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Direktinvestment

Kaufvertrag | © Free-Photos / Pixabay
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Ähnlich wie beim Kauf eines Autos wird der Anleger einer Direktinvestition Eigentümer durch einen Kaufvertrag. Häufig handelt es sich dabei um Immobilien, Container auf Schiffen oder Anlagen in erneuerbaren Energien.

Der Anleger schließt aus steuerlicher Sicht ein sogenanntes Finanzierungsgeschäft ab und erhält Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Mietzahlungen und der Rückkaufpreis setzen sich aus Tilgungen und Zinsen zusammen. Der Zinsanteil unterliegt seit 2009 der Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – vor 2009 war das Investment steuerfrei.

Der Tilgungsanteil ist hingegen weiterhin steuerfrei. Die Steuern muss der Anleger selbst angeben und in der Steuererklärung die Anlage SO eintragen. Risiko: Das Risiko ist der Totalverlust genauso wie bei jedem Kaufvertrag. Wenn etwas kaputt geht, ist es nichts mehr wert. Wer sein gekauftes Objekt verkaufen will, kann dies jederzeit tun. Er bekommt dann den Preis, der zu diesem Zeitpunkt gültig ist.

 

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