Diverse Kommentare zum Vorgang Fidentum/ Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft und LombardClassic

Natürlich können wir die Verärgerung so manchen Anlegers vollumfänglich nachvollziehen, gerade jetzt nach dem Erhalt des Schreibens der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft und der anhängenden Pfandliste. Trotzdem sollte jeder, der hier einen Kommentar hinterlässt bitte sachlich bleiben. Bisher können den verantwortlichen Personen keine unrechtmäßigen Handlungen nachgewiesen werden, insofern können wir leider so manchen Kommentar aus rechtlicher Sicht nicht veröffentlichen, denn bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung in einem Strafverfahren gilt jeder Beschuldigte als unschuldig in Deutschland, und das ist auch gut so. Das ganze Thema „Fidentum“ wird natürlich jetzt mehr in den Focus der Öffentlichkeit und der Staatsanwaltschaft geraten, wenn die Information korrekt ist, dass dazu bereits Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen beteiligter Zielgesellschaften und des Unternehmens Fidentum bei der Hamburger Staatsanwaltschaft vorliegen. Deutsche Behörden sind zwar nicht immer die Schnellsten, aber sie leisten hervorragende Arbeit. Das muss man an dieser Stelle auch einmal ganz klar sagen. In die deutsche Justiz kann man Vertrauen haben, auch in diesem Vorgang, Punkt! Viel interessanter könnten die Konsequenzen aus dem Schreiben an die Anleger sein, denn hier muss man doch ganz klar die Frage stellen warum sind in der Pfandliste nur Pfänder im Wert von 57 Millionen Euro aufgeführt, in der letzten im Unternehmensregister hinterlegten Bilanz aber 108.000.000 Millionen als Finanzanlagen aufgeführt?

Eigentlich müsste das doch nahezu identisch sein, es sei denn man hat noch Millionen im 2-stelligen Bereich auf den Geschäftskonten liegen, was aber aus der Liste nicht hervorgeht. Aus meiner Sicht müste erst mal eine wirstchaftliche Ist- Situation aufgezeigt werden. Dazu gehört aber auch eine genaue Prüfung der Pfänder und deren Wert, den man tatsächlich ansetzen kann. Wie bereits ausgeführt, gibt es dort große Positionen, die einer Aufklärung bedürfen. Was ist ein Rechtsfall? Hat man dort Prozesse vorfinanziert? Was hat das mit dem „Pfandgeschäft“ dann letztlich zu tun? Was hat es genau mit den Inhaberpapieren auf sich? Sind das Inhaberpapiere, wo man auch einen Totalverlust erleiden kann? Ein großes Thema ist ja hier auch das Thema „Kunst“.

Gefährlich, so sagt uns ein Insider aus dem Pfandleihgeschäft, denn Kunst so zu bewerten, dass man auch auf der sicheren Seite ist, ist nahezu unmöglich. Ausgeschlossen für wirklich weltweit bekannte Künstler. Viele andere Kunst ist „spekulativ“. Das heißt, das zu verwerten, kann sicherlich nicht nur schwer werden, sondern sicherlich auch mit hohen Wertberichtigungen verbunden sein. Das ginge dann in disem Fall hier zu Lasten der Erlöse für die Anleger. Man muss sich natürlich auch die Personen anschauen, die solche Kunstgegenstände „verpfändet haben“. Warum hat man diese verpfändet, und wurden solche Kunstgegenstände dann auch öfters mal ausgelöst. Man muss sich dann sicherlich auch die Gutachter und deren Gutachten genau anschauen, ob diese Gutachten über den Wert eines Kunstobjektes dann auch realistisch, ehrlich und nachvollziehbar sind.

Es werden über die nächsten Wochen sicherlich viele neue Fragen kommen und auch öfefntlich gestellt werden, und viel interessanter ist sicherlich noch, ob die anderen Zielinvestmentgesellschaften von Fidentum nun den gleichen Weg gehen und den Anlegern auch einen solchen Brief übermitteln mit einer ähnlichen Liste. Dann würde der gesamte Vorgang natürlich eine andere Dimension und eine andere Qualität bekommen können.

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