Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Certum Finanz GmbH mit Sitz am Gänsemarkt 33 in Hamburg hat das Amtsgericht Hamburg die zuvor angeordneten Verfügungsbeschränkungen sowie die vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben.
Das Unternehmen war im Bereich Anlageberatung und Anlagevermittlung tätig. Vertreten wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer Mathias Görlich und Gabriele Schlegel.
Hintergrund der Entscheidung: Der Insolvenzantrag wurde mangels Masse abgewiesen. Das bedeutet, dass nach Auffassung des Gerichts nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken.
Die ursprünglich am 27. März 2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen endeten daher mit Beschluss vom 27. April 2026. Der vollständige Beschluss kann beim Insolvenzgericht Hamburg eingesehen werden.
Aktenzeichen: 67a IN 123/26
Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 27.04.2026
Der deutsche Aktienmarkt hat am Donnerstag weitere Verluste verzeichnet. Der DAX fiel...
BeiDie RedaktionDonnerstag, 08.10.2026Die bundesweite Werbung der Deutschen Messwesen für intelligente Stromzähler hat bei Verbrauchern...
BeiDie RedaktionDonnerstag, 08.10.2026Der Hamburger Energiedienstleister 1KOMMA5° gehört zu den ambitionierten Unternehmen der deutschen Energiewende....
BeiDie RedaktionDonnerstag, 08.10.2026Der amerikanische Automarkt erlebt eine bemerkenswerte Veränderung. Während Elektroautos mit Absatzproblemen kämpfen,...
BeiDie RedaktionDonnerstag, 08.10.2026
Kommentar hinterlassen