Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Certum Finanz GmbH mit Sitz am Gänsemarkt 33 in Hamburg hat das Amtsgericht Hamburg die zuvor angeordneten Verfügungsbeschränkungen sowie die vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben.
Das Unternehmen war im Bereich Anlageberatung und Anlagevermittlung tätig. Vertreten wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer Mathias Görlich und Gabriele Schlegel.
Hintergrund der Entscheidung: Der Insolvenzantrag wurde mangels Masse abgewiesen. Das bedeutet, dass nach Auffassung des Gerichts nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken.
Die ursprünglich am 27. März 2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen endeten daher mit Beschluss vom 27. April 2026. Der vollständige Beschluss kann beim Insolvenzgericht Hamburg eingesehen werden.
Aktenzeichen: 67a IN 123/26
Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 27.04.2026
Es gibt Nachrichten, bei denen man sich fragt, ob die Beteiligten dieselben...
BeiDie RedaktionSamstag, 20.06.2026Als Bayern-Fan muss ich bei solchen Meldungen immer schmunzeln. 220 Millionen Euro...
BeiDie RedaktionSamstag, 20.06.2026Ach Albert. Kaum bist du weg, vermissen wir dich schon. Also zumindest...
BeiDie RedaktionSamstag, 20.06.2026Der neue Linken-Chef Luigi Pantisano ist kaum im Amt, da liefert er...
BeiDie RedaktionSamstag, 20.06.2026
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