Startseite Allgemeines „Ein einziges ‚Ja‘ kann teuer werden“ – Rechtsanwalt Jens Reime warnt vor perfider Telefon-Abzocke
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„Ein einziges ‚Ja‘ kann teuer werden“ – Rechtsanwalt Jens Reime warnt vor perfider Telefon-Abzocke

Tomasz_Mikolajczyk (CC0), Pixabay
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Herr Reime, warum sollte man bei einem Anruf von einer unbekannten Nummer nicht mit „Ja“ antworten?

Jens Reime: Weil ein harmloses „Ja“ in den falschen Händen zur teuren Falle werden kann. Betrüger nehmen das Gespräch auf – ohne Einwilligung – und basteln sich später eine künstliche Gesprächsführung zusammen, in der es plötzlich so wirkt, als hätten Sie einem Vertrag oder Kauf zugestimmt. Es reicht dann nicht, zu sagen: „Ich habe doch nichts unterschrieben!“ Denn auch mündliche Verträge sind in vielen Fällen rechtlich bindend – wenn man sie einem glaubhaft nachweisen kann.

Was raten Sie also stattdessen?

Reime: Sagen Sie niemals einfach „Ja“ – auch nicht auf scheinbar harmlose Fragen wie „Können Sie mich hören?“ oder „Sind Sie noch dran?“ Besser ist: Verwenden Sie neutrale oder vollständige Sätze, zum Beispiel „Ich höre Sie“ oder „Ich bin in der Leitung“. Und wenn Ihnen der Anruf komisch vorkommt, ist das Einfachste: Auflegen. Sofort.

Was passiert, wenn man bereits in die Falle getappt ist?

Reime: Dann bitte nicht in Panik verfallen. Wer daraufhin eine Rechnung erhält, sollte keinesfalls zahlen. Stattdessen sofort schriftlich widersprechen – am besten per Einwurfeinschreiben – und klarstellen, dass kein Vertrag zustande kam und dass ein Mitschnitt ohne Einwilligung erfolgt sein muss. Mustertexte gibt es bei den Verbraucherzentralen, man kann sich aber auch direkt anwaltlich beraten lassen.

Was, wenn dann Drohungen kommen – Inkasso, Schufa-Eintrag, Klage?

Reime: Die Drohkulisse ist Teil der Masche. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern. Ein negativer Schufa-Eintrag ist rechtlich nicht zulässig, wenn Sie die Forderung bestritten haben. Seriöse Inkassobüros prüfen das – unseriöse versuchen es trotzdem. Auch hier gilt: Ignorieren Sie nichts, sondern widersprechen Sie schriftlich. Und: Bei weiterem Druck stellen Sie Strafanzeige wegen versuchten Betrugs.

Können solche Mitschnitte überhaupt vor Gericht verwendet werden?

Reime: Nein, nicht ohne Einwilligung. In Deutschland ist die Aufzeichnung eines Telefonats ohne Zustimmung strafbar (§ 201 StGB) und vor Gericht in der Regel nicht verwertbar. Die Betrüger setzen also darauf, dass die Betroffenen keine rechtlichen Schritte unternehmen. Wer sich aber auskennt – oder rechtzeitig Hilfe sucht – hat gute Karten.

Was ist Ihr Rat an unsere Leserinnen und Leser, ganz allgemein?

Reime: Seien Sie misstrauisch bei unerwarteten Anrufen. Niemals persönliche Daten oder Zahlungsinformationen herausgeben. Sagen Sie kein „Ja“, und wenn es doch passiert ist: Kühlen Kopf bewahren, nichts zahlen, widersprechen, und wenn nötig rechtliche Hilfe suchen. Wer informiert ist, wird nicht so leicht zum Opfer.


Tipp: Die Verbraucherzentrale und auch Kanzleien wie die von Jens Reime bieten Musterbriefe, Ersteinschätzungen und Unterstützung im Ernstfall. Lieber einmal zu früh nachfragen als zu spät handeln.


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