Dreist

Neue Masche bei den Betreibern von Online-Routenplanern wie routenplaner-maps.online: Bei den Verbraucherzentralen melden sich Betroffene, die nun Drohungen mit einem Inkasso-Termin bekommen. Auch wenn die Absender Ihre Adresse haben und Sie die fraglichen Internetseiten tatsächlich einmal aufgerufen haben: Ob die Forderungen berechtigt sind, ist mehr als fraglich. Verbraucher sollten sich daher auf keinen Fall unter Druck setzten lassen.

An den E-Mails ist gleich eine ganze Reihe von Punkten unseriös. So soll die Zahlung über Amazon-Gutscheine erfolgen. Anders als in dem Schreiben angekündigt, dürfen Wertgegenstände nicht von einem „Inkasso Außendienst Team“ gepfändet werden. Zuständig für Pfändungen sind Gerichtsvollzieher als Organ der Rechtspflege, nicht private Unternehmen.

Wie Sie seriöse und unseriöse Inkasso-Unternehmen unterscheiden, beschreiben wir in einem separaten Beitrag.

Schon länger bekannte Maschen

Die Internet-Seiten zu unseriösen Routenplanern, die unter wechselnden Adressen, aber stets mit gleicher Optik immer wieder im Netz auftauchen, sind uns und der Polizei schon länger bekannt. Verbraucher werden dort mit einem angeblichen Gewinnspiel gelockt. In Wahrheit geht es aber nur darum, persönliche Daten zu erhalten und absurd hohe Zahlungen für den Routenplaner abzuzocken.

Trotz des mit Rechnungen, Mahnungen oder Inkasso-Drohungen aufgebauten Drucks bestehen weiterhin erhebliche Zweifel, ob die Anbieter alle gesetzlichen verbraucherschützenden Vorschriften eingehalten und dem Verbraucher genügend Informationen erteilt haben, damit ein Vertrag überhaupt zustande gekommen ist. Als Betroffener sollten Sie sich von Rechnungen und Mahnungen keineswegs einschüchtern lassen und den verlangten Betrag nicht zahlen. Stattdessen sollten Sie der Forderung widersprechen. Hierzu können Sie unseren Musterbrief verwenden.

Quelle VZ NRW

Leave A Comment

Das könnte Ihnen auch gefallen