Eilmeldung – Deutsche Lichtmiete Alexander Hahn hat alle Insolvenzanträge zurückgenommen

Eine weitere Variante in der Kriminalinsolvenz der Deutschen Lichtmiete im Kampf mit Gericht und Insolvenzverwalter. Stellen Sie bitte jetzt sofort alle Ihre Forderungen fällig, denn mutmaßliche Betrüger muss man das Handwerk legen. Jetzt sind die Anleger gefordert sofort zu handeln.

Das muss jetzt in ihrem Interesse liegen.

Es fehlen möglicherweise Lampen in der Größenordnung von fast 50 Millionen Euro Einkaufswert. Der Anlegerwert liegt mehr als doppelt so hoch. Das Spiel des Alexander Hahn von der DLM darf man nicht mitmachen. Hier muss man jetzt auch die Ermittlungsbehörden unterstützen.

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Spannend auch, wie das Insolvenzgericht nun entscheidet! Ich denke die Ermittlungsbehörden werden hier auch noch ein Wort mitzureden haben.

Das sieht auch Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden so, denn ganz klar, bei all dem was da in den letzten Wochen bekanntgeworden ist, kann man natürlich nicht zur Tagesordnung übergehen. Hier muss jeder Anleger nun an seine eigenen Interessen denken. Alexander Hahn hat sämtlichen Kredit verspielt.

5 Comments

  1. Didi Haller Mittwoch, 23.02.2022 at 09:11 - Reply

    Mein Vorschlag an betroffene Direkt-Anleger: Miet- und Verwaltungsverträge mit der DLM aus wichtigem Grund kündigen (da seit mehr al 28 Tagen Mietzahlungen ausgeblieben sind) und die sofortige Auszahlung des Investitionsbetrages abzüglich geleisteter Mietzahlungen fordern. Auf Euer Feedback an dieser Stelle freue ich mich.

    • RA Daniel Blazek Mittwoch, 23.02.2022 at 11:30 - Reply

      Bitte bedenken Sie: Falls die Mietverträge wirksam gekündigt werden, verlieren Sie den schuldrechtlichen Anspruch auf die Miete, den Sie andernfalls ggfls. im sog. Erfüllungsinteresse als Schadensersatz geltend machen könnten oder – sollte das Insolvenzverfahren irgendwann eröffnet werden – eben als schuldrechtlichen Anspruch. Sonst bliebe Ihnen „nur“ der Schadensersatz im sog. negativen Interesse (Rückabeicklung, Differenzhypothese). Es empfieht sich bei solchen Ideen, kurz einen Anlegeranwalt zu konsultieren (P.S.: Nicht uns, wir sind keine Anlegeranwälte, Anwaltkammer fragen).

      • Didi Haller Mittwoch, 23.02.2022 at 12:50 - Reply

        Richtig, Hr. Blazek,
        mir geht es um die Rückabwicklung der Verträge und Auszahlung der aktuell bestehenden Differenz zum investierten Kapital mit Abtretung meiner darüber hinausgehenden Ansprüche an Hr. Alexander Hahn, bzw. die DLM-Firmengruppe.

        • RA Daniel Blazek Mittwoch, 23.02.2022 at 15:27 - Reply

          Klingt nach dem sog. großen Schadensersatz (Rückabwicklung). Sie wollen wirtschaftlich so gestellt werden, als wäre der ganze Schlamassel nicht passiert. Würde ich auch so machen ?.

  2. RA Daniel Blazek Dienstag, 22.02.2022 at 17:26 - Reply

    Es wirkt fast so, als hätte jemand etwas dagegen, dass der vorläufige Verwalter seinen Bericht erstattet und dass das bereits kritisierte Bieterverfahren durchgeführt wird. Mein Tipp: Abwarten, was sich noch so ergibt. Und ob später noch ein neuer Eigenantrag versucht wird. Und wieviele Leuchtmittel tatsächlich vorhanden sind. Und wem sie gehören. Am besten mit einer großen Schüssel Popcorn.

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