DFL Deutsche Fußball Liga GmbH – die Bilanz

DFL Deutsche Fußball Liga GmbH

Frankfurt am Main

Konzernabschluss zum 30. Juni 2020

KONZERNLAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS PER 30. JUNI 2020

DFL DEUTSCHE FUßBALL LIGA GMBH, FRANKFURT/​MAIN

1. Einbezogene Unternehmen

In den Konzernabschluss der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (nachfolgend DFL) sind die Sportcast GmbH, Köln (nachfolgend Sportcast), die HD SAT Communication GmbH, Köln (nachfolgend HD SAT), die Livecast TV Produktion GmbH, Köln (nachfolgend Livecast), die Sportec Solutions GmbH (nachfolgend Sportec), die Bundesliga International GmbH, Frankfurt am Main (nachfolgend Bundesliga International), die Bundesliga International Holding GmbH, Frankfurt am Main (nachfolgend BLI Holding), die Bundesliga International Corporation, New York (nachfolgend BLI Corporation), die DFL Digital Sports GmbH, Köln (nachfolgend DFL DS) sowie die Liga Travel GmbH, Frankfurt am Main (nachfolgend Liga Travel) einbezogen.

Die DFL hält am Bilanzstichtag 100% der Anteile an der Bundesliga International, 100% der Anteile an der DFL DS sowie 100% der Anteile an der Sportcast. Die Bundesliga International hält 100% der Anteile an der BLI Holding, die wiederum 100% der Anteile an der BLI Corporation hält. Die Sportcast hält 100% der Anteile an der Livecast, 100% der Anteile an der HD SAT sowie 75% der Anteile an der Sportec. Des Weiteren ist die DFL Gesellschafterin der Liga Travel mit einer Beteiligung in Höhe von 51%.

2. Geschäft und Rahmenbedingungen

Grundlagen

Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH führt das operative Geschäft des „DFL Deutsche Fußball Liga e.V.“ (nachfolgend DFL e.V.), des Zusammenschlusses der Vereine und Kapitalgesellschaften der Fußballlizenzligen Bundesliga und 2. Bundesliga. Einzige Gesellschafterin der DFL ist der DFL e.V.

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind für die DFL folgende Regelungen verbindlich: ihre Satzung, die Satzung des DFL e.V., die Satzung des Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB) und der Grundlagenvertrag zwischen DFL e.V. und DFB, in der jeweils gültigen Fassung.

Kerngeschäft der DFL – Organisation und Vermarktung

Gegenstand des Unternehmens ist die Führung des operativen Geschäfts des DFL e.V., insbesondere

– die verantwortliche Leitung des Spielbetriebs der Lizenzligen und die Erfüllung der damit zusammenhängenden Aufgaben,

– die Durchführung der Wettbewerbe des DFL e.V.,

– die exklusive Vermarktung der sich aus der Bundesliga und 2. Bundesliga ergebenden Rechte einschließlich deren gerichtlicher Geltendmachung. Zur Vermarktung zählen u.a. die abschließende Verhandlung von Verträgen über die Vergabe von Rechten an Spielen der Lizenzligen für Fernseh- und Hörfunkübertragungen, für alle anderen Bild- und Tonträger, künftige technische Einrichtungen jeder Art, in jeder Programm- und Verwertungsform und über vergleichbare Vermarktungsrechte von erheblichem Umfang,

– die Fortentwicklung der Gesellschaft zu einem Dienstleistungsunternehmen der Mitglieder des DFL e.V.

Im Sinne von Professionalisierung und Spezialisierung wurden in diesem Zusammenhang Tochterunternehmen zur Erstellung des TV-Basis-Signals (Sportcast), zum internationalen Rechtevertrieb (Bundesliga International) und zur Erstellung sowie Verbreitung von Medien-Inhalten (DFL DS) gegründet. Seit Beginn des Geschäftsjahres 2016/​17 besteht die Sportec, die zwecks Erfassung und Auslieferung von Spieldaten gegründet wurde.

Im Laufe des Geschäftsjahres 2017/​18 wurden zum Zwecke der Unterstützung der Internationalisierungsbestrebungen die BLI Holding und die BLI Corporation gegründet. Im Frühjahr 2019 eröffnete die Bundesliga International zudem eine Repräsentanz in Peking.

Die Vermarktungsaktivitäten gehen einher mit einer strategischen Markenpositionierung, wobei auch der Fan-Dialog und die Kommunikation mit Entscheidungsträgern im gesellschaftlichen und politischen Bereich von wachsender Bedeutung sind.

Produktion von TV-Basissignalen durch Sportcast

Die 2006 gegründete Sportcast, eine 100-prozentige Tochterfirma der DFL, produziert in deren Auftrag das TV-Basissignal für alle 612 Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie die Relegationsspiele für die nationalen und internationalen Rechteverwerter sowie die Spiele des DFB-Pokal im Auftrag des DFB. Damit wird eine einheitliche, qualitativ hochwertige und unverwechselbare mediale Präsentation der Spiele weltweit gewährleistet. Dies trägt dadurch entscheidend zur Zufriedenheit der Zuschauer sowie zur Markenbildung der Bundesliga bei. Zum Aufgabenspektrum der Sportcast gehört auch der Betrieb des Deutschen-Fußball-Archivs mit den Schwerpunkten Archivierung und Aufbereitung von Bewegtbildmaterial aus den Wettbewerben des DFL e.V. und des DFB sowie von Spieldaten der Bundesliga und 2. Bundesliga.

Die in 2007 gegründete HD SAT Communication GmbH betreibt neun eigene HD Satellitenfahrzeuge zum Uplink von produzierten Basissignalen. Über die im Mai 2009 gegründete Livecast TV Produktion GmbH konnte das Portfolio entlang der medialen Wertschöpfungskette durch den Betrieb und die Bereitstellung zweier HDTV-Fernseh-Übertragungswagen vertikal erweitert werden. Beide 100-prozentige Tochtergesellschaften der Sportcast tragen zur medialen Produktqualität der Bundesliga bei und haben das Ziel, langfristig die Produktionssicherheit für die TV-Produktion der Fußball Bundesliga zu sichern.

Internationale Vermarktung durch Bundesliga International

Über ihre im September 2008 gegründete 100-prozentige Tochterfirma, Bundesliga International, zeichnet sich die DFL für das internationale Marketing und die Rechtevermarktung der Spiele der Lizenzligen über audiovisuelle Medien in Märkten außerhalb Deutschlands verantwortlich. Aufgabe der Bundesliga International ist es zudem, die Markenlizenzen sowie die ligaeigenen Angebote auf digitalen Plattformen und über soziale Medien zu vermarkten. Die Bündelung der internationalen DFL-Vertriebs- und Marketingaktivitäten ermöglicht inhaltliche Synergien, effizienteres Arbeiten und den nachhaltigen Aufbau eigener Vertriebs- und Marketingkompetenzen. Die DFL wird ihre Einnahmen aus der internationalen Vermarktung weiter steigern.

Produktion von Medieninhalten durch DFL Digital Sports

Die 2011 gegründete DFL DS mit Sitz in Köln, ebenfalls eine 100-prozentige Tochterfirma der DFL, produziert und veredelt im Auftrag der DFL mediale Inhalte und setzt deren Ausspielung in allen Formen und Formaten über unterschiedliche Technologien operativ um. Auch die technische Realisierung, der Betrieb und die Weiterentwicklung der ligaeigenen Plattformen sowie der Aufbau neuer digitaler Produkte und die technologische Vorbereitung neuer Geschäftsmodelle gehören zu den Aufgaben der Tochtergesellschaft. Unternehmensgegenstand ist zudem die Erbringung von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Erstellung der Aufzeichnung, der Be- und Verarbeitung sowie der Veredelung und Verwertung einschließlich Ein- und Ausspielung von Audiosignalen, visuellen und audiovisuellen Signalen sowie sonstigen Inhalten stehen.

Organisation von Reisen durch Liga Travel

Im Jahr 2002 wurde der Reisedienstleister Liga Travel gegründet, ein Joint Venture zwischen der DFL und dem Reisespezialisten Hogg Robinson Germany GmbH & Co. KG. Hierbei ist die DFL Gesellschafterin mit einer Beteiligung von 51%. Das Unternehmen übernimmt unter anderem für Clubs die komplette Abwicklung von Mannschafts-, Sponsoren-, Presse- und Fanreisen vom Flug bis zum Transport ins Stadion.

Erfassung und Auslieferung von Spieldaten durch Sportec

Die Sportcast als 100-prozentige Tochterfirma der DFL gründete im Geschäftsjahr 2016/​17 gemeinsam mit der Deltatre AG eine Joint Venture-Gesellschaft, die Sportec Solutions GmbH mit Sitz in Köln. Die Sportcast ist mit einer Beteiligung von 75 % Hauptgesellschafterin der Sportec.

Mit der Aufnahme ihrer operativen Geschäftstätigkeit zur Saison 2017/​18 zeichnet sich die Sportec für die Erfassung, Administration und Qualitätssicherung sowie Auslieferung von Offiziellen Spieldaten der Bundesliga und 2. Bundesliga verantwortlich. Die erfolgreiche Etablierung am Markt ist ein wichtiger Meilenstein für die DFL, um als Innovationstreiber auch im Bereich Sporttechnologie und Spieldatenerhebung Wettbewerbsvorteile zu erhalten und diese zielgerichtet aufzubauen.

Neben der Bündelung aller datenbezogenen Aktivitäten zum Kompetenzaufbau, sind erweiterte Datenveredelungen und innovative Produktentwicklungen weitere wichtige Leistungen von denen sowohl Clubs als auch Medienpartner profitieren. Zukünftig sollen die gewonnenen Erkenntnisse dieses Joint Venture mit der Deltatre AG intensiver genutzt und extern vermarktet werden.

Verwaltung von ausländischen Niederlassungen und Betriebsstätten durch BLI Holding

Die Intensivierung der Internationalisierungsbestrebungen der Bundesliga International schließt auch die Eröffnung von Auslandsbüros in Zielmärkten ein. Seit 2012 unterhält die Bundesliga International ein Büro in Singapur. Im Frühjahr 2019 wurde ein weiterer Standort in Peking mit Fokus auf den chinesischen Markt eröffnet. Für das Halten und Verwalten sowie das Unterhalten von Niederlassungen und Betriebsstätten im Ausland ist die BLI Holding zuständig, die in 2017/​18 als 100-prozentige Tochterfirma der Bundesliga International gegründet wurde. In den USA wurde zudem im Juni 2018 die BLI Corporation gegründet, deren alleinige Gesellschafterin die BLI Holding ist. Die BLI Corporation deckt mit ihren Aktivitäten den gesamten nord- und südamerikanischen Markt ab.

Organisation Geschäftsführung /​ Geschäftsleitung

In Übereinstimmung mit dem Präsidium hat der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 01.07.2015 im Sinne klarer Kompetenzen und zusätzlicher Effizienz eine Straffung der Führungsstruktur innerhalb der DFL beschlossen. Die DFL wird seither von einem Geschäftsführer (Christian Seifert) geführt. Zudem gibt es eine fünfköpfige Geschäftsleitung, deren Mitglieder Prokura haben. Dies sind die Direktionen „Audiovisuelle Rechte“ (Dr. Steffen Merkel), „Finanzen, IT & Organisation“ (Jörg Degenhart), „Recht“ (Jürgen Paepke) und „Unternehmens- und Markenkommunikation“ (Christian Pfennig) sowie der Bereich „Fußball-Angelegenheiten & Fans“ (Ansgar Schwenken). Zudem gibt es den Bereich „Digital Innovation DFL Group“ (Andreas Heyden) und weiterhin auch die Direktionen „Lizenzierung“ (Werner Möglich) und „Sport und Nachwuchs“ (Andreas Nagel).

Mit Beschluss der Generalversammlung am 21.08.2019 wurde zudem das Präsidium des DFL e.V. für die kommenden drei Jahre bis 2022 neu besetzt. Mit Ansgar Schwenken und Christian Seifert ist die DFL dort mit zwei Sitzen und Stimmen vertreten. Christian Seifert fungiert zudem als Sprecher des Präsidiums. Dies ermöglicht es, die operative Verantwortung und kommunikative Vertretung nach außen in einer Hand zu haben.

Geschäftsverlauf

Die Bundesliga war auch in der Saison 2019/​20 als internationale Sport-Marke in allen FIFA-Mitgliedsländern weltweit präsent. Das Geschäftsjahr 2019/​20 stand insbesondere im letzten Quartal unter dem Einfluss der weltweiten COVID-19-Pandemie. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie stellen jedoch auch den deutschen Profifußball vor nicht gekannte Herausforderungen.

Zu Beginn der Spielzeit 2019/​20 gab es eine Veränderung im Bereich der Live-Übertragungsrechte. Über eine Sublizenz erwarb DAZN die Rechte des von Eurosport gehaltenen Rechtepakets „A“ und konnte somit neben den digitalen Clips erstmals auch Bundesliga Live-Übertragungen von insgesamt 45 Spielen anbieten. DAZN hat insoweit sein Sportrechte-Portfolio um weitere Premium-Rechte anreichern können und unterstrich damit seine Wettbewerbsambitionen gegenüber Sky. DAZN verzeichnete u. a. durch die Bundesliga Live-Rechte einen nachhaltigen Ausbau der Abonnentenbasis.

Aufgrund der weltweiten Ausbreitung der COVID-19-Pandemie musste allerdings der Spielbetrieb der Bundesliga und 2. Bundesliga vom 11.03.2020 bis zum 16.05.2020 unterbrochen werden. Während der spielfreien Zeit reagierte die DFL kurzfristig und unterstützte insbesondere die Live-Partner mit hochwertigen Non-Live Bewegtbildangeboten wie v. a. Archivinhalten und Formaten aus dem internationalen Produktportfolio.

Dank der intensiven Arbeit und hohen Disziplin aller Beteiligten kehrte die Bundesliga als erste europäische Top-Liga aus der Pause zurück. Basis für die Wiederaufnahme war ein weltweit beachtetes, medizinisch-hygienisches Konzept der von DFL und DFB eigens zu diesem Zweck eingerichteten Task Force Sportmedizin/​Sonderspielbetrieb hinsichtlich der Organisation und Durchführung des Spielbetriebs der Bundesliga und 2. Bundesliga.

Insbesondere die Reichweiten der Live-Übertragungen von Sky konnten sich auch deshalb während des Sonderspielbetriebs schnell stabilisieren oder lagen vielfach sogar über dem Schnitt des regulären Spielbetriebs.

Hervorzuheben ist allerdings, dass auf Grundlage des medizinisch-hygienischen Konzepts die Saison 2019/​20 inklusive der Relegation im Juli 2020 auf sportlichem Wege beendet werden konnte.

Am 1. Juli 2017 startete die erste Saison der in 2016 vergebenen medialen Verwertungsrechte für die Spielzeiten 2017/​18 bis 2020/​21. Die Erlöse der DFL basieren auf den abgeschlossenen Medienverträgen und dem neu gefassten Dienstleistungsvertrag zwischen DFL e.V. und DFL, dessen Grundlage das in 2017 verabschiedete Finanzkonzept ist. Die Neufassung des Dienstleistungsvertrags zwischen DFL e.V. und DFL führte dazu, dass die Abwicklung von großen operativen Projekten seit der Spielzeit 2017/​18 durch den DFL e.V. erfolgt.

Das Geschäftsjahr 2019/​20 wurde mit einem Konzernjahresüberschuss in Höhe von EUR 2,2 Mio. geschlossen (im Vorjahr: Konzernjahresfehlbetrag TEUR 43). Mit einem Rohertrag in Höhe von EUR 67,5 Mio. konnte der Vorjahreswert (EUR 63,3 Mio.) um EUR 4,2 Mio. übertroffen werden, was im Wesentlichen auf die konzernweiten Kosteneinsparungen im Bereich der bezogenen Leistungen zurückzuführen ist. Der Betriebsaufwand ist um EUR 1,4 Mio. auf EUR 63,9 Mio. angestiegen, so dass unter Berücksichtigung der Steuereffekte und Anteile anderer Gesellschafter am Konzernergebnis ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 2,2 Mio. zu verzeichnen ist.

4. Lage des Konzerns

a. Vermögenslage

Die Bilanzsumme des Konzerns erhöhte sich zum 30. Juni 2020 gegenüber dem Vorjahr um EUR 6,9 Mio. auf EUR 61,0 Mio.

Die Aktivseite der Bilanz ist insbesondere durch Forderungen sowie einen soliden Bestand an finanziellen Mitteln geprägt. Den Großteil der Forderungen bilden Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die mit EUR 17,1 Mio. die Forderungen der DFL-Gruppe gegen den DFL e.V. betreffen. Diese resultieren im Wesentlichen aus Auskehrungen auf Basis des Finanzkonzeptes, die erst nach dem Stichtag erfolgten.

Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag EUR 41,4 Mio. und besteht neben dem Eigenkapital des Mutterunternehmens im Wesentlichen aus erwirtschafteten Ergebnissen der Konzerntochtergesellschaften. Des Weiteren prägen die sonstigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen die Passiva.

Die Bilanzpositionen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Aktiva

30.06.20
TEUR
30.06.19
TEUR
+/​-
TEUR
– Immaterielles Vermögen und Sachanlagen 11.531 11.984 -453
– Vorräte, Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und ARAP 22.943 30.702 -7.759
– Liquide Mittel 26.543 11.475 15.068
Bilanzsumme 61.017 54.161 6.856
Passiva
– Eigenkapital 41.359 39.365 1.994
– Rückstellungen 7.598 5.536 2.062
– Verbindlichkeiten 11.972 9.228 2.744
– Passive Rechnungsabgrenzung 88 32 56
Bilanzsumme 61.017 54.161 6.856

b. Finanzlage

Die Finanzlage der Gesellschaft entwickelte sich wie folgt:

2019/​20
TEUR
2018/​19
TEUR
Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit 20.117 4.792
Cash-Flow aus Investitionstätigkeit -4.703 -4.410
Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit -346 -96
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 15.068 286
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 11.475 11.189
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 26.543 11.475

Die Liquidität des Konzerns war wie in den letzten Geschäftsjahren sehr gut. Eine Inanspruchnahme von Krediten war zu keinem Zeitpunkt erforderlich.

Die Zunahme des Zahlungsmittelbestandes um TEUR 15.068 beruht im Wesentlichen aus dem positiven Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 20,1 Mio. Dem wirkt der negative Cash-Flow aus Investitionstätigkeit in Höhe von EUR 4,7 Mio. aufgrund der im Geschäftsjahr getätigten Investitionen in das Sach- und immaterielle Anlagevermögen entgegen.

Ein aktives Finanzmanagement wird seitens der Gesellschaften des Konzerns durchgeführt. Den geplanten Geldeingängen werden regelmäßig die geplanten Geldausgänge gegenübergestellt und monatlich mit den tatsächlichen Geldflüssen verglichen. Ungeplante Abgänge werden analysiert und geeignete Maßnahmen getroffen. Da keine signifikanten Forderungen in ausländischer Währung bestehen, wird eine Absicherung des Währungsrisikos auf der Kundenseite nicht vorgenommen.

c. Ertragslage

Die nachfolgende Übersicht stellt die Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt dar:

2019/​20
TEUR
2018/​19
TEUR
+/​-
TEUR
Umsatzerlöse 120.956 123.450 2.494
Andere aktivierte Eigenleistungen 79 4 75
Sonstige betriebliche Erträge 2.777 5.879 3.102
Gesamtleistung 123.812 129.333 5.521
Materialaufwand -56.279 -66.061 9.782
Personalaufwand -32.284 -29.633 -2.651
Abschreibungen -5.176 -4.256 -920
Sonstige betriebliche Aufwendungen -26.380 -28.658 2.278
Finanzergebnis -28 -4 -24
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.178 -368 -810
Ergebnis nach Steuern 2.487 353 2.134
Sonstige Steuern -151 -55 -96
Konzernjahresüberschuss vor dem Anteil anderer Gesellschafter 2.336 298 2.038
Anteil anderer Gesellschafter am Konzernergebnis -133 -341 -209
Konzernjahresergebnis 2.203 -43 2.246

Der Konzernumsatz liegt im Geschäftsjahr 2019/​20 mit EUR 121,0 Mio. unter dem Vorjahresniveau und unterhalb der im Vorjahr abgegebenen Prognose. Aufgrund der pandemiebedingten Einstellung des Spielbetriebs konnte der Planwert 2019/​20 nicht erreicht werden. Ebenso entgegen der Prognose entwickelten sich die Betriebsaufwendungen. Durch die gruppenweiten Einsparmaßnahmen konnten die Materialaufwendungen im Geschäftsjahr 2019/​20 um EUR 9,8 Mio. sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um EUR 2,3 Mio. reduziert werden. Die Personalaufwendungen erhöhten sich aufgrund der gestiegenen Mitarbeiterzahl auf EUR 32,3 Mio. Unter Berücksichtigung von Steueraufwendungen und Anteile anderer Gesellschafter am Konzernergebnis von insgesamt EUR 1,5 Mio. ergibt sich ein Konzernjahresüberschuss in Höhe von EUR 2,2 Mio. Somit wurde das Jahresergebnis aus dem Vorjahr entgegen der Vorjahresprognose, die von einem deutlichen Rückgang des Konzernergebnisses ausging, noch übertroffen.

Aus Sicht der Geschäftsführung kann das abgelaufene Geschäftsjahr trotz der Corona-Krise unter den gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als zufriedenstellend bezeichnet werden. Maßgebend für den Verlauf des Geschäftsjahres war die intensive Arbeit aller Beteiligten und das aufgestellte Hygienekonzept, welches die Grundlage für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs lieferte.

5. Chancen- und Risikobericht

a. Risiko-Managementsystem

Die Risikopolitik des Konzerns besteht darin, vorhandene Chancen optimal auszuschöpfen und die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken nur einzugehen, um damit einen entsprechenden Mehrwert zu schaffen. Daher ist das Risikomanagement integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse und Unternehmensentscheidungen. Ziel des Risikomanagementsystems ist somit die frühzeitige vollständige Identifikation und Bewertung der Risiken, sowie deren rechtzeitige Kommunikation an die Entscheidungsträger. Dabei handelt es sich um klassische Controllinginstrumente, wie beispielsweise monatliche bzw. quartalsweise Gegenüberstellung der aktuellen Ergebnisse mit denen der Planung bzw. Hochrechnung (Forecast) sowie Instrumente zur Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung. Jedes identifizierte Risiko wird angemessen bewertet. Darüber hinaus ist es den Kostenstellenverantwortlichen jederzeit möglich, Einblick auf die tagesaktuellen Kostenstellen zu nehmen, was die Ergebnissteuerung zusätzlich deutlich verbessert.

Gemäß dem aktuellen Vertragsmanagement müssen alle anstehenden Verträge über eine technische Plattform eingereicht werden, so dass die Rechtsabteilung die Vertragserstellung und in einem weiteren Schritt, gemäß dem 4-Augen-Prinzip, auch die Vertragsprüfung übernehmen kann. Dies trifft gleichermaßen auf interne und externe Verträge als auch auf Vertragsentwürfe von Dritten zu. Im Rahmen dieses Prozesses sind die Vertragsmanager angehalten, die Stamm- und wesentlichen Eckdaten der Verträge im System zu hinterlegen. Je nach Stamm- oder Eckdaten werden in einem parallel verlaufenden Prozess weitere Abteilungen, insbesondere die Finanzabteilung, in den Genehmigungsprozess einbezogen. Dies betrifft z.B. sämtliche Verträge mit Auslandsbezug sowie Verträge mit anderen Kriterien, die entsprechend einer Risikoanalyse für prüfungswürdig definiert wurden. Die Prüfung durch die Finanzabteilung folgt ebenfalls dem 4-Augen-Prinzip.

Die Abwicklung des Vertragsmanagements über ein elektronisches Tool gibt den Mitarbeitern der DFL die Möglichkeit, entsprechend einer Rechtematrix auch bereichsübergreifend auf die Verträge zuzugreifen. Somit wird insbesondere die Transparenz und Effizienz deutlich gesteigert. Weitere Vorteile sind die Auswertung des Vertragsbestandes nach verschiedenen Kriterien.

Das gruppenweit eingeführte Tax Compliance Management System (Tax CMS) hat dafür Sorge zu tragen, dass geltendes Steuerrecht angewandt wird. Durch die Implementierung des Tax CMS soll sichergestellt werden, dass alle relevanten Steuergesetze eingehalten werden und den steuerlichen Pflichten fristgerecht nachgegangen wird. Hierzu gehören die bewusste Gestaltung und Feststellung der Tatbestände, an die Steuergesetze Steuerfolgen knüpfen, sowie die Erfüllung steuerlicher Dokumentations-, Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten. Mit der Implementierung der Softwarelösung Otris Compliance erfolgte die IT-basierte Umsetzung der Compliance Maßnahmen. Diese IT-basierte Umsetzung und die jeweiligen Compliance-Maßnahmen unterliegen einer permanenten Weiterentwicklung.

Darüber hinaus ist seit der Implementierung der Softwarelösung ein konsequentes Richtlinienmanagement im Einsatz– ein weiteres Instrument des Risiko-Managementsystems der DFL-Gruppe. Die prozessgestützte Richtlinienerstellung und -Verteilung ermöglichen die zielgerechte Kommunikation von sämtlichen Richtlinien und internen Dokumenten innerhalb der DFL-Gruppe und sorgen für mehr Bewusstsein und Akzeptanz für die Compliance-Kultur bei den Mitarbeitern.

Die Geschäftsführung und Geschäftsleitung ist in die Risikoanalyse und -bewertung eingebunden und jeweils zuständig für die unterschiedlichen Bereiche. Die kurzen Wege und flachen Hierarchien im Unternehmen sichern ein schnelles und effizientes Risikomanagement. Zusammen mit den Controllinginstrumenten ist gewährleistet, dass die Wirkung der identifizierten Risiken auf das Ergebnis und die Liquidität laufend überprüft wird.

Die DFL ist sich der Chancen, aber auch der Risiken ihrer ausgeweiteten Wertschöpfung bewusst und legt daher besonderes Augenmerk auf die Sicherung der von den in- und ausländischen Lizenznehmern gegenüber dem DFL e.V. zu erfüllenden vertraglichen Verpflichtungen.

b. Chancen und Risikofaktoren

– Die DFL selbst ist – unter der Voraussetzung eines vollständig durchgeführten Spielbetriebs – grundsätzlich weniger anfällig für kurzfristige Veränderungen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, da ein großer Teil ihres Rohertrags durch die statutengemäß geregelte Vergütung (§ 17 OVR) aus den mehrjährigen Medienverträgen des DFL e.V. gesichert ist.

– Die Folgewirkungen der COVID-19-Pandemie werden in den kommenden Monaten das öffentliche Leben beeinträchtigen und können massive Auswirkungen auf die Durchführung des Spielbetriebs haben. Die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs ist für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der DFL und ihrer Medienpartner von zentraler Bedeutung. Die Geschäftsführung bewertet die aktuellen Rahmenbedingungen um die COVID-19-Pandemie fortlaufend neu. Ziel ist es, mit einem medizinisch-hygienischen Konzept die Organisation und Durchführung des Spielbetriebs sicherzustellen.

– Die DFL hat mit dem DFB eine Task Force Sportmedizin/​Sonderspielbetrieb eingerichtet. Diese Task Force beobachtet und bewertet permanent die Entwicklungen, um möglichst kurzfristig mit möglichen Anpassungen des medizinisch-hygienischen Konzepts sich ändernden Entwicklungen der COVID-19-Pandemie zu begegnen. Der Erfolg des Konzepts ist dabei maßgeblich mit den gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in Deutschland verknüpft.

– Unterbrechungen des Spielbetriebs oder ein möglicher vorzeitiger Abbruch der Saison aufgrund von übergeordneten Risiken (wie der COVID-19-Pandemie) können zu verminderten oder ausbleibenden Einnahmen aus der Rechteverwertung führen. Dies würde sich mittelbar auch auf die Einnahmen der DFL auswirken. Diesem Risiko begegnet die Geschäftsführung der DFL. Sie stellt für diese Fälle sicher, dass die mittelfristige Deckung eines ausreichenden Liquiditätsbedarfs vorliegt. Hierzu zählt u.a. eine im Dienstleistungsvertrag vereinbarte Einstandspflicht des DFL e.V.

– In dem Rechtsstreit der DFL GmbH mit der Freien Hansestadt Bremen über die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Gebührenregelung in § 4 Abs. 4 Bremisches Gebühren- und Beitragsgesetz (BremGebBeitrG), wonach Kosten von Polizeieinsätzen unter bestimmten Voraussetzungen an einen Veranstalter, der eine gewinnorientierte Veranstaltung durchführt, weitergegeben werden können, sowie über die Rechtmäßigkeit eines auf dieser Grundlage gegen die DFL GmbH anlässlich des Bundesligaspiels SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV am 19. April 2015 erlassenen Gebührenbescheides hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 29. März 2019 die Bremische Regelung für im Prinzip rechtmäßig erachtet. Aufgrund fehlender Sachverhaltsaufklärung im Hinblick auf einen Kostenerstattungsanspruch gegen einzelne Störer hat es das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 21. Februar 2018 dennoch aufgehoben und an das Oberverwaltungsgericht Bremen zurückverwiesen.

– Die Freie Hansestadt Bremen hat nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Zahlungsaufforderungen betreffend vier Gebührenbescheide in einer Gesamthöhe von rund EUR 1,17 Mio. an die DFL GmbH versandt, die diese innerhalb der gesetzten Zahlungsfristen beglichen hat. Eine Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Gebührenbescheide oder der Verfassungsmäßigkeit ihrer Rechtsgrundlage seitens der DFL war damit ausdrücklich nicht verbunden. Vielmehr hat die DFL GmbH gegen alle bislang ergangenen Gebührenbescheide Widerspruch erhoben und behält sich darüber hinaus vor, diese auch jeweils einzeln gerichtlich überprüfen zu lassen.

– Die DFL GmbH hat die an die Freie Hansestadt Bremen gezahlte Gesamtsumme an den DFL e.V., für den sie das operative Geschäft führt und die Spiele der Lizenzligen ansetzt, weitergereicht. Grundlage dafür war ihr Anspruch auf Erstattung der ihr entstandenen Aufwendungen durch den DFL e.V. Im Gegenzug hat die DFL ihre Ansprüche gegen den zumindest als Mitveranstalter des Bundesligaspiels anzusehenden SV Werder Bremen, die sich aus den gesetzlichen Regelungen zum Gesamtschuldnerausgleich ergeben, an den DFL e.V. abgetreten. Der DFL e.V. hat zunächst die Hälfte der gezahlten Gebühren dem SV Werder Bremen in Rechnung gestellt. Diesen Betrag hat der SV Werder Bremen inzwischen beglichen.

– Die neuerliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen nach der Zurückverweisung des Rechtsstreits durch das Bundesverwaltungsgericht ist für den 11. November 2020 terminiert.

– Rückstellungen hat die DFL GmbH nicht gebildet, da ihr, wie bereits beschrieben, ein Aufwendungsersatzanspruch gegenüber dem DFL e.V. gemäß §§ 675, 667, 670 BGB auf Erstattung der an die Freie Hansestadt Bremen gezahlten Gebühren, Zug um Zug gegen Abtretung des Ausgleichsanspruchs im Innenverhältnis gegenüber dem SV Werder Bremen an den DFL e.V., zusteht.

Weitere besondere Risiken, die kurz- und mittelfristig signifikante Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können, sind zurzeit nicht erkennbar.

– Der vielfach ausgezeichnete und auf digitale Anwendung zugeschnittene Markenauftritt von Bundesliga und 2. Bundesliga wurde auch im Geschäftsjahr 2019/​20 weiterentwickelt und durch strategische Nutzung des Corporate Designs durch sämtliche Gesellschaften der DFL-Gruppe für Menschen auf der ganzen Welt sichtbar. Der gesamte Markenauftritt unterstreicht die Absenderschaft der DFL als tragende Säule des deutschen Profifußballs in verbandspolitischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und medialen Zusammenhängen und bietet dem deutschen Profifußball zusätzliche Chancen im Wettbewerb mit anderen Ligen.

– Im Verbund mit ihren Tochterfirmen Bundesliga International und DFL DS, ist die DFL in den Bereichen Globalisierung und Digitalisierung aktiver denn je. Mit der Weiterentwicklung des Medienprodukts, der technologischen Plattformen und sozialen Kanäle treibt die DFL den weltweiten Aufbau der Marke „Bundesliga“ voran und unterstützt die Positionierung der Bundesliga als „innovativste Fußballiga der Welt“, insbesondere gegenüber nationalen und internationalen Rechteinhabern. Mit Entwicklung und Implementierung von modernsten Kamerasystemen, ständigem Fortschritt im Umgang mit Spieldaten, Weiterentwicklung des eFootball und Gründung der , ist es der DFL gelungen, eine prägende Rolle im Bereich Sportinnovationen einzunehmen. Für diese Zwecke wurde die Kommunikationsplattform tomorrow.dfl.de eingeführt und in den „DFL-Kosmos“ integriert, um regelmäßig sowohl digitale als auch weitere Innovationsthemen aus der DFL-Gruppe mit einem klaren B2B-Fokus zu verbreiten. Dies ermöglicht der DFL auf eigenen Kommunikationsplattformen und -kanälen ihre Zielgruppen direkt anzusprechen und dort ihre Botschaften zu platzieren. Als Antwort auf immer herausforderndere technische Innovationen wurde im Januar 2020 seitens der DFL die Kooperation mit Amazon Web Services (AWS) gestartet, um gemeinschaftlich zukunftsweisende Projekte für die DFL, ihre Fans, Medienpartner und Clubs umzusetzen. Um auf immer kürzer werdende Innovationszyklen digitaler Produkte vorbereitet zu sein, sind neben der bestehenden Unterstützung der Auslandsaktivitäten der Clubs durch den DFL e.V. weitere Investitionen geplant.

– Die Digitalisierung der externen Unternehmenskommunikation und damit gezielte Ansprache der verschiedenen Zielgruppen hat die DFL auch im Geschäftsjahr 2019/​20 weiter vorangetrieben. Der kontinuierliche Ausbau der Plattformen und Kanäle zahlt sich auch in Zeiten der COVID-19-Pandemie aus. Verdeutlicht wird dies durch signifikant steigende Reichweiten. Beispielhaft stehen zwischen März und Juni 2020 durchschnittlich etwa 150.000 Unique User pro Monat für die Unternehmenswebsite dfl.de – eine Steigerung um 59 % im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres. Die Pageviews erhöhten sich in diesem Zeitraum auf 1,36 Mio., ein Anstieg um 50 % im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres. Mit ihrem Twitter-Account erzielte die DFL im Geschäftsjahr 2019/​20 fast 24 Mio. Impressions – ein Wachstum um mehr als 3 Mio.

– Im Hinblick auf die neue Rechteperiode, die mit der Spielzeit 2021/​22 beginnt, ist auch aus der Produktionssicht die Festlegung der neuen Kamera- und Audiokonzepte sowie zukünftiger Produktionsstandards unentbehrlich. Um für die Erwerber und Zuschauer weiterhin ein attraktives sowie qualitativ hochwertiges Basissignal zu produzieren, sind die stetige Einbindung innovativer Kamerasysteme, die Beachtung aktueller Sehgewohnheiten mit entsprechenden Perspektiven und die zukünftigen technischen Broadcast-Standards entscheidend.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass aus Sicht der Geschäftsführung erhebliche Chancen bestehen, sich im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld erfolgreich und gestärkt im Markt zu behaupten. Insbesondere durch die Fokussierung auf das Kerngeschäft, sowie die, wie oben beschriebenen, flachen Hierarchien, kurze Entscheidungswege und ein effektives Informationsmanagement, besteht die Möglichkeit, sich schnell auf veränderte Markt- und Rahmenbedingungen einstellen zu können.

6. Prognosebericht

Die Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung der DFL in 2020/​21 ist stark von der Entwicklung und Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Spielbetrieb abhängig. Trotz erfolgreichen Beginns der Spielzeit 2020/​21 ist in der kommenden Zeit mit wesentlichen Einschränkungen und geänderten Rahmenbedingungen zu rechnen. Die Planung für das Geschäftsjahr 2020/​21 wurde in vierteljährlichen Forecasts bereits an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und unter der Prämisse der Fortsetzung des Spielbetriebs in 2020/​21 aufgestellt.

Durch das am 24.04.2017 verabschiedete Finanzkonzept für die aktuelle Rechteperiode 2017/​18 – 2020/​21 sind die Abgabensätze innerhalb der DFL-Gruppe geregelt. Aufgrund der andauernden Pandemie-Lage wird für das Geschäftsjahr 2020/​21 für den Konzern mit leicht rückläufigen Umsatzerlösen gerechnet. Auch auf der Kostenseite, insbesondere im Bereich der bezogenen Leistungen, ist mit einem moderaten Rückgang der Aufwendungen zu rechnen. Infolgedessen ist ein ausgeglichenes Konzernergebnis im Geschäftsjahr 2020/​21 zu erwarten.

Die DFL versucht trotz pandemiebedingt unsicheren Zeiten Planungssicherheit für die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga zu gewährleisten. Die nachfolgend dargestellten Themen aus dem Geschäftsjahr 2019/​20 haben daher insbesondere eine wichtige strategische Bedeutung für die Zukunft:

– e nationale Ausschreibung der medialen Verwertungsrechte für die kommenden vier Spielzeiten von 2021/​22 bis 2024/​25 wurde im Juni 2020 abgeschlossen. Die ursprünglichen Planungen der DFL sahen eine Durchführung der Auktion bereits im April vor. Aufgrund der pandemie-bedingten Unterbrechung des Spielbetriebs und der Unsicherheit über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Spielbetriebs entschied sich die DFL, von diesem Zeitplan abzuweichen und die Durchführung der Auktion zu verschieben. Letztlich konnten durch die Vermarktung der Medienrechte für den nächsten Rechtezyklus Gesamterlöse in Höhe von 4,4 Milliarden Euro, also durchschnittlich 1,1 Milliarden Euro pro Spielzeit, für die Clubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga erzielt werden. Dieses in Anbetracht des widrigen Geschäftsklimas der Medienmärkte ordentliche Ergebnis, schafft in weiterhin unsicheren Zeiten wertvolle Planungssicherheit nicht nur für die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga, sondern auch für die DFL.

– Die Erwerberstruktur setzt sich wie folgt zusammen: Sky, DAZN, Sport1, ARD, ZDF, ProSiebenSat.1 und Axel Springer. Sky sichert sich mit der Bundesliga am Samstag sowie allen Spielen der 2. Bundesliga wieder das größte Angebot an Live-Spielen. DAZN untermauert die Ambitionen der Plattform und baut sein Angebot mit allen Freitags- und Sonntagsspielen der Bundesliga signifikant aus. Während die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF vor allem im zeitnahen linearen Highlight-Bereich umfangreich Rechte erwerben konnten und die ARD zudem künftig den Audio Bereich exklusiv besetzen wird, hat sich die ProSiebenSat.1 Gruppe ein Free-TV Live-Spiel Paket sichern können und wird damit die im Bundesliga-Umfeld bekannte Programmmarke „ran“ wiederbeleben.

– Der Vertriebsprozess der internationalen Medienrechte durch die Bundesliga International für das Geschäftsjahr 2020/​21 ist aktuell noch nicht vollständig abgeschlossen. Vor dem Hintergrund der weltweiten COVID-19-Pandemie und der sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Einschränkungen in vielen Regionen plant die Bundesliga International mit einem für den DFL e.V. vermittelten Gesamtumsatz (Medienerlöse und Erlöse aus dem Bereich Commercial Partnerships) leicht unter Vorjahresniveau. Ab der Spielzeit 2021/​22 ist davon auszugehen, dass der vermittelte Gesamtumsatz wiederum steigen wird. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass in den Europäischen Lizenzgebieten die Medienrechte neu verhandelt und abgeschlossen werden.

– Der Schutz vor digitaler Piraterie und mithin die Wahrung der Exklusivität der von den Lizenznehmern erworbenen Rechte bleibt auch künftig eine zentrale Zielsetzung der DFL. Diesbezüglich werden (teilweise auch gemeinsam mit anderen nationalen und internationalen Rechteinhabern) politische, juristische, technische und kommunikative Maßnahmen ergriffen. Die DFL erweitert und bündelt die Anstrengungen, um illegale Livestreamingaktivitäten und IPTV Angebote zu verfolgen bzw. Social Media Plattformen bzgl. illegaler Aktivitäten zu überwachen weiter. In diesem Zusammenhang wurde auf Ebene des DFL e.V. ein Joint Venture zusammen mit dem langjährigen Partner Athletia im Rahmen des „DFL for Equity“-Programms gegründet. Zudem wird durch das Vorgehen gegen Werbetreibende auf strukturell urheberrechtsverletzenden Seiten die wirtschaftliche Grundlage illegaler Angebote angegriffen. Die DFL wird auch zukünftig die gerichtliche Verfolgung von Anbietern und Unterstützern illegaler Bewegtbilder weiterführen um die nationalen und internationalen Partner im Kampf gegen digitale Piraterie weiter umfassend zu schützen.

– Als Antwort auf die global zu erkennende veränderte Mediennutzung und die damit verbundenen veränderten Anforderungen von Fans und Medienpartnern wird die DFL in den kommenden Jahren weiter in die Digitalisierung des Unternehmens investieren und Technologiepartnerschaften auch zukünftig zu diesem Zwecken nutzen. In den vergangenen Jahren wurde hierfür bereits die gesamte technologische Infrastruktur in die Cloud transferiert, „state-of-the-art“ Programmierschnittstellen (API) geschaffen und den modernen Anforderungen entsprechende Applikationen entwickelt. Weiterhin wurde bereits jetzt schon auf die veränderte Mediennutzung mit dem Test einer eigens durchgeführten vertikalen TV-Produktion und der Entwicklung einer OTT-Streaming Applikation reagiert. Die Digitalisierung ist ein essenzieller Baustein für die Steigerung des internationalen Bekanntheitsgrades, des Vermarktungswachstums, der Wettbewerbsfähigkeit und zunehmend Quelle für neue Geschäftsmodelle im Sinne der Vermarktung, insbesondere durch die Möglichkeiten der individuellen Ansprache.

– Im Spannungsfeld der Innovationsfelder Augmented Reality, Virtual Reality und 5G entwickelt die DFL DS Lösungen zur Wertsteigerung der Bundesliga Experience im Verbund mit ihren Partnern (u.a. Vodafone und AWS). Durch Investitionen der letzten Jahre in die Weiterentwicklung digitaler Produkte und Plattformen, konnte die internationale digitale Reichweite (Web, App, Gaming, Social Media, Distributionspartnerschaften) vervielfacht und damit ein solides Fundament für die intensive Zusammenarbeit mit internationalen Partnern geschaffen werden. Diese Investitionen in digitale Infrastrukturen und Produkte werden vor den Herausforderungen der Internationalisierung auch in den kommenden Jahren unter entsprechender Beachtung von Effizienz und Effektivität weiter anhalten. Neben öffentlich sichtbaren Veränderungen bestehender Kommunikationskanäle (Updates Websites, Apps und Social Media) und der Erweiterung des bestehenden Portfolios (neue Produkte und Services), werden auch unternehmensinterne Prozesse digitalisiert (CRM, Business Intelligence, etc) sowie Initiativen zur Erfüllung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durchgeführt Aufbauend auf der Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur liegen die Aufgabenschwerpunkte der DFL in der kommenden Saison neben der Erhöhung von Kontaktpunkten mit der „Marke Bundesliga“in Zielmärkten vor allem in der Generierung von Leads über die eigenen Plattformen sowie in der Bereitstellung von Microservices und APIs für Partner und Clubs. Darüber hinaus wird sich die Unternehmensgruppe auch organisatorisch auf die Herausforderungen der digitalisierten und globalisierten Medienwelt weiter vorbereiten und Abläufe stetig prüfen sowie optimieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Auch mit Blick auf die zu erwartenden Herausforderungen für die Spielzeit 2020/​21, kann mittelfristig von einer weiteren positiven Geschäftsentwicklung der DFL und ihren Tochterunternehmen ausgegangen werden.

 

Frankfurt am Main, den 21. Oktober 2020

Christian Seifert, Geschäftsführer

KONZERNBILANZ ZUM 30. JUNI 2020

DFL DEUTSCHE FUßBALL LIGA GMBH, FRANKFURT/​MAIN

AKTIVA

30.6.2020
EUR
30.6.2019
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 11.531.002,85 11.983.798,71
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.123.579,27 5.299.742,46
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.319.173,02 3.521.957,82
2. Geschäfts- oder Firmenwert 1.831,48 3.831,52
3. Geleistete Anzahlungen 802.574,77 1.773.953,12
II. Sachanlagen 6.407.423,58 6.684.056,25
1. Technische Anlagen und Maschinen 3.295.197,87 2.830.497,40
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.101.575,71 3.158.744,38
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 10.650,00 694.814,47
B. UMLAUFVERMÖGEN 48.743.727,25 41.109.881,82
I. Vorräte 114.411,62 348.451,57
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 7.792,00 1.654,35
2. Fertige Erzeugnisse und Waren 106.619,62 79.929,60
3. Geleistete Anzahlungen 0,00 266.867,62
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22.086.258,37 29.285.958,50
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.374.946,56 1.381.434,74
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 17.104.254,29 26.636.895,75
– davon gegen Gesellschafter: EUR 17.104.254,29 (Vorjahr: EUR 26.636.895,75)
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.607.057,52 1.267.628,01
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 26.543.057,26 11.475.471,75
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 741.928,00 1.067.456,10
61.016.658,10 54.161.136,63

PASSIVA

30.6.2020
EUR
30.6.2019
EUR
A. EIGENKAPITAL 41.359.148,37 39.364.505,38
I. Gezeichnetes Kapital 1.000.000,00 1.000.000,00
II. Gewinnrücklagen 17.551.726,33 17.551.726,33
III. Konzerngewinnvortrag 19.932.325,10 19.975.558,05
IV. Konzernjahresüberschuss/​-fehlbetrag 2.202.917,06 -43.232,95
V. Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung 748,83 513,80
VI. Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 671.431,05 879.940,15
B. RÜCKSTELLUNGEN 7.597.656,13 5.536.172,86
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 40.892,00 31.025,00
2. Steuerrückstellungen 970.684,02 432.967,25
3. Sonstige Rückstellungen 6.586.080,11 5.072.180,61
C. VERBINDLICHKEITEN 11.972.103,60 9.228.082,69
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 2.669,00 42.020,32
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.129.457,18 6.989.821,73
3. Sonstige Verbindlichkeiten 839.977,42 2.196.240,64
– davon aus Steuern: EUR 634.619,92 (Vorjahr: EUR 714.537,88)
– davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 73.184,82 (Vorjahr: EUR 94.933,13)
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 87.750,00 32.375,70
61.016.658,10 54.161.136,63

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/​20

2019/​20
EUR
2018/​19
EUR
1. Umsatzerlöse 120.956.350,69 123.450.087,74
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 79.256,00 4.398,13
3. Sonstige betriebliche Erträge 2.777.155,08 5.879.454,70
4. Materialaufwand -56.279.158,32 -66.060.796,85
a) Aufwendungen für bezogene Waren -143.073,91 -185.912,32
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -56.136.084,41 -65.874.884,53
5. Personalaufwand -32.284.593,94 -29.632.991,82
a) Löhne und Gehälter -26.922.925,70 -24.919.150,60
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung -5.361.668,24 -4.713.841,22
– davon für Altersvorsorge: EUR 1.136.697,83 (Vorjahr: EUR 942.973,30)
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -5.175.901,63 -4.256.292,22
– davon außerplanmäßige Abschreibungen: EUR 153.793,72 (Vorjahr: EUR 26.492,38)
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -26.379.635,08 -28.658.199,14
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 14.071,26 800,76
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -42.637,32 -4.951,36
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.177.739,57 -367.903,86
11. Ergebnis nach Steuern 2.487.167,17 353.606,08
12. Sonstige Steuern -151.457,13 -54.990,11
13. Konzernjahresüberschuss vor dem Anteil anderer Gesellschafter 2.335.710,04 298.615,97
14. Anteil anderer Gesellschafter am Konzernergebnis -132.792,98 -341.848,92
15. Konzernjahresüberschuss/​-fehlbetrag 2.202.917,06 -43.232,95

KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/​20

DFL DEUTSCHE FUßBALL LIGA GMBH, FRANKFURT/​MAIN

A. Allgemeine Angaben

Der Konzernabschluss der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Frankfurt/​Main, und ihrer Tochtergesellschaften wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt und in Euro (EUR) unter Gegenüberstellung der Werte zum Vorjahr ausgewiesen.

Der Konzernabschluss umfasst neben dem Mutterunternehmen DFL Deutsche Fußball Liga GmbH mit Sitz in Frankfurt/​Main, eingetragen in das Handelsregister B beim Amtsgericht Frankfurt/​Main (HRB 52086), sämtliche Tochterunternehmen. Die Aufstellung des Konsolidierungskreises ist dem Punkt B zu entnehmen.

B. Angaben zum Konsolidierungskreis

Vollkonsolidierung

Der Konsolidierungskreis der Vollkonsolidierung umfasst neben dem Mutterunternehmen nachstehende Tochtergesellschaften:

Beteiligung
%
Unmittelbare Beteiligungen
Sportcast GmbH, Köln 100,00
Bundesliga International GmbH, Frankfurt/​Main 100,00
DFL Digital Sports GmbH, Köln 100,00
Liga Travel GmbH, Frankfurt/​Main 51,00
Mittelbare Beteiligungen
Sportcast GmbH, Köln, an der HD SAT Communication GmbH, Köln 100,00
Sportcast GmbH, Köln, an der Livecast TV Produktion GmbH, Köln 100,00
Sportcast GmbH, Köln, an der Sportec Solutions GmbH, Köln 75,00
Bundesliga International, Frankfurt/​Main, an der Bundesliga International Holding GmbH, Frankfurt/​Main 100,00
Bundesliga International Holding GmbH, Frankfurt/​Main, an der Bundesliga International Corporation, New York, USA 100,00

Die Gesellschaften nehmen die Befreiungen des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch und sind unter den Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB von ihrer Verpflichtung befreit, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen, prüfen zu lassen und offen zu legen.

Im Berichtsjahr ergaben sich keine Änderungen des Konsolidierungskreises.

C. Konsolidierungsmethoden

1. Abschlussstichtag

Das Geschäftsjahr des Konzerns geht vom 1. Juli bis zum 30. Juni mit Abschlussstichtag zum 30. Juni 2020 (§ 299 Abs. 1 HGB). Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen haben mit dem 30. Juni 2020 den gleichen Abschlussstichtag (§ 299 Abs. 2 HGB).

2. Kapitalkonsolidierung

Hinsichtlich der Kapitalkonsolidierung wurde im Rahmen der Erwerbsmethode im Sinne des § 301 HGB von der Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F.) für die vor dem Geschäftsjahr 2010/​11 erstkonsolidierten Gesellschaften Gebrauch gemacht. Dabei erfolgte die Verrechnung der Beteiligungsansätze gemäß § 301 Abs. 2 Satz 1 HGB a. F. mit dem anteiligen Eigenkapital auf der Grundlage der Wertansätze (Buchwerte) zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile.

Die im Geschäftsjahr 2010/​11 erstmalig konsolidierte DFL Digital Sports GmbH, Köln, wurde im Rahmen der Neubewertungsmethode in den Konzernabschluss einbezogen. Die Gesellschaft wurde auf Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt erstmalig einbezogen, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist.

Für die Liga Travel GmbH, Frankfurt/​Main, für die gemäß § 296 HGB auf eine Einbeziehung in den Konsolidierungskreis zunächst verzichtet wurde, wurden die Wertansätze zum Zeitpunkt der Einbeziehung des Tochterunternehmens in den Konzernabschluss zugrunde gelegt (§ 301 Abs. 2 Satz 3 f. HGB).

Die bilanzielle Abbildung des Erwerbs von weiteren Anteilen bereits vollkonsolidierter Tochterunternehmen (Aufstockung) erfolgte erfolgsneutral innerhalb des Eigenkapitals. Ein Unterschiedsbetrag wurde in Höhe von TEUR 614 mit den Rücklagen verrechnet.

Der aktivische Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung der HD SAT Communication GmbH, Köln, in Höhe von EUR 1.725,00 wurde mit den Rücklagen verrechnet.

Ein passivischer Unterschiedsbetrag, der sich aus der Kapitalkonsolidierung der Liga Travel GmbH, Frankfurt/​Main, ergeben hat, beruht auf im Zeitraum der Konzernzugehörigkeit erwirtschafteten Gewinnen. Er wurde in Höhe von EUR 167.553,00 in die Gewinnrücklagen eingestellt.

Im Rahmen des Konzernabschlusses zum 30. Juni 2017 wurde die Sportec Solutions GmbH, Köln, erstmalig konsolidiert. Die Konsolidierung erfolgte entsprechend den Regelungen des § 301 Abs. 1 HGB. Der sich ergebende aktivische Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 2.250,00 wurde als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und wegen Geringfügigkeit sofort abgeschrieben.

Im Rahmen des Konzernabschlusses zum 30. Juni 2018 wurde die Bundesliga International Holding GmbH, Frankfurt/​Main, erstmalig konsolidiert. Die Konsolidierung erfolgte entsprechend den Regelungen des § 301 Abs. 1 HGB. Ein Unterschiedsbetrag hat sich nicht ergeben.

Im Rahmen des Konzernabschlusses zum 30. Juni 2018 wurde die Bundesliga International Corporation, New York, USA, erstmalig konsolidiert. Die Konsolidierung erfolgte entsprechend den Regelungen des § 301 Abs. 1 HGB. Der sich ergebende aktivische Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 5.202,01 wurde im Aufwand als Rechts- und Beratungskosten erfasst. Die Differenz aus der Währungsumrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung wird gesondert im Eigenkapital ausgewiesen.

3. Schuldenkonsolidierung

Bei der Schuldenkonsolidierung wurden die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften gemäß § 303 Abs. 1 HGB aufgerechnet.

4. Aufwands- und Ertragskonsolidierung

In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden konzerninterne Umsätze und sonstige Erträge mit den entsprechenden Aufwendungen gemäß § 305 HGB verrechnet.

5. Zwischenergebniseliminierung

Die Eliminierung von Zwischenergebnissen wurde wegen Geringfügigkeit nicht durchgeführt.

6. Latente Steuerabgrenzung

Eine Steuerabgrenzung i.S.d. § 306 HGB wurde nicht berücksichtigt. Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern in den Einzelabschlüssen auf Differenzen zwischen den Handels- und Steuerbilanzen der einbezogenen Unternehmen wurden gemäß § 274 Abs. 2 HGB verzichtet.

Auf steuerliche Verlustvorträge von in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen, die in den folgenden 5 Jahren voraussichtlich verrechnet werden könnten, wurden aufgrund des Wahlrechts des § 274 Abs. 2 HGB ebenfalls keine latenten Steuern berechnet.

7. Entwicklung des Konzerneigenkapitals

Die separate Entwicklung des Konzerneigenkapitals ist nach § 297 Abs. 1 HGB integraler Bestandteil des Konzernabschlusses und nach DRS 22 im Rahmen des Konzerneigenkapitalspiegels gesondert dargestellt.

8. Entwicklung des Kapitalflusses

Die Darstellung der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr wurde auf der Grundlage des Finanzmittelfonds (= Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten) in Übereinstimmung mit DRS 21 zur Kapitalflussrechnung erstellt.

9. Währungsumrechnung

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen haben außer der Bundesliga International Corporation, New York, USA, ihren Sitz im Inland und stellen den Jahresabschluss in Euro auf. Die Bundesliga International Corporation, New York, USA, stellt ihren Jahresabschluss in US-Dollar auf und wird in den Konzern nach den Vorschriften des HGB einbezogen.

Zum Konzernbilanzstichtag werden die Aktiv- und Passivposten einer auf fremde Währung lautenden Bilanz in Übereinstimmung mit § 308a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Konzernbilanzstichtag umgerechnet. Das Eigenkapital wurde zu historischen Kursen umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden zum Durchschnittskurs in Euro umgerechnet.

D. Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Abschlüsse des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungsgrundsätzen aufgestellt (§§ 300, 308 HGB).

Dies waren die nachfolgend genannten, für die Erstellung des Konzernabschlusses maßgebenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Firmenwert wird analog zu den Regelungen des § 7 Abs. 1 EStG über eine Laufzeit von 15 Jahre abgeschrieben. Dieser Wertansatz wird gemäß der Übergangsvorschrift in Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB beibehalten.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt.

Forderungen wurden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, wurden angemessene Wertabschläge vorgenommen.

Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Aktivseite der Bilanz gebildet für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter beinhaltet das anteilige Eigenkapital zu Buchwerten auf den Zeitpunkt der Erstkonsolidierung sowie die anderen Gesellschaftern zustehenden Konzernergebnisse.

Zur Bewertung der Rückstellungen für Pensionen siehe Angaben zur Konzernbilanz unter Punkt E.

Die Steuerrückstellungen wurden für die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und für Vorjahre gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden zum nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt, um alle zum Bilanzstichtag ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Bei Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Passivseite der Bilanz gebildet für Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Fremdwährungen wurden gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

E. Angaben zur Konzernbilanz

Anlagevermögen

Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2019/​20 ist im folgenden Konzernanlagespiegel dargestellt:

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen mit TEUR 17.104 ausschließlich gegen die Muttergesellschaft DFL Deutsche Fußball Liga e.V., Frankfurt/​Main, aus dem Liefer- und Leistungsverkehr in Höhe von TEUR 16.106 (Vorjahr: TEUR 22.976) sowie der Umsatzsteuer.

Sonstige Vermögensgegenstände

Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 55 (Vorjahr: TEUR 60) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Kasse, Guthaben bei Kreditinstituten

Die liquiden Mittel betragen zum Bilanzstichtag TEUR 26.543. Hiervon sind TEUR 75 als Mietkaution verpfändet.

Aktive latente Steuern

Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern in den Einzelabschlüssen auf Differenzen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz des Mutterunternehmens sowie der einbezogenen Tochterunternehmen wurde gemäß § 274 Abs. 2 HGB verzichtet.

Die Differenzen betreffen vor allem die folgenden Bilanzpositionen:

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Vermögensgegenstände (Rückdeckungsversicherung)

Pensionsrückstellungen.

Der Ermittlung der latenten Steuern wurde der unternehmensindividuelle Steuersatz in Höhe von 31,8 % zugrunde gelegt.

Pensionsrückstellungen

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden pauschal mit einem Prognosezinssatz für den von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2019 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz betrug 2,71 % und wurde bei einer Gesellschaft nicht auf den zum 30. Juni 2020 geltenden Zinssatz von 2,51 % angepasst. Bei einer anderen Gesellschaft wurde der Zinssatz zum 30. Juni 2020 zugrunde gelegt. Aus Wesentlichkeitsgründen erfolgte auf Konzernebene keine Angleichung der beiden Zinssätze.

Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wurden bei einer Gesellschaft die jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5% und Rentensteigerungen von jährlich 1,75 % zugrunde gelegt, sowie alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten unterstellt. Bei einer anderen Gesellschaft wurden keine jährlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen und Rentensteigerungen zugrunde gelegt. Aus Wesentlichkeitsgründen erfolgte auf Konzernebene keine Angleichung.

Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB beträgt zum 30. Juni 2019 TEUR 8. Der Betrag unterliegt zudem auf Ebene der betroffenen Gesellschaft einer Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Für die Pensionsrückstellungen einer anderen Gesellschaft besteht aufgrund der Art der Pensionszusage kein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB.

Bei der Bilanzierung wurden Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 248 gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit vorhandenem Deckungsvermögen in Höhe von TEUR 208 nach § 246 Abs. 2 HGB saldiert. Der übersteigende passivische Überhang (TEUR 40) wurde entsprechend IDW RS HFA 30 Tz. 74 ff. nicht ausgewiesen, da sich die Höhe der Altersversorgungszusagen ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert des Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt. Zinsaufwendungen aus der Pensionsverpflichtung (TEUR 6) wurden mit Zinserträgen aus dem Deckungsvermögen (TEUR 6) verrechnet.

Sonstige Rückstellungen

30.6.2020
TEUR
30.6.2019
TEUR
Sonstige Personalrückstellungen 3.194 2.072
Ausstehende Rechnungen 1.359 1.304
Kosten Betriebsprüfung 1.200 1.040
Rechts- und Beratungskosten 506 396
Übrige 327 260
6.586 5.072

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind im Einzelnen im folgenden Verbindlichkeitenspiegel dargestellt:

Art der Verbindlichkeit Gesamtbetrag 30.6.2020
EUR
mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr
EUR
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 2.669,00 2.669,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.129.457,18 11.129.457,18
Sonstige Verbindlichkeiten 839.977,42 839.977,42
11.972.103,60 11.972.103,60

Im Vorjahr betrugen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr TEUR 283. Alle anderen Verbindlichkeiten hatten im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 314 Nr. 2a HGB

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzen sich im Wesentlichen aus Produktions- und Dienstleistungsverträgen sowie Miet- und Leasingverträgen zusammen. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf TEUR 42.469. Davon entfallen auf das folgende Geschäftsjahr TEUR 28.692.

F. Angaben zur Konzerngewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

2019/​20
TEUR
2018/​19
TEUR
+/​-
TEUR
Unilaterale Leistungen 65.430 66.215 -785
Nationale Medienrechte 36.418 33.693 2.725
Internationale Medienrechte 8.248 8.346 -98
Media & Advertising 4.034 3.994 40
Sponsoring & Gruppenvermarktung 1.273 1.322 -49
Erlöse aus Reisevermarktung 4.274 8.885 -4.611
Sonstige Erlöse 1.279 995 284
120.956 123.450 -2.494

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von TEUR 175 (Vorjahr: TEUR 388). Der Posten enthält zudem Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 2).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 39 (Vorjahr: TEUR 63).

G. Sonstige Angaben

Zahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter

2019/​20 2018/​19
Angestellte 358 340

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrats gemäß § 314 Nr. 6 HGB

Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Christian Seifert, Frankfurt/​Main, Vorsitzender

Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.

Im Rahmen der Generalversammlung des DFL Deutsche Fußball e.V. am 21. August 2019 wurde der Aufsichtsrat für drei Jahre neu gewählt. Dem Aufsichtsrat gehören seitdem folgende Personen an:

Peter Peters, Dortmund, Vorsitzender, Sportfunktionär

Oliver Leki, Freiburg, stellvertretender Vorsitzender, Vorstand Finanzen, Organisation und Marketing des SC Freiburg e.V.

Ingo Schiller, Berlin, Geschäftsführer Hertha BSC GmbH & Co. KGaA

Stephan Schippers, Mönchengladbach, Geschäftsführer Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH

Bernd Hoffmann, Hamburg, Sportfunktionär

Jürgen Machmeier, Sandhausen, Präsident und Vorstandsvorsitzender SV Sandhausen 1916 e.V.

Bis zum 21. August 2019 gehörten zudem folgende Personen dem Aufsichtsrat an:

Dr. Reinhard Rauball, Dortmund, Rechtsanwalt, Präsident BV. Borussia 09 e.V. Dortmund

Fritz Keller, Freiburg, Präsident DFB e.V.

Robert Schäfer, Düsseldorf, Sportfunktionär

Die Bezüge des Aufsichtsrats einschließlich Sitzungsgelder beliefen sich im Geschäftsjahr 2019/​20 auf TEUR 217, davon entfielen TEUR 17,5 auf im Geschäftsjahr 2019/​20 ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats.

Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Das im Folgenden genannte Gesamthonorar des Abschlussprüfers für den Konzernabschluss beinhaltet die Honorare an das Mutterunternehmen und die vollkonsolidierten Tochterunternehmen.

Das Gesamthonorar für das Geschäftsjahr 2019/​20 untergliedert sich wie folgt:

2019/​20
TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 301
Steuerberatungsleistungen 11
312

Nachtragsbericht

Durch die weltweite Ausbreitung der COVID-19-Pandemie musste in der abgelaufenen Spielzeit 2019/​20 vom 11. März 2020 bis 15. Mai 2020 der Spielbetrieb unterbrochen werden. In Zusammenarbeit mit dem DFB reagierte die DFL und richtete eine Task Force „Sportmedizin/​Sonderspielbetrieb“ ein. Diese Task Force erarbeitete ein medizinisch-hygienisches Konzept, welches als notwendige Grundlage für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs diente.

Im Geschäftsjahr 2020/​21 wirkt sich die COVID-19-Pandemie weiterhin auf den Spielbetrieb aus. Nach einem erfolgreichen Beginn der Spielzeit und der Rückkehr von Zuschauern in die Stadien, steigen die Fallzahlen aktuell wieder stark an. Der weitere Spielbetrieb ist von der Entwicklung der COVID-19-Pandemie und den gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen abhängig (Stand: 21. Oktober 2020).

Mögliche Unterbrechungen oder ein vorzeitiger Abbruch der Saison würden zu verminderten bzw. ausbleibenden Einnahmen aus der Rechteverwertung durch den DFL e.V. führen und somit sich mittelbar auf die Einnahmen der DFL auswirken. Die Geschäftsführung der DFL stellt für diese Fälle sicher, dass auch mittelfristig eine ausreichende Liquiditätsausstattung vorliegt. Neben gesetzlich eingeführten Regelungen und sonstigen Fördermaßnahmen zählt hierzu auch eine vertraglich vereinbarte Einstandspflicht des DFL e.V.

Zudem wurde mit Notarvertrag vom 20. Oktober 2020 die strategische Zusammenarbeit mit der deltatre AG, Ismaning, intensiviert. Hierzu erfolgte die Verschmelzung zur Aufnahme der bisherigen Tochtergesellschaft Sportec Solutions GmbH, Köln, unter Gewährung neuer Anteile an der deltatre AG, Ismaning. Sinn und Zweck dieses Joint Venture ist es, die gemeinsam entwickelten und zukünftigen zu entwickelnden Produkte international zu vertreiben. Die DFL besitzt an diesem Joint Venture einen Kapitalanteil von 49,0 %.

Unterlassen von Angaben

Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer gemäß § 314 Nr. 6 HGB wurde in Anwendung des § 314 Abs. 3 S. 2 HGB i. V .m. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

 

Frankfurt/​Main, den 21. Oktober 2020

Christian Seifert, Geschäftsführer

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
1. Jul. 2019
EUR
Zugänge
EUR
Umbuchungen
EUR
Abgänge
EUR
Veränderung aus Währungsumrechnung
EUR
30. Jun. 2020
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 11.896.198,31 1.525.456,87 1.533.492,93 355.296,88 0,00 14.599.851,23
2. Geschäfts- oder Firmenwert 32.250,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32.250,00
3. Geleistete Anzahlungen 1.773.953,12 562.114,58 -1.533.492,93 0,00 0,00 802.574,77
13.702.401,43 2.087.571,45 0,00 355.296,88 0,00 15.434.676,00
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 20.088.220,58 1.996.639,36 84.363,06 43.972,79 0,00 22.125.250,21
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.995.390,35 667.166,75 611.712,61 389.915,15 1.530,65 7.885.885,21
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 694.814,47 11.911,20 -696.075,67 0,00 0,00 10.650,00
27.778.425,40 2.675.717,31 0,00 433.887,94 1.530,65 30.021.785,42
41.480.826,83 4.763.288,76 0,00 789.184,82 1.530,65 45.456.461,42
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
1. Jul. 2019
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Veränderung aus Währungsumrechnung
EUR
30. Jun. 2020
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 8.374.240,49 2.251.458,60 345.020,88 0,00 10.280.678,21
2. Geschäfts- oder Firmenwert 28.418,48 2.000,04 0,00 0,00 30.418,52
3. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
8.402.658,97 2.253.458,64 345.020,88 0,00 10.311.096,73
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 17.257.723,18 1.590.058,72 17.729,56 0,00 18.830.052,34
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.836.645,97 1.332.384,27 384.923,47 202,73 4.784.309,50
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
21.094.369,15 2.922.442,99 402.653,03 202,73 23.614.361,84
29.497.028,12 5.175.901,63 747.673,91 202,73 33.925.458,57
NETTOBUCHWERTE
30. Jun. 2020
EUR
30. Jun. 2019
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.319.173,02 3.521.957,82
2. Geschäfts- oder Firmenwert 1.831,48 3.831,52
3. Geleistete Anzahlungen 802.574,77 1.773.953,12
5.123.579,27 5.299.742,46
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 3.295.197,87 2.830.497,40
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.101.575,71 3.158.744,38
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 10.650,00 694.814,47
6.407.423,58 6.684.056,25
11.531.002,85 11.983.798,71

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Frankfurt/​Main

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Frankfurt/​Main, und ihrer Tochtergesellschaften – bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. Juni 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Frankfurt/​Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. Juni 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Frankfurt/​Main, durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Bonn, den 22. Oktober 2020

Flick Gocke Schaumburg GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Schmidt, Wirtschaftsprüfer

Kracke, Wirtschaftsprüfer

KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019/​20

DFL DEUTSCHE FUßBALL LIGA GMBH, FRANKFURT/​MAIN

2019/​20
TEUR
2019/​20
TEUR
2018/​19
TEUR
Periodenergebnis einschließlich Ergebnisanteilen von Minderheitsgesellschaftern 2.336 299
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 5.176 4.256
+ Zunahme der Rückstellungen 1.524 383
+ /​ – Abnahme/​Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva (die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind) 7.708 -3.201
+/​- Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva (die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind) 2.821 1.178
– /​ + Gewinn/​Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -6 16
+ Saldo aus Zinserträgen/​-aufwendungen 29 4
+ Ertragsteueraufwand 1.178 368
– /​ + Ertragsteuererstattungen/​Ertragsteuerzahlungen -649 1.489
= Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 20.117 4.792
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 6 0
– Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -2.088 -2.061
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 41 29
– Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -2.676 -2.379
+ Erhaltene Zinsen 14 1
= Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -4.703 -4.410
– Gezahlte Zinsen -5 -5
– Auszahlungen an Minderheiten -341 -91
= Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit -346 -96
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 15.068 286
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 11.475 11.189
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode 26.543 11.475
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds am Ende der Periode
+ Zahlungsmittel 26.543 11.475
26.543 11.475

KONZERN-EIGENKAPITALSPIEGEL ZUM 30. JUNI 2019

DFL DEUTSCHE FUßBALL LIGA GMBH, FRANKFURT/​MAIN

Gezeichnetes Kapital
Rücklage
Eigenkapital des Mutterunternehmens Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung
Konzernbilanzgewinn
Summe
Stand am 30.6.2018 1.000.000,00 17.551.726,33 -145,11 19.975.558,05 38.527.139,27
Ausschüttung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Konzernjahresergebnis 0,00 0,00 0,00 -43.232,95 -43.232,95
Differenzen aus Währungsumrechnungen 0,00 0,00 658,91 0,00 658,91
Stand am 30.06.2019 1.000.000,00 17.551.726,33 513,80 19.932.325,10 38.484.565,23
Ausschüttung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Konzernjahresergebnis 0,00 0,00 0,00 2.202.917,06 2.202.917,06
Differenzen aus Währungsumrechnungen 0,00 0,00 235,03 0,00 235,03
Stand am 30.06.2020 1.000.000,00 17.551.726,33 748,83 22.135.242,16 40.687.717,32
Nicht beherrschende Anteile Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Eigenkapital
Summe
Konzerneigenkapital Summe
Stand am 30.6.2018 628.882,75 628.882,75 39.156.022,02
Ausschüttung -90.791,52 -90.791,52 -90.791,52
Konzernjahresergebnis 341.848,92 341.848,92 298.615,97
Differenzen aus Währungsumrechnungen 0,00 0,00 658,91
Stand am 30.06.2019 879.940,15 879.940,15 39.364.505,38
Ausschüttung -341.302,08 -341.302,08 -341.302,08
Konzernjahresergebnis 132.792,98 132.792,98 2.335.710,04
Differenzen aus Währungsumrechnungen 0,00 0,00 235,03
Stand am 30.06.2020 671.431,05 671.431,05 41.359.148,37

Mit Pensionsverpflichtungen im Zusammenhang stehendes Deckungsvermögen wird zum Bilanzstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der über die Anschaffungskosten hinausgehende Betrag in Höhe von TEUR 40 ist gem. § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrt. Der sich aus der Bewertungsänderung der Pensionsrückstellungen – Zugrundelegung des 10-Jahresdurchschnittszinsatzes statt des 7-Jahresdurchschnittszinsatzes – ergebende Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 8 ist gem. § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrt. Die Summe der ausschüttungsgesperrten Beträge im Geschäftsjahr 2019/​20 beläuft sich auf TEUR 48.

Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020

DFL DEUTSCHE FUßBALL LIGA GMBH, FRANKFURT/​MAIN

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung der Gesellschaft während des Geschäftsjahres unter Zugrundelegung mündlicher und schriftlicher Berichte überwacht und damit die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen.

Er hat sich über die Lage des Unternehmens ständig und in Aufsichtsratssitzungen unterrichten lassen. Alle wesentlichen Vorgänge wurden mit der Geschäftsführung beraten.

Im Verlaufe des Geschäftsjahrs 2019/​20 fanden insgesamt fünf Aufsichtsratssitzungen statt, nämlich am 4. November 2019, am 6. Februar 2020, am 25. März 2020, am 12. Mai 2020 und am 29. Juni 2020 tagte der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Präsidium des DFL Deutsche Fußball Liga e.V.

Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss zum 30.06.2020 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019/​20 sowie der Konzernabschluss zum 30.06.2020 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019/​20 sind von der zum Abschlussprüfer gewählten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Flick Gocke Schaumburg GmbH, Bonn, geprüft worden. Die Bestätigungsvermerke wurden uneingeschränkt erteilt.

Der Aufsichtsrat hat von den Prüfungsberichten Kenntnis genommen; er hat den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht geprüft und gebilligt.

Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung für die geleistete gute Arbeit.

 

Frankfurt am Main im Mai 2021

Peter Peters, Aufsichtsratsvorsitzender

Oliver Leki, stellv. Aufsichtsratsvorsitzender

Der Konzernabschluss zum 30. Juni 2020 der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH wurde in der Aufsichtsratssitzung vom 9. November 2020 unverändert gebilligt.

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