Unser Mehrwertwissen für Sie - 29. April, 2024

Die Anklage

Seit Mitte Februar liegt die 222 Seiten dicke Anklageschrift den sechs Beschuldigten der BWF Stiftung und der EVVE vor. Dass das Gericht die Anklage zulässt, muss das Gericht prüfen und dürfte für Haupttäter außer Zweifel stehen. Es sind allerdings auch Beschwerden gegen die Anklageschrift erhoben worden.  Von den rund vier Tonnen Gold, die im Tresorraum einer Villa in Berlin Zehlendorf gefunden wurden, waren nur ganze 324 kg echt. Der Rest war nur hauchdünn mit Gold überzogen.

BWF ++ EVVE: Über 100 Millionen Euro wurden eingesammelt

Im Jahre 2008 hatten die Beschuldigen über die EVVE in Österreich mit ihren Falschgoldgeschäften begonnen. Über die E&S Ertrag & Sicherheit aus Graz wurde den Käufern angeboten, dass sie Noble Metal Owner werden können, also Eigentümer von Gold, das in einem Depot in Berlin lagert. Die Schiene über die EVVE wurde heruntergefahren, um die Goldgeschäfte unter der neuen Bezeichnung BWF Stiftung in Deutschland fortzusetzen. Über 100 Millionen Euro sind insgesamt eingesammelt worden. Wie aus den Insolvenzverfahren bekannt, ist nur die Verwendung von rund 30 Millionen Euro derzeit aufgeklärt. Der Verbleib von 70 bis 80 Millionen Euro ist demnach ungeklärt.

BWF ++ EVVE: Wem gehört das Gold?

Ebenfalls aus den Insolvenzverfahren ist bekannt, das weder der BWF Stiftung noch der EVVE das Falschgold oder Silber zugeordnet werden kann. Einkäufer war in beiden Gesellschaften die TMS Dienstleistungs GmbH, die ebenfalls Personen identisch von den Hauptbeschuldigten geführt wurde. Alle drei Unternehmungen sind in der Insolvenz. Im Zuge des Insolvenzverfahrens wurde festgestellt, dass alle Einkäufe von echtem Silber und falschen Gold derzeit nur der TMS Dienstleistungs GmbH als Eigentümer zugeordnet werden könne. Wer verwickelt hat in den Einkauf des Falschgoldes kann schlecht behaupten, er habe nichts gewußt.

Eine Zuordnung zur BWF Stiftung bzw. zur EVVE ist nicht möglich. Die Insolvenzverwalter hoffen allerdings, dass noch eine Zuordnung möglich sein könnte, wenn sämtliche Unterlagen aus den drei Insolvenzverfahren gesichtet sind.

BWF Käufer und EVVE Käufer sind nicht Eigentümer

Schwierigkeiten macht, dass weder die Goldkäufer der BWF Stiftung noch die Goldkäufer der EVVE Eigentümer von Gold bzw. Falschgold oder Silber geworden sind. Die Rechtskonstruktion hat nicht dazu führen können, dass die Käufer Eigentum erwerben konnten. Dies ist wichtig für potentielle Schadensersatzansprüche.

Das Prinzip von Kauf- und Verkauf wird hier näher erläutert:

Video zum Goldhandel

BWF Stiftung verstößt gegen Kreditwesengesetz

Neben dem Vorwurf des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betruges müssen sich die Beschuldigten der BWF Stiftung noch mit dem Vorwurf der BaFin auseinandersetzen, dass gegen das Kreditwesengesetz verstoßen wurde. Den BWF Anlegern war nicht nur physisches Gold zum Erwerb angeboten worden. Die BWF Stiftung hatte sich zugleich verpflichtet, dieses nach einer bestimmten Zeit mit hohen Zinsen zu dem ursprünglichen Preis wieder zurück zu nehmen. Dies ist ein erlaubnispflichtiges Einlagegeschäft, für das die BWF Stiftung keine Genehmigung hatte. Hier stellt sich aber die Frage, warum die Behörde ca. drei Jahre benötigt hat zwischen Kenntnisnahme des Systems und einer Untersagungsverfügung.

 

One Comment

  1. derPrüfer Montag, 21.03.2016 at 06:41 - Reply

    Damit dürfte die Sache für die Anleger erledigt sein!

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