russisch-ukrainischen Konflikts, denen die Emittentin ausgesetzt ist. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Emittentin. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen jedoch Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und auf Annahmen basieren, die gegebenenfalls in der Zukunft nicht eintreten werden.

The preliminary remarks (see section A.) to the Invitation contain specific forward looking statements. Forward looking statements include all statements which are not related to historic facts or events. This applies especially to information on the Issuer’s intentions, convictions or current expectations regarding its future financial earning capacity, plans, liquidity, prospects, growth, strategy and profitability as well as economic parameters, including expectations with regard for the Russian-Ukrainian conflict, the Issuer may be exposed to. The forward looking statements are based on current assessments and assumptions to the best of the Issuer’s knowledge. However, such forward looking statements are subject to risks and uncertainties, as they refer to events and are based on assumptions which might not occur in future.

EINLADUNG ZUR ANLEIHEGLÄUBIGERVERSAMMLUNG

betreffend die

EUR 100.000.000,00
2,5 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen,
ISIN: DE000A2YNR08 /​ WKN: A2YNR0
(insgesamt „ESA-Anleihe 2019/​2029„),

eingeteilt in 100.000 Inhaber-Teilschuldverschreibungen
im Nennwert von je EUR 1.000,00
(jeweils eine „Schuldverschreibung“ und zusammen die „Schuldverschreibungen„)

der Ekosem-Agrar AG mit Sitz in Walldorf, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Mannheim unter der Handelsregisternummer HRB 731215,
geschäftsansässig: Johann-Jakob-Astor-Straße 49, 69190 Walldorf
(„Ekosem“ oder „Emittentin“ oder „Gesellschaft„).

Der Vorstand der Gesellschaft lädt die Inhaber der Schuldverschreibungen der ESA-
Anleihe 2019/​2029 („Anleihegläubiger„) hiermit zu der

am 2. Mai 2024, um 14:00 Uhr (MESZ),
im Palatin Hotel, Ringstraße 17-19, 69168 Wiesloch,

stattfindenden Anleihegläubigerversammlung zum Zweck der Beschlussfassung
(„Anleihegläubigerversammlung„) ein. Einlass ist ab 13:00 Uhr (MESZ).

A. Vorbemerkungen

1.

Zusammenfassung

Die Ekosem ist eine Holdinggesellschaft mit Sitz in Deutschland und die Muttergesellschaft der Ekosem-Gruppe. Über russische Zwischenholdings hält die Ekosem mittelbar Anteile an den ausschließlich in der Russischen Föderation tätigen operativen Gesellschaften der Ekosem-Gruppe.

Die aktuelle geopolitische Lage mit den erheblichen Belastungen für Unternehmensgruppen mit deutschen und russischen Gesellschaften erschwert seit nunmehr über zwei Jahren das konzerninterne Zusammenwirken der deutschen Konzernobergesellschaft mit ihren operativen Konzerngesellschaften in der Russischen Föderation. In den letzten Monaten wurden eine Reihe gesetzlicher oder behördlicher Regelungen sowohl in Deutschland als auch in der Russischen Föderation initiiert oder bereits verabschiedet, die diese Zusammenarbeit erheblich weiter erschweren und möglicherweise substantiell wirtschaftlich belasten. Eine Besserung der geopolitischen und wirtschaftlichen Lage ist auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. In dieser Situation hat das Management der Ekosem eine Lösung für die Anleihegläubiger der ESA-Anleihen (wie unten definiert) und die Ekosem erarbeitet, über welche die Anleihegläubiger der jeweiligen ESA-Anleihe im Rahmen einer Anleihegläubigerversammlung nach den Regelungen des Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG) beschließen können.

Um eine Fortführung der operativen Gesellschaften der Ekosem-Gruppe sicherzustellen und die Holdingebene mit dem operativen Geschäft zusammenzuführen, sollen die Anteile an den russischen Zwischenholdings an die russische Gesellschaft OOO EkoNiva oder eine andere russische Gesellschaft („Erwerbergesellschaft„) verkauft und übertragen werden. Dabei sollen derzeitige Aktionäre der Ekosem sowie unter Umständen weitere Personen gemeinsam die Anteile an der Erwerbergesellschaft halten.

In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, dass sämtliche Schuldverschreibungen (i) der ESA-Anleihe 2019/​2029 im ausstehenden Gesamtnennbetrag von EUR 100.000.000,00 (ISIN: DE000A2YNR08 /​ WKN: A2YNR0) und (ii) der ESA-Anleihe 2012/​2027 im ausstehenden Gesamtnennbetrag von EUR 78.000.000,00, (ISIN: DE000A1R0RZ5 /​ WKN: A1R0RZ) („ESA-Anleihe 2012/​2027„; die ESA-Anleihe 2012/​2027 und die ESA-Anleihe 2019/​2029 gemeinsam auch „ESA-Anleihen„) zu einem Kaufpreis in Höhe von 30 % des Nennwerts der Schuldverschreibungen der ESA-Anleihen, also in Höhe von EUR 300,00 je Schuldverschreibung, („Kaufpreis ESA-Schuldverschreibungen„) an eine Gesellschaft eines Investors („SPV„) verkauft und übertragen werden.

Darüber hinaus finden derzeit Gespräche mit potentiellen Eigenkapitalinvestoren („Potentielle EK-Investoren„) in Russland statt. Die Potentiellen EK-Investoren beabsichtigen, liquide Mittel in Höhe von insgesamt bis zu EUR 100 Mio. in die Erwerbergesellschaft zu investieren.

Voraussetzung für die Beteiligung der Potentiellen EK-Investoren ist, dass die Anleihegläubiger sämtliche Schuldverschreibungen der ESA-Anleihen für einen Kaufpreis von höchstens EUR 300,00 je Schuldverschreibung an das SPV verkaufen und übertragen. Das entspricht einem Aufschlag von mehr als 165 % auf den Durchschnittskurs der ESA-Anleihen im ersten Quartal 2024. Als SPV ist in Abstimmung mit den Potentiellen EK-Investoren eine Gesellschaft zypriotischen Rechts mit Sitz in Zypern vorgesehen.

2.

Hintergrund der Einladung zur Anleihegläubigerversammlung

2.1.

Struktur und Finanzierung der Ekosem-Gruppe

Die Gesellschaften der Ekosem-Gruppe sind operativ ausschließlich im Gebiet der Russischen Föderation tätig. Die Ekosem-Gruppe gehört zu den großen Agrar-Unternehmensgruppen in Russland und ist der größte Rohmilchproduzent Russlands und Europas sowie einer der größten weltweit. Sie ist mit ihrem integrierten Geschäftsmodell bestehend aus Ackerbau (einschließlich der Produktion von Saatgut), Milchproduktion und Milchverarbeitung in diesem Markt grundsätzlich gut positioniert.

Die Gesellschaft hält jeweils 98 % der Geschäftsanteile an den russischen Zwischenholdinggesellschaften „EkoNiva-APK Holding“ und „EkoNiva Produkty Pitanija“. Die Ekosem Schwarzerde GmbH mit Sitz in Walldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 738274 („ESE„), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Ekosem, hält 98 % der Geschäftsanteile an der russischen Zwischenholdinggesellschaft „EkoNiva APK Chernozemje“ (EkoNiva-APK Holding, EkoNiva Produkty Pitanija und EkoNiva APK Chernozemje gemeinsam die „Zwischenholdings„). Jeweils ein Prozent der Geschäftsanteile an den Zwischenholdings werden von der Russischen Landwirtschaftsbank (Rosselkhozbank – „RSHB„) gehalten und jeweils ein weiteres Prozent von natürlichen Personen. Die Zwischenholdings sind nach dem Gesellschaftsrecht der Russischen Föderation gegründete Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung in der Rechtsform einer „OOO“. Die Zwischenholdings halten jeweils Beteiligungen am Kapital der russischen operativen Gesellschaften der Ekosem-Gruppe; in nahezu allen Fällen in Höhe von 100 %.

Bisher finanziert die Ekosem-Gruppe den wesentlichen Teil des Fremdkapitals für Investitionen und für das operative Geschäft über Darlehensverträge zwischen einerseits den Zwischenholdings bzw. den operativen Gesellschaften der Ekosem-Gruppe in Russland und andererseits lokalen russischen Banken, insbesondere der RSHB. Die so gewährten Investitionsdarlehen werden regelmäßig von der russischen Regierung durch erhebliche Zinszuschüsse subventioniert („Agrarsubventionen„) (vgl. zur Finanzierung der Ekosem-Gruppe Ziffer 3.3). Über diese Form der Agrarsubventionen erhält die Ekosem-Gruppe jährlich mittlere zweistellige Millionenbeträge. Im Jahr 2023 flossen ca. EUR 29 Mio. nach ca. EUR 38 Mio. im Jahr 2022. Darüber hinaus erhält die Ekosem-Gruppe als weitere Agrarsubvention sog. verlorene Zuschüsse von der russischen Regierung insbesondere für den Ausbau der Kapazitäten in der Milchproduktion. Diese Zahlungen werden im Zusammenhang mit der Fertigstellung eines Investitionsprojektes geleistet. Insbesondere in den Jahren bis 2020, in denen die Ekosem-Gruppe erhebliche Investitionen tätigte, erhielt die Ekosem-Gruppe Agrarsubventionen von bis zu EUR 37 Mio. jährlich. Diese Beträge werden in der Bilanz passiviert und über die Nutzungsdauer des jeweiligen Investitionsobjekts aufgelöst. Per 31. Dezember 2022 stehen noch ca. EUR 113 Mio. in der entsprechenden Bilanzposition. Auch aktuell finden solche Investitionen statt, für die die Gesellschaft nach Fertigstellung der Projekte Agrarsubventionen erwartet.

2.2.

Geplante Veräußerung der russischen Zwischenholdings

Die Ekosem beabsichtigt, die von ihr und der ESE gehaltenen Anteile an den russischen Zwischenholdings an die Erwerbergesellschaft zu verkaufen und an diese zu übertragen („Anteilsübertragung„).

Die Ekosem wird voraussichtlich zeitnah nach Beschlussfassung der Anleihegläubiger über die Restrukturierung der ESA-Anleihen einen Kaufvertrag mit der Erwerbergesellschaft über die Zwischenholdings abschließen. Der Vollzug des Kaufvertrags und damit die rechtswirksame Übertragung der Zwischenholdings an die Erwerbergesellschaft wird allerdings erst erfolgen, nachdem der Verkauf und die Übertragung der Schuldverschreibungen der ESA-Anleihen durch die Anleihegläubiger an das SPV vollzogen worden sind und der Kaufpreis von 30 % des Nennbetrags der Schuldverschreibungen der ESA-Anleihen vollständig an die Anleihegläubiger gezahlt worden ist. Damit ist sichergestellt, dass es zu einer Anteilsübertragung der operativen Ekosem-Gruppe nur kommt, wenn die Anleihegläubiger auf Basis von vollziehbaren Beschlüssen der Anleihegläubigerversammlungen abgelöst worden sind.

2.3.

Möglicher Einstieg von EK-Investoren in die Ekosem-Gruppe

Die Ekosem-Gruppe führt derzeit Gespräche mit Potentiellen EK-Investoren über eine Beteiligung an der Erwerbergesellschaft durch eine Investition in Höhe von insgesamt bis zu EUR 100 Mio. („Transaktion„). Die Durchführung der Transaktion steht für die Potentiellen EK-Investoren jeweils unter den Bedingungen, dass (i) die Anteile an den russischen Zwischenholdings an eine neue russische Holdinggesellschaft verkauft und übertragen und (ii) die ESA-Anleihen restrukturiert werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch mit keinem der Potentiellen EK-Investoren ein bindender Vertrag über eine Beteiligung an der Ekosem-Gruppe abgeschlossen worden. Die Potentiellen EK-Investoren sind, nach den entsprechenden Beschlussfassungen durch die Anleihegläubigerversammlungen der ESA-Anleihen und nachdem diese Beschlüsse vollziehbar geworden sind, bereit, die erforderlichen Mittel für die Umsetzung der Restrukturierung der ESA-Anleihen zur Verfügung zu stellen.

2.4.

Kontrollwechsel und mögliche Ausübung der Rückzahlungsoption Put

Da die Geschäftsanteile an den Zwischenholdings im Wesentlichen alle Vermögenswerte der Emittentin darstellen, läge bei einem Verkauf und der Übertragung dieser Geschäftsanteile ein Kontrollwechsel im Sinne von Ziffer 11 Buchstabe b) der Anleihebedingungen der ESA-Anleihe 2019/​2029 in der Fassung der Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung vom 31. Mai 2022 („Anleihebedingungen„) vor („Kontrollwechsel„). Die Emittentin müsste eine Kontrollwechselmitteilung nach Ziffer 11 Buchstabe d) i. V. m. Ziffer 10 der Anleihebedingungen veröffentlichen. In dem Fall eines Kontrollwechsels haben die Anleihegläubiger unter bestimmten weiteren Voraussetzungen das Recht, von der Emittentin entweder die Rückzahlung oder den Ankauf der Schuldverschreibungen zu verlangen („Rückzahlungsoption Put„).

2.5.

Restrukturierung der ESA-Anleihen

Das Restrukturierungskonzept beinhaltet den Vorschlag, die Schuldverschreibungen (i) der ESA-Anleihe 2019/​2029 zuzüglich der seit dem letzten Zinszahlungstag, dem 2. August 2021, aufgelaufenen Zinsen und (ii) der ESA-Anleihe 2012/​2027 zuzüglich der seit dem letzten Zinszahlungstag, dem 7. Dezember 2021, aufgelaufenen Zinsen für einen Gesamtkaufpreis in Höhe von 30 % des Nennwerts, also EUR 300,00 je Schuldverschreibung der ESA-Anleihen, was insgesamt einem Betrag in Höhe von EUR 53,4 Mio. entspricht, an das SPV zu verkaufen und zu übertragen. Von dem Gesamtkaufpreis entfallen 56,18 %, also EUR 30,0 Mio., auf den Kauf der Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2019/​2029 und 43,82 %, also EUR 23,4 Mio., auf den Kauf der Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2012/​2027. Zudem sieht das Restrukturierungskonzept die Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts aller bestehenden und künftigen Ansprüche der künftigen Anleihegläubiger der ESA-Anleihen, einschließlich etwaiger Nebenrechte insbesondere Zinsansprüche, vor, der allerdings erst wirksam werden soll, nachdem der Kauf und die Übertragung der Schuldverschreibungen der ESA-Anleihen von dem bzw. auf das SPV vollzogen worden sind und die Anleihegläubiger den Kaufpreis ESA-Schuldverschreibungen erhalten haben.

2.5.1.

Kaufpreis von 30 % des Nennbetrags der ausstehenden Schuldverschreibungen der ESA-Anleihen

Der Kurswert der Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2019/​2029 ist seit der Eskalation des Russland-Ukraine-Konflikts im Februar 2022 zunächst auf ca. 20 % abgesunken. Dieser Abwärtstrend hat sich fortgesetzt. Zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. März 2024 lag der Durchschnitt der Schlusskurse der ESA-Anleihe 2019/​2029 an dem Handelsplatz Tradegate bei rund 11,32 % und an der Börse Stuttgart bei rund 10,13 %. Dies waren die beiden Handelsplätze mit dem höchsten Handelsvolumen. An den anderen Handelsplätzen lag der Durchschnitt der Schlusskurse der ESA-Anleihe 2019/​2029 zwischen 9,37 % und 11,29 % (Quelle: www.comdirect.de).

Für die ESA-Anleihe 2012/​2027 war der Haupthandelsplatz Tradegate. Dort lag der Durchschnitt der Schlusskurse der ESA-Anleihe 2012/​2027 in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. März 2024 bei rund 10,61 %. An den anderen Handelsplätzen lag der Durchschnitt der Schlusskurse der ESA-Anleihe 2012/​2027 zwischen 9,60 % und 10,72 % (Quelle: www.comdirect.de).

Vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen und wirtschaftlichen Probleme, denen die Ekosem-Gruppe aufgrund ihrer deutsch-russischen Struktur ausgesetzt ist, war ausweislich des durchschnittlichen Kurswertes der ESA-Anleihen seit Februar 2022 kein Investor bereit, in größerem Volumen in die ESA-Anleihen zu investieren. Im ersten Quartal 2024 wurden an sämtlichen börslichen Handelsplätzen der ESA-Anleihen lediglich Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2019/​2029 im Nennwert von insgesamt rund EUR 1,5 Mio. gehandelt; dies entspricht 1,5 % der ausstehenden Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2019/​2029. Von der ESA-Anleihe 2012/​2027 wurden im ersten Quartal 2024 insgesamt Schuldverschreibungen im Nennwert von rund EUR 2,7 Mio. gehandelt; dies entspricht 3,4 % der ausstehenden Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2012/​2027.

Nach Einschätzung der Emittentin ist kein Investor bereit, einen höheren Kaufpreis als den angebotenen Kaufpreis in Höhe von 30 % des Nennwerts der ESA-Anleihen an die Anleihegläubiger zu zahlen.

2.5.2.

Übertragung der Schuldverschreibungen der ESA-Anleihen

Die Potentiellen EK-Investoren stellen ihre Beteiligung an dem operativen russischen Geschäft der Ekosem-Gruppe unter anderem unter die Bedingung, dass die ESA-Anleihen entsprechend dem Restrukturierungskonzept übertragen worden sind.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Emittentin den Anleihegläubigern der ESA-Anleihe 2019/​2029 vor, die Schuldverschreibungen der ESA-Anleihen zum Kaufpreis in Höhe von EUR 300,00 je Schuldverschreibung an das SPV zu verkaufen und zu übertragen; mitverkauft und mitveräußert werden die jeweils bestehenden und künftigen Stückzinsen; für die aufgelaufenen Stückzinsen der Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2019/​2029 wird kein Kaufpreis bezahlt.

Der Verkauf und die Übertragung der Schuldverschreibungen der ESA-Anleihen soll unter Einschaltung der Zahlstelle, der Bankhaus Gebr. Martin AG mit Sitz in Göppingen („Zahlstelle„), abgewickelt werden. Das SPV wird sich verpflichten, den Kaufpreis für die ESA-Anleihen auf ein Konto bei der Zahlstelle zu zahlen, unverzüglich nachdem die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlungen beider ESA-Anleihen vollziehbar geworden sind. Die Anleihegläubiger übertragen gegen Zahlung des Kaufpreises ESA-Schuldverschreibungen an die Anleihegläubiger jeweils sämtliche von ihnen gehaltene Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2019/​2029 auf ein Depot (i) des SPV oder (ii) eines von dem SPV zu benennenden Treuhänders (Lieferung-gegen-Zahlung-Geschäft). Aus wertpapiertechnischen Abwicklungsgründen könnte es sich als Schwierigkeit erweisen, dass die Schuldverschreibungen der ESA-Anleihen auf einem Depot des SPV eingebucht werden können. Daher ist für diesen Fall vorgesehen, dass das SPV einen Treuhänder (auf der Grundlage eines abzuschließenden Treuhandvertrags) benennen kann, auf dessen Depot die Schuldverschreibungen der ESA-Anleihen übertragen werden können. Zu den Details der wertpapiertechnischen Umsetzung des Lieferung-gegen-Zahlung-Geschäfts siehe Abschnitt B. Ziffer 1.1.

2.5.3.

Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts

Die Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts für sämtliche bestehende und künftige Ansprüche der Anleihegläubiger aus den ESA-Anleihen ist nach Einschätzung der Emittentin notwendig, um die Emittentin auch nach der vorgenannten Veräußerung der ESA-Anleihen vor einer Insolvenzantragspflicht zu bewahren. Die Änderung der Anleihebedingungen, mit welcher der qualifizierte Rangrücktritt wirksam wird, soll erst vollzogen werden, wenn der Kauf und die Übertragung der Schuldverschreibungen der ESA-Anleihen von dem bzw. auf das SPV vollzogen worden sind und die Anleihegläubiger den Kaufpreis ESA-Schuldverschreibungen erhalten haben.

2.6.

Beschlussvorschlag

In der mit dieser Einladung einberufenen Anleihegläubigerversammlung der ESA-Anleihe 2019/​2029 soll über den folgenden Tagesordnungspunkt 1 beschlossen werden:

Beschlussfassung über

(i)

die Zustimmung zur Restrukturierung der ESA-Anleihe 2019/​2029, insbesondere über den Verkauf und die Übertragung der ausstehenden Schuldverschreibungen inklusive der aufgelaufenen Zinsen zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 300,00 je Schuldverschreibung der ESA-Anleihe 2019/​2029;

(ii)

die Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts;

(iii)

den Ausschluss der Rückzahlungsoption Put im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Übertragung der von der Emittentin gehaltenen Geschäftsanteile an den russischen Zwischenholdings an die Erwerbergesellschaft; und

(iv)

die Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters, die Anleihegläubiger bei sämtlichen Maßnahmen, Handlungen und Erklärungen zu vertreten, die zur Umsetzung des gefassten, vollziehbaren Beschlusses erforderlich oder zweckdienlich sind.

Die Emittentin wird gemäß TOP 2 der Tagesordnung den Änderungen der Anleihebedingungen gemäß dem TOP 1 zustimmen. Die Anleihegläubiger der ESA-Anleihe 2012/​2027 sollen in engem zeitlichen Zusammenhang einen entsprechenden Beschluss fassen. Die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlungen beider ESA-Anleihen sollen dergestalt miteinander verknüpft werden, dass der Beschluss der ESA-Anleihe 2019/​2029 nur vollzogen wird, wenn auch die Anleihegläubiger der ESA-Anleihe 2012/​2027 der Restrukturierung dieser Anleihe zugestimmt haben und der entsprechende Beschluss vollziehbar geworden ist. Das gleiche gilt umgekehrt, nämlich dass der Beschluss der Anleihegläubigerversammlung der ESA-Anleihe 2012/​2027 nur dann vollzogen wird, wenn die Anleihegläubigerversammlung der ESA-Anleihe 2019/​2029 dem Beschluss nach Maßgabe dieser Einladung zugestimmt hat und dieser Beschluss vollziehbar geworden ist.

Für Einzelheiten zu den Teilnahmebedingungen und zur Ausübung der Stimmrechte in der Anleihegläubigerversammlung siehe Abschnitt C. dieser Einladung.

Falls die Anleihegläubigerversammlung nicht beschlussfähig sein sollte, wird der Vorstand der Emittentin unverzüglich eine zweite Anleihegläubigerversammlung mit denselben Tagesordnungspunkten zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung einberufen, welche voraussichtlich am Dienstag, den 4. Juni 2024, stattfinden soll.

3.

Allgemeine Informationen über die Ekosem-Gruppe

3.1.

Geschäftsmodell und Konzernstruktur

Die Ekosem-Gruppe ist operativ ausschließlich in dem Gebiet der Russischen Föderation tätig, wo sie auch unter der Bezeichnung EkoNiva, EkoNiva APK oder EkoNiva Produkty Pitanija auftritt. Die Ekosem-Gruppe ist seit weit über 20 Jahren in der Agrarproduktion in Russland tätig und deckt im Wesentlichen die folgenden Geschäftsfelder ab (alle in diesem Abschnitt 3.1 verwendeten Zahlenangaben beziehen sich auf das Jahr 2023; sollten sich seither wesentliche Veränderungen ergeben haben, wird gesondert darauf hingewiesen):

Milchviehhaltung: Die Ekosem-Gruppe ist mit über 235.300 Rindern, davon ca. 112.500 Milchkühen (jeweils Jahresdurchschnitt 2023), der größte Produzent von Rohmilch in Russland und Europa sowie einer der drei größten weltweit. Im vergangenen Jahr wurden rd. 1,26 Mio. Tonnen Rohmilch gemolken, was ca. 3.440 Tonnen pro Tag entspricht.

Ackerbau: Im Geschäftsbereich Ackerbau steht die Produktion von Futter für die Rinderhaltung und von Marktfrüchten sowie Saatgut für den Eigenbedarf und für den Verkauf im Mittelpunkt. Mit dem Futter wird die Versorgung der Rinderherde sichergestellt. Die Ekosem-Gruppe verfügt in Russland über eine Gesamtfläche von rund 630.000 ha. Etwa 50 % der Fläche stehen im Eigentum der russischen Tochtergesellschaften der Ekosem, der Rest ist langfristig gepachtet. Die wichtigsten Futterkulturen sind Luzerne und Mais, zu den wichtigsten Anbaufrüchten zählen Getreide (Weizen, Gerste, Hafer, Körnermais), Hülsenfrüchte und Zuckerrüben.

Milchverarbeitung: In vier eigenen Molkereien wird ein Teil der in der Milchviehhaltung erzeugten Rohmilch zu Milchprodukten verarbeitet. Mittlerweile gibt es ein breites Sortiment, das unter anderem Frischmilch, H-Milch, Kefir, Käse, Joghurt, Butter und andere Produkte umfasst. Darüber hinaus befindet sich eine große Molkerei in Nowosibirsk im Bau, um die Verarbeitungskapazitäten für eigene Milchprodukte in Zukunft sukzessive auszuweiten. Im Kalenderjahr 2023 produzierte die Ekosem-Gruppe 279.500 Tonnen fertige Milchprodukte, 70 % mehr als im Vorjahr (2022: 164.000 Tonnen). Die selbst produzierten Milchprodukte werden unter der überregionalen Dachmarke EkoNiva und Handelsmarken über den Einzelhandel, die Gastronomie und in eigenen Geschäften vertrieben. Der Anstieg des Produktionsvolumens ist sowohl auf eine verbesserte betriebliche Effizienz und Kapazitätsauslastung der Ekosem-Gruppe als auch die Nutzung von Kapazitäten anderer Milchverarbeiter zurückzuführen.

Saatgutproduktion und -züchtung:Die Gruppe erwirbt Sortenlizenzen für die exklusive Vermehrung und den Vertrieb in Russland. Dabei wird mit russischen, deutschen und kanadischen Sorten gearbeitet und überwiegend Saatgut für Getreide, Körnerleguminosen, Gräser, Klee und Luzerne produziert. Daneben beschäftigt sich die Gruppe auch mit der Hybridisierung von Mais und will diesen Bereich weiter ausbauen. Seit einigen Jahren ist die Ekosem-Gruppe auch in der Züchtung von eigenem Saatgut aktiv. Mittlerweile sind verschiedene eigene Sorten in Russland zertifiziert, weitere befinden sich im Zulassungsverfahren.

Mutterkuhhaltung und ökologische Landwirtschaft: Diese beiden Bereiche sind die kleinsten Geschäftsfelder in der Ekosem-Gruppe. Die Mutterkuhhaltung dient der Aufzucht von Fleischrindern, die an Schlachthöfe oder spezialisierte Mastbetriebe verkauft werden. In der ökologischen Landwirtschaft wird sowohl Pflanzenbau als auch Rohmilchproduktion im kleinen Umfang betrieben, um die Entwicklung dieses interessanten Marktes zu beobachten und zu beeinflussen.

Die Ekosem-Gruppe ist in 13 verschiedenen Regionen in Russland tätig. Der größte Betrieb befindet sich in der Region Woronesch ca. 500 km südlich von Moskau. Dort haben auch die russischen Zwischenholdings ihren Sitz. Der zweitgrößte Betrieb befindet sich in Sibirien mit Aktivitäten in Novosibirsk und Altai. Weitere landwirtschaftliche Großbetriebe befinden sich in der Wolgaregion, in Ryazan und Kaluga unweit von Moskau sowie in Kursk.

Die Ekosem-Gruppe wird von einem Managementteam geleitet mit Stefan Dürr als einzigem Vorstandsmitglied der deutschen Muttergesellschaft und Generaldirektor der russischen Zwischenholding-Gesellschaften. Die Betriebe vor Ort werden über eine Matrixstruktur gesteuert, in der die Leitungsfunktionen auf zwei voneinander unabhängige, gleichberechtigte Dimensionen verteilt sind. Zu den fachlichen Spezialisten in der Holding für die einzelnen Produktions- und Verwaltungsbereiche kommen regional verantwortliche Betriebsleiter hinzu.

Einen Überblick über die aktuelle Konzernstruktur zum 1. März 2024 bietet das nachfolgende Schaubild:

3.2.

Entwicklung der Umsatzerlöse

Aufgrund der bereits eingangs aufgezeigten Schwierigkeiten wird die Jahresabschlussprüfung für den Einzel- und Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 erst im April 2024 abgeschlossen und die Abschlüsse vom Aufsichtsrat der Gesellschaft festgestellt werden. Die Jahresabschlussprüfung für den Einzel- und Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wird unmittelbar im Anschluss beginnen.

Die Einzelheiten der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung der Ekosem-Gruppe, auch die für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlichten operativen Informationen, können den Finanzberichten der Ekosem, die unter https:/​/​www.ekosem-agrar.de/​investor-relations/​finanzpublikationen abgerufen werden können, entnommen werden.

Wie aus der folgenden Übersicht* zu erkennen ist, entwickelt sich das Geschäft der Ekosem-Gruppe in den Jahren seit 2021 volatil. Dies ist insbesondere auf die bereits beschriebenen Rahmenbedingungen zurückzuführen.

Wechselkurs 100 RUB/​EUR 92,2406 RUB/​EUR 72,5259 RUB/​EUR 87,1877 RUB/​EUR
Jahr 2024 Veränd. 2023/​2024 in % 2023 Veränd. 2022/​2023 in % 2022 Veränd. 2021/​2022 in % 2021
Umsatz Rubel 85-90 Mrd. + 16-32% 68-73 Mrd. +/​- 0 69,4 Mrd. + 36,6% 50,8 Mrd.
Euro 850-900 Mio. + 8-23% 735-790 Mio. ./​. 18-24% 957 Mio. + 64% 583 Mio.
EBITDA Rubel 30-33 Mrd. + 66-120% 15-18 Mrd. ./​. 37-47% 28,7 Mrd. + 75% 16,4 Mrd.
Euro 300-330 Mio. + 57-106% 160-195 Mio. ./​. 52-60% 396 Mio. + 110% 188 Mio.

* Die Ist-Werte für 2021 und 2022 basieren auf dem geprüften IFRS-Konzernabschluss in Euro und wurden mit dem Jahresdurchschnittskurs in Rubel zurückgerechnet. Die Werte für 2023 und 2024 basieren auf den vorläufigen bzw. geplanten Rubel-Werten und wurden mit dem Jahresdurchschnittskurs in Euro umgerechnet, für 2024 ist der Kurs ein Planwert.

Im Geschäftsjahr 2022 hat die Ekosem-Gruppe mit einem Anstieg der Umsatzerlöse in Rubel um 36,6 % ein solides Wachstum verzeichnet. Aufgrund des stärkeren Rubelkurses sind die Umsätze in Euro sogar um 64 % angestiegen, von EUR 583 Mio. in 2021 auf EUR 957 Mio. Während alle Geschäftsbereiche gewachsen sind, hat in absoluten Zahlen der Anstieg des Rohmilchumsatzes um EUR 188 Mio. (+ 56 %) den größten Einzelbeitrag geleistet. Prozentual ist allerdings der Umsatz aus der Milchverarbeitung um über 120 % (+ EUR 95,8 Mio.) am stärksten gewachsen.

Noch stärker gewachsen ist in 2022 das operative Ergebnis (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen; „EBITDA„). Waren hier 2021 EUR 188 Mio. berichtet worden, betrug der Wert in 2022 EUR 396 Mio. (+ 110 %). Hintergrund hierfür war, dass die Einkäufe der wesentlichen Inputstoffe für das Jahr 2022 noch vor den volkswirtschaftlichen Veränderungen im Laufe des Jahres 2022 getätigt wurden. Aufgrund der Verwerfungen stieg das Preis- und Kostenniveau im Verlauf des Jahres 2022 an – was beim Verkauf der Agrarprodukte positiv für das Unternehmen war.

Eine gegenläufige Entwicklung kann man an den vorläufigen Zahlen für das Jahr 2023 ablesen. Während die Umsätze in Rubel mehr oder weniger stabil geblieben sind, sind sie aufgrund der Abschwächung des Rubel in Euro zwischen 18 % und 24 % gesunken. Das EBITDA wird in Rubel mit einem Rückgang von 37 % bis 47 % erwartet und wird damit wieder auf oder sogar unter dem Niveau von 2021 liegen. Betrachtet man, dass der Umsatz von 2021 nach 2023 eine deutliche Steigerung aufweist, kann man hieraus erkennen, dass die Produktionskosten deutlich gestiegen sind. Auf der Umsatzseite kommt hinzu, dass die Rohmilchpreise auf der Absatzseite im Verlauf des Jahres 2023 deutlich gesunken waren. Zum Jahresende 2023 waren die Preise wieder weitgehend auf einem guten Niveau.

In der Planung für das Jahr 2024 ist vorgesehen, dass die Umsätze in Rubel gegenüber 2023 um 16 % bis 32 % gesteigert werden können, was aufgrund der Abschwächung des Rubel zu einem Umsatzanstieg in Euro von 8 % bis 23 % führen würde. Das EBITDA soll in Rubel deutlich überproportional steigen und über dem guten Niveau von 2022 liegen, ohne allerdings die EBITDA-Marge von 2022 zu erreichen. In Euro würde sich das EBITDA gegenüber 2023 ebenfalls deutlich steigern, allerdings aufgrund der Abschwächung des Rubel weiterhin deutlich unter dem Wert von 2022 liegen.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass die sehr positiven Planzahlen für das Jahr 2024 naturgemäß von zahlreichen Unwägbarkeiten geprägt sind. Neben der ohnehin gegebenen Unsicherheit der landwirtschaftlichen Produktion umfasst dies insbesondere die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Russland (wie etwa die Zinssätze, die Inflation und auch die allgemeine Kaufkraft), die im aktuellen Umfeld nur mit erheblichen Unsicherheiten prognostiziert werden können.

3.3.

Finanzierung der Emittentin und der Ekosem-Gruppe

Die Ekosem-Gruppe ist aktuell auf der Fremdkapitalseite weitgehend über Bankfinanzierungen in Russland finanziert, die sich am 29. Februar 2024 auf ca. RUB 83,4 Mrd. belaufen, was zum ungefähren Kurs von 100 RUB/​EUR ca. EUR 834 Mio. entspricht. Die Summe besteht sowohl aus langfristigen Finanzierungen für Investitionsprojekte als auch kurzfristiger Finanzierung des Umlaufvermögens. Hinzu kommen die beiden noch ausstehenden ESA-Anleihen der Ekosem. Die Mittel aus den ESA-Anleihen wurden von der Ekosem weitgehend als Eigenkapital und als Darlehen an die russischen Zwischenholdings sowie die operativen Gesellschaften der Ekosem-Gruppe weitergereicht.

3.3.1.

ESA-Anleihen

ESA-Anleihe 2012/​2027

Die Emittentin hat im Dezember 2012 die ESA-Anleihe 2012/​2027 zunächst in einem Emissionsvolumen in Höhe von EUR 60.000.000,00 begeben. Das Volumen der ESA-Anleihe 2012/​2027 hat die Emittentin im Oktober 2013 im Rahmen einer Privatplatzierung um EUR 18.000.000,00 auf insgesamt EUR 78.000.000,00 aufgestockt.

Die Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2012/​2027 sind zum Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen. Die Laufzeit der ESA-Anleihe 2012/​2027 betrug ursprünglich bis zum 6. Dezember 2018 (einschließlich). Mit Beschluss der Anleihegläubigerversammlung vom 17. März 2016 wurde die Laufzeit um vier Jahre bis zum 6. Dezember 2022 (einschließlich) verlängert. Mit einem weiteren Beschluss der Anleihegläubigerversammlung vom 30. Mai 2022 wurde der Zinssatz der ESA-Anleihe 2012/​2027 rückwirkend ab dem 7. Dezember 2021 (einschließlich) von 8,5 % p.a. auf 2,5 % p.a. reduziert und die Laufzeit um weitere fünf Jahre bis zum 6. Dezember 2027 (einschließlich) verlängert. Die ESA-Anleihe 2012/​2027 wird folglich am 7. Dezember 2027 zur Rückzahlung fällig.

Die aus der Emission der ESA-Anleihe 2012/​2027 erzielten Mittel wurden entsprechend den Angaben in dem veröffentlichten Wertpapierprospekt verwendet: Sie wurden zu zwei Drittel für die Refinanzierung von Verbindlichkeiten verwendet. 30 % flossen direkt in Investitionen (Kauf von Betrieben und Landflächen) und die verbleibenden Beträge wurden für die Kosten der Anleihebegebung verwendet. Die aus der Aufstockung erzielten Mittel von EUR 18.000.000,00 wurden (abzgl. 3 % Kosten der Anleihebegebung) für den Kauf von Landflächen und Tieren verwendet.

ESA-Anleihe 2019/​2029

Die Emittentin hat seit August 2019 die ESA-Anleihe 2019/​2029 in einem Emissionsvolumen in Höhe von EUR 100.000.000,00 begeben. Die aus der Emission der ESA-Anleihe 2019/​2029 erzielten liquiden Mittel wurden zur Finanzierung des Kaufs von Agrarbetrieben und landwirtschaftlichen Flächen sowie für die Rückzahlung einer im März 2021 fällig gewesenen Anleihe der Emittentin verwendet.

Die Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2019/​2029 sind zum Handel im Freiverkehr der Börse Stuttgart und der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen. Die Laufzeit der ESA-Anleihe 2019/​2029 betrug ursprünglich fünf Jahre. Mit Beschluss der Anleihegläubigerversammlung vom 31. Mai 2022 wurde der Zinssatz der ESA-Anleihe 2019/​2029 rückwirkend ab dem 1. August 2021 (einschließlich) von 7,5 % p.a. auf 2,5 % p.a. reduziert und die Laufzeit um fünf Jahre bis zum 31. Juli 2029 (einschließlich) verlängert. Die ESA-Anleihe 2019/​2029 wird folglich am 1. August 2029 zur Rückzahlung fällig.

3.3.2.

Sonstige Finanzierung der Ekosem-Gruppe

Die zur Finanzierung der Infrastruktur – insbesondere Milchviehanlagen und Molkereien – notwendigen Finanzmittel werden der Ekosem-Gruppe in Form von Investitionskrediten von lokalen russischen Banken zur Verfügung gestellt. In der Regel haben diese Kredite eine Laufzeit von 15 Jahren. Die Zinsen für diese Kredite sind regelmäßig subventioniert, sodass der Netto-Zinsaufwand per 29. Februar 2024 in einer Spanne zwischen 2,8 % und 5,0 % p.a. liegt. Nicht-subventionierte Investitionskredite werden zwischen knapp 10 % und bis zu 20 % p.a. verzinst.

Für die Finanzierung des Umlaufvermögens werden ebenfalls Finanzierungen von russischen Banken genutzt. Die Zinsen für diese Kredite werden ebenfalls teilweise subventioniert.

Sowohl Investitions- als auch Umlaufkredite werden ganz überwiegend von der RSHB gewährt. Darüber hinaus bestehen auch Geschäftsbeziehungen zur ebenfalls überwiegend staatlichen Sberbank. Die Zinssätze für alle Finanzierungen betrugen per Ende Januar 2022 zwischen 3,1 % und 12,5 % p.a., wobei die Zinssätze für rollierende Banklinien jeweils bei Fälligkeit (in der Regel jährlich) neu festgelegt werden. Per Ende Februar 2024, seit der letzten Anhebung des Leitzinssatzes in Russland auf 16 % im Dezember 2023, betrugen die Zinsen bis zu 20,5 % p.a., wobei die Investitionskredite in Summe gewichtet mit 6,8 % p.a. verzinst werden. Die große Bandbreite der Zinssätze zwischen 2,8 % und 20,5 % p. a. ergibt sich im Wesentlichen aus den unterschiedlichen Finanzierungsinstrumenten sowie der nur teilweisen Subventionierung.

Die Finanzierungsverträge beinhalten im Wesentlichen folgende Besicherungen:

Finanzierungsverträge für die Investitionen in Sachanlagen sind regelmäßig mit den betreffenden Sachanlagen besichert – im Wesentlichen Milchviehanlagen und zugehörige Infrastruktur.

Finanzierungen für Umlaufvermögen sind regelmäßig mit dem entsprechenden Umlaufvermögen besichert.

Darüber hinaus werden im Eigentum der Gruppe befindliche Grundstücke als Sicherheiten gewährt und sämtliche Anteile an der Ekosem, der ESE, den drei Zwischenholdings und allen wirtschaftlich wesentlichen Konzerngesellschaften an die finanzierenden Banken verpfändet.

Außerdem hat der Mehrheitsgesellschafter der Ekosem per 29. Februar 2024 umfangreiche Bürgschaften für nahezu alle Kreditverträge der Ekosem-Gruppe gegeben. Des Weiteren bestehen Bürgschaften einer weiteren Gesellschafterin für einzelne Kreditverträge.

Die Gesellschafter der Ekosem sowie die Gesellschaft selbst haben außerdem mit der RSHB Optionsvereinbarungen abgeschlossen, die der RSHB das Recht einräumen, bei Verstößen gegen Regelungen in den Finanzierungsverträgen und in den Optionsvereinbarungen die Mehrheit der Anteile an den russischen Zwischenholdinggesellschaften und/​oder der Ekosem und ESE zum Nominalwert zu erwerben.

4.

Abstimmung mit dem Gemeinsamen Vertreter und dem Gläubigerbeirat

Die e.Anleihe GmbH mit Sitz in Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 781879, vertreten durch die Geschäftsführer Christoph Chardon und Dr. Benjamin Büttner, ist als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger beider ESA-Anleihen bestellt („Gemeinsamer Vertreter„).

Im Rahmen der Restrukturierung der ESA-Anleihen im Jahr 2022 hat sich ein Gläubigerbeirat der Anleihegläubiger der ESA-Anleihen konstituiert („Gläubigerbeirat„). Die Mitglieder des Gläubigerbeirats sind Herr Hans-Jürgen Friedrich, Herr Rechtsanwalt Markus Kienle und Herr Dirk Heinrich Hermann Klitsch.

Über das vorgeschlagene Restrukturierungskonzept einschließlich des Beschlussvorschlags hat die Emittentin den Gemeinsamen Vertreter und den Gläubigerbeirat informiert und das strukturelle Vorgehen erläutert. Vor dem Hintergrund der unter Ziffer 2 dargelegten geopolitischen und wirtschaftlichen Probleme der Emittentin, deren Fortentwicklung für die Anleihegläubiger kaum absehbar ist, begrüßen sowohl der Gemeinsame Vertreter als auch der Gläubigerbeirat auf Grundlage der ihnen derzeit vorliegenden Informationen und in Anbetracht des derzeitigen Börsenkurses der ESA-Anleihen das von der Emittentin vorgeschlagene Restrukturierungskonzept für die ESA-Anleihen grundsätzlich. Der Gemeinsame Vertreter und der Gläubigerbeirat haben angekündigt, auf dieser Grundlage nunmehr in eine tiefergehende Prüfung des Konzepts zu gehen sowie mit den Anleihegläubigern in einen gemeinsamen Austausch zu treten, um deren Positionen und Informationsbedürfnisse aufzunehmen.

5.

Zeitplan

Die Anleihegläubiger sollen in der Anleihegläubigerversammlung am 2. Mai 2024 über die vorgenannten Maßnahmen durch Beschlussfassung nach Maßgabe von Ziffer 12 der Anleihebedingungen entscheiden.

Die von den Anleihegläubigern der ESA-Anleihen jeweils gefassten Beschlüsse sollen in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben so schnell wie möglich umgesetzt werden.

Lfd. Nr. Zeitplan Maßnahme
1 Nach dem Ende der Anleihegläubigerversammlung beider ESA-Anleihen Veröffentlichung einer Pressemitteilung/​Corporate News über die Beschlussfassungen; Bekanntmachung auf der Internetseite der Ekosem
2 Nach Eintritt der Vollziehbarkeit der von den Anleihegläubigern gefassten Beschlüsse Einzahlung des Kaufpreises ESA-Schuldverschreibungen durch das SPV auf ein Konto bei der Zahlstelle; Auszahlung des Kaufpreises ESA-Schuldverschreibungen durch die Zahlstelle über das Clearing-System an die Anleihegläubiger gegen Einziehung der Schuldverschreibungen und Übertragung der Schuldverschreibungen auf ein Depot des SPV
3 Anschließend: Vollziehung der Änderungen der Anleihebedingungen

Für die Einzelheiten zu den Beschlussfähigkeitsanforderungen, zu den Mehrheitsanforderungen, zu den Teilnahmebedingungen und zur Ausübung der Stimmrechte im Zusammenhang mit der Beschlussfassung der Anleihegläubiger siehe Abschnitt C. dieser Einladung.

B. Tagesordnung

1.

Beschlussfassung über die Zustimmung zur Restrukturierung der ESA-Anleihe 2019/​2029, über die Anpassung der Voraussetzungen für einen Kontrollwechsel und über die Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters

Der Vorstand der Emittentin schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

1.1.

Restrukturierung der ESA-Anleihe 2019/​2029

1.1.1.

Die Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2019/​2029 (einschließlich sämtlicher aufgelaufener Zinsen und bis zum Vollzug dieses Beschlusses auflaufender Zinsen) werden gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von EUR 300,00 je Schuldverschreibung an eine von der Emittentin zu benennende Gesellschaft zypriotischen Rechts mit Sitz in Zypern („SPV„) verkauft („Kaufpreis ESA-Schuldverschreibungen 2019/​2029„) und an dieses oder einen von dem SPV zu benennenden Treuhänder übertragen. Der Kaufpreis ESA-Schuldverschreibungen 2019/​2029 entfällt ausschließlich auf den Nennwert der Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2019/​2029; für die aufgelaufenen Stückzinsen der Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2019/​2029 wird kein Kaufpreis bezahlt.

1.1.2.

Der Vollzug des Verkaufs und der Übertragung der Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2019/​2029 erfolgt unter Einschaltung der Bankhaus Gebr. Martin AG mit Sitz in Göppingen als Zahlstelle („Zahlstelle„) für die Anleihegläubiger kosten- und spesenfrei. Die Zahlstelle wird unverzüglich nach der Vollziehbarkeit des zu diesem Tagesordnungspunkt 1 gefassten Beschlusses den zuvor durch das SPV auf ein Konto bei der Zahlstelle einzuzahlenden Kaufpreis ESA-Schuldverschreibungen 2019/​2029 über das Clearing-System an die Anleihegläubiger der ESA-Anleihe 2019/​2029 auszahlen, im Gegenzug die von den Anleihegläubigern gehaltenen Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2019/​2029 einziehen und sämtliche Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2019/​2029 sodann auf ein Depot des SPV oder eines von dem SPV zu benennenden Treuhänders umbuchen (Lieferung gegen Zahlung).

1.1.3.

Die Anleihebedingungen werden wie folgt geändert:

Ziffer 6 der Anleihebedingungen wird geändert und wie folgt vollständig neu gefasst:

(Convenience Translation)
»Die Schuldverschreibungen begründen nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander im Rang gleich stehen und im Fall der Liquidation, der Auflösung oder der Insolvenz der Emittentin sowie eines der Abwendung der Insolvenz der Emittentin dienenden Verfahrens mit allen bestehenden und künftigen Ansprüchen, einschließlich etwaiger Nebenrechte (d.h. auch Zinsansprüche), dergestalt im Rang hinter die Forderungen aller bestehenden und künftigen Gläubiger der Emittentin in den Rang des § 39 Abs. 2 InsO zurücktreten, dass die Anleihegläubiger der Schuldverschreibungen erst nach Befriedigung sämtlicher Gläubiger der Emittentin Erfüllung dieser Ansprüche verlangen können („Qualifizierter Nachrang„). Die Erfüllung dieser Ansprüche kann nur aus künftigen Jahresüberschüssen, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem freien Vermögen verlangt werden. Der Qualifizierte Nachrang gilt zur Vermeidung einer gegenwärtigen oder künftigen Insolvenzreife der Emittentin innerhalb und außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Die Anleihegläubiger der Schuldverschreibungen sind außerhalb eines Insolvenzverfahrens nur dann berechtigt, von der Emittentin Zahlungen auf ihre Ansprüche zu verlangen, wenn dies nicht zu einer Insolvenzreife der Emittentin führen, also das Bestehen oder Einfordern der genannten Ansprüche nicht zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit im insolvenzrechtlichen Sinne führen oder eine solche vertiefen würde. Dies bedeutet, dass die Anleihegläubiger der Schuldverschreibungen dauerhaft, d.h. auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens, das Risiko eines Totalverlusts tragen (auch bzgl. Zinsansprüchen).« »The Notes establish subordinated liabilities of the Issuer, which rank pari passu among themselves and, in the event of liquidation, dissolution or insolvency of the Issuer as well as proceedings serving to prevent the insolvency of the Issuer, shall be subordinated with all existing and future claims, including any ancillary rights (i.e. including interest claims) in the rank pursuant to § 39 para. 2 InsO, to the claims of all existing and future creditors of the Issuer in such a way that the Noteholders of the Bonds can only demand fulfilment of these claims after all creditors of the Issuer have been satisfied („Qualified Subordination„). The fulfilment of these claims can only be demanded from future annual surpluses, from a liquidation surplus or from other free assets. The Qualified Subordination shall apply to avoid the Issuer’s insolvency now or in the future, both within and outside of insolvency proceedings. The Noteholders of the Bonds shall only be entitled to demand payment of their claims from the Issuer outside of insolvency proceedings if this does not lead to the Issuer’s insolvency, i.e. the existence or demand of the aforementioned claims would not lead to over-indebtedness (Überschuldung) or illiquidity (Zahlungsunfähigkeit) within the meaning of insolvency law or deepens such. This means that the Noteholders of the Bonds shall permanently bear the risk of a total loss (also with regard to interest claims), i.e. even outside of insolvency proceedings.«

Der Versammlungsleiter wird angewiesen, die Änderung der Anleihebedingungen nach Maßgabe dieser Ziffer 1.1.3 erst zu vollziehen, wenn der Verkauf und die Übertragung der Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2019/​2029 nach Maßgabe der Regelungen der Ziffern 1.1.1 und 1.1.2 vollzogen worden sind und insbesondere der Kaufpreis ESA-Schuldverschreibungen 2019/​2029 vollständig an die Anleihegläubiger gezahlt worden ist.

1.2.

Anpassung der Voraussetzungen für einen Kontrollwechsel

Die Anleihebedingungen werden wie folgt geändert:

Nach dem zweiten Spiegelstrich in Ziffer 11 Buchstabe b) der Anleihebedingungen wird folgender Unterabsatz eingefügt:

(Convenience Translation)
»Abweichend von den vorgenannten Sachverhalten liegt ein Kontrollwechsel im Sinne dieser Ziffer 11 Buchstabe b) der Anleihebedingungen in den folgenden Fällen nicht vor: »Notwithstanding the aforementioned circumstances, there is no change of control in the meaning of this Clause 11 letter b) of the Terms and Conditions in the following cases:

Abschluss und/​oder Vollzug eines oder mehrerer Kaufverträge, mit dem oder mit denen die Emittentin als Verkäuferin ihre an der OOO EkoNiva-APK Holding und/​oder der OOO EkoNiva-Produkty Pitanija gehaltenen Anteile an die OOO EkoNiva oder eine andere russische Gesellschaft („Erwerbergesellschaft„) erstmals verkauft und überträgt; und

Conclusion and/​or execution of one or more sale and purchase agreements by which the Issuer as seller sells and transfers its shares held in OOO EkoNiva-APK Holding and/​or OOO EkoNiva-Produkty Pitanija to OOO EkoNiva or another Russian company (Acquisition Company (Erwerbergesellschaft), „AcquiCo„) for the first time; and

Abschluss und/​oder Vollzug eines oder mehrerer Kaufverträge, mit denen die Ekosem Schwarzerde GmbH als Verkäuferin ihre an der OOO EkoNiva-APK Chernozemje gehaltenen Anteile an die Erwerbergesellschaft erstmals verkauft und überträgt.«

Conclusion and/​or execution of one or more sale and purchase agreements by which Ekosem Schwarzerde GmbH as seller sells and transfers its shares held in OOO EkoNiva-APK Chernozemje to OOO AcquiCo for the first time.«

Der Versammlungsleiter wird angewiesen, die Änderung der Anleihebedingungen nach Maßgabe dieser Ziffer 1.2 erst zu vollziehen, wenn der Verkauf und die Übertragung der Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2019/​2029 nach Maßgabe der Regelungen der Ziffern 1.1.1 und 1.1.2 vollzogen worden sind und insbesondere der Kaufpreis ESA-Schuldverschreibungen 2019/​2029 vollständig an die Anleihegläubiger gezahlt worden ist.

1.3.

Beschlussfassung über die Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters

Der Gemeinsame Vertreter wird ermächtigt und bevollmächtigt, die Anleihegläubiger bei sämtlichen Maßnahmen, Handlungen und Erklärungen zu vertreten, die zur Umsetzung des unter Tagesordnungspunkt 1 gefassten, vollziehbaren Beschlusses erforderlich oder zweckdienlich sind. Diese Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters ist im Zweifel weit auszulegen.

1.4.

Der gemäß diesem Tagesordnungspunkt 1 gefasste Beschluss soll gemäß § 21 SchVG erst vollzogen werden, wenn

1.4.1.

die Emittentin gegenüber der Zahlstelle angezeigt hat, dass der Beschluss der Anleihegläubiger gemäß diesem Tagesordnungspunkt 1 nicht nach § 20 Abs. 3 Sätze 1 bis 3 SchVG angefochten worden ist oder erhobene Anfechtungsklagen durch Vergleich, Klagerücknahme oder Erledigung der Hauptsache beendet worden sind oder dieser Beschluss auf Grund eines rechtskräftigen gerichtlichen Beschlusses nach § 20 Abs. 3 Satz 4 SchVG i.V.m. § 246a AktG vollziehbar geworden ist; und

1.4.2.

der Beschluss der Anleihegläubigerversammlung der Anleihegläubiger der ESA-Anleihe 2012/​2027 zum dortigen Tagesordnungspunkt 1 (Beschlussfassung über die Zustimmung zur Restrukturierung der ESA-Anleihe 2012/​2027, über die Anpassung der Voraussetzungen für einen Kontrollwechsel und über die Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters) vollziehbar im Sinne der dort unter Ziffer 1.4.1 genannten Voraussetzungen geworden ist.

1.5.

Bis zum Vollzug des Beschlusses der Anleihegläubiger gemäß diesem Tagesordnungspunkt 1 ist die Emittentin berechtigt, nach eigenem Ermessen von der Vollziehung des Beschlusses der Anleihegläubiger gemäß diesem Tagesordnungspunkt 1 Abstand zu nehmen; dies gilt nicht, wenn der Beschluss der Anleihegläubigerversammlung der Anleihegläubiger der ESA-Anleihe 2012/​2027 zum dortigen Tagesordnungspunkt 1 (Beschlussfassung über die Zustimmung zur Restrukturierung der ESA-Anleihe 2012/​2027, über die Anpassung der Voraussetzungen für einen Kontrollwechsel und über die Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters) vollzogen worden ist.

1.6.

Sämtliche Unterpunkte dieses Tagesordnungspunktes 1 stellen einen einheitlichen Beschlussvorschlag dar, da diese inhaltlich miteinander verbunden sind. Über den Beschlussvorschlag gemäß diesem Tagesordnungspunkt 1 wird daher nur einheitlich abgestimmt.

2.

Zustimmung der Emittentin

Die Emittentin hat angekündigt, in der Anleihegläubigerversammlung dem Beschlussvorschlag des Vorstands zur Änderung der Anleihebedingungen gemäß dem Tagesordnungspunkt 1 zuzustimmen. Zu diesem Tagesordnungspunkt 2 erfolgt keine Beschlussfassung der Anleihegläubiger.

C. Erläuterungen

1.

Rechtsgrundlagen für die Anleihegläubigerversammlung, Beschlussfähigkeit und Mehrheitserfordernisse

1.1.

Nach Ziffer 13 der Anleihebedingungen ist zum gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger die e.Anleihe GmbH mit Sitz in Stuttgart bestellt.

1.2.

Nach Ziffer 12 Buchstabe d) der Anleihebedingungen können die Anleihegläubiger durch Mehrheitsbeschluss unter anderem den folgenden Maßnahmen zustimmen:

der Veränderung der Fälligkeit, der Verringerung und dem Ausschluss der Zinsen (i);

der Veränderung der Fälligkeit der Hauptforderung (ii);

der Verringerung der Hauptforderung bzw. des vorzeitigen Rückzahlungsanspruches (iii);

der Umwandlung oder dem Umtausch der Inhaber-Teilschuldverschreibungen in Gesellschaftsanteile, andere Wertpapiere oder andere Leistungsversprechen (v);

dem Verzicht auf das Kündigungsrecht der Anleihegläubiger oder dessen Beschränkung (viii); und

der Änderung oder Aufhebung von Nebenbestimmungen der Inhaber-Teilschuldverschreibungen (x).

1.3.

Die mit dieser Einladung einberufene Anleihegläubigerversammlung ist beschlussfähig, wenn die Anwesenden wertmäßig mindestens die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2019/​2029 vertreten (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG).

1.4.

Falls die Anleihegläubigerversammlung nicht beschlussfähig sein sollte, wird der Vorstand der Emittentin unverzüglich eine zweite Anleihegläubigerversammlung mit denselben Tagesordnungspunkten einberufen. Eine solche zweite Anleihegläubigerversammlung ist beschlussfähig, wenn die Anwesenden mindestens ein Viertel der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten (§ 15 Abs. 3 Satz 3 2. Halbsatz SchVG).

1.5.

Der Beschluss gemäß dem Tagesordnungspunkt 1 bedarf zu seiner Wirksamkeit einer qualifizierten Mehrheit von mindestens 75 Prozent der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte (Ziffer 12 Buchstabe e) Satz 2 der Anleihebedingungen, § 5 Absatz 4 Satz 2 SchVG).

2.

Rechtsfolgen des Zustandekommens des Beschlusses

Wenn die Anleihegläubiger wirksam über den Beschlussgegenstand gemäß dem Tagesordnungspunkt 1 beschließen, hat dies insbesondere die Rechtsfolge, dass der gefasste Beschluss für alle Anleihegläubiger gleichermaßen verbindlich ist. Dies gilt auch, wenn sie an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt oder gegen den Beschlussvorschlag gestimmt haben (vgl. Ziffer 12 Buchstabe b) der Anleihebedingungen).

3.

Teilnahmeberechtigung, Stimmrechte, Nachweise und Anmeldung

3.1.

Zur Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, der seine Inhaberschaft an Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2019/​2029 am Tag der Anleihegläubigerversammlung nach Maßgabe der Regelungen der nachfolgenden Ziffer 3.3 nachweist.

3.2.

An der Anleihegläubigerversammlung nimmt jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe des von ihm gehaltenen Nennwerts der ausstehenden Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2019/​2029 teil. Jede Schuldverschreibung der ESA-Anleihe 2019/​2029 im Nennwert von EUR 1.000,00 gewährt eine Stimme.

3.3.

Anleihegläubiger müssen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts spätestens bei Einlass zur Anleihegläubigerversammlung nachweisen. Hierzu ist in Textform (§ 126b BGB) ein aktueller Nachweis des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2019/​2029 nach Maßgabe des nachstehenden Buchstabens a) („Besonderer Nachweis„) und ein Sperrvermerk nach Maßgabe des nachstehenden Buchstabens b) („Sperrvermerk„) vorzulegen:

a)

Besonderer Nachweis

Der erforderliche Besondere Nachweis ist eine Bescheinigung der Depotbank, die (i) den vollen Namen und die Anschrift des Anleihegläubigers bezeichnet und (ii) den gesamten Nennwert der Schuldverschreibungen angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot dieses Anleihegläubigers gutgeschrieben sind.

b)

Sperrvermerk

Der erforderliche Sperrvermerk des depotführenden Instituts ist ein Vermerk, wonach die vom Anleihegläubiger gehaltenen Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2019/​2029 bis zum Ende des Tages der Anleihegläubigerversammlung am 2. Mai 2024 beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden.

Anleihegläubiger sollten sich wegen der Ausstellung des Besonderen Nachweises und des Sperrvermerks rechtzeitig mit ihrer depotführenden Bank in Verbindung setzen.

Anleihegläubiger, die den Besonderen Nachweis und den Sperrvermerk nicht spätestens bei Einlass zur Anleihegläubigerversammlung in Textform (§ 126b BGB) vorgelegt oder übermittelt haben, sind nicht stimmberechtigt. Auch Bevollmächtigte des Anleihegläubigers können das Stimmrecht in diesen Fällen nicht ausüben.

Ein als Vordruck verwendbares Musterformular für den Besonderen Nachweis und den Sperrvermerk, das von dem depotführenden Institut verwendet werden kann, kann auf der Internetseite der Emittentin unter www.ekosem-agrar.de/​investor-relations abgerufen werden.

3.4.

Vertreter von Anleihegläubigern, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht (z.B. Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaft, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder nach ausländischem Recht (z.B. Limited nach englischem Recht) sind, haben spätestens bei Einlass zur Anleihegläubigerversammlung zusätzlich zum Besonderen Nachweis und zum Sperrvermerk ihre Vertretungsbefugnis nachzuweisen. Das kann durch Übersendung eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Register (z.B. Handelsregister, Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung (z.B. Certificate of Incumbency, Secretary Certificate) geschehen.

3.5.

Sofern Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z.B. ein Kind durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen Amtswalter (z.B. ein Insolvenzvermögen durch den für es bestellten Insolvenzverwalter) vertreten werden, muss der gesetzliche Vertreter oder Amtswalter spätestens bei Einlass zur Anleihegläubigerversammlung zusätzlich zum Besonderen Nachweis und zum Sperrvermerk des von ihm Vertretenen seine gesetzliche Vertretungsbefugnis in geeigneter Weise nachweisen (z.B. durch Kopie der Personenstandsunterlagen oder der Bestallungsurkunde).

3.6.

Die Anleihegläubiger werden gebeten, sich zur Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung und Ausübung ihres Stimmrechts bis zum 29. April 2024 bei der Better Orange IR & HV AG entweder (i) per E-Mail: ekosem@linkmarketservices.eu oder (ii) per Post an: Haidelweg 48, 81241 München, Stichwort: Ekosem-Agrar AG, ESA-Anleihe 2019/​2029, durch Übersendung der vorstehend genannten Unterlagen, anzumelden, um den Prozess zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung am Tage der Anleihegläubigerversammlung abzukürzen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts hängt nicht von der vorherigen Anmeldung ab.

Ein Anmeldeformular kann auf der Internetseite der Emittentin unter www.ekosem-agrar.de/​investor-relations abgerufen werden.

3.7.

Da die Registrierung von nicht bereits im Vorfeld angemeldeten Anleihegläubigern aufgrund der Prüfung der Teilnahmeberechtigung vor Ort mehr Zeit in Anspruch nimmt, wird um frühzeitiges Erscheinen der Anleihegläubiger zur Anleihegläubigerversammlung gebeten.

4.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Anleihegläubiger kann sich bei der Teilnahme an der Versammlung und der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten lassen (§ 14 SchVG in Verbindung mit § 18 Absatz 1 SchVG).

4.1.

Das Teilnahme- und Stimmrecht kann durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht des Vollmachtgebers an den Vertreter bedarf der Textform (§ 126b BGB). Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, kann auf der Internetseite der Emittentin unter www.ekosem-agrar.de/​investor-relations abgerufen werden.

Die Vollmachtserteilung ist spätestens bei Einlass zur Anleihegläubigerversammlung in Textform nachzuweisen. Auch bei der Teilnahme an der Versammlung durch Bevollmächtigte ist ferner spätestens bei Einlass zur Anleihegläubigerversammlung ein Besonderer Nachweis und ein Sperrvermerk des Vollmachtgebers sowie (soweit einschlägig) die Vertretungsbefugnis des Vollmachtgebers (s.o. Abschnitt C. Ziffer 3.5) nachzuweisen.

4.2.

Anleihegläubiger, die nicht selbst an der Anleihegläubigerversammlung teilnehmen und die auch keinen Dritten bevollmächtigen wollen, können jeweils auch die von der Emittentin benannten Stimmrechtsvertreter, Herrn Torsten Fues und Herrn Marcus Graf, beide Mitarbeiter der Better Orange IR & HV AG („Stimmrechtsvertreter„), eine Vollmacht mit Weisungen erteilen.

Die Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter umfasst die Abstimmung über den in dieser Einladung bekannt gemachten Beschlussvorschlag zu dem Tagesordnungspunkt 1 und über ggf. bekannt gemachte Gegenanträge.

Zudem kann den Stimmrechtsvertretern für Abstimmungen über Gegenanträge und/​oder Verfahrensanträge (zusammen „Weitergehende Anträge„) die Weisung erteilt werden, stets im Sinne der Empfehlungen der Emittentin zu stimmen. Wird eine solche Weisung für Weitergehende Anträge nicht erteilt, werden die Stimmen der Anleihegläubiger, die den Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht mit Weisungen erteilt haben, bei den Abstimmungen über die Weitergehenden Anträge stets als Enthaltung abgegeben und gezählt, wenn hierfür keine Einzelweisung an die Stimmrechtsvertreter erteilt wurde.

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann, kann ebenfalls auf der Internetseite der Emittentin unter www.ekosem-agrar.de/​investor-relations abgerufen werden. Dieses Formular sieht auch bereits die Vollmachts- und Weisungserteilung für eine gegebenenfalls erforderliche zweite Anleihegläubigerversammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung vor.

5.

Gegenanträge und Ergänzungsverlangen

5.1.

Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, zu den Beschlussgegenständen, über die nach dieser Einladung Beschluss gefasst wird, eigene Beschlussvorschläge zu unterbreiten („Gegenantrag„). Dabei gelten die Vorschriften des SchVG. Kündigt ein Anleihegläubiger einen Gegenantrag einschließlich des genauen Wortlautes rechtzeitig an, wird die Emittentin den angekündigten Gegenantrag – sofern ordnungsgemäß und rechtzeitig bei ihr eingegangen – unverzüglich auf der Internetseite der Emittentin unter www.ekosem-agrar.de/​investor-relations allen Gläubigern zugänglich machen.

5.2.

Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 % der ausstehenden Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2019/​2029 erreichen („5 %-Quorum„) können nach Maßgabe der Vorschriften des SchVG und der Anleihebedingungen verlangen, dass weitere Gegenstände zur Beschlussfassung bekannt gemacht werden („Ergänzungsverlangen„). Ein solches Ergänzungsverlangen muss der Emittentin rechtzeitig zugehen, so dass es spätestens am dritten Tag vor der Anleihegläubigerversammlung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin (www.ekosem-agrar.de/​investor-relations) den anderen Anleihegläubigern zugänglich gemacht werden kann.

5.3.

Die Ankündigung von Gegenanträgen und/​oder Ergänzungsverlangen sind jeweils an die Emittentin zu richten und können rechtzeitig vor Beginn der Anleihegläubigerversammlung per Post, Fax oder E-Mail an eine der folgenden Adressen übermittelt werden:

Ekosem-Agrar AG
– Investor Relations –
„ESA-Anleihe 2019/​2029: Anleihegläubigerversammlung“
Johann-Jakob-Astor-Straße 49
69190 Walldorf
Deutschland
Telefax +49 (0) 6227 /​ 3585 918
E-Mail ir@ekosem-agrar.de
5.4.

Zwingend beizufügen ist auch im Hinblick auf einen Gegenantrag und/​oder ein Ergänzungsverlangen ein Besonderer Nachweis und ein Sperrvermerk (s.o. Abschnitt C. Ziffer 3.3). Im Falle eines Ergänzungsverlangens ist zudem ein Nachweis des 5 %-Quorums beizufügen.

6.

Angabe der ausstehenden Schuldverschreibungen

Der Emittentin oder mit ihr verbundenen Unternehmen (§ 271 Abs. 2 HGB) stehen derzeit keine Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2019/​2029 zu. Es werden derzeit ferner keine Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2019/​2029 für Rechnung der Emittentin oder mit ihr verbundener Unternehmen gehalten. Insgesamt stehen daher 100.000 Schuldverschreibungen der ESA-Anleihe 2019/​2029 im Nennwert von insgesamt EUR 100.000.000,00 aus.

7.

Weitere Informationen

Die Anleihegläubiger erhalten weitere Informationen zur Ekosem sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (sog. FAQs) auf der Internetseite der Emittentin unter www.ekosem-agrar.de/​investor-relations.

8.

Unterlagen

Vom Tag der Einberufung bis zum Ende der Anleihegläubigerversammlung stehen den Anleihegläubigern folgende Unterlagen auf der Internetseite der Emittentin unter www.ekosem-agrar.de/​investor-relations zur Verfügung:

diese Einladung zur Anleihegläubigerversammlung einschließlich (i) der Tagesordnungspunkte 1 und 2, (ii) dem Beschlussvorschlag der Emittentin sowie (iii) den Bedingungen, von denen die Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung und die Ausübung der Stimmrechte abhängen,

die Anleihebedingungen der ESA-Anleihe 2019/​2029,

ein Musterformular für den Besonderen Nachweis und den Sperrvermerk,

ein Musterformular für die Anmeldung (nicht Teilnahmevoraussetzung),

ein Vollmachtsformular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Emittentin,

ein Vollmachtsformular zur Erteilung von Vollmachten an Dritte und

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten.

Auf Verlangen eines Anleihegläubigers werden ihm Kopien der vorgenannten Unterlagen unverzüglich und kostenlos übersandt. Das Verlangen ist zu richten an:

Ekosem-Agrar AG
– Investor Relations –
„ESA-Anleihe 2019/​2029: Anleihegläubigerversammlung“
Johann-Jakob-Astor-Straße 49
69190 Walldorf
Deutschland
Telefon +49 (0) 6227 /​ 3585 919
Telefax +49 (0) 6227 /​ 3585 918
E-Mail ir@ekosem-agrar.de

Informationen zum Datenschutz

Seit dem 25. Mai 2018 gilt europaweit die Verordnung (EU) 2016/​679 (Datenschutz-Grundverordnung bzw. DSGVO). Der Schutz der personenbezogenen Daten der Anleihegläubiger und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für Ekosem einen hohen Stellenwert. Die Emittentin verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Anleihegläubigern die Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Anleihegläubigerversammlung zu ermöglichen. Verarbeitet werden folgende Datenkategorien der Anleihegläubiger: Kontaktdaten, Anzahl der gehaltenen Schuldverschreibungen, Informationen zu dem depotführenden Institut der Anleihegläubiger und ggf. Daten zu einem benannten Vertreter. Für die Verarbeitung ist die Emittentin die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. Zum Zwecke der Vorbereitung und Durchführung der Anleihegläubigerversammlung beauftragt die Emittentin verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Emittentin nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister sind verpflichtet, diese Daten ausschließlich nach Weisung der Emittentin zu verarbeiten. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Anleihegläubigern und Anleihegläubigervertretern im Zusammenhang mit der Anleihegläubigerversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnahmeverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

 

Walldorf, im April 2024

Ekosem-Agrar AG

– Der Vorstand –

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