DS 140 Flugzeugfonds XIV GmbH & Co. geschlossene Investment KG- Flugzeugfonds die neuen Schiffsfonds? Totalverlustrisiko nicht ausgeschlossen!

Ganz so pessimistisch sollte man vielleicht nicht sein, aber auch bi den Schiffsfonds war man am Anfang nicht nur optimistisch, sondern auch euphorisch. Was daraus geworden ist wissen wir ja nun alle die sich für das Thema „Beteiligungen“ interessieren. Geschädigte Anleger im 6-stelligen Bereich mit Milliardenverlusten. Es gibt Brancheninsider die für Flugzeugfonds solch ein solches Desaster ebenfalls nicht ausschließen wollen. Genau wie Schiffe sind auch Flugzeuge immer Konjunkturabhängig was deren Einsatz bedeutet. Es gab Zeiten da wurden 100derte Flugzeuge in Wüste geparkt weil es für die nichts zu fliegen gab, weder Fracht noch Passagiere. Hier geht es um eine Beteiligung dies das Emissionshaus Dr. Peters aufgelegt hat. Ein Emissionshaus welches nicht den besten Ruf bei Anlegern besitzt, da auch Dr. Peters viele Schiffsfonds aufgelegt hatte. Das Ergebnis kennen wir alle. 

DS 140 Flugzeugfonds XIV GmbH & Co. geschlossene Investment KG

Dortmund

Nachtrag Nr. 1 vom 17. März 2016 zum Verkaufsprospekt für den geschlossenen inländischen Publikums-AIF DS 140 Flugzeugfonds XIV GmbH & Co. geschlossene Investment KG.

Nachtrag Nr. 1 nach § 316 Absatz 5 KAGB der Dr. Peters Asset Finance GmbH & Co. KG Kapitalverwaltungsgesellschaft vom 17. März 2016 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 13. Oktober 2014 betreffend den Vertrieb von Anteilen an der DS 140 Flugzeugfonds XIV GmbH & Co. geschlossene Investment KG (im Folgenden „Gesellschaft“).

Die Dr. Peters Asset Finance GmbH & Co. KG Kapitalverwaltungsgesellschaft gibt folgende Veränderungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 13. Oktober 2014 bekannt:

PLATZIERUNGSZEITRAUM

Kapitel 3 („Angaben zur Gesellschaft und zu den Anteilen“), Punkt 7, Seite 9

Gemäß § 6 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft hat die Geschäftsführung die Platzierungsphase längstens bis zum 31. Dezember 2016 verlängert.

ANLAGEPOLITIK UND ANLAGESTRATEGIE

Kapitel 4 („Anlageziel und Anlageobjekt“), Punkt 2, Seite 14

Erfolgreiche Übernahme des Airbus A380-800

Die Gesellschaft hat das Anlageobjekt, den Airbus A380-800 mit der Herstellerseriennummer MSN 117, am 17. November 2014 erfolgreich übernommen. Zu diesem Zeitpunkt begann der Leasingvertrag mit der Société Air France S.A. (nachfolgend „Air France“). Die Leasingraten werden seitdem ordnungsgemäß von der Leasingnehmerin Air France geleistet.

DAS ANLAGEOBJEKT – DER AIRBUS A380-800

Kapitel 4 („Anlageziel und Anlageobjekt“), Punkt 4, Seiten 14f.

Insgesamt haben bereits 13 namhafte Airlines, darunter Lufthansa und Air France, den Airbus A380-800 in Betrieb. Weltweit sind bereits 182 Airbus A380-800 im Alltagseinsatz. Bis Februar 2016 erfolgten 319 Bestellungen von 19 Bestellern. Größter Kunde ist Emirates mit 140 Bestellungen.

BEWERTUNGSGUTACHTEN

Kapitel 4 („Anlageziel und Anlageobjekt“), Punkt 5, Seite 16

Zwischenzeitlich wurde die erste laufende Bewertung des Flugzeuges durchgeführt. Die BLS Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („BLS“) wurde von der Dr. Peters Asset Finance GmbH & Co. KG Kapitalverwaltungsgesellschaft als externer Bewerter gemäß § 36 KAGB i. V. m. § 271 KAGB beauftragt.

Das Bewertungsgutachten mit Datum vom 05. Februar 2016, das nach den Vorgaben der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und –Bewertungsverordnung (KARBV) erstellt wurde, kommt auf einen Ertragswert von € 182,022 Millionen unter Berücksichtigung des Leasingvertrages und einer sogenannten „half life condition“. Grundlage für das Bewertungsgutachten der BLS war unter anderem die Flugzeugbewertung von IBA International Bureau of Aviation, einem internationalen Flugzeugbewerter.

Der jüngste Nettoinventarwert der Gesellschaft zum 31.12.2015 beträgt, bei Einbeziehung der vorliegenden Platzierungsgarantie, € 94.516.920,04. Für einen Anteil von € 100.000 beträgt der jüngste Nettoinventarwert € 127.039, somit rund 127%. Der Nettoinventarwert wurde durch die Verwahrstelle bestätigt. Zu beachten ist, dass der Wert auf dem noch nicht geprüften Jahresbericht des Geschäftsjahres 2015 beruht und sich durch die Jahresabschlussprüfung noch Änderungen ergeben können. Auch ist die bisherige Wertentwicklung kein Indikator für die künftige Wertentwicklung.

SOCIÉTÉ AIR FRANCE S.A. GROUP / AIR FRANCE-KLM-GRUPPE

Kapitel 4 („Anlageziel und Anlageobjekt“), Punkt 6, Seiten 16ff.

WIRTSCHAFTLICHE KENNZAHLEN DER SOCIÉTÉ AIR FRANCE S.A. GROUP IM ÜBERBLICK
KONZERN (IN € MILLIONEN)
Jahresabschluss 31.12.2015 Jahresabschluss 31.12.2014 restarted
Umsatzerlöse 16.479 15.599
In % zum Vorjahr 5,6% -3,3%
EBITDA 1.525 845
EBITDA Marge 9,3% 5,4%
Jahresergebnis vor Steuern 264 -446
Jahresüberschuss/-fehlbetrag 234 -411
Eigenkapital 96 -21
Eigenkapital-Quote 0,7%
Verbindlichkeiten 13.474 13.624
Anzahl der Mitarbeiter 64.074 65.153

Quelle: Air France S.A. Februar 2016

Nach einem Umsatzrückgang in 2014 konnte im Geschäftsjahr 2015 ein Umsatzzuwachs von rund 5,6% im Vergleich zum Vorjahr erzielt werden. Das EBITDA konnte in 2015 um 80% gesteigert werden. Nach einem Jahresfehlbetrag in 2014 erwirtschaftete die Airline in 2015 wieder einen Jahresüberschuss von € 234 Millionen.

WIRTSCHAFTLICHE KENNZAHLEN DER AIR FRANCE-KLM-GRUPPE IM ÜBERBLICK
KONZERN (IN € MILLIONEN)
Jahresabschluss 31.12.2015 Jahresabschluss 31.12.2014 restarted
Umsatzerlöse (inklusive sonstige Umsätze) 26.062 24.930
(In % gegenüber Vorjahr) 4,5% -2,4%
EBITDA 2.447 1.589
EBITDA Marge 9,4% 6,4%
Jahresergebnis vor Steuern 200 22
Jahresergebnis nach Steuern 127 -212
Netto-Cashflow aus operativer Tätigkeit 1.900 1.012
Eigenkapital 273 -653
Eigenkapital-Quote 1%
Verbindlichkeiten 23.062 23.894
Nettofinanzverbindlichkeiten 4.307 5.407
Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA 1,8x 3,4x
Anzahl der Mitarbeiter 96.417 97.847
Anzahl der Flugzeuge 564 571
Anzahl der Passagiere (in Mio.)* 79,016 77,450
Transportierte Sitzplatzkilometer (in Mio.) RPK* 235,715 229,347
Sitzplatzauslastungsfaktor Passagiere* 85,1% 84,7%
Auslastungsfaktor Cargo 60,4% 63,1%

* Ohne Transavia

Quelle: Air France-KLM-Gruppe Februar 2016

Im Geschäftsjahr 2015 haben sich die Maßnahmen des strategischen Programms „Transform 2015“ und des Anschlussprogramms „Perform 2020“ positiv auf die Entwicklung der Geschäftszahlen ausgewirkt. Neben einer Steigerung der Umsatzerlöse konnten sowohl das EBITDA, die EBITDA Marge als auch das Jahresergebnis nach Steuern deutlich verbessert werden. Gleichzeitig konnten die Nettofinanzverbindlichkeiten um über € 1 Mrd. reduziert werden. Im Rahmen der Flottenpolitik hat die Air France-KLM-Gruppe unter anderem zwei Airbus A380-800 in drei Airbus A350-900 Bestellungen gewandelt. Insgesamt betreibt die Gruppe zehn Airbus A380-800.

ÜBERNAHMERISIKO

Kapitel 5 („Risiken der Beteiligung/Risikoprofil“), Punkt 2, Seiten 21f.

Die Gesellschaft hat das Anlageobjekt, den Airbus A380-800 mit der Herstellerseriennummer MSN 117, am 17. November 2014 übernommen. Das im Verkaufsprospekt auf den Seiten 21f. dargestellte Übernahmerisiko besteht daher nicht mehr.

EIGENMITTELZWISCHENFINANZIERUNGSKREDIT

Kapitel 7 („Rechtliche Angaben“), Punkt 3, Seite 40

Die Grundlaufzeit des Darlehens wurde mit Nachtrag vom 15. März 2016 zum Eigenmittelzwischenfinanzierungskredit bis zum 16.04.2016 verlängert. Der 16.04.2016 fällt auf ein Wochenende, daher hat die Darlehensrückzahlung spätestens am darauf folgenden Bankarbeitstag, somit dem 18.04.2016, zu erfolgen. Sofern die JS Holding GmbH & Co. KG vor dem 18.04.2016 unter der Platzierungsgarantie leistet, ist das Darlehen unmittelbar zurückzuführen.

PLATZIERUNGSGARANTIE

Kapitel 7 („Rechtliche Angaben“), Punkt 7, Seite 42

Mit Nachtrag vom 14. März 2016 haben die Gesellschaft und die Garantin klargestellt, dass der Fälligkeitstag unter Berücksichtigung der Verlängerung des Eigenkapitalzwischenfinanzierungsdarlehens der 16.04.2016 ist. Der 16.04.2016 fällt auf ein Wochenende, daher verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den darauf folgenden Bankarbeitstag, somit den 18.04.2016.

KURZANGABEN ZU BEDEUTSAMEN STEUERVORSCHRIFTEN

Kapitel 8 („Kurzangaben zu bedeutsamen Steuervorschriften“), Abschnitt E, Seite 48

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich („DBA D/F“) wurde durch ein Zusatzabkommen vom 31. März 2015 erweitert. Die wesentlichen Bestandteile des Zusatzabkommens bilden zwei Fiskalausgleiche in den Bereichen der Grenzgängerregelungen sowie der Sozialversicherungsrenten. Daneben wird das bestehende DBA D/F durch vereinzelte Regelungen an den OECD Standard angepasst. Die bisherigen Regelungen in Art. 15 Abs. 1 DBA D/F zur Besteuerung von Lizenz- bzw. Leasingzahlungen sind allerdings unverändert geblieben.

Gleiches gilt für die Möglichkeit, von der französischen Quellensteuer auf Lizenzgebühren nach dem DBA D/F befreit zu werden. Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von beweglichem Vermögen (und damit auch von Luftfahrzeugen) wurden in Art. 7 Abs. 5 DBA D/F geregelt. Hieraus ergibt sich allerdings keine Änderung des Besteuerungsrechts gegenüber der bisherigen Rechtslage.

Die bisherigen Angaben in dem Verkaufsprospekt behalten daher weiterhin ihre Gültigkeit.

AUSLAGERUNG VON VERWALTUNGSFUNKTIONEN

Kapitel 9 („Angaben zur Kapitalverwaltungsgesellschaft“), Punkt 5, Seite 52

Die Dr. Peters Asset Finance GmbH & Co. KG Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die Funktion der Internen Revision an die Cordes + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, ausgelagert. Weiterhin ist die Funktion des IT-Beauftragten und die IT-Administration (für Hardware und Server) an die Dr. Bülow & Masiak GmbH, Marl, ausgelagert.

WIDERRUFSRECHT

Nach § 305 Abs. 8 KAGB können Anleger, die vor der Veröffentlichung des Nachtrags zum Verkaufsprospekt eine auf den Erwerb eines Anteils gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, diese innerhalb einer Frist von zwei Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags widerrufen, sofern noch keine Erfüllung eingetreten ist. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber der DS 140 Flugzeugfonds XIV GmbH & Co. geschlossene Investment KG, vertreten durch die DS Flugzeug Management XII GmbH, diese wiederum vertreten durch die Geschäftsführer Michael Gryszkiewicz, Anselm Gehling und Christian Mailly, jeweils Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, oder per Fax: 0231/557173-99 oder per E-Mail: anlegerservice@dr-peters.de zu erklären; zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Auf die Rechtsfolgen des Widerrufs ist § 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Hiervon unberührt bleibt das den Anlegern auf der Beitrittserklärung beschriebene Widerrufsrecht.

Der Nachtrag Nr. 1 kann neben den weiteren Verkaufsunterlagen bei der Dr. Peters Asset Finance GmbH & Co. KG Kapitalverwaltungsgesellschaft, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, kostenlos in Papierform angefordert oder im Internet unter www.dr-peters.de abgerufen werden.

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