Startseite Allgemeines Dobrindts Migrationswende: Viel Aktion an der Grenze – aber reicht das für mehr Sicherheit?
Allgemeines

Dobrindts Migrationswende: Viel Aktion an der Grenze – aber reicht das für mehr Sicherheit?

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Alexander Dobrindt liebt klare Botschaften.

„Migrationswende“.
„Kontrolle, Kurs und klare Kante“.
„Straftäter haben kein Bleiberecht.“

Seit seinem Amtsantritt präsentiert der CSU-Politiker seine Migrationspolitik als grundlegenden Kurswechsel. Und tatsächlich kann der Bundesinnenminister auf Zahlen verweisen, die seinen Anspruch zumindest teilweise stützen: Nach Angaben Dobrindts ging die illegale Migration 2025 gegenüber dem Vorjahr um 51 Prozent zurück, gegenüber 2023 sogar um 66 Prozent. Im Bundestag erklärte er deshalb bereits im Januar: „Die Migrationswende wirkt.“

Grenzkontrollen wurden verlängert, Zurückweisungen intensiviert und Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien wieder aufgenommen. Im ersten Halbjahr 2026 wurden an den deutschen Landgrenzen rund 20.000 unerlaubte Einreisen registriert; von 1.024 dort gestellten Asylgesuchen wurden 514 zurückgewiesen.

Das alles sind Maßnahmen, über die sich ein Innenminister ausgezeichnet profilieren kann.

Bundespolizisten an Grenzübergängen lassen sich fotografieren.

Abschiebeflüge kann man ankündigen.

Neue Regeln kann man auf Pressekonferenzen präsentieren.

Nur stellt sich inzwischen eine wesentlich unbequemere Frage:

Was passiert eigentlich mit denjenigen, die längst hier sind, vollziehbar ausreisepflichtig und teilweise rechtskräftig wegen erheblicher Straftaten verurteilt wurden?

Genau dort entscheidet sich nämlich, ob eine „Migrationswende“ mehr ist als ein politisches Schlagwort.

Wer „Straftäter haben kein Bleiberecht“ sagt, muss sich daran messen lassen

Dobrindt selbst hat die Messlatte hoch gelegt.

Im Bundestag erklärte er mehrfach, Straftäter sollten priorisiert abgeschoben werden. Im Juni teilte er die aus seiner Sicht relevanten Gruppen sogar ausdrücklich auf: Straftäter sollten „schnellstens zurückgeführt“ werden; bei schweren Straftätern müsse eine Rückkehr insbesondere auch nach Afghanistan möglich sein.

Das klingt konsequent.

Und grundsätzlich ist die Priorität nachvollziehbar: Wer kein Aufenthaltsrecht besitzt, vollziehbar ausreisepflichtig ist und darüber hinaus schwere Straftaten begangen hat, muss für einen funktionierenden Rechtsstaat besonders im Fokus der Rückführung stehen – selbstverständlich nur, soweit die gesetzlichen und menschenrechtlichen Voraussetzungen einer Abschiebung vorliegen.

Genau hier beginnt jedoch die ernüchternde Realität.

Denn zwischen einer rechtskräftigen Ausreisepflicht und einer tatsächlich durchgeführten Abschiebung liegt in Deutschland häufig ein kompliziertes Geflecht aus Ländern, kommunalen Ausländerbehörden, Bundespolizei, Herkunftsstaaten, Passersatzpapieren, Gerichten, Staatsanwaltschaften und möglichen Abschiebungshindernissen.

Das Bundesinnenministerium weist selbst darauf hin, dass für die konkrete Aufenthaltsbeendigung grundsätzlich die Länder verantwortlich sind. Der Bund besitzt laut Bundesregierung nicht einmal eine allgemeine Koordinierungs- oder Controllingzuständigkeit für sämtliche Rückführungen. Er unterstützt etwa bei Passersatzpapieren, Rückführungsabkommen und durch die Bundespolizei.

Das erklärt einiges.

Aber es darf keine bequeme Ausrede sein.

Der Fall Köln zeigt, wo das System knirscht

Wie problematisch diese föderale Konstruktion werden kann, zeigt derzeit Köln.

Die sogenannte Coesfelder Liste umfasst 471 ausreisepflichtige Menschen aus Westbalkanstaaten. Die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld hatte der Stadt Köln angeboten, für diese Personen Passersatzpapiere zu beschaffen und dadurch Rückführungen zu erleichtern.

Nach Recherchen des WDR reagierte Köln jedoch nur bei einem Teil der Fälle. Die Stadt verwies unter anderem auf ihr eigenes Bleiberechtsprogramm. Inzwischen überprüfen Juristenteams die Fälle erneut. Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt beschäftigen sich ebenfalls mit dem Vorgang.

Besonders brisant sind die kriminalitätsbezogenen Zahlen.

Nach WDR-Recherchen waren 152 Personen auf der Liste strafrechtlich auffällig geworden. Zu 160 Personen existierten rund 1.600 registrierte Ermittlungsverfahren – wobei ausdrücklich geprüft werden muss, welche davon eingestellt wurden, mit Freisprüchen endeten oder tatsächlich zu Verurteilungen führten. Ermittlungsverfahren dürfen schließlich nicht mit rechtskräftigen Schuldsprüchen gleichgesetzt werden.

Auch beim Kölner Bleiberechtsprojekt gibt es Fragen. Von 218 Personen aus Westbalkanstaaten, die 2024 in diesem Programm waren, waren nach Angaben der NRW-Integrationsministerin 119 bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten; für 2026 wurden 76 von 153 Personen genannt. Das Spektrum reicht nach Angaben des Landes allerdings von Bagatelldelikten bis zu schwerer Körperverletzung.

Gerade deshalb muss sauber differenziert werden.

Nicht jeder Tatverdächtige ist ein Straftäter.

Nicht jede Verurteilung führt automatisch zu einer Abschiebung.

Und nicht jeder Ausreisepflichtige kann tatsächlich abgeschoben werden.

Aber ebenso klar muss gelten:

Wenn rechtskräftige Verurteilungen, vollziehbare Ausreisepflicht und fehlende rechtliche Abschiebungshindernisse zusammentreffen, sollte der Staat nicht jahrelang Verwaltungs-Pingpong spielen.

Köln ist mehr als ein lokales Behördenproblem

Dobrindt könnte nun sagen: Köln ist kommunale Angelegenheit. Nordrhein-Westfalen ist zuständig. Der Bund kann dort keine Akte aus dem Regal nehmen und persönlich eine Abschiebung anordnen.

Das stimmt.

Doch politisch ist das zu wenig.

Wer bundesweit die „Migrationswende“ ausruft, kann seine Verantwortung nicht am Ortsschild von Köln abgeben.

Denn gerade solche Fälle zeigen, wo strukturelle Defizite liegen:

Warum werden Informationen zwischen Behörden nicht schneller zusammengeführt?

Warum gibt es offenbar keine lückenlose bundesweite Übersicht darüber, wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Menschen rechtskräftig verurteilt sind und welche Rückführung konkret vorbereitet wird?

Noch im August 2026 musste eine parlamentarische Anfrage überhaupt erst erfragen, wie viele vollziehbar Ausreisepflichtige zum 30. Juni rechtskräftig strafrechtlich verurteilt waren und bei wie vielen nach einer Haftentlassung eine Aufenthaltsbeendigung vorgesehen war.

Das allein zeigt ein Problem.

Ein Innenminister, der Steuerung verspricht, braucht Daten, mit denen er steuern kann.

Mehr Abschiebungen? Die Zahlen sind komplizierter als die Schlagzeilen

Auch bei der bundesweiten Bilanz lohnt ein genauer Blick.

2025 wurden laut Bundesregierung 22.787 Menschen abgeschoben. Im ersten Halbjahr 2026 waren es 9.663. Gleichzeitig wurden in diesem Halbjahr 734 bereits begonnene Abschiebungen während oder nach der Übergabe an die Bundespolizei wieder abgebrochen.

Interessant ist außerdem: Im ersten Quartal 2026 wurden laut ARD 4.807 Menschen abgeschoben. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 6.151 gewesen – also mehr, obwohl Dobrindt seine Politik ausdrücklich als Verschärfung der Rückführungspolitik präsentiert.

Das bedeutet nicht, dass Dobrindts Politik wirkungslos wäre.

Es bedeutet aber, dass politische Schlagworte und tatsächlicher Vollzug zwei verschiedene Dinge sind.

Die Regierung nennt zudem zahlreiche Gründe, weshalb Abschiebungen scheitern können: Menschen sind nicht auffindbar, Herkunftsstaaten verweigern die Zusammenarbeit, Papiere fehlen, Gerichte stoppen Rückführungen, medizinische Gründe sprechen dagegen oder die Lage im Zielland erlaubt eine Abschiebung nicht.

Eine seriöse Politik muss diese Hindernisse anerkennen.

Aber sie muss auch versuchen, die vermeidbaren davon systematisch zu beseitigen.

Dobrindt ist stark, wenn etwas passiert ist

Hier liegt ein grundsätzliches Problem des politischen Stils Alexander Dobrindts.

Er ist ein Minister der sichtbaren Reaktion.

Nach einem schweren Anschlag: Diskussion über mehr Abschiebungen.

Nach einem spektakulären Kriminalfall: neue Forderungen.

Nach einem Migrationsanstieg an Europas Außengrenzen: Verlängerung deutscher Grenzkontrollen.

Nach Kritik an der Sicherheitslage: Verschärfungsgesetze.

Das ist politisch verständlich. Ein Innenminister muss auf neue Gefahren reagieren.

Aber Sicherheitspolitik darf nicht hauptsächlich aus Reaktion bestehen.

Ein guter Innenminister sollte möglichst oft dafür sorgen, dass er gar nicht erst reagieren muss.

Und genau bei dieser Prävention bleibt Dobrindts Bilanz weniger spektakulär.

Was fehlt, ist ein Frühwarnsystem für Behördenversagen

Prävention in der Migrations- und Sicherheitspolitik bedeutet eben nicht nur mehr Polizei auf Bahnhöfen oder mehr Bundespolizei an den Grenzen.

Prävention beginnt früher.

Wenn ein ausreisepflichtiger Straftäter aus der Haft entlassen wird, muss schon vorher geklärt sein:

Ist seine Identität zweifelsfrei festgestellt?

Liegt ein Pass oder Passersatzpapier vor?

Ist das Herkunftsland zur Rücknahme bereit?

Bestehen rechtliche Abschiebungshindernisse?

Ist Abschiebungshaft rechtlich möglich und erforderlich?

Welche Behörde übernimmt den Fall unmittelbar nach der Haft?

Wann steht ein Rückführungsflug zur Verfügung?

Wer kontrolliert, ob das tatsächlich passiert?

Das darf nicht erst organisiert werden, wenn ein Betroffener nach der Haftentlassung plötzlich nicht mehr auffindbar ist.

Die Bundesregierung selbst nennt das „Abtauchen“ beziehungsweise die mangelnde Auffindbarkeit als einen häufigen Grund gescheiterter Rückführungen.

Genau dort müsste eine vorbeugende Strategie ansetzen.

Haftentlassung darf nicht zum organisatorischen Neustart werden

Bei rechtskräftig verurteilten ausreisepflichtigen Straftätern müsste deshalb möglichst bereits während der Haft die gesamte aufenthaltsrechtliche Situation geklärt werden.

Nicht am letzten Hafttag.

Nicht drei Wochen danach.

Während der Haft.

Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, Strafhaft und Abschiebungshaft beliebig miteinander zu vermischen. Auch ausreisepflichtige Straftäter haben rechtsstaatliche Rechte; Abschiebungshaft ist nach geltendem Recht nur unter bestimmten Voraussetzungen und als letztes Mittel zulässig.

Aber Rechtsstaatlichkeit bedeutet nicht organisatorische Hilflosigkeit.

Ein Staat darf rechtlich sorgfältig und gleichzeitig effizient sein.

Grenzkontrollen sind sichtbar – Prävention ist schwieriger

Dobrindts Schwerpunkt liegt bisher stark auf den Grenzen.

Seit September 2024 bestehen Kontrollen an allen deutschen Landgrenzen; Dobrindt hat sie mehrfach verlängert und inzwischen eine weitere Verlängerung bis März 2027 angekündigt.

Das erzeugt ein Bild staatlicher Kontrolle.

Aber auch diese Strategie ist umstritten.

Mehrere Gerichtsentscheidungen haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestimmter Grenzkontrollen beziehungsweise Zurückweisungen geweckt. EU-Kommissar Magnus Brunner hat ein Ende der deutschen Binnengrenzkontrollen gefordert. Kritiker verweisen zudem auf Belastungen für Polizei, Pendler und Wirtschaft.

Dobrindt hält dagegen, die Kontrollen hätten wesentlich zur Reduzierung irregulärer Migration beigetragen.

Beide Seiten haben Argumente.

Doch selbst wenn man Dobrindts Grenzpolitik vollständig unterstützt, bleibt eine Tatsache:

Eine erfolgreiche Grenze löst die Vollzugsprobleme im Inland nicht.

Mehr zentrale Koordination wäre eine politische Aufgabe

Die Bundesregierung verweist zu Recht auf den Föderalismus.

Aber Gesetze kann man ändern.

Kooperationsstrukturen kann man verbessern.

Datenbanken kann man vernetzen.

Einheitliche Standards kann man vereinbaren.

Bund-Länder-Plattformen kann man ausbauen.

Genau das wäre eine Aufgabe für einen Bundesinnenminister.

Wenn der Bund laut eigener Darstellung derzeit keine allgemeine Controllingfunktion für Rückführungen besitzt, darf Dobrindt durchaus die politische Frage stellen, ob dieses System für die heutigen Herausforderungen noch ausreicht.

Vielleicht braucht Deutschland bei schweren Straftätern ein verbindlicheres bundesweites Rückführungsmanagement, bei dem bereits Monate vor Haftentlassung klar ist, wer für welchen Schritt verantwortlich ist.

Nicht noch einen Arbeitskreis.

Sondern einen verantwortlichen Vorgang.

Prävention bedeutet auch: Problemfälle früh erkennen

Gleichzeitig wäre es falsch, die gesamte Migrationspolitik auf Abschiebungen zu reduzieren.

Sicherheitspolitische Prävention umfasst ebenso frühzeitige Intervention bei Gewaltkriminalität, bessere Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz, Ausländerbehörden und Nachrichtendiensten, konsequente Bewährungs- und Führungsaufsicht sowie funktionierende Integrationsangebote für diejenigen, die dauerhaft in Deutschland bleiben.

Wer integriert ist, arbeitet und sich an Recht und Gesetz hält, darf nicht mit Straftätern in einen Topf geworfen werden.

Das ist nicht nur eine Frage der Fairness.

Es ist auch sicherheitspolitisch vernünftig.

Denn ein Staat, der seine Ressourcen konzentrieren will, muss unterscheiden können zwischen Menschen, die Schutz benötigen oder erfolgreich integriert sind, und Personen, die eine konkrete Gefahr darstellen oder nach einer rechtskräftigen Ausreiseentscheidung das Land verlassen müssen.

Pauschale Härte ersetzt keine Priorisierung.

Dobrindt muss seine eigene Parole ernst nehmen

Alexander Dobrindt sagt:

„Straftäter haben kein Bleiberecht.“

Dann sollte genau dieser Satz zum Maßstab seiner Politik werden.

Nicht als pauschale Forderung, jeden ausländischen Straftäter unabhängig von Aufenthaltsstatus, Delikt oder Abschiebungsverbot aus Deutschland zu schaffen. Das wäre mit dem Rechtsstaat nicht vereinbar.

Sondern als klare Priorität:

Wer rechtskräftig wegen erheblicher Straftaten verurteilt wurde, vollziehbar ausreisepflichtig ist und rechtlich abgeschoben werden kann, dessen Rückführung darf nicht an vermeidbarem Behördenchaos scheitern.

Hier muss der Bund gemeinsam mit den Ländern liefern.

Und Fälle wie Köln dürfen nicht nur nachträglich untersucht werden.

Sie müssen dazu führen, dass Prozesse verändert werden.

Nicht nur Aktionsminister, sondern Präventionsminister

Dobrindt versteht politische Inszenierung.

Das ist nicht automatisch etwas Schlechtes. Politik muss erklären können, was sie tut.

Aber Innenpolitik ist kein Feuerwehrwettbewerb.

Der beste Innenminister ist nicht unbedingt derjenige, der nach jedem Brand am schnellsten vor der Kamera steht.

Es ist derjenige, dessen Strukturen dafür sorgen, dass möglichst wenige Brände entstehen.

Dobrindt hat die illegale Migration zweifellos zu einem Schwerpunkt seiner Amtszeit gemacht. Die Zahl unerlaubter Einreisen und Asylanträge ist deutlich zurückgegangen. Er hat Rückführungen nach Afghanistan und Syrien wieder ermöglicht und die Grenzkontrollen verschärft. Diese Entwicklungen kann man ihm nicht einfach absprechen.

Doch die schwierigere Hälfte der „Migrationswende“ beginnt hinter der Grenze.

Dort, wo rechtskräftige Entscheidungen tatsächlich vollzogen werden müssen.

Dort, wo kommunale Behörden funktionieren müssen.

Dort, wo Informationen rechtzeitig zusammenlaufen müssen.

Dort, wo vor einer Haftentlassung geklärt sein sollte, was danach passiert.

Und dort, wo ein Staat beweisen muss, dass er nicht erst dann entschlossen handelt, wenn bereits etwas geschehen ist.

Alexander Dobrindt hat sich als Aktionsminister etabliert. Jetzt muss er zeigen, dass er auch Präventionsminister kann.

Denn eine wirklich erfolgreiche Sicherheitspolitik erkennt man am Ende nicht daran, wie entschlossen ein Minister nach einem Problem auftritt.

Sondern daran, wie viele vermeidbare Probleme gar nicht erst entstehen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Gefährlicher Netz-Trend: „Choking-Game“ endet für Jugendlichen in Bewusstlosigkeit

Eine vermeintliche Mutprobe aus dem Internet hat im Landkreis Schaumburg einen Rettungseinsatz...

Allgemeines

Europas Griff nach den Sternen: Macron fordert eigenes Programm für bemannte Raumfahrt

Europa soll im internationalen Wettlauf um das Weltall eine wesentlich größere Rolle...

Allgemeines

Der Gewinn blieb eine Illusion: Frau verliert 100.000 Euro an Anlagebetrüger

Ein vermeintlich lukratives Investment im Internet hat für eine 57-Jährige aus dem...

Allgemeines

Investmentprüfung.de: Neues Rechercheportal für Anleger und Verbraucher

Unter www.investmentpruefung.de ist ein neues Investmentrechercheportal für Anleger und Verbraucher gestartet. Die...