EEV AG Prozesstag musste beendet werden, da geladener Zeuge nicht vor Gericht erschienen ist

Das macht sich bei Gericht dann sicherlich gar nicht gut, wenn man als Zeuge geladen ist und dann nicht erscheint. Zumal die Zeugenladung rechtzeitig versendet wurde.

Das Gericht hat nun heute eine Ordnungsstrafe in Höhe von 750 Euro verhängt und für den nächsten Termin angeordnet, dass der Zeuge mit der Polizei abgeholt und zum Gericht gebracht wird.

Wir waren bereits vor dem heutigen Termin skeptisch, ob der Zeuge zu dem Termin dann auch erscheinen würde, denn er steckt aus unserer Sicht ganz tief „im Komplott gegen die EEV AG “ mit drin. Er war einer der großen Nutznießer dieses gesamten Vorganges, denn er hatte sich nachweislich die Adressen der Anleger angeeignet, die von einem weiteren Zeugen als „quasi Bezahlung“ bekommen hatte.

Diese Anlegeradressen wiederum hatte er dann genutzt, um die alten „EEV Anleger“ dann in neue Investments zu locken. Investments die dann auch wieder schief gingen, zumindest für die investierten Anleger.  Dem Zeugen wird es „wurscht“ sein, denn er hat da eine gute Provision bekommen.

Nun darf man dann gespannt sein, wann die nächste Terminvorladung erfolgen wird. Möglich, dass man ihn dann sogar einen Tag vorher in Haft nimmt, damit man auch sicher ist, dass er dann an dem Ladungstag da sein wird.

2 Comments

  1. Thomas Schulte Donnerstag, 14.10.2021 at 11:07 - Reply

    Da ist unsere Strafprozessordnung strikt. Zeugen müssen erscheinen und sich erklären. Ohne diese Zeugen ist die Aufklärung eines Sachverhalts nicht möglich. Nicht erschienene Zeugen verursachen riesige Schäden an Geld und Reputation für das Gericht. Gerade in aufwendigen Strafsachen mit dutzenden Beteiligten ist das Fehlen ungefähr so, als wenn ein Fussballspiel an dem Tage nicht angepfiffen werden kann, weil der Ball fehlte. Da gehen alle traurig nach Hause, der Tag ist gelaufen und die Auswärtsmannschaft muss noch stundenlang mit dem Bus nach Hause gurken.

  2. Drehscheibe Mittwoch, 13.10.2021 at 17:17 - Reply

    Interessant! Ist dies jener Zeuge, der für die durchaus einseitige Berichterstattung als sogenannter Informant aus dem Hause Madsack (HAZ) mitverantwortlich ist? Wenn ja,
    Möglicherweise wird er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen müssen.
    750,—€ spürt dieser gar nicht! Er war der Gewinner des Engagement der EEV AG in Papenburg.

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