Die Kanzlei Hoffnung ?- oder Nieding und Barth

Die Rechtsanwaltskanzlei Nieding und Barth halten wir für eine angesehene Kanzlei im Bereich des Anlegerschutzes. Gerade dann erwartet man eigentlich MEHR als so manchen Artikel, den man in den letzten Wochen von Seiten der Kanzlei im Internet lesen kann. Man hat den subjektiven Eindruck, „die brauchen dringend Mandate“. Nun, dass das Thema Anlegerschutz in Deutschland immer „dünner wird“, hat natürlich viel mit der Regulierung des Finanzmarktes in den letzten Jahren zu tun.

Dass man da verstärkt in die Offensive gehen muss, um genügend Mandate erhalten zu können, ist nachvollziehbar. Gerade wenn man sich um Anlegermandate bemüht, sollte man aber dem Mandanten sagen, dass er immer bezahlen muss, egal ob er gewinnt oder verliert. Das gilt natürlich für jede Anlegerschutzkanzlei, nicht nur für Nieding und Barth. Wünschen würden wir uns auch, dass man nicht immer nur von möglichen Szenarien spricht, wie: „Hallo lieber geschädigter Anleger, ich habe da eine Idee, aber du musst mir ein Honorar zahlen, damit ich das dann versuche“. Unserer Meinung nach sollte man stattdessen auch ganz klar sagen, wie aussichtsreich eine Klage im Einzelfall wirklich sein kann.

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