Einfach so

Bei Kunden mit einem Vertrag über eine Skandia Fondsrente trudeln derzeit Schreiben des Versicherers ins Haus. Darin wird ihnen mitgeteilt, dass die Investmentfonds der SEG Garantiefondsreihe am 17. Mai 2017 aufgelöst würden.

Gleichzeitig gibt Skandia ein sogenanntes Garantiekonzept mit dem Namen „Smart Protect“ vor. Die Garantie hierfür lautet: „Es wird mindestens der Anteilswert garantiert, zu dem ein Fondsanteil innerhalb des Portfolios erworben wurde“. Übersetzt heißt dies: Mindestens  der Einkaufswert, der eingesetzt wurde, wird zum Ablauf garantiert. Sollten sich die Angeschriebenen nicht beim Versicherer melden, werde das vorhandene Fondsvermögen in einen der vorgeschlagenen Fonds (unterschieden nach Laufzeit), der zusammen mit Barclays – als Garantiegeber – aufgelegt wurde, übertragen. Dem Schreiben beigefügt erhalten die Betroffenen die sogenannten Besonderen Bedingungen für das Garantiefondskonzept „Smart Protect“. Diese Bedingungen regeln Formalia wie Laufzeit oder Abrechnungsmodalitäten. Was genau im Garantiefonds steckt, erfährt man nicht.

Wir halten die Vorgehens- und Darstellungsweise für intransparent, insbesondere aufgrund der mangelnden Erklärung zum Garantiefonds­konzept. Die gesetzte Frist ist für eine solche Vorgehensweise viel zu kurz.

Was tun?

  • Schauen Sie zunächst in Ihre Unterlagen, ob Sie einen Garantiefonds vereinbart haben und dieser noch Bestandteil Ihres Vertrages ist. Sollte dies nicht der Fall sein, betrifft Sie dieser angekündigte Wechsel nicht.
  • Wenn Sie nichts tun, landen Sie in dem sogenannten neuen Garantiekonzept.
  • Sie können in einen anderen Fonds wechseln. Sie haben auf der Skandia-Website unter „Rendite/­Risikoklasse“ die Möglichkeit, Ihr eigenes Risikoprofil anzugeben. Je höher die Ordnungszahl desto höher das Risiko. Wählen Sie einen Fonds aus.
  • Sollten Sie mit der Vorgehensweise insgesamt nicht einverstanden sein, wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und beschweren Sie sich.

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