DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA – Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021

DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA

Bielefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021

BILANZ zum 30. Juni 2021

AKTIVA

30.06.2021 30.06.2020
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 67.433,00 4.970,00
2. Spielerwerte 1.299.222,00 2.866.271,00
1.366.655,00 2.871.241,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.756.772,00 3.882.763,00
4.756.772,00 3.882.763,00
III. Finanzanlagen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 4.476.982,12 5.982.000,00
10.600.409,12 12.736,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Waren 551.506,37 200.359,83
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 138.296,35 633.598,31
2. Forderungen aus Transfer 0,00 207.793,66
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 570.000,00 901.573,74
4. sonstige Vermögensgegenstände 5.934.133,69 2.665.402,08
6.642.430,04 4.408.367,79
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 207.830,25 2.200.155,97
7.401.766,66 6.808.883,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.504.500,91 1.175.589,09
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 3.651.483,13 0,00
23.158.159,82 20.720.476,68

PASSIVA

30.06.2021 30.06.2020
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 4.900.000,00 4.900.000,00
II. Kapitalrücklage 1.800.000,00 1.800.000,00
III. Bilanzverlust -10.351.483,13 -6.566.253,44
Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 3.651.483,13 0,00
0,00 133.746,56
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 216.670,00 658.483,21
2. sonstige Rückstellungen 2.091.852,91 2.482.002,84
2.308.522,91 3.140.486,05
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.500.000,00 0,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.915.959,44 5.162.428,45
3. Transferverbindlichkeiten 2.114.843,75 2.298.375,00
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 40.723,34 449.883,56
5. sonstige Verbindlichkeiten 8.664.536,47 7.589.498,82
– davon aus Steuern EUR 1.074.591,33 (EUR 941.832,29)
– davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 11.968,42 (EUR 28.710,22)
17.236.063,00 15.500.185,83
D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.613.573,91 1.946.058,24
23.158.159,82 20.720.476,68

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021

1.07.2020 bis 30.06.2021 1.07.2019 bis 30.06.2020
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 48.686.248,27 29.807.779,16
2. sonstige betriebliche Erträge 1.386.500,28 683.342,61
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Waren -18.575.153,67 -12.091.385,53
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -27.726.916,25 -15.481.013,39
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -2.087.832,03 -2.043.953,07
-29.814.748,28 -17.524.966,46
5. Abschreibungen
a) auf Spielerwerte -1.413.987,00 -1.562.113,00
b) auf sonstige immaterielle Vermögensgegenstände -15.483,54 -10.029,18
c) auf Sachanlagen -617.793,65 -385.413,12
-2.047.264,19 -1.957.555,30
6. sonstige betriebliche Aufwendungen -2.184.213,24 -1.802.254,01
7. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 2.991,00 3.438,70
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 2.991,00 (Vorjahr: EUR 3.438,70)
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 4.389,06
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 4.389,06)
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen -893.017,88 0,00
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -126.947,98 -78.475,88
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 765,41 (Vorjahr: EUR 701,06)
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -217.375,00 -324.583,21
12. Ergebnis nach Steuern -3.782.980,69 -3.280.270,86
13. Sonstige Steuern -2.249,00 -3.066,00
14. Jahresfehlbetrag -3.785.229,69 -3.283.336,86

Entwicklung des Anlagevermögens vom 01. Juli 2020 bis 30. Juni 2021

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.07.2020 Zugänge Abgänge 30.06.2021
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen,gewerbl. Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 64.484,18 77.946,54 0,00 142.430,72
2. Entgeltlich erworbene Spielerwerte (vgl.: BFH v. 14.12.2011 IR 108/​10) 5.179.580,00 117.275,00 2.141.155,00 3.155.700,00
5.244.064,18 195.221,54 2.141.155,00 3.298.130,72
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte u. Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.594.373,46 1.491.803,65 28.654,29 6.057.522,82
4.594.373,46 1.491.803,65 28.654,29 6.057.522,82
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 13.263,66 0,00 0,00 13.263,66
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 5.982.000,00 0,00 612.000,00 5.370.000,00
5.995.263,66 0,00 612.000,00 5.383.263,66
Summe Anlagevermögen 15.833.701,30 1.687.025,19 2.781.809,29 14.738.917,20
Abschreibung
Kumul. Abschr. 01.07.2020 Abschreibung Geschäftsjahr Abgänge Kumul. Abschr. 30.06.2021
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen,gewerbl. Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 59.514,18 15.483,54 0,00 74.997,72
2. Entgeltlich erworbene Spielerwerte (vgl.: BFH v. 14.12.2011 IR 108/​10) 2.313.309,00 1.413.987,00 1.870.818,00 1.856.478,00
2.372.823,18 1.429.470,54 1.870.818,00 1.931.475,72
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte u. Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 711.610,46 617.793,65 28.653,29 1.300.750,82
711.610,46 617.793,65 28.653,29 1.300.750,82
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 13.263,66 0,00 0,00 13.263,66
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 0,00 893.017,88 0,00 893.017,88
13.263,66 893.017,88 0,00 906.281,54
Summe Anlagevermögen 3.097.697,30 2.940.282,07 1.899.471,29 4.138.508,08
Buchwerte
30.06.2021 30.06.2020
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen,gewerbl. Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 67.433,00 4.970,00
2. Entgeltlich erworbene Spielerwerte (vgl.: BFH v. 14.12.2011 IR 108/​10) 1.299.222,00 2.866.271,00
1.366.655,00 2.871.241,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte u. Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.756.772,00 3.882.763,00
4.756.772,00 3.882.763,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 4.476.982,12 5.982.000,00
4.476.982,12 5.982.000,00
Summe Anlagevermögen 10.600.409,12 12.736.004,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2020/​2021

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 ist gemäß den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Aktiengesetzes (AktG) und unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen der DFL Deutsche Fußball-Liga GmbH sowie den einschlägigen Bestimmungen der Satzung aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Im Anhang sind die gesetzlich geforderten Angaben aufgenommen, soweit sie in Ausübung des Wahlrechtes nicht bereits in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung gemacht wurden.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA
Firmensitz laut Registergericht: Bielefeld
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Bielefeld
Registernummer: HRB 37377

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Gesellschaft ist zum Stichtag 30. Juni 2021 bilanziell überschuldet. Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten beträgt TEUR 3.651 (Vj.: Eigenkapital TEUR +134). Wir haben aufgrund der nach wie vor angespannten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auf Basis der Unternehmensplanung und der daraus abgeleiteten Finanzplanung bis zum 30. Juni 2022 sowie 30. Juni 2023 die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit überprüft. Für die Geschäftsjahre 2021/​2022 und 2022/​2023 wurde dabei das Szenario „Bundesliga“ als Grundlage für die Planung und Überprüfung angenommen. Für das Geschäftsjahr 2022/​2023 haben wir alternativ auch das Szenario „2. Bundesliga“ angenommen. Dabei sind wir insgesamt zu dem Ergebnis gekommen, dass die handelsrechtliche Fortführungsannahme sowie die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose zutreffend sind. Aus diesem Grund ist der handelsrechtliche Jahresabschluss per 30. Juni 2021 trotz bilanzieller Überschuldung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Zu dem gleichwohl bestehenden bestandsgefährdenden Risiko, dem die Gesellschaft ausgesetzt ist, verweisen wir auf Abschnitt II. Nr. 3 a). „Unternehmensfortführung“ des Lageberichts. Insofern besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die einzeln oder insgesamt bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können, so dass die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage ist, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ihre Vermögensgegenstände zu realisieren sowie ihre Schulden zu begleichen.

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die ausgewiesenen Spielerwerte der Vertragsspieler wurden zu Anschaffungskosten bewertet und linear entsprechend der individuellen Vertragslaufzeit der Anstellungsverträge der Spieler abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt zwischen 2 und 4 Jahre.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt zwischen 3 und 10 Jahre.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als €250,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach HGB analog § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtiger Anschaffungsnebenkosten oder bei dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt der Ansatz zum niedrigeren beizulegenden Wert. Das Wahlrecht nach § 253 Absatz 3 Satz 6 HGB, bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen vorzunehmen, wird nicht ausgeübt.

Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet. Für erkennbare Einzelrisiken aus den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind aktivisch abgegrenzte Einzelwertberichtigungen gebildet worden. Dem allgemeinen Kredit- und Zinsrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Einbeziehung von Preis- und Kostensteigerungen angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzins für Anlagen mit einer Laufzeit von sieben Jahren abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten passiv abgegrenzt.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem in der Anlage dargestellten Anlagenspiegel zu ersehen. Die unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Spieler-Anschaffungskosten werden planmäßig über die jeweilige Vertragslaufzeit abgeschrieben.

Die im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen langfristige Darlehen an den Kommanditaktionär DSC Arminia Bielefeld e.V. (Verein) in Höhe von T€ 3.100 (Vj.: T€ 3.712) und an die DSC Arminia Bielefeld Arena- und Liegenschafts-Management GmbH & Co. KG in Höhe von T€ 1.377 (Vj.: T€ 2.270). Die Tilgung des Darlehens durch den DSC Arminia Bielefeld e.V. (Verein) hat vertragsgemäß im Geschäftsjahr 2020/​2021 begonnen. Das Darlehen der DSC Arminia Bielefeld Arena- und Liegenschafts-Management GmbH & Co. KG ist zur Tilgung fällig. Im Berichtszeitraum ist keine Tilgung erfolgt. Unabhängig davon ist die jeweilige Darlehensnehmerin jederzeit zur teilweisen oder ganzen Tilgung berechtigt. Die Darlehen werden mit 0,05 % p.a. verzinst.

Wir müssen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses davon ausgehen, dass die zum Bilanzstichtag ausgewiesene Ausleihung an die DSC Arminia Bielefeld Arena- und Liegenschafts-Management GmbH & Co. dauerhaft wertgemindert ist. Die Gesellschaft wird nach unserer Einschätzung aufgrund des vorhandenen Vermögens und der für die kommenden Jahre geplanten Umsätze nicht in der Lage sein die Ausleihung vollständig zurück zu führen. Insoweit erfolgt der Ansatz gem. § 253 Absatz 3 Satz 5 HGB zum niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von T€ 1.377 (Vj.: T€ 2.270).

Es besteht eine Beteiligung an der Planet Arminia GmbH, einem 100%igen Tochterunternehmen der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA. Der Nennbetrag der Beteiligung beträgt EUR 13.263,66. Zurzeit ruht der Geschäftsbetrieb dieser Gesellschaft. Daher wurde die Beteiligung wegen dauernder Wertminderung auf EUR 0,00 abgeschrieben.

Umlaufvermögen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Die Forderung gegenüber dem Kommanditaktionär Verein beträgt T€ 570 (Vj.: T€ 899).

Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren in Höhe von T€ 1.000 (Vj.: T€ 1.000). Hierbei handelt es sich um eine gezahlte Kaution an die Stadiongesellschaft.

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, gebildet. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Ausgaben für Spielervermittler.

Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 4.900.000,00.

Es ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Februar 2002 von € 50.000,00 um € 2.450.000,00 im Wege der Nachgründung durch Ausgliederung entsprechender Vermögenswerte aus dem Vermögen des Kommanditaktionärs Deutscher Sportclub Arminia Bielefeld e.V. und Übernahme durch die Gesellschaft erhöht worden. Durch weiteren Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Dezember 2011 wurde das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien um € 1.000.000,00 erhöht. Zuletzt hat die Hauptversammlung am 19. März 2018 die Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe neuer Stückaktien im Nennwert von € 1.400.000,00 beschlossen.

Das Grundkapital ist eingeteilt in 4.900.000 Stückaktien.

Durch die Ausgabe der neuen Stückaktien durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. März 2018 im Nennwert von € 1.400.000,00 zu einem Ausgabebetrag von € 3.200.000,00 wird das Aufgeld in Höhe von € 1.800.000,00 in die Kapitalrücklage eingestellt.

Im Rahmen der Sanierung hat die DSC Arminia Bielefeld Arena- und Liegenschafts-Management GmbH & Co.KG 1.000.000 Aktien an der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA von der R & U Weber GmbH & Co.KG erworben. Diese 1.000.000 Aktien an der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA hat die DSC Arminia Bielefeld Arena- und Liegenschafts-Management GmbH & Co.KG zum 31. Dezember 2019 an den DSC Arminia Bielefeld e.V. veräußert.

Nach Abzug des Bilanzverlustes weist die Gesellschaft zum 30. Juni 2021 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil der Kommanditisten in Höhe von T€ 3.651 aus. Im Vorjahr wurde nach handelsrechtlichen Grundsätzen ein Eigenkapital in Höhe von T€ 134 ausgewiesen.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen werden mit einem Betrag in Höhe von T€ 217 (Vj.: T€ 658) ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Einzelnen die Beträge für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses in Höhe von T€ 50 (Vj.: T€ 50), für Personalkosten T€ 1.689 (Vj.: T€ 1.653), für sonstige Rückstellungen in Höhe von T€ 50 (Vj.: T€ 50) sowie für ausstehende Rechnungen in Höhe von T€ 303 (Vj.: T€ 249).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 2-5 Jahre Restlaufzeit >5 Jahre Summe
(Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.500.000,00 0,00 0,00 2.500.000,00
(0,00) (0,00) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.023.459,44 892.500,00 0,00 3.915.959,44
(3.377.428,45) (1.785.000,00) (0,00) (5.162.428,45)
Verbindlichkeiten aus Transfer 2.114.843,75 0,00 0,00 2.114.843,75
(2.023.375,00) (275.000,00) (0,00) (2.298.375,00)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 40.723,34 0,00 0,00 40.723,34
(449.883,56) (0,00) (0,00) (449.883,56)
Sonstige Verbindlichkeiten 6.288.897,91 2.307.489,76 68.148,80 8.664.536,47
(5.329.708,46) (2.172.332,96) (87.457,40) (7.589.498,82)
13.967.924,44 3.199.989,76 68.148,80 17.236.063,00
(11.180.395,47) (4.232.332,96) (87.457,40) (15.500.185,83)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Abtretung der Einnahmen aus der Inlandsvermarktung der Verwertungsrechte für die Meisterschaftsspiele besichert.

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegen den Kommanditaktionär Verein in Höhe von T€ 0 (Vj.: T€ 383) enthalten.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind teilweise durch üblichen Eigentumsvorbehalt von Lieferanten besichert. Ein Betrag in Höhe von T€ 1.625 (Vj.: T€ 1.813) in den sonstigen Verbindlichkeiten ist durch Abtretung von Sponsoringerträgen abgesichert.

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind eine Signing-Fee des Vermarktungspartners SPORTFIVE sowie Einnahmen aus Werbeleistungen, soweit sie Ertrag für nach dem 30. Juni 2021 beginnende Zeiträume darstellen, erfasst.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus einem mit dem DSC Arminia Bielefeld e.V. abgeschlossenen Pachtvertrag über das Trainingsgelände an der Friedrich-Hagemann-Straße, Bielefeld, mit Laufzeiten bis zum 31. Dezember 2027. Der Pachtvertrag ist zum 01. Juli 2012 auf die neu gegründete Stadiongesellschaft, die DSC Arminia Bielefeld Arena- und Liegenschafts-Management GmbH & Co. KG, übergegangen. Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag über das Trainingsgelände von jährlich T€ 100.

Es bestehen weitere finanzielle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag mit der Bündnis ALM GmbH, von der das Stadion inklusive des Verwaltungsgebäudes angemietet wird. Der Mietvertrag wurde zum 01.01.2019 geschlossen mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2033. Der vereinbarte Mietzins variiert in Abhängigkeit von Laufzeit und Ligazugehörigkeit. Im Berichtsjahr betrug die Jahresmiete T€ 950. Bis zum 30. Juni 2023 beträgt die finanzielle Verpflichtung voraussichtlich T€ 2.400.

Weiterhin besteht ein Lizenzvertrag mit dem Kommanditaktionär mit einer Vertragsdauer bis zum 30. Juni 2028, wobei das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt bleibt. Als Gegenleistung für die Einräumung der Lizenz verpflichtet sich die Gesellschaft zur Zahlung einer jährlichen Lizenzgebühr, diese betrug im Berichtszeitraum insgesamt T€ 1.094. Die Basislizenzgebühr in der Bundesliga und 2. Bundeliga beträgt T€ 500 pro Saison. Des Weiteren ist eine ligaabhängige variable Lizenzgebühr zu entrichten. Diese beträgt 2 % der den Betrag von T€ 5.200 übersteigenden Nettoeinnahmen des Lizenznehmers aus den gesamten Fernseh- und Hörfunkverwertungen für die jeweilige Saison.

Durch die Veräußerung der Arena wurden zwei Dienstleistungsverträge von der DSC Arminia Bielefeld Arena- und Liegenschafts-Management GmbH & Co. KG ab dem 1. Januar 2019 übernommen. Diese Verträge haben eine Laufzeit von 34 Monaten und eine monatliche Belastung von T€ 15.

Angaben zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung für den Berichtszeitraum 01. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 ist nach dem Gesamtkostenverfahren entsprechend den Gliederungsvorschriften gemäß § 275 Abs. 2 HGB in Staffelform aufgestellt.

Transfererträge und -aufwendungen

Im Berichtszeitraum wurden Transfererlöse und Ausbildungs- sowie Ausleihungsentschädigungen in Höhe von T€ 122 (Vj.: T€ 386) in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Transferaufwendungen wurden in Höhe von T€ 3.410 (Vj.: T€ 686) geleistet und nach HGB unter dem Materialaufwand gezeigt.

Abschreibungen auf Finanzanlagen

Bei den Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von T€ 893 (Vj.: T€ 0) handelt es sich ausschließlich um außerplanmäßige Abschreibungen im Sinne des § 253 Absatz 3 Satz 5 HGB.

Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen werden Vorgänge von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung ausgewiesen. Die in den sonstigen betrieblichen Erträgen abgebildeten Erträge betreffen Erträge, die in Höhe von T€ 556 aus Verzichten von Rückerstattungsansprüchen resultieren. Im Posten Personalaufwand sind T€ 13 (Vj.: T€ 250) und im Posten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 217 (Vj.: T€ 250) in Folge der Betriebsprüfung enthalten.

Im Vorjahr waren in den Posten sonstige betriebliche Erträge periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 264 in Folge der Betriebsprüfung enthalten.

Fortschreibung des Jahresüberschusses nach § 158 Abs. 1 S. 2 AktG

2020/​2021 2019/​2020
Jahresfehlbetrag/​-überschuss -3.785.229,69 -3.283.336,86
Verlustvortrag -6.566.253,44 -3.282.916,58
Bilanzverlust -10.351.483,13 -6.566.253,44

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des laufenden Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch die persönlich haftende Gesellschafterin DSC Arminia Bielefeld Management GmbH mit Sitz in Bielefeld wahrgenommen, die am Kapital der Gesellschaft nicht beteiligt ist. Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin waren

Herr Markus Rejek, Geschäftsführer Finanzen, Bielefeld,

Herr Samir Arabi, Geschäftsführer Sport, Bielefeld.

Die Bezüge der Mitglieder der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin werden in Übereinstimmung mit § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben.

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehörten im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 die folgenden Mitglieder an:

Herr Hartmut Ostrowski (Aufsichtsratsvorsitzender), Privatier, Gütersloh,

Herr Hans-Jürgen Laufer (stellv. Vorsitzender), Kaufmann, Leopoldshöhe, bis 06.2021,

Herr Prof. Dr. Hermann J. Richter, Professor, Dortmund, bis 06.2021,

Herr Bernhard Kiezewski, Rechtsanwalt, Bielefeld, bis 06.2021,

Herr Rainer Schütte (stellv. Vorsitzender), Kaufmann, Bielefeld, ab 06.2021,

Herr Dr. Maurice Eschweiler, Kaufmann, Bielefeld, ab 06.2021,

Herr Dr. Olaf Köster, Kriminalbeamter, Bielefeld, ab 06.2021,

Herr Mathias Gerner, Steuerberater, Bielefeld

Herr Thomas Lauritzen, Dipl.-Kaufmann, Detmold,

Herr Olaf Klötzer, Dipl.-Kaufmann, Bielefeld,

Herr Hans-Hermann Soll (stellv. Vorsitzender), Kaufmann, Bielefeld,

und Herr Klaus Meller, Kaufmann, Melle.

Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum keine Vergütung erhalten.

Bilanzverlust

Der Bilanzverlust der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA in Höhe von € 10.351.483,13 ergibt sich aus dem Verlustvortrag in Höhe von € 6.566.253,44 zuzüglich des Jahresfehlbetrages in Höhe von € 3.785.229,69.

Honorar des Abschlussprüfers

Auf die Angabe des Gesamthonorars des Wirtschaftsprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB wurde vor dem Hintergrund von § 288 Abs. 2 Satz 2 HGB verzichtet.

Belegschaft

Im Durchschnitt des Berichtszeitraums wurden 371 (Vj.: 466) Arbeitnehmer beschäftigt, davon 53 (Vj.: 50) als Mitarbeiter der Lizenzmannschaft (incl. Trainer und Betreuerstab), 52 (Vj.: 41) kaufmännische und sonstige Angestellte und 94 (Vj.: 128) Teilzeit- und Aushilfskräfte sowie 172 (Vj.: 248) Ordner.

Vorgänge von besonderer Bedeutung

Die Corona Pandemie hält im Geschäftsjahr 2021/​2022 weiter an. Die eventuellen Auswirkungen auf das Jahresergebnis der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA sind weiterhin nur schwer abzuschätzen. Sollte sich nach dem derzeitigen Stand der Pandemie und der daraus resultierenden verbesserten Entwicklung auf unseren Geschäftsverlauf wieder eine Verschärfung der aktuellen Situation einstellen, dürften negative Folgen wieder nicht auszuschließen sein.

Weitere Ereignisse, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken könnten, lagen nicht vor.

 

Bielefeld, den 5. Oktober 2021

DSC Arminia Bielefeld Management GmbH

als alleinige Komplementärin und Geschäftsführerin der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA

Markus Rejek, Geschäftsführer

Samir Arabi, Geschäftsführer

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020/​2021

I. Grundlagen des Unternehmens

Geschäftsmodell des Unternehmens

Die Geschäftstätigkeit der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA (Gesellschaft) ist der Betrieb einer Fußball-Lizenzspielerabteilung innerhalb und außerhalb der Lizenzligen des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (DFB), des DFL Deutschen Fußball Liga e.V. (Ligaverband) und der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL). Des Weiteren umfasst die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft den Spielbetrieb der U19- sowie U17-Mannschaft. Die Fußball-Mannschaften U16 bis U10 sind dem DSC Arminia Bielefeld e.V. (Verein) zugeordnet, mit dem hinsichtlich des Nachwuchsleistungszentrums (NLZ) eine Kooperationsvereinbarung besteht.

Die Heimspiele der Lizenzmannschaft werden in der SchücoArena ausgetragen. Die Arena wurde bis zum 31. Dezember 2018 mietweise von der DSC Arminia Bielefeld Arena- und Liegenschafts-Management GmbH & Co. KG (ALM) überlassen. Seit dem 1. Januar 2019 wird die Arena von der Bündnis Alm GmbH, Bielefeld, mietweise überlassen. Die Bündnis Alm GmbH ist nicht dem Arminia-Verbund zuzuordnen.

Der DSC Arminia Bielefeld e.V. ist Mehrheits-Kommanditaktionär und der Mutterverein im verbandsrechtlichen Sinne. Dem Mutterverein sollen nach den Statuten der DFL immer mehr als 50 % der Stimmrechte zustehen. Zum Abschlussstichtag verfügt der Mutterverein über mehr als 51 % der Stimmrechte und der Kapitalanteile.

Komplementärin und alleinberechtigte Geschäftsführerin ist die DSC Arminia Bielefeld Management GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer.

Der DSC Arminia Bielefeld e.V. und die Gesellschaft betreiben gemeinsam ein Fußball-Nachwuchsleistungszentrum (NLZ).

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

a) Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Nach Berechnungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) lag der globale Wirtschaftseinbruch im Jahr 2020 bei 3,5 Prozent, im Vorjahr ist die globale Wirtschaft noch um 2,9% gewachsen.

Nachdem die Eurozone noch im Vorjahr um 1,3 Prozent gewachsen ist, schrumpfte die Wirtschaft im Berichtsjahr um 6,6 %. Dazu trug auch die schwächende deutsche Volkswirtschaft bei. Sie wies jedoch mit -4,6 Prozent eine deutlich niedrigere Rate als die übrige Eurozone auf. Nach zehn Jahren Wirtschaftswachstum in Folge ging die Wirtschaftsleistung Deutschlands somit erstmals wieder deutlich zurück. Zurückgegangen war das BIP zuletzt im Jahr 2009, als Deutschland wie die meisten anderen Länder weltweit von den Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen war. Grund für den starken Einbruch 2020 sind die Auswirkungen der Corona-Krise und der damit einhergehende Shutdown der Wirtschaft.

Der gesamte Berichtszeitraum war durch die Corona Pandemie geprägt. Die Pandemie und die zu ihrer Eindämmung ergriffenen Maßnahmen stürzten die deutsche Wirtschaft in eine tiefe Rezession. Noch im ersten Viertel des laufenden Jahres ging die Wirtschaftsleistung nochmals um 2 % zurück. Nach dem Ende des Lockdowns und der fortschreitenden Impfkampagne konnte im zweiten Quartal ein Wachstum von 1,6% erreicht werden. Die Bundesbank erwartet für 2021 ein Wirtschaftswachstum in Höhe von 3,7% und geht davon aus, dass sich die Erholung auch im Jahr 2022 fortsetzt (Wachstum 2022: 5,2%).

b) Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der deutsche Vereinsfußball belegt in der Saison 2020/​2021 laut der Fünfjahreswertung der UEFA den vierten Platz im internationalen Vergleich. Spanien, England und Italien belegen die Plätze eins, zwei und drei. In der Vorsaison belegte Deutschland Platz drei.

In der Saison 2020/​2021 waren sowohl in der Bundesliga als auch der 2. Bundesliga nahezu keine Zuschauer in den Stadien zugelassen. Lediglich an den Spieltagen 1. bis 4. und am 34. Spieltag waren teilweise Zuschauer in den Stadien erlaubt. Die bedingt durch die Corona Pandemie fehlenden Zuschauereinnahmen wirkten sich in erheblichem Maße negativ auf die Ergebnissituation der jeweiligen Clubs aus.

Im Bereich der TV-Vermarktung konnten die Erlöse weiter gesteigert werden. So beliefen sich die Erlöse in der Saison 2020/​2021 auf rd. Mio. EUR 1.471 (Saison 2019/​2020: Mio. EUR 1.440) für die Bundesliga und 2. Bundesliga. Die ursprünglich von der DFL angekündigten TV-Erlöse in Höhe von Mio. EUR 1.638 konnten in Folge der Pandemie nicht erreicht werden.

2. Geschäftsverlauf

Arminia startete in die Saison 2020/​2021 mit der sportlichen Zielsetzung, den Klassenerhalt in der Bundesliga sicherzustellen. Die sportliche Entwicklung in der ersten Phase der Saison 2020/​2021 konnte nur teilweise die Erwartungen erfüllen. Innerhalb der ersten 9 Spieltage verzeichnete die Mannschaft insgesamt 7 Niederlagen. Zum Ende der Hinrunde konnte die Mannschaft kontinuierlich punkten, sodass nach 17 Saisonspielen für die Lizenzmannschaft der DSC KGaA 17 Punkte erreicht wurden und der 15. Tabellenplatz eingenommen wurde. Die guten Ergebnisse konnten zu Beginn der Rückrunde nicht bestätigt werden. In den ersten 6 Rückrundenspielen stand lediglich 1 Punkt zu Buche und die Mannschaft belegte den Relegationsplatz. Im März 2021 erfolgte die Beurlaubung des Trainers Uwe Neuhaus. Gleichzeitig wurde Frank Kramer als neuer Trainer vorgestellt. Mit dem Trainerwechsel erfolgte eine Wende in der sportlichen Entwicklung. Unsere Lizenzmannschaft konnte in den letzten 12 Spielen der Saison 2020/​21 17 Punkte erspielen und schloss die Saison auf Platz 15 ab. Das zu Beginn der Saison ausgegebene Ziel des Klassenerhalts konnte somit erreicht werden.

Im DFB-Pokal 2020/​2021 schied die Lizenzmannschaft in der ersten Runde gegen Rot-Weiß Essen aus. Die Erwartungen und Zielsetzungen in diesem Wettbewerb wurden leider nicht erfüllt.

Sowohl die U17- als auch die U19-Mannschaft sind mit dem Ziel Klassenerhalt in die Saison 2020/​21 gestartet. In Folge der Corona-Pandemie wurden beide Spielklassen bereits nach dem 4. Spieltag ohne Wertung abgebrochen. Beide Mannschaften spielen somit auch in der Saison 2021/​22 in den jeweils höchsten deutschen Spielklassen.

Der in der Saison 2017/​2018 implementierte Sanierungs- und Restrukturierungsprozess der Arminia-Gruppe wurde auch unter pandemiebedingt erschwerten Bedingungen in der laufenden Saison 2020/​2021 konsequent weiter vorangetrieben. Nachdem die ersten Sanierungsmaßnahmen bereits Ende 2017 sowie Anfang 2018 wirtschaftlich und bilanziell umgesetzt wurden, erfolgte im Dezember 2018 der Verkauf der SchücoArena. Die vollständige Umsetzung des Sanierungskonzeptes im Zusammenhang mit der Realisierung der dem Konzept zu Grunde liegenden Unternehmensplanung ist mit Ablauf der Saison 2020/​2021 erfolgt. Alle Maßnahmen wurden erfolgreich umgesetzt.

Aufwands- und ertragsmäßig liegt die Gesellschaft aufgrund des Aufstieges in die Bundesliga deutlich über der Vorsaison. Die weiteren Auswirkungen der Pandemie auf den Spielbetrieb waren auch in dieser Saison auf Grund der sog. Geisterspiele in diesem Umfang nicht abschließend vorhersehbar. Ab dem 3. Spieltag wurde der Ligabetrieb ohne Zuschauer fortgeführt. Der DSC konnte nur sein Heimspiel gegen den 1.FC Köln vor 5.400 Zuschauern bestreiten. Dies führte insbesondere im Ticketing und Public-Catering zu hohen Umsatzeinbußen. Auch im Bereich Sponsoring waren Umsatzeinbußen zu verzeichnen. Die ligaabhängigen Mehrerlöse konnten nicht in allen Bereichen erzielt werden. Im Vergleich zur Vorsaison konnten nur geringe Transfererträge erzielt werden. Die TV-Erlöse sind im Vergleich zur Vorsaison deutlich gestiegen, lagen aber unter der von der DFL zu Saisonbeginn avisierten Summe. Aufgrund des Aufstiegs in die Bundesliga erhöhten sich auf der Aufwandsseite vor allem die Personalkosten. Punktprämien sowie die Jahresleistungsprämien für den Bundesligaklassenerhalt der Lizenzspielerabteilung hatten einen wesentlichen Anteil an dieser Entwicklung.

Zusammenfassend ist die Saison 2020/​2021 aus sportlicher Sicht als sehr gut zu bewerten. Das Ziel des Klassenerhalts wurde ohne Relegation erreicht. Finanzwirtschaftlich ist das Jahresergebnis aufgrund der erheblichen Belastungen durch die Corona Pandemie nicht zufriedenstellend. Allerdings hat unsere zu Saisonbeginn verabschiedete konservative Planung ein größeres Defizit verhindert.

Insgesamt wurde ein Jahresfehlbetrag von TEUR 3.785 erzielt, während im Vorjahr bereits ein Jahresfehlbetrag von TEUR 3.283 ausgewiesen wurde. Das Eigenkapital zum 30. Juni 2020 betrug TEUR 134. Durch die Verlustsituation ist das Eigenkapital vollständig aufgezehrt. Infolgedessen ist die Gesellschaft zum Stichtag 30. Juni 2021 bilanziell überschuldet. Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil der Kommanditisten beträgt TEUR 3.651.

3. Lage

Die Lage unserer Gesellschaft ist nach wie vor durch die sportliche Leistung unserer Lizenzmannschaft sowie die damit einhergehenden finanziellen Auswirkungen geprägt. Der sportliche Verbleib in der Bundesliga im Berichtsjahr sowie die Corona Pandemie wirken sich teilweise erheblich auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus.

a) Unternehmensfortführung

Für die Unternehmensgruppe DSC Arminia Bielefeld wurde ein Sanierungskonzept erstellt, zu welchem eine große führende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß IDW Standard S6 gutachterlich Stellung genommen hat. Das Gutachten schließt mit einer positiven Fortführungsprognose für die einbezogenen rechtlichen Einheiten ab, sofern das Sanierungskonzept vollständig realisiert werden kann. Nachdem mit Verkauf der SchücoArena im Dezember 2018 alle wesentlichen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt sowie sämtliche Verzichte realisiert wurden, mit unserem Vermarkter SPORTFIVE im Oktober 2020 ein neuer Vermarktungsvertrag zu deutlich verbesserten Konditionen abgeschlossen wurde und schließlich auch die dem Konzept zu Grunde liegende Unternehmensplanung mit Ablauf der Saison 2020/​2021 umgesetzt wurde, ist die vollständige Umsetzung des Sanierungskonzeptes formell abgeschlossen.

Unsere Gesellschaft ist zum Stichtag 30. Juni 2021 bilanziell überschuldet. Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil der Kommanditisten beträgt TEUR 3.651. Die Gesellschaft verfügt am 30. Juni 2021 über liquide Mittel in Höhe von TEUR 208. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses geht die Gesellschaft von positiven Jahresergebnissen für die Geschäftsjahre 2021/​2022 und 2022/​2023 aus. Die Planung beruht auf der konservativen Annahme, dass die Heimspiele mit einer deutlich reduzierten Zuschauerkapazität absolviert werden dürfen. Der Liquiditätsbedarf für die Saison 2021/​2022 sowie 2022/​2023 ist nach Einschätzung der Geschäftsleitung derzeit vollständig gedeckt. Infolgedessen geht die Geschäftsführung davon aus, dass die Gesellschaft in der Lage sein wird, auf der Grundlage der aktuellen vertraglichen Regelungen ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen.

Für den Fortbestand des Unternehmens ist es unerlässlich, dass die Gesellschaft sportlich und wirtschaftlich leistungsfähig bleibt. Sollte sich die Liquidität der Gesellschaft beispielsweise aufgrund weiterer nicht eingeplanter Einschränkungen aus der Corona-Pandemie verschlechtern oder sollten die zugrunde gelegten sportlichen Ziele nicht wie geplant eintreten und infolgedessen geplante Zahlungszuflüsse nicht, nur teilweise oder verzögert realisiert werden, wäre die Gesellschaft auf externe finanzielle Unterstützung der Gesellschafter oder Dritter angewiesen und wäre ohne diese Unterstützung in ihrem Fortbestand gefährdet.

Nach derzeitiger Einschätzung der Geschäftsführung ist jedoch zu erwarten, dass die zentralen Planungsprämissen erreicht werden und von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen ist.

b) Ertragslage

Unsere wesentlichen Ergebnisquellen bilden neben den TV-Erlösen die Erlöse aus Sponsoring. Die Gesamtleistung der Gesellschaft beträgt TEUR 50.073 (Vorjahr: TEUR 30.491) und liegt somit deutlich über dem Vorjahresniveau. Den größten Anteil haben wie im Vorjahr die Bereiche Sponsoring und TV-Geld. Wie im Vorjahr konnten die Transfererlöse keinen wesentlichen Umsatz- und Ergebnisbeitrag leisten. Die Entwicklung der Ticketingerlöse spiegelt die Auswirkungen der Corona Pandemie wider. Bis auf das erste Heimspiel fanden alle Spiele ohne Zuschauer als sog. Geisterspiele statt. Dies wirkte sich auch auf die Sponsoringeinnahmen aus, die nicht im geplanten Umfang realisiert werden konnten.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 1.387 (Vorjahr: TEUR 683) haben wie im Vorjahr bei der Betrachtung der Ertragslage eine besondere Bedeutung. Sie setzen sich im Wesentlichen aus Verzichten von Ticketerstattungsansprüchen sowie aus Versicherungserstattungen in Folge der Pandemie zusammen. Das Vorjahr ist zudem durch Erträge, die im Rahmen der Betriebsprüfung erfolgswirksam berücksichtigt wurden, geprägt.

Der Materialaufwand erhöhte sich von TEUR 12.091 auf TEUR 18.575. In erster Linie trugen die gestiegenen Spielbetriebsaufwendungen zur Entwicklung des Materialaufwands bei. Die Aufwendungen für den Spielbetrieb waren sowohl durch die Corona Pandemie als auch durch gestiegene, ligaabhängige Abgaben an DFL und DFB geprägt. Darüber hinaus hatten die Aufwendungen für Ausleihungen und Spielervermittler einen wesentlichen Anteil an dieser Entwicklung.

Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 29.815 (Vorjahr: TEUR 17.525) liegt deutlich über dem Vorjahresniveau. Sachverhalte mit wesentlicher Bedeutung sind der zuvor beschriebene Aufstieg in die Bundesliga und die damit einhergehenden gestiegenen Gehälter für Spieler und Trainer sowie die in Folge des Klassenerhalts zu zahlenden Prämien. Wie in den Vorjahren auch hat der Personalaufwand der Lizenzmannschaft in Höhe von TEUR 26.013 (Vorjahr: TEUR 14.377) den größten Anteil.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich von TEUR 1.802 auf TEUR 2.184. Die Aufwendungen für die Verwaltung (TEUR 1.735; Vorjahr: TEUR 1.771) liegen auf Vorjahresniveau. Gruppeninterne gegenläufige Effekte prägen diesen Posten. Die Aufwendungen im Bereich Sonstige (TEUR 449; Vorjahr: TEUR 31) sind durch Einmaleffekte geprägt, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Corona Pandemie stehen. Insoweit sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 157 (Vorjahr: TEUR 0) enthalten.

Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 3.785 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag TEUR 3.283) ab. Das Jahresergebnis ist geprägt durch die Auswirkungen der Corona-Krise sowie durch den sportlichen Klassenerhalt in der Bundesliga. Während wir sportlich den Klassenerhalt in der Bundesliga erreicht haben, ist das Berichtsjahr finanzwirtschaftlich mit dem Abschluss eines Fehlbetrages nicht zufriedenstellend.

c) Finanzlage

Die Finanzlage ist im Wesentlichen durch die Auswirkungen der Corona-Krise sowie durch den Klassenerhalt in der Bundeliga geprägt. Das Eigenkapital reduzierte sich von TEUR 134 auf TEUR -3.651 aufgrund des Jahresfehlbetrags im Berichtsjahr. Die Coronaauswirkungen sind insbesondere in den Posten sonstige Verbindlichkeiten sowie dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten zu erkennen. Wie im Vorjahr berücksichtigt der Abgrenzungsposten nicht die üblichen Vorauszahlungen auf die Dauerkarten der Folgesaison. Der Dauerkartenverkauf startet in der Regel in den Monaten Mai und Juni der alten Saison. Bedingt durch die Unsicherheiten der Corona-Krise in Verbindung mit Stadionzuschauern startete der Vorverkauf erst im Monat Oktober 2021. Diese zeitliche Verschiebung des Dauerkartenverkaufs wirkt sich somit auch auf den Bankbestand nachteilig aus.

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind durch die Auswirkungen aus der Corona-Pandemie geprägt. So sind Ticketrückerstattungen in Höhe von TEUR 1.738 (Vorjahr: TEUR 1.029), sowie Ticketgutscheine in Höhe von TEUR 847 (Vorjahr: TEUR 0) berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Spielerberatern liegen auf Vorjahresniveau. Die in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Darlehensverpflichtungen wurden planmäßig bedient.

Zum 30. Juni 2021 weist die Gesellschaft Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 2.500 (Vorjahr: TEUR 0) aus.

Die Liquiditätslage ist deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. So hat sich der Barmittelbestand deutlich reduziert. Diese Entwicklung ist sowohl auf die Tatsache, dass die letzte Rate des TV-Geldes erst im Juli 2021 ausgezahlt wurde, als auch auf Stichtagseffekte im operativen Geschäft zurückzuführen. Der operative Cashflow war zum einen durch die liquiditätswirksame Realisierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geprägt. Zum anderen ist der operative Cashflow auch durch Stundungsvereinbarungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Corona Krise stehen, geprägt. Der Finanzierungs-Cashflow in Höhe von TEUR 2.500 (Vorjahr: TEUR 0) ist auf die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit innerhalb der Corona Krise zurückzuführen. Der Investitions-Cashflow spiegelt die Investitionen in die Stadioninfrastruktur wider.

d) Vermögenslage

Das Gesamtvermögen der Gesellschaft hat sich unter Berücksichtigung des nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil der Kommanditisten von TEUR 20.720 auf TEUR 19.507 reduziert.

Das Anlagevermögen reduzierte sich um TEUR 2.136 auf TEUR 10.600. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen in Spielerabgängen sowie erst nach dem Stichtag durchgeführte Investitionen in die Spielerwerte begründet. Ferner wurde die Ausleihung gegenüber dem Verein vertragsgemäß bedient. Die Ausleihung gegenüber unserer Schwestergesellschaft wurde mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Insoweit wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von TEUR 893 durchgeführt.

Das Umlaufvermögen liegt deutlich über dem Vorjahresniveau. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich deutlich. Gleichzeitig erhöhten sich die sonstigen Vermögensgegenstände entsprechend. Aufgrund des neuen Vermarktervertrags mit SPORTFIVE ist die Signing-Fee sowie die bereits erwähnte letzte verbleibende Rate des TV-Geldes ausgewiesen.

e) Zusammenfassende Gesamtaussage

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurde erheblich durch die Auswirkungen der Corona Pandemie beeinflusst. Dies wird insbesondere durch die Eigenkapitalentwicklung sowie die vollständige Aufzehrung des Eigenkapitals deutlich. Der Verbleib in der Bundesliga wirkt sich zudem durch gegenläufige Effekte auf die finanzwirtschaftliche Lage der Gesellschaft aus. Dennoch war die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft im Berichtsjahr jederzeit sichergestellt. Unter Berücksichtigung der dargestellten Effekte erachtet die Geschäftsführung die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft als den Erwartungen entsprechend.

Unser Finanzmanagement ist weiterhin darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen sowie Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen und die Zahlungsziele zu verkürzen.

4. Finanzielle Leistungsindikatoren

Wir ziehen für unsere Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Zuschaueranzahl, Ticketumsatz und Sponsoringerlöse heran.

In der Saison 2019/​2020 lag unser Zuschauerschnitt bei 21.190. Diesen konnten wir in der abgelaufenen Saison aufgrund der Spiele ohne Zuschauer nicht erreichen.

Diese Entwicklung spiegelt sich somit auch in den Ticketerlösen wider. Durch sog. Geisterspiele und coronabedingte Rückerstattungen sanken die Ticketerlöse aus Meisterschaftsspielen von TEUR 3.717 auf TEUR 58.

Im Bereich Sponsoring konnten die Erlöse ligabedingt von TEUR 7.455 auf TEUR 9.270 gesteigert werden.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren basieren auf dem sportlichen Erfolg der Lizenzmannschaft wie die Ligazugehörigkeit oder Platzierung in der Tabelle; hier hat die Lizenzmannschaft den 15.Tabellenplatz belegt, der zum direkten Klassenerhalt in der Bundesliga berechtigt.

III. Prognosebericht

Wir befinden uns immer noch in einer globalen Pandemiesituation. Die gesellschaftlichen wie wirtschaftlichen Belastungen sind weiterhin spürbar. Die Gesundheitssysteme und die Volkswirtschaften verarbeiten die Auswirkungen der Pandemie. Mit dem erneuten Lockdown in den Monaten November 2020 bis März 2021 wurde auch die Wirtschaftsleistung eingeschränkt. Erst die flächendeckende Umsetzung der Impfkampagnen und die damit einhergehende Entspannung der Gesundheitssysteme lassen die weltwirtschaftlichen Aussichten aufhellen. Die OECD geht im Wirtschaftsausblick aus Mai 2021 davon aus, dass die globale Wirtschaftsleistung im Jahr 2021 um preis- und kaufkraftbereinigte 5,8 % steigen wird. Ausschlaggebend hierfür sind neben den Impfkampagnen vieler fortgeschrittener Volkswirtschaften auch die massiven fiskalischen Impulse in den Vereinigten Staaten. Das Welt-BIP dürfte nächstes Jahr um 4,4 % wachsen. Dennoch wird das globale Einkommen Ende 2022 immer noch etwa 3 Bill. USD niedriger sein als vor der Krise erwartet. In Ländern, die ihre Bevölkerung rasch gegen COVID-19 impfen und das Infektionsgeschehen durch wirksame Maßnahmen eindämmen, erholt sich die Wirtschaft rascher als andernorts. Diese Entwicklung wird auch Auswirkungen auf die sportliche und wirtschaftliche Entwicklung unserer Gesellschaft haben. Gerade die Entwicklungen zum Ligastart mit der Rückkehr der Zuschauer in die Stadien und die Äußerungen der Politik, dass es in der Bundesrepublik keinen erneuten Lockdown geben wird, lassen positiv in die Zukunft blicken.

1. Sportliche Entwicklung

In der Spielzeit 2021/​2022 nimmt die Lizenzmannschaft am Spielbetrieb der Bundesliga teil. Ebenfalls nimmt die Mannschaft am DFB-Pokal teil. In der im Rahmen der Saisonvorbereitung weiteren zielgerichteten Optimierung einzelner Positionen und Mannschaftsteile verfolgen wir in der Saison 2021/​2022 die Zielsetzung, den Klassenerhalt in der Bundesliga sicherzustellen. Bei den getätigten Transfers lag das Augenmerk auf jungen, entwicklungsfähigen Spielern, für die der Club dann auch bereit war, eine Ablöse zu zahlen. Wir gehen davon aus, mit dieser Mannschaft den starken Wettbewerb in der Bundesliga annehmen zu können; auch wenn wir im Ligavergleich weiterhin mit geringen finanziellen Mitteln ausgestattet sind.

Die sportliche Entwicklung in der ersten Phase der Saison 2021/​2022 bestärkt grundsätzlich unsere oben dargestellte Annahme. Nach 7 Saisonspielen hat die Lizenzmannschaft 4 Punkte erreicht und belegt derzeit den Relegationsplatz. Obwohl erst wenige Spiele absolviert wurden, ist bereits jetzt zu erkennen, dass wir im Rahmen unserer Möglichkeiten und vor dem Hintergrund eines vertretbaren und kalkulierbaren Risikos einen wettbewerbsfähigen Kader aufgestellt haben, mit dem die sportlichen Ziele in der laufenden Spielzeit erreicht werden können.

Im DFB-Pokal 2020/​2021 konnte die Lizenzmannschaft die erste Runde mit einem 6:3 Sieg erfolgreich absolvieren. In der zweiten Runde trifft unsere Mannschaft am 26. Oktober 2021 auf den 1.FSV Mainz 05.

2. Wirtschaftliche Entwicklung

Die Umsetzung des Sanierungskonzepts ist formell und erfolgreich abgeschlossen. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Clubs wird von nachhaltigem Wirtschaften geprägt sein. Um sich auch zukünftig erfolgreich im professionellen Fußball zu etablieren, sind Investitionen in Administration und Infrastruktur unabdingbar.

Wie bereits einleitend dargestellt, wird auch die weitere Entwicklung der Pandemie entscheidend für unsere wirtschaftliche Lage sein. Die aktuellen politischen Rahmenbedingungen erlauben eine Zuschauerauslastung unseres Stadions von über 90 Prozent. Es kann in Folge einer steigenden Impfquote davon ausgegangen werden, dass die Zuschauerauslastung im Saisonverlauf weiter steigen wird.

Aufgrund unserer sportlichen Strategie gehen wir davon aus, auch zukünftig wieder Transfererlöse zu generieren. Für die Saison 2021/​2022 erwarten wir, dass wir aufgrund der Teilnahme am Betrieb der Bundesliga ein gutes Ergebnis erreichen werden. Des Weiteren erwarten wir eine Liquiditätslage, die es uns ermöglicht, unseren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Dies steht jedoch insgesamt unter dem Vorbehalt, dass sich die pandemische Situation weiterhin positiv entwickelt.

Als letzten großen Baustein im Rahmen der Sanierung der Arminia-Gruppe war es das Ziel der Geschäftsführung, den mit der Vermarktungsagentur SPORTFIVE bestehenden Vertrag neu zu verhandeln. In dem partnerschaftlichen Verhältnis mit SPORTFIVE hatte sich aus Sicht der Geschäftsführung nach einer langen Vertragshistorie ein Ungleichgewicht in den bestehenden Vertragskonditionen ergeben. In konstruktiven Verhandlungen konnte unter anderem erwirkt werden, dass SPORTFIVE ab der Saison 2020/​21 nicht weiter an TV-Erlösen partizipiert. Darüber hinaus hat der Vertrag nun eine feste, ligaunabhängige Laufzeit bis zum 30. Juni 2028. Aus Sicht der Geschäftsführung und externer Experten, die in die Verhandlungen mit SPORTFIVE involviert waren, konnte mit dem neuen Vermarktungsvertrag eine Verbesserung von knapp 1 Mio. Euro pro Vertragsjahr erzielt werden gegenüber den Altverträgen.

IV. Chancen- und Risikobericht

Aufgrund des Geschäftsmodells hängen die wesentlichen Chancen und Risiken der Gesellschaft sehr stark vom sportlichen Erfolg der Lizenzmannschaft ab. Mit zunehmendem sportlichem Erfolg der Lizenzmannschaft steigt auch die Möglichkeit, höhere Erträge aus medialen Verwertungsrechten, aus Sponsoring, aus Merchandising und aus Ticketing sowie ggf. auch aus Transfers zu generieren. Das wesentliche Risiko ist der sportliche Misserfolg oder sogar der sportliche Abstieg.

1. Risikobericht

Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft unterliegt einer Vielzahl von Risiken, die untrennbar mit der unternehmerischen bzw. sportlichen Tätigkeit verbunden sind.

a) Pandemie

Eine Pandemie kann das wirtschaftliche Leben in einem erheblichen Umfang einschränken. Weltweit bestehen Risiken durch die Übertragung von Infektionserregern. Durch Epidemien und Pandemien drohen hohe Krankheitsraten in verschiedenen Ländern und Regionen. Dies kann kurz-, mittel- und langfristig dazu führen, dass die Nachfrage nach professionellem Fußball sich rasch rückläufig entwickelt bzw. dass professionelle Sportveranstaltungen und Wettbewerbe sofort gestoppt werden. Darüber hinaus ist es möglich, dass unsere Mitarbeiter und Spieler aus Angst vor Ansteckung nicht bereit sind, ihrer Arbeit im gewohnten Umfang nachzukommen. Auch behördliche Restriktionen können das operative Geschäft beeinflussen. Sollten sich die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingen durch Corona negativ verändern, kann dies die wirtschaftliche Situation unserer Fans, Sponsoren und Partner und somit auch die unseres Unternehmens negativ beeinflussen. Die wirtschaftlichen Folgen sind insoweit nur schwer vorhersehbar. Dennoch sind solche Ereignisse zukünftig in unsere Beurteilungen aufzunehmen. Es wird darum gehen, geeignete Maßnahmen zur Krisenbewältigung zu implementieren.

b) Branchenspezifische Risiken

Die Attraktivität des Fußballs in Deutschland nimmt seit Jahren stetig zu. Fußball ist die Sportart Nummer eins in Deutschland; keine Sportart ist beliebter. Die Qualität und Attraktivität der Bundesliga und 2. Bundesliga leistet einen wesentlichen Beitrag zu dieser Entwicklung. Dies spiegelt sich sowohl im Bereich des Sponsorings als auch in der medialen Verwertung wider. Ein Rückgang der Attraktivität durch ein verändertes Konsumentenverhalten, welches durch steigende Preise oder eine weitere Kommerzialisierung nicht auszuschließen ist, könnte sich nachteilig auf die finanzwirtschaftliche Entwicklung auswirken. In Folge der Pandemie ist bereits ein verändertes Konsumverhalten der Fans zu erkennen, in vielen Stadien der Bundesliga und 2. Bundesliga wurde die freigegebene Kapazität von bis zu 50 Prozent nicht erreicht.

c) Ertragsorientierte Risiken

Sportlicher und wirtschaftlicher Erfolg sind sehr eng miteinander verbunden. Um den vermeintlichen sportlichen Erfolg zu erreichen, sind finanzielle Mittel zu investieren. Dennoch kann sich auch trotz hoher Investitionen in den Sport ein sportlicher Misserfolg einstellen. Dieser Misserfolg kann auch in einen sportlichen Abstieg münden. Ein Abstieg hätte die Folge, dass u.a. Erlöse aus der TV-Vermarktung nur noch in einem deutlich geringeren Umfang generiert werden könnten. Der Rückgang der Erlösseite korrespondiert bei einem Abstieg nicht mit der Entwicklung der Aufwandsseite.

d) Finanzwirtschaftliche Risiken

Für den Fortbestand des Unternehmens ist es unerlässlich, dass die Gesellschaft leistungsfähig bleibt. Sollte sich beispielsweise die Liquidität der Gesellschaft aufgrund weiterer nicht eingeplanter Einschränkungen aus der Corona-Pandemie verschlechtern oder die zugrunde gelegten sportlichen Ziele nicht wie geplant eintreten und infolgedessen geplante Zahlungszuflüsse nicht, nur teilweise oder verzögert realisiert werden, wäre die Gesellschaft auf externe finanzielle Unterstützung angewiesen und wäre ohne diese Unterstützung in ihrem Fortbestand gefährdet. Auch der Ausfall von wesentlichen Sponsoren wäre nachteilig für die weitere wirtschaftliche Konsolidierung.

2. Chancenbericht

Die Umsetzung des Sanierungskonzepts hat unserer Gesellschaft Chancen geboten. So konnte durch eine erfolgreiche Umsetzung der wesentlichen Sanierungsmaßnahmen die Höhe der Verbindlichkeiten im zweistelligen Millionenbereich reduziert werden. Die weitere Verfolgung der Erkenntnisse aus dem Sanierungs- und Restrukturierungsprozess kann zur finanzwirtschaftlichen Stabilität und Unabhängigkeit führen. Aber auch aus sportlicher Sicht bestehen Chancen, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft stärken würden. In diesem Zusammenhang wären ein Verbleib in der Bundesliga, Realisierung von Transfererlösen bzw. Transfernebenerlösen, erfolgreiche Teilnahme am DFB-Pokal sowie die weitere Bearbeitung und Fokussierung der Marke „DSC Arminia Bielefeld“ zu nennen.

3. Gesamtaussage

Risiken der künftigen Entwicklung sehen wir in den Folgen und Auswirkungen der Corona Pandemie auf den Profifußball. Gleichzeitig bergen Risiken auch Chancen. Wir sind davon überzeugt, dass die gesamte Arminia-Gruppe nach der erfolgreich abgeschlossenen Sanierung auch solide aus der Corona-Krise hervorgehen wird.

V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten.

Ziel des Kontroll- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Diese Kontroll- und Risikomanagementsysteme sind im Rahmen des Sanierungsprojekts implementiert worden und werden laufend optimiert.

Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement.

VI. Bericht der Geschäftsführung über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

In dem von der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA gemäß § 312 Aktiengesetz erstellten sogenannten Abhängigkeitsbericht werden die Beziehungen zum Deutschen Sport-Club Arminia Bielefeld e.V. als beherrschendes Unternehmen dargestellt. Der Bericht enthält folgende Schlussbemerkung:

Wir erklären hiermit entsprechend § 312 Abs. 3 AktG wie folgt:

„Bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften hat die DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA im Geschäftsjahr nach den Umständen, die uns zum Zeitpunkt, an dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, jeweils angemessene Gegenleistungen erhalten. Andere Maßnahmen im Sinne von § 312 Absatz 1 AktG wurden im Geschäftsjahr weder getroffen noch unterlassen.“

 

Bielefeld, den 5. Oktober 2021

DSC Arminia Bielefeld Management GmbH

als alleinige Komplementärin und Geschäftsführerin der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA

Markus Rejek, Geschäftsführer

Samir Arabi, Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA, Bielefeld

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA, Bielefeld, – bestehend aus der Bilanz zum 30.06.2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA, Bielefeld, für das Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30.06.2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf Abschnitt „Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung“ im Anhang sowie auf Abschnitt II. Nr. 3 a) „Unternehmensfortführung“ des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter erläutern, dass es für den Fortbestand des Unternehmens unerlässlich ist, dass die Gesellschaft sportlich und wirtschaftlich leistungsfähig bleibt. Sollte sich die Liquidität der Gesellschaft beispielsweise aufgrund weiterer nicht eingeplanter Einschränkungen aus der Corona-Pandemie verschlechtern oder sollten die zugrunde gelegten sportlichen Ziele nicht wie geplant eintreten und infolgedessen geplante Zahlungszuflüsse sich nicht, nur teilweise oder verzögert realisiert werden, wäre die Gesellschaft auf externe finanzielle Unterstützung der Gesellschafter oder Dritter angewiesen und wäre ohne diese Unterstützung in ihrem Fortbestand gefährdet.

Wie diese Ausführungen darlegen, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Aachen, den 8. Oktober 2021

heun + schmidt GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Markus Heun, Wirtschaftsprüfer

Christian Schmidt, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021

der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HRB 37377) vom 25.10.2021

Aufsichtsrat waren im Berichtszeitraum 01.07.2020 bis 30.06.2021 die im Folgenden aufgeführten Personen zu den folgenden Zeiträumen:

Titel Vorname Name Position im AR Veränderung Rechtsgrund der Mitgliedschaft
Hartmut Ostrowski Vorsitzender Wiederwahl 14.10.2020 gewählt
Hans-Jürgen Laufer stellvertretender Vorsitzender Wiederwahl 14.10.2020 gewählt
Prof. Dr. Hermann Richter Mitglied Wiederwahl 14.10.2020 gewählt
Bernard Kiezewski Mitglied Wiederwahl 14.10.2020 gewählt
Mathias Gerner Mitglied Wiederwahl 14.10.2020 gewählt
Thomas Lauritzen Mitglied Wiederwahl 14.10.2020 gewählt
Hans-Hermann Soll stellvertretender Vorsitzender Wiederentsendung 14.10.2020 entsandt
Olaf Klötzer Mitglied Wiederentsendung 14.10.2020 entsandt
Klaus Meller Mitglied Wiederentsendung 14.10.2020 entsandt
Paul v. Schubert kooptiertes Mitglied ohne Stimmrecht Wiederbenennung 14.10.2020

Die AR Mitglieder Hans-Jürgen Laufer, Prof. Dr. Hermann Richter und Bernhard Kiezewski sind aus dem Aufsichtsrat zum Ablauf des 30.06.2021 ausgeschieden. Ab dem 01.07.2021 sind Aufsichtsratsmitglieder:

Titel Vorname Name Position im AR Veränderung Rechtsgrund der Mitgliedschaft
Hartmut Ostrowski Vorsitzender keine gewählt
Rainer Schütte stellvertretender Vorsitzender Nachwahl 01.07.2021 gewählt
Dr. Maurice Eschweiler Mitglied Nachwahl 01.07.2021 gewählt
Dr. Olaf Köster Mitglied Nachwahl 01.07.2021 gewählt
Mathias Gerner Mitglied keine gewählt
Thomas Lauritzen Mitglied keine gewählt
Hans-Hermann Soll stellvertretender Vorsitzender keine entsandt
Olaf Klötzer Mitglied keine entsandt
Klaus Meller Mitglied keine entsandt
Paul v. Schubert kooptiertes Mitglied keine vom Wirtschaftsrat benanntes kooptiertes Mitglied ohne Stimmrecht

Der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. In allen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden. Der Aufsichtsrat ist regelmäßig mündlich und schriftlich über die Geschäftsentwicklung, über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, über anstehende Grundsatzfragen der Unternehmenspolitik und über wesentliche Investitionsvorhaben unterrichtet worden. Der Aufsichtsrat hat die wichtigen Geschäftsvorfälle und die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit der Geschäftsführung besprochen und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 haben 10 Sitzungen, davon 7 ordentliche und 3 außerordentliche, stattgefunden. Im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 wurden drei (drei) Hauptversammlungen abgehalten. Die Aufsichtsratsvorsitzenden standen auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen in regelmäßigem Kontakt mit der Geschäftsführung und ließen sich über aktuelle Entwicklungen und wesentliche Geschäftsvorfälle informieren. Über Projekte und Vorhaben, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung und Eilbedürftigkeit waren, wurde der Aufsichtsrat zwischen den Sitzungen unterrichtet und – sofern erforderlich – um Meinungsbildung und Beschlussfassung gebeten. Insbesondere hat der Aufsichtsrat mit der Geschäftsführung der Gesellschaft unterjährig auch die jeweilige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft regelmäßig erörtert.

Ein Abhängigkeitsbericht ist nach Auffassung des Wirtschaftsprüfers, der heun+Schmidt Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Aachen, erforderlich. Die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin hat gemäß § 312 AktG den Abhängigkeitsbericht erstellt. Der Wirtschaftsprüfer hat den Abhängigkeitsbericht gemäß § 313 AktG mit Datum vom 07.10.2021 geprüft.

Der Lagebericht der Geschäftsführung vom 06.10.2021 und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers vom 07.10.2021 liegen dem Aufsichtsrat vor. Der Aufsichtsrat hat den Bericht der Geschäftsführung selbst geprüft und nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die Schlusserklärung der Geschäftsführung erhoben und dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 sind von der heun+Schmidt GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Aachen, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Geschäftsführung hat an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates am 25.10.2021 teilgenommen und Bericht erstattet. Vom Ergebnis der Prüfung hat der Aufsichtsrat zustimmend Kenntnis genommen.

Dem von der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten und vom Abschlussprüfer geprüften Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG wurde vom Abschlussprüfer der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Es wurde festgestellt, dass die tatsächlichen Angaben des Berichtes richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war. Der Aufsichtsrat hat den Bericht auch selbst geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung werden keine Einwendungen gegen die Schlusserklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin erhoben. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu.

Die DSC Arminia Bielefeld Management GmbH, Bielefeld, hat dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorgelegt, den sie als persönlich haftende Gesellschafterin der Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns machen will. Diesbezüglich schlägt die persönlich haftende Gesellschafterin DSC Arminia Bielefeld Management GmbH der Hauptversammlung der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA vor, den Bilanzverlust per 30. Juni 2021 in Höhe von insgesamt EUR 10.351.483,13 auf neue Rechnung vorzutragen.

Auch nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt und genehmigt vorsorglich den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021.

Der Hauptversammlung der Gesellschaft schlägt der Aufsichtsrat die in der Anlage 4 zum AR Protokoll ersichtlichen nieder gelegten „Beschlussvorschläge“ vor, insbesondere den Jahresabschluss der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA per 30. Juni 2021 festzustellen und der persönlich haftenden Gesellschafterin, der DSC Arminia Bielefeld Management GmbH, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 Entlastung zu erteilen.

Der Aufsichtsrat dankt ferner der Geschäftsführung, den Führungskräften sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft für die Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.

 

Bielefeld, den 25. Oktober 2021

Hartmut Ostrowski, Vorsitzender des Aufsichtsrates

Leave A Comment

Das könnte Ihnen auch gefallen