Startseite Allgemeines Drittes Magellan Reedereikontor Beteiligungsgesellschaft mbH-Insolvenzeröffnung
Allgemeines

Drittes Magellan Reedereikontor Beteiligungsgesellschaft mbH-Insolvenzeröffnung

Teilen

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der  Drittes Magellan Reedereikontor Beteiligungsgesellschaft mbH, AG Flensburg HRB 11092 FL, Terpstieg 5, 25980 Sylt OT Morsum, Unternehmensgegenstand: Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, die auf dem Gebiet der Schifffahrt tätig sind, sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte, vertreten durch den Geschäftsführer Milad Motemadi, An der Werft 2, 21680 Stade, Schuldnerin -im nachfolgenden Text Schuldner genannt- wird heute am 01.12.2017 um 20:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2,3,11,16 ff, 27 InsO eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:

Rechtsanwalt Dr. Ralf Marten Pachmann, Hoheluftchaussee 52, 20253 Hamburg.

Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, Ihre Forderungen unter Beachtung des § 174 InsO schriftlich bis zum 15.01.2018 bei dem Insolvenzverwalter in 2-facher Ausfertigung anzumelden. Kopien der zum Beweis der Forderung geeigneten Urkunden sollen beigefügt werden.

Termin zur ersten Gläubigerversammlung (Berichtstermin gem. § 29 Absatz 1 Ziffer 1 InsO) und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin nach § 29 Absatz 1 Ziffer 2 InsO) wird bestimmt auf

Montag, 29. Januar 2018, 11:15 Uhr, Saal 2
im Gerichtsgebäude Sylter Bogen 1 A, 25899 Niebüll.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung zu bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters i. S. d. § 160 InsO als erteilt.

Personen, die gegenüber dem Schuldner Verpflichtungen haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Verwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden.

Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung beauftragt, die Zustellungen durchzuführen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen den Eröffnungsbeschluss ist für den Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eröffnet. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Niebüll, Sylter Bogen 1 a, 25899 Niebüll einzulegen, wobei die Notfrist zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses im Internet beginnt. Die sofortige Beschwerde wird durch Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Niebüll eingelegt. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese eingelegt werde.

Der Rechtsbehelf kann auch in elektronischer Form eingelegt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Es ist bei der elektronischen Poststelle des Amtsgerichts Niebüll über die auf der Internetseite www.justizpoststelle.schleswig-holstein.de bezeichneten Kommunikationswege einzureichen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die weiteren technischen Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite abrufbar.

Amtsgericht Niebüll, den 01.12.2017  5 IN 45/17

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Mail eines User zur TGI AG:Betreff: Bitte um Unterstützung bei einer Streitigkeit mit der TGI AG

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Unterstützung in einer Streitigkeit...

Allgemeines

Iran und USA starten neue Staffel von „Wer hat eigentlich angefangen?“

Nachdem die USA dem Iran erneut einige sehr nachdrückliche Grüße per Luftangriff...

Allgemeines

Iran meldet Angriff auf US-Stützpunkt in Bahrain

Nach erneuten US-Angriffen auf iranische Ziele haben die iranischen Revolutionsgarden nach eigenen...

Allgemeines

Trump und die Kunst der alternativen Akustik

Donald Trump hat wieder einmal bewiesen, dass man die Welt nicht unbedingt...