Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Certum Finanz GmbH mit Sitz am Gänsemarkt 33 in Hamburg hat das Amtsgericht Hamburg die zuvor angeordneten Verfügungsbeschränkungen sowie die vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben.
Das Unternehmen war im Bereich Anlageberatung und Anlagevermittlung tätig. Vertreten wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer Mathias Görlich und Gabriele Schlegel.
Hintergrund der Entscheidung: Der Insolvenzantrag wurde mangels Masse abgewiesen. Das bedeutet, dass nach Auffassung des Gerichts nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken.
Die ursprünglich am 27. März 2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen endeten daher mit Beschluss vom 27. April 2026. Der vollständige Beschluss kann beim Insolvenzgericht Hamburg eingesehen werden.
Aktenzeichen: 67a IN 123/26
Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 27.04.2026
Das Amtsgericht Paderborn hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Solarwerker GmbH...
BeiDie RedaktionMittwoch, 27.05.2026Die Cyberwelt steht offenbar vor ihrer nächsten Identitätskrise: Selbst Elite-Hacker fürchten inzwischen,...
BeiDie RedaktionMittwoch, 27.05.2026Ein italienisches Gericht hat endlich eine der drängendsten Fragen unserer Zeit geklärt:...
BeiDie RedaktionMittwoch, 27.05.2026Daniela Klette, ehemalige RAF-Terroristin und jahrzehntelang auf der Flucht, ist zu 13...
BeiDie RedaktionMittwoch, 27.05.2026
Kommentar hinterlassen