Die BaFin schläft seit Jahren, was Warnmeldungen für Verbraucher angeht, zum Ärgernis betrogener Kunden.

Man kann das sicherlich auch an dieser Stelle einmal so deutlich sagen, denn die BaFin lässt möglicherweise viele Anleger sehenden Auges in ein finanzielles Verderben laufen.

Verluste, die Anleger gemacht haben, weil die BaFin offenbar seit Jahren nicht in der Lage ist, einen sichtbaren Link zur IOSCO auf ihre Webseite zu setzen.

Würde es diesen Link auf der Webseite der BaFin geben, hätte jeder Verbraucher die Möglichkeit, sich hier über Unternehmen, die mit ihm bezüglich eines Investments in Kontakt getreten sind, eine eigene Recherche zu betreiben.

Ich denke, wir sind uns einig, dass, wenn ein Verbraucher/Anleger auf dieser Warnliste ein Unternehmen findet, er sicherlich kein Investment mehr tätigen wird.

Die BaFin rühmt sich sogar auf ihrer aktuellen Internetseite, Mitglied der IOSCO zu sein:

Zitat:

Die BaFin ist Mitglied der 1983 gegründeten International Organization of Securities Commissions (IOSCO), der Internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden. Die Vereinigung zählt weltweit rund 200 Mitglieder.

Die IOSCO nimmt eine führende Rolle bei der Aufgabe ein, internationale Standards auf dem Gebiet der Wertpapieraufsicht aufzustellen. Sie fördert außerdem die Kooperation zwischen den Behörden der Wertpapieraufsicht. Die Mitgliedsbehörden tauschen Informationen aus und entwickeln Standards, um national ebenso wie grenzüberschreitend die Aufsicht über den Wertpapierhandel und die Markteilnehmer zu verbessern. Ziel ist ein fairer und effizienter Wertpapierhandel, der die Interessen der Anleger berücksichtigt.

Die Empfehlungen der IOSCO prägen vielfach das Recht und die Marktstrukturen auf nationaler und EU-Ebene. Daher ist es besonders bedeutsam, aktiv in allen wichtigen Gremien der IOSCO mitzuarbeiten und dort die deutschen Interessen geltend zu machen. Die BaFin ist auf allen Entscheidungsebenen und in den Arbeitsgruppen der entwickelten Kapitalmärkte der IOSCO vertreten und wirkt so an deren Berichten und Resolutionen mit.

Die Berichte, Standards und Resolutionen der IOSCO wenden sich einheitlich an alle IOSCO-Mitglieder. Sie werden vom Präsidentenkomitee verabschiedet, dem zentralen Entscheidungsorgan der IOSCO. Berichte und Empfehlungen des Technischen Komitees (Technical Committee) oder des Komitees für Emerging Markets (Emerging Markets Committee) richten sich nur an die Mitglieder, die in diesen Ausschüssen vertreten sind. Diese Gremien sind für die eigentliche Sacharbeit an Standards und Empfehlungen zuständig.

Im Technischen Komitee sind 18 Wertpapieraufsichtsbehörden aus den großen hochentwickelten Finanzplätzen vertreten; das Komitee der Emerging Markets setzt sich aus Behörden der schwächer entwickelten Finanzmärkte zusammen. Die Sacharbeit des Technischen Komitees und des Komitees der Emerging Markets ist in sechs große Themenschwerpunkte gegliedert:

  • Multinationale Berichts- und Bilanzierungspflichten
  • Aufsicht über Sekundärmärkte
  • Aufsicht über Marktintermediäre
  • Verfolgung von Wertpapierhandelsdelikten und Austausch von Informationen
  • Aufsicht über den Bereich Investmentmanagement, sowie
  • Aufsicht über Ratingagenturen

Beide Komitees haben ständige Arbeitsgruppen mit Experten aus den Mitgliedsbehörden eingerichtet, die diese Themen bearbeiten.

Darüber hinaus werden zur Bearbeitung einzelner Themen Projektgruppen eingerichtet.

Zitat Ende

Aber selbst unter diesen Artikel setzt die BaFin keinen Link zu einem der wichtigsten Menüpunkte, die es auf der Webseite der IOSCO.org gibt. Der Internationalen Warnliste vor unseriösen Finanzfirmen.

Natürlich haben wir die BaFin schon vor langer Zeit auf dieses, nicht setzen eines wichtigen Links für Verbraucher, angesprochen, aber passiert ist nichts. Geld und Gauner kennen keine Grenzen.

Genau deshalb sollte die BaFin wirklich schleunigst einen Link auf ihre Webseite setzen, um Anleger/Verbraucher zu warnen.

Möglicherweise nimmt es die BaFin aber auch nicht wirklich ernst mit dem Thema Anlegerschutz/Verbraucherschutz.

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