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Dringende Warnung: Betrüger versenden gefälschte Schreiben des Bundesfinanzministeriums

Pacholek-cz (CC0), Pixabay
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt aktuell vor einer besonders perfiden Betrugsmasche. Kriminelle verschicken gefälschte Schreiben, die angeblich vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) stammen. Betroffene werden darin unter massivem Druck aufgefordert, hohe Geldbeträge zu überweisen.

Gefälschte Behördenpost mit Drohkulisse

Die Schreiben tragen Titel wie „Warranty Notice“ oder „Formal Notice Before Initiating Legal Proceedings“ und erwecken den Eindruck eines offiziellen behördlichen Vorgangs. Die Empfänger werden aufgefordert, innerhalb kurzer Fristen erhebliche Summen zu zahlen. Gleichzeitig drohen die Absender mit angeblichen rechtlichen Konsequenzen, Gerichtsverfahren oder weiteren Maßnahmen, falls die geforderte Zahlung nicht erfolgt.

Besonders dreist: Die Schreiben enthalten eine angebliche Unterschrift von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. Nach Angaben der BaFin handelt es sich dabei eindeutig um eine Fälschung.

Ziel: Angst erzeugen und Geld kassieren

Die Täter setzen gezielt auf Verunsicherung. Durch die Verwendung offizieller Logos, behördlicher Formulierungen und prominenter Namen soll bei den Empfängern der Eindruck entstehen, es handele sich um eine echte Zahlungsaufforderung einer staatlichen Stelle.

Wer ein solches Schreiben erhält, sollte sich bewusst sein: Weder das Bundesfinanzministerium noch die BaFin versenden derartige Zahlungsaufforderungen in dieser Form.

So sollten Betroffene reagieren

Die BaFin empfiehlt ausdrücklich:

  • Keine Zahlungen leisten
  • Nicht auf die Schreiben antworten
  • Keine persönlichen Daten preisgeben
  • Das Schreiben als Betrugsversuch betrachten
  • Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten

Wachsam bleiben

Betrüger werden bei ihren Methoden immer professioneller. Gefälschte Behördenbriefe, angebliche Gerichtsschreiben oder vermeintliche Zahlungsaufforderungen gehören inzwischen zum Standardrepertoire organisierter Tätergruppen.

Wer Zweifel an der Echtheit eines Schreibens hat, sollte sich direkt bei der angeblich ausstellenden Behörde informieren und keinesfalls unter Druck handeln. Im Zweifel gilt: Lieber einmal zu viel nachfragen als auf einen Betrugsversuch hereinzufallen.

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