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Ein Hauch von Verschwörung – oder einfach nur schlechtes Timing?

viarami (CC0), Pixabay
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Ach, wie tragisch: 4,97 Prozent! Ganze 0,03 Prozentpunkte fehlen Sahra Wagenknecht und ihrem BSW zum ersehnten Einzug in den Bundestag. Ein Schicksalsschlag, ein demokratisches Erdbeben, ein Skandal? Nein, einfach nur Pech – oder eben die brutale Realität der Fünfprozenthürde. Doch anstatt sich in Würde aus dem Wahlkampf zurückzuziehen oder gar über die eigenen politischen Fehler nachzudenken, zieht das BSW vors Bundesverfassungsgericht.

Warum auch nicht? Es wäre ja wirklich ein Unding, dass man sich nach einer verlorenen Wahl einfach mit dem Wählervotum abfinden muss. Stattdessen wird nun die Erzählung von Unregelmäßigkeiten bemüht – einige Tausend Stimmen seien „offenbar fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig bewertet worden“. „Offenbar“ – ein wunderschön dehnbarer Begriff, der irgendwo zwischen harter Beweislage und gefühlter Wahrheit oszilliert.

Dass nun ausgerechnet das BSW, das sich sonst so gerne gegen das „Establishment“ auflehnt, ausgerechnet an das höchste deutsche Gericht appelliert, um sich in den Bundestag zu klagen, hat doch eine gewisse Ironie. Demokratische Regeln sind eben dann wunderbar, wenn sie einem selbst nutzen – und wenn nicht, dann muss es natürlich ein Fehler im System gewesen sein.

Vielleicht hätte es ja geholfen, mehr Wähler zu überzeugen, statt sich jetzt auf 13.400 Stimmen zu versteifen? Aber nein, das wäre ja zu einfach. Stattdessen wird lieber das große Narrativ der betrogenen Opposition bemüht. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht sich tatsächlich in die mühselige Kleinarbeit einer bundesweiten Neuauszählung stürzen wird – oder ob man dem BSW nicht einfach den altbekannten demokratischen Rat gibt: Beim nächsten Mal einfach besser machen.

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