Die Geschichte eines geschädigten Anlegers von Lombardium

Published On: Freitag, 21.07.2017By Tags:

Immer wieder erreichen unsere Redaktion Anrufe und Mails von Anlegern der Lombardium Fonds. Es sind zumeist traurige Geschichten, die man zu lesen oder auch hören bekommt. Auch diese Geschichte hier ist traurig, aber wahr, wie man so schön im Volksmund sagt. Nennen wir sie einfach Hans und Lieschen Gutgläubig. Beide schon Anfang 60 und kurz vor dem Ruhestand, auf den sich die beiden in den letzten 20 Jahren so richtig gefreut hatten. Geld, über 200.000 Euro, hatten beide dafür von ihrem Einkommen gespart, denn sie wollten es sich im Ruhestand gut gehen lassen. Ein Wohnmobil kaufen und durch Europa fahren. Dafür hatten sie genau das Geld gespart.

Eines Tages, so berichtet Lieschen Gutgläubig mit tränenverzerrter Stimme, kam ein guter Bekannter bei Ihnen vorbei. Er war auch Ihr Versicherungsberater, der sich in den letzten 20 Jahren um die Versicherungen der Gutgläubigs gekümmert hatte. Hausrat, Haftpflicht, PKW, Rechtsschutz, alles was eben so an Versicherungen anfällt in einem Zweipersonenhaushalt. Nachdem die Hausratversicherung angepasst war, machte uns jener gute Bekannte auf ein „tolles Investment“ aufmerksam, auf dass er da gestoßen sei. Völlig ohne Risiko und mit einer tollen Rendite, und um all das zu belegen, zog er ein Stück Papier, Rating nannte er das, aus einer Tasche, in welchem diese Kapitalanlage als Alternative zum Festgeld bei einer Bank verzeichnet wurde. Nun wusste unser Bekannter, dass wir eigentlich unser Geld immer brav auf’s Sparbuch legen und von solchen Kapitalanlagen nie etwas gehalten haben. Das war uns alles zu Unsicher und wir wollten ja was von unserem Ersparten im Ruhestand haben.

Unser Bekannter lies aber nicht locker, führte aus, dass er selber dort sein gesamtes Geld investiert habe und nannte uns auch Namen von Bekannten, die hier auch investiert seien. Ehrlich gesagt, da sind wir dann auch nachdenklich geworden, hatten uns aber eine Bedenkzeit ausgebeten. Über’s Wochenende haben wir uns dann dieses Rating einmal genau durchgelesen und das hat uns dann überzeugt gemeinsam mit einem weiteren Gespräch mit unserem guten Bekannten. Wenn etwas so sicher wie Festgeld ist, dann kann doch nichts passieren. Diese Worte unseres Bekannten klingen mir immer noch im Ohr. Also schlossen wir dann in der Folgewoche einen Vertrag ab und investierten 80% unserer ersparten Rücklagen fürs Alter, in der vollen Überzeugung in ein sicheres Investment investiert zu haben.

Nachdem wir dann einige Wochen später bei Ihnen auf der Plattform einen kritischen Bericht zu dieser Kapitalanlage gelesen hatten, haben wir unseren Berater angerufen und gefragt, „ob das dann stimme, was da stehen würde auf diebewertung.de?“ Das wäre alles Blödsinn und solche Portale würden das nur schreiben, um von dem betroffenen Unternehmen dann Geld bekommen zu können, wenn das Unternehmen das gelöscht haben will. Nun waren wir zwar etwas verunsichert in unserer Entscheidung, aber unseren Berater kannten wir schon seit 20 Jahren und dachten, der wird uns schon die Wahrheit sagen.

Dann war es ja auch eine ganze Zeit ruhig geworden und weitere negative Berichte konnten wir dann auch im Internet nicht finden. Unser Berater kam ab und zu einmal vorbei, um uns mitzuteilen, wie toll doch unsere Investition sich entwickeln würde. Er wäre erst kürzlich in Hamburg gewesen und hätte sich das alles einmal angeschaut. Er wäre beeindruckt gewesen, wie professionell das alles ablaufen würde. Solch ein florierendes Unternehmen hätte er in den letzten 20 Jahren nicht noch einmal gefunden. Irgendwann  überstürzten sich dann im Internet die Ereignisse und wir wurden verdammt unruhig, so Lieschen Gutgläubig. Am Anfang konnten wir unseren Berater auch noch erreichen, der sich natürlich um alles kümmern wollte. Nichts hat er getan, und seit fast einem Jahr ist er für uns nicht mehr erreichbar.

Was wir bekommen haben, sind zehn Briefe von Anwaltskanzleien, die alle versprechen, dass wir unser Geld wiederbekommen, wenn man Ihnen ein Mandat geben würde. Aber mal ehrlich, wem kann man da überhaupt noch glauben? Unser Geld werden wir nicht wiedersehen und unser Ruhestand wird nun völlig anders verlaufen, als wir das 20 Jahre lang geplant hatten und für den wir 20 Jahre jede Mark und dann jeden Cent gespart hatten. Verklagen werden wir unseren Vermittler, denn mittlerweile wissen wir, dass er uns in vielen Dingen nicht die Wahrheit gesagt hat. Er selber hat gar kein Geld in das Produkt investiert und er wusste, dass man sein Geld dort komplett verlieren kann. Erklärt hat er uns das damals nur mit dem Rating und dem Festgeldersatz. Ob er so viel Geld hat, um uns zu entschädigen, wenn wir den Prozess gewinnen, bleibt abzuwarten. Etwas Positives hat er dann doch noch getan. Die von ihm vermittelte Rechtsschutzversicherung übernimmt die rechtlichen Kosten bei der jetzt anstehenden Klage.

9 Comments

  1. Ingeborg Dienstag, 25.07.2017 at 09:02 - Reply

    Ich frag mich wie man über etwas urteilen kann, was man nicht selber ausprobiert hat und bei dem
    Vermitter-Gesprächen nicht anwesend war.
    Hauptsache große Klappe.

    • BaFinFan Dienstag, 25.07.2017 at 11:25 - Reply

      Das wird sich der Richter auch fragen, denn er war ebenfalls nicht dabei und hat höchstwahrscheinlich nicht investiert. Die Darlegungs- und Beweislast liegt nunmal beim Anleger und wie bereits aufgezeigt, wird es wohl schwer.

      Die Geschichten zu den Anlegerschicksalen sind jedoch interessant. Erst die Ersparnisse für das Alter, dann die übers Ohr gezogene Oma. Was kommt als nun? Der Unterhaltungsclown vom Kinderhospiz, der mit seinen Ersparnissen in Angola Wasserbrunnen bauen wollte?!

  2. Jürgen Seybusch Montag, 24.07.2017 at 10:37 - Reply

    Wer den Schaden hat, braucht auf den Spott nicht zu warten. – Selbst erfahrene Anleger haben dem Konzept vertraut zumal die Bedingungen für die von Lombardium an deren Darlehnsnehmer den Zinssatz der dort erzielt wurde??? als wahrscheinlich erscheinen lassen. Der BaFinFan sollte also nicht noch Dreck hinterher werfen. Das es nicht soviele Leute gab, die die schlechten Bedingungen bei Lombardium angenommen haben konnte man schlecht überprüfen. Der BaFibFan war aber sicher „so klug“, dass er sich nicht beteiligt hat. Er bezeichnet alle Beteiligte als „Dummköpfe“. Er ist ganz einfach nur unhöflich!

    • BaFinFan Montag, 24.07.2017 at 19:12 - Reply

      Wenn das Anlagekonzept selbst für erfahrene Anleger plausibel war, dürfte auch keine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Vertriebs bestanden haben, die einen Schadensersatzanspruch bzw. die Rückabwicklung des Investments rechtfertigen würde. Auch im Rahmen einer Plausibilitätskontrolle des Prospektes muss der Vertrieb nicht vorhersagen, dass sich eventuell verantwortliche Personen strafbar machen. Die Verträge waren ja auch für erfahrene Adressaten plausibel. Die Gutgläubigs setzten ja gaaanz unten an und monieren im Wesentlichen, dass sie von einer festgeldgleichen Anlage ausgegangen sind. Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage kann man sich ja denken, wenn sie dem Richter erklären müssen, warum sie trotz Hinweis auf das Totalverlustrisiko dem Festgeldvergleich Glauben schenkten.

  3. BaFinFan Freitag, 21.07.2017 at 13:50 - Reply

    Im Allgemeinen überrascht es wenig, dass Jemand, der in der Niedrigzinsphase bei einer Investition mit einer Rendite von bis zu 7 % p.a. an eine festgeldgleiche Anlage glaubt, im Alter eher zelten geht als auch den Campingplatz. Es handelt sich dabei offensichtlich um den Schlag von Mensch, der auf E-Mail Mahnungen in gebrochenen Deutsch Forderungen auf ein Konto in Nairobi bezahlt.

    Den Gemütszustand würde ich jedoch weniger als gutgläubig, sondern als pathologisch debil bezeichnen.

  4. BaFinFan Freitag, 21.07.2017 at 11:44 - Reply

    Sicherlich hätten die Gutgläubigs vor dem Wohnwagenerwerb zahlreiche Autozeitschriften studiert, Probe gefahren, besichtigt und Tests gelesen. Vor einer Investition eines Betrages von 160.000 Euro reicht jedoch das Rating und der Zuspruch eines Versicherungsvermittlers aus. Im Prospekt steht das Totalverlustrisiko, welches den Vergleich mit Festgeld widerlegt. Die Gutgläubigs hatten jedoch lieber Wohnwagenmagazine gelesen. Die Anleger werden vor ihrer Anlageentscheidung nicht entmündigt.

  5. BaFinFan Freitag, 21.07.2017 at 11:06 - Reply

    Vor dem Wohnmobilerwerb hätten die Gutgläubigs bestimmt seitenweise Automagazine geblättert, besichtigt, Probe gefahren und Tests gelesen. Vor der Investition von 160.000 € reicht ein Ratingblatt von einem Versicherungsvertreter aus um diese zu überzeugen. Totalverlust und die Risiken stehen im Prospekt und unterscheidet sich von Festgeld. Aber sicherlich haben die Gutgläubigs lieber Wohnwagentestberichte gelesen. Anleger werden nicht vor der Anlageentscheidung entmündigt.

    • JS Montag, 24.07.2017 at 10:39 - Reply

      Wer den Schaden hat, braucht auf den Spott nicht zu warten. – Selbst erfahrene Anleger haben dem Konzept vertraut zumal die Bedingungen für die von Lombardium an deren Darlehnsnehmer den Zinssatz der dort erzielt wurde??? als wahrscheinlich erscheinen lassen. Der BaFinFan sollte also nicht noch Dreck hinterher werfen. Das es nicht soviele Leute gab, die die schlechten Bedingungen bei Lombardium angenommen haben konnte man schlecht überprüfen. Der BaFibFan war aber sicher „so klug“, dass er sich nicht beteiligt hat. Er bezeichnet alle Beteiligte als „Dummköpfe“. Er ist ganz einfach nur unhöflich!

  6. Ingeborg Freitag, 21.07.2017 at 10:19 - Reply

    Das ist kein Einzelfall diese Geschichte,solche gibt es viele…..
    deren Rechtschutz dieses aber leider nicht übernimmt.

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