Startseite Allgemeines Die Sonnenwende GmbH & Co. KG – insolvent
Allgemeines

Die Sonnenwende GmbH & Co. KG – insolvent

Teilen

Am 28.09.2015 um 08:30 Uhr ist über das Vermögen der Die Sonnenwende GmbH & Co. KG, Universitätsallee 5, 28359 Bremen (AG Bremen, HRA 26166), vertr. d.: 1. Die Sonnenwende Verwaltungs GmbH, Hinterm Grambker Dorfe 6, 28719 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernhard Armonies, Kantstr. 3, 21365 Adendorf, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma, Hollerallee 9, 28209 Bremen, Tel.: 0421-3468026, Fax: 0421-3468027, E-Mail: bremen@frh-recht.de, Internet: www.frh-recht.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 26.11.2015 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 21.01.2016. Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) sowie über folgende Angelegenheiten

–       die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

–       die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)

–       Zwischenrechnungslegungen (§ 66 Abs. 3 InsO)

–       eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)

–       den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan

–       die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)

–       besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Ver­äußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert

–       eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)

–       eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)

–       die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),

–       eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung oder Bestimmung eines besonderen schriftlichen Termins

sowie Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

 

Amtsgericht Bremen

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bundesministerium des Innern Förderrichtlinie...

Allgemeines

Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Vereinsverbots gegen „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“

Bundesministerium des Innern Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Vereinsverbots gegen „Die Artgemeinschaft...

Allgemeines

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Geschlechtersensible Krebsforschung“ – Nationale Dekade gegen Krebs vom: 11.05.2026

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Richtlinie zur Förderung von Projekten zum...

Allgemeines

Bundesgerichtshof verhandelt Grundsatzfall zu KI-Training mit Milliarden Bildern

Dürfen KI-Systeme Fotos aus dem Internet einfach analysieren? Der Bundesgerichtshof (BGH) wird...