DKB und die Immobilienkredite

Die DKB Deutsche Kreditbank AG ist in zwei Fällen durch zwei Bankenkammern des Landgerichts Berlin zum Schadensersatz und zur Rückabwicklung des Immobilienerwerbes verurteilt worden. Die von der Kanzlei Dr. Storch & Kollegen erwirkten Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Deutsche Kreditbank hat angekündigt, Rechtsmittel einzulegen.

Die beiden Entscheidungen betreffen die Objekte Dürerplatz 2/Ecke Cranachstr. 1 und Wilhelm-Gericke-Str.10-14 in Berlin. Während die zuerst genannte Wohnung von Herrn Raimar Michaelis von der R + R FirstConcept Immobilien GmbH vermittelt wurde und dort auch die Verkäuferin verurteilt wurde, wurde die zweite Wohnung durch Herrn Klaus-Peter Görlitz und der Treuconcept Financial Consulting GmbH vermittelt.

Herr Michaelis und Herr Navratil, die seinerzeitigen Geschäftsführer der R + R , sind im Mai 2010 bereits in einem Parallelverfahren durch das Kammergericht Berlin persönlich zum Schadensersatz verurteilt worden. Bemerkenswert ist, so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Storch in einer ersten Stellungnahme, dass beide Kammern ihre Entscheidungen nicht auf das Rechtsinstitut des „institutionalisierten Zusammenwirkens“, das der Bundesgerichtshof extra für die Problematik der Schrottimmobilien geschaffen hatte, gestützt haben. Stattdessen stellen die Berliner Richter auf eine unmittelbar Haftung der DKB für ihre Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB ab.

Die Zivilkammer 38 begründet dies wie folgt:

„Die oben genannte falsche Auskunft über die Tilgungshöhe des Darlehens im Rahmen des von dem Mitarbeiter der Firma R + R der Klägerin und ihrem Ehemann übergebenen Berechnungsbeispieles mit 0% gegenüber dem einzig von der Beklagten zu 2. angebotenen Darlehen mit einer Tilgung von 1,5% stellt eine falsche vorvertragliche Angabe im Rahmen der Anbahnung des Darlehensvertrages dar. Diese fehlerhafte Darstellung durch die Firma R + R ist der Beklagten zu 2. (der DKB, Anm. des Verfassers) nach § 278 BGB zurechenbar, weil sie als ihr Erfüllungsgehilfe für den Darlehensvertrag insoweit anzusehen ist. Aus den selben Gründen wie oben bei der Beklagten zu 1. geschildert, gilt der Mitarbeiter der Firma R + R, soweit er Angaben über den Darlehensvertrag machte, aus dem Pflichtenkreis der Beklagten zu 2. (DKB) als deren Erfüllungsgehilfe, weil die Beklagte zu 2. (DKB) keinen persönlichen Kontakt mit der Klägerin und ihrem Ehemann als ihren Vertragspartner hatte, sondern die Vorbereitung des Darlehensvertrages inklusive der Einholung der Unterschriften zu ihrem Abschluss vollständig Dritten, hier dem Mitarbeiter Michaelis der Firma R + R, überließ. Auch ihr musste klar sein, dass beim Abschluss der Finanzierung für den Kauf einer Eigentumswohnung Beratungsbedarf vorhanden ist und daher Gespräche über die Finanzierung zu führen waren“.

Quelle:
Dr. Thomas Storch
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht
Dr. Storch Rechtsanwälte
Alt-Kaulsdorf 107
12621 Berlin
Uhlandstraße 28
10719 Berlin

3 Comments

  1. Heidi Lehmann Dienstag, 01.08.2023 at 14:12 - Reply

    Im übrigen arbeitet die DKB/FMP mit diesen angeblichen Immobilien – Rettern zusammen.
    Ein Herr Heise kennt viele solche Retter und dann kommt Pustekuchen.
    Es gibt nur einen Dienstleister. der horrende Raten verlangt und sündhaft teuer ist.
    Wo sind denn die ganzen Investoren die helfen würden?

  2. Heidi Lehmann Dienstag, 01.08.2023 at 14:03 - Reply

    Die DKB finanzierte sogar Häuser über das Doppelte was diese wert waren. Und das ohne einen Vertrag sondern der Kunde wurde gleich zu einen Notar zitiert um zu unterschreiben. Mehrmals wurde aufgefordert, wo bleibt mein Vertrag ich will diesen widersprechen. Bis heute nichts. Dann wurden diese Kredite an FMP verkauft Die wollen die gesamte Summe noch einmal und wehe wenn man auf das Ende sieht, dann hat man gezahlt ohne Ende und zack Zwangsversteigerung. Schwerkranke können sich gleich aufhängen.Trotz Baumaßnahmen sind die Häuser nass, Wändestürzen ein, Schwamm bis unters Dach. Kein Interesse nicht wahr DKB? Benutzt, ausgenommen, finanzieller Ruin und Deutsche Gerichte und Richter machen diesen Betrug noch mit. Großzügig ist in meinen Augen etwas völlig anderes. Ich will mein Haufen Geld zurück, dann dürfen sich DKB /FMP ihre Bruchbuden sonst wo rein schieben.

    So etwas gehört endlich untersagt

  3. Michael Hubert Donnerstag, 05.02.2015 at 09:57 - Reply

    Sehr geehrte Damen u. Herren,
    ehemalige Mitarbeiterin der DKB verkauft Wohnungen. DKB finanziert sehr großzügig. Einraumwohnung für 45050€, soll aber laut Sachverständiger 2008 nur 8000€ Wert haben.
    Es sollte eine Altersvorsorge werden.
    Laufzeit bis zum 87.Lebensjahr.
    Erfüllungsgehilfen haben das Darlehen von der DKB besorgt.
    DKB hat an Mitternachtsnotar sauberes Geld überwiesen.
    Mit beglaubigten Unterlagen stehe ich gerne zur Verfügung.
    M.f.G. Herr Hubert

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