DF Deutsche Forfait AG, Herr Frank Hock- Raus aus dem Vorstand, warum nicht ganz aus der Gesellschaft?

Herr Hock tritt damit nach einer intensiven Phase der erfolgreichen finanziellen Sanierung der Gesellschaft ins zweite Glied in der Gesellschaft zurück. Er wird in der Gesellschaft weiterhin als angestellter Chief Financial Officer tätig bleiben. Dies geschieht vor dem Hintergrund der geplanten strategischen Neuausrichtung der Gesellschaft, bei der nun der Fokus auf der Wiederaufnahme des Neugeschäfts unter besonders strenger Einhaltung internationaler, insbesondere US- und EU-rechtlicher, Compliance- und Sanktions-Vorschriften liegt. Die Gesellschaft beabsichtigt, in Kürze einen oder mehrere neue Vorstandsmitglieder zu bestellen. Die Frage ist doch bei solchen Entscheidungen dann immer „spielen solche Personen dann den Schattenmann?“, denn Jemand der in solch einer gesellschaft im Vorstand war, das der dann zum Befehlsempfänger werden könnte, ob das dann wirklich glaubhaft ist?  Mit den aktuellen Ergebnissen der zuletzt hinterlegten Bilanz kann man zumindest noch keinen Staat machen.

DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft

Grünwald (vormals: Köln)

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Konzernlagebericht

Grundlagen des Konzerns

Die DF-Gruppe befindet sich seit dem 1. Januar 2016 in einem Regelinsolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Nachdem sich die DF-Gruppe mit den wesentlichen Gläubigergruppen auf die Eckpunkte eines Insolvenzplanes verständigt hat, wurde dieser am 29. Februar 2016 beim zuständigen Insolvenzgericht Köln eingereicht. Der Erörterungs- und Abstimmungstermin zum Insolvenzplan fand am 29. April 2016 statt. Bei diesem Termin stimmten die Gläubiger dem Insolvenzplan zu, der sodann vom Insolvenzgericht bestätigt wurde. Der Insolvenzplan sichert den Gläubigern eine bestmögliche Befriedigung ihrer Forderungen und ermöglicht der DF-Gruppe auf Basis der beschlossenen Maßnahmen eine Fortführung ihrer Geschäftstätigkeit. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Aufstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 unter der Going Concern Annahme.

GESCHÄFTSMODELL

Die DF-Gruppe ist Spezialist für Außenhandelsfinanzierungen mit dem Schwerpunkt auf Emerging Markets. Ein klassisches Instrument der Außenhandelsfinanzierung ist die Forfaitierung. Bei der Forfaitierung werden Außenhandelsforderungen (im Folgenden kurz auch „Forderungen“) mit einem Abschlag vom Nominalwert angekauft. Dieser Marktwertabschlag wird auf Basis des laufzeit- und währungskongruenten Geld- oder Kapitalmarktzinssatzes (beispielsweise 6-Monats- oder 1-Jahres-LIBOR oder 2-Jahres-Swap-satz) zuzüglich einer Risikomarge ermittelt. In der Risikomarge wird das individuelle Risiko des einzelnen Geschäftsberücksichtigt, das vor allem von den Länder- und Adressenrisiken des Primärschuldners (Importeur) und Sekundärschuldners (zum Beispiels Kreditversicherung, garantierende Bank) abhängt. Auch die Komplexität des Geschäfts inklusive der Dokumentation hat Einfluss auf die Risikomarge.

Die DF-Gruppe erwirbt die Außenhandelsforderungen entweder direkt vom Exporteur oder Importeur (Primärmarkt) oder von Banken oder anderen Forfaitierungsgesellschaften (Sekundärmarkt), die ihrerseits zuvor die Forderungen vom Exporteur oder Importeur erworben haben. Die Forderungen werden an Investoren, in der Regel Banken, weiterveräußert.

Neben der Forfaitierung bietet die DF-Gruppe ihren Kunden die Übernahme von Risiken durch Ankaufszusagen an. Im Unterschied zur Forfaitierung werden bei Ankaufszusagen ausschließlich Länder- und Adressenrisiken übernommen, jedoch keine Liquidität bereitgestellt. Ankaufszusagen werden durch Bankgarantien, Rückhaftungen Dritter oder Kreditversicherungen zugunsten der DF-Gruppe abgesichert und damit ausplatziert. Darüber hinaus werden auch Leasing- oder Darlehensforderungen angekauft. Auch diese Forderungen werden in der Regel verkauft oder beispielsweise durch Ankaufszusagen dritter Parteien abgesichert. Schließlich vermittelt die DF-Gruppe Forfaitierungsgeschäfte zwischen An- und Verkaufsparteien, ohne hierbei selber Liquidität bereit zu stellen oder ins Risiko zu gehen. Bei der Vermittlung von Geschäften kommt der DF-Gruppe ihr langjährig aufgebautes Netzwerk auf der An- und Verkaufsseite zu Gute.

Struktur der DF-Gruppe

Neben der in Köln ansässigen DF Deutsche Forfait AG („DF AG“ oder „Gesellschaft“) als Konzernobergesellschaft gehören fünf Tochtergesellschaften zur DF-Gruppe. Diese haben ihren Firmensitz in Brasilien (São Paulo), Tschechien (Prag), den USA (Miami, inaktiv), Pakistan (Lahore) und Dubai. Das internationale Netzwerk wird ergänzt durch eine Niederlassung in Frankreich (Paris) und einen weiteren Partner in Italien.

Neben diesem internationalen Netzwerk von Tochtergesellschaften und Niederlassungen kooperiert die DF-Gruppe mit externen Vermittlern (insgesamt die „Vertriebsorganisation“). Diese Vertriebsorganisation sichert den direkten Zugang zu den verschiedenen regionalen Märkten und gibt der DF-Gruppe die Flexibilität, auf geänderte Bedingungen in den jeweiligen lokalen Märkten zu reagieren und sich aus Märkten (temporär) zurückzuziehen oder neue attraktive Märkte kurzfristig zu erschließen.

Mit Ausnahme der Tochtergesellschaft in Prag, die bei Bedarf in die Abwicklung einzelner Geschäfte eingebunden ist und zu diesem Zweck ein eigenes Handelsbuch führt, konzentrieren sich die ausländischen Tochtergesellschaften und Niederlassungen sowie Vermittler ausschließlich auf das Marketing- und Vertriebsaktivitäten. Ihnen obliegt dabei die interne und externe Projektkoordination einer jeden Transaktion: Das umfasst sowohl die Akquisition, Vorbereitung und Verhandlung der Parameter des Ankaufs als auch die Weiterplatzierung von Außenhandelsforderungen. Dies gilt analog für Ankaufszusagen oder die Abwicklung von Vermittlungsgeschäften. Die dezentrale Vertriebsorganisation hat jedoch keine eigenständige Kompetenz zum Abschluss von Geschäften. Neben der Kontaktpflege zu Bestandskunden zählt die Akquisition von Neukunden und die Beobachtung bestehender und Identifizierung neuer Märkte zum Aufgabenbereich der Vertriebsorganisation. Aufgrund dieser klaren Fokussierung und Aufgabenverteilung zwischen Vertriebsorganisation und Muttergesellschaft können neue Märkte vergleichsweise schnell und ohne großen finanziellen Aufwand erschlossen werden.

Die Muttergesellschaft DF AG koordiniert die Vertriebsorganisation und ist zudem zentral für die Refinanzierung der DF-Gruppe, das Risikomanagement, die Vertragsabwicklung und -dokumentation sowie die abschließende Ausplatzierung der Geschäfte zuständig.

Mitarbeiter: Effizienzsteigerung und Anpassung an finanzielle Ressourcen

Im Jahresverlauf 2015 hat sich die Anzahl der Mitarbeiter der DF-Gruppe einschließlich Kooperationspartner weiter reduziert und lag zum Jahresende 2015 mit 33 Beschäftigten unter dem Niveau des Vorjahres von 41. Aufgrund der andauernden finanzwirtschaftlichen und operativen Restrukturierung der Gesellschaft und der damit verbundenen Unsicherheit haben einige Mitarbeiter das Unternehmen verlassen. Diese Personalabgänge werden durch Effizienzsteigerung in den operativen Abläufen sowie Verbesserungen in der IT-Infrastruktur aufgefangen. Gleichzeitig hat die Gesellschaft bei der Planung der Mitarbeiterkapazitäten die reduzierten finanziellen Ressourcen berücksichtigt, die für das operative Geschäft zur Verfügung stehen. Zum Jahresende 2015 sind von den insgesamt 33 Beschäftigen 26 Mitarbeiter bei der DF AG, sechs Beschäftigte in den Niederlassungen sowie bei Tochtergesellschaften in den Bereichen Marketing und Vertrieb tätig. Ein Mitarbeiter arbeitete bei einem Kooperationspartner exklusiv für die DF-Gruppe. Der bestehende Mitarbeiterstamm ist ausreichend um nach abgeschlossenem Insolvenzverfahren das operative Geschäft wieder in einem Umfang aufzunehmen, der es der DF-Gruppe einerseits ermöglicht, sich weiterhin als globaler Anbieter von Außenhandelsfinanzierungen für Entwicklungs- und Schwellenländer zu positionieren und tätig zu sein sowie andererseits profitabel zu wirtschaften.

STRATEGISCHE UNTERNEHMENSZIELE

Das Ziel der DF-Gruppe ist es, nach der erfolgreich umgesetzten Sanierung der DF AG, ein Geschäftsvolumen etwa in Höhe des Geschäftsvolumens der Geschäftsjahre vor der Aufnahme auf die Liste der Specially Designated Nationals and Blocked Persons („SDN-Sanktionsliste“) zu Beginn des Jahres 2014 zu realisieren und wieder positive Ergebnisse zu erzielen. Zu den zur Erreichung dieser Ziele im Einzelnen vorgesehenen Maßnahmen verweisen wir auch auf unserer Darstellungen im Nachtrags- sowie im Prognosebericht.

Die bisherige operative Tätigkeit der DF AG soll nach Ausgliederung der operativen Geschäftstätigkeit von der neu gegründeten DF Deutsche Forfait GmbH („DF GmbH“), einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der DF AG, fortgeführt werden. Auf die neu gegründete Tochtergesellschaft sollen -mit Ausnahme der Beteiligung an der DF Deutsche Forfait s.r.o., Prag („DF sro“) und der Deutsche Kapital Limited, Dubai („DKL“) -auch sämtliche Beteiligungen an den Vertriebskapitalgesellschaften, die derzeit unmittelbar von der DF AG gehalten werden, übergehen. Die DF sro und die DKL sollen auch künftig mit der Vergabe von Darlehen und der Strukturierung, Platzierung und Verwaltung von Trade Finance Fonds eine, jeweils von der bisherigen Geschäftstätigkeit der DF AG unterscheidbare Geschäftstätigkeit betreiben. Um das Ziel zu erreichen, ein Geschäftsvolumen zu realisieren, das dem der Geschäftsjahre vor der Aufnahme auf die SDN-Sanktionsliste entsprach, verfolgt die DF-Gruppe die folgende Strategie.

Ausbau der Vermittlung von Forfaitierungsgeschäften

Die DF-Gruppe plant kurz- und mittelfristig, das Geschäft der Vermittlung von Forfaitierungsgeschäften, sowohl auf der Ankaufs- als auch der Verkaufsseite, auszubauen. Da die Vermittlung von Forfaitierungsgeschäften keine Liquiditätsbindung auf Seiten der DF-Gruppe auslöst, wird mit diesem Strategieansatz der eingeschränkten finanziellen Ressourcen der DF-Gruppe, insbesondere auf der Fremdkapitalseite, nach Abschluss des Insolvenzverfahrens Rechnung getragen. Die DF-Gruppe kann dabei auf ihr bestehendes Netzwerk an Kontakten, sowohl auf der Ankaufs- als auch der Verkaufsseite, zurückgreifen und von den Informationsungleichgewichten zwischen der Ankaufs- und Verkaufsseite profitieren.

Erhöhung der Umschlagshäufigkeit bei Forfaitierungsgeschäften

Mittelfristig strebt die DF AG an, sich wieder auf das historisch von ihr betriebene Forfaitierungsgeschäft im Sinne des An- und späteren Weiterverkaufs von Forderungen zu konzentrieren. In welchem Zeitrahmen dies genau erfolgen wird, ist in erster Linie von der Akquisition neuen Fremdkapitals abhängig. In dem Geschäftsmodell des An- und Weiterverkaufs von Forderungen mit Forfaitierungsvolumina von zwischen EUR 3,0 Mio. und EUR 5,0 Mio. verfügt die DF-Gruppe über eine herausragende Marktstellung und kann ihre Wettbewerbsvorteile und ihr spezifisches Know-how optimal nutzen. Nach erfolgter Umstrukturierung der DF-Gruppe entsprechend den im Insolvenzplan vorgesehenen Maßnahmen, wird das operative Geschäft zukünftig über die 100%ige Tochtergesellschaft DF GmbH abgewickelt. Geplant ist zudem, die Haltedauer der Forderungen zu reduzieren. Dabei steht wegen der gegenwärtigen stark eingeschränkten Refinanzierungsmöglichkeiten der DF-Gruppe die risikoertragsoptimale Verwendung der verfügbaren finanziellen Ressourcen und Liquidität im Mittelpunkt des unternehmerischen Handelns. Gemessen an dem von der DF AG in den vergangenen Jahren realisierten Forfaitierungsvolumen kann eine Wiedergewinnung der Profitabilität nur über die optimale Ausnutzung der zur Verfügung stehenden begrenzten Fremd- und Eigenkapitalressourcen erfolgen und so die Rendite auf das eingesetzte Gesamtkapital erhöht werden.

Wesentliches Kriterium der Gesamtkapitalrentabilität ist dabei, wie für jedes Handelsunternehmen, die Umschlagshäufigkeit der angekauften und verkauften Ware -im Fall der DF-Gruppe der Außenhandelsforderungen. Diese kann zum einen durch Verbesserung der internen operativen Abläufe und IT-Infrastruktur verbessert werden. Für die Umschlagshäufigkeit/Gesamtkapitalrentabilität sind andererseits auch externe oder marktseitig gegebene Parameter relevant: So ist neben der Komplexität der jeweiligen Transaktion (Außenhandelsforderungen) auch die Breite der Platzierungs-respektive Investorenbasis und damit die Fähigkeit, einzelne Außenhandelsforderungen ausplatzieren zu können, entscheidend.

Verbreiterung der Platzierungs- und Ertragsbasis durch ABS-/ABCP-Strukturen

Neben der Verbesserung der internen operativen Prozesse zur Erhöhung der Gesamtkapitalrentabilität plant die DF-Gruppe darüber hinaus ihre Investorenbasis und damit den potentiellen Abnehmerkreis von Forfaitierungsforderungen zu vergrößern. Angestrebt wird dabei insbesondere Anlegerkreise zu erschließen, die in der Vergangenheit nicht in die Vermögensklasse ,Außenhandelsforderungen‘ investiert haben respektive für die diese Anlageklasse nicht relevant war, da sie (i) nicht über den Marktzugang (ii) nicht über das notwendige Fachwissen zur Risikobeurteilung und Verwaltung verfügen und (iii) Außenhandelsforderungen bestimmte formale, in den Anlagerichtlinien vieler institutioneller Investoren vorgesehene Kriterien, wie Rating und Handelbarkeit, nicht erfüllen.

Geplant ist zu diesem Zweck, Forderungen nach speziellen, vordefinierten Eigenschaften oder Auswahlkriterien zu bündeln, unter Einschaltung von Zweckgesellschaften zu verbriefen und bei Investoren am Kapitalmarkt zu platzieren (sogenannte Asset Backed Securities- („ABS“) respektive Asset Backed Commercial Paper („ABCP“)-Strukturen, („ABS-/ABCP-Strukturen“)).

Durch die ABS-/ABCP-Strukturen kann die DF-Gruppe ihre Platzierungsbasis verbreitern, da diese Papiere in der Regel über ein Investment Grade Rating verfügen und wertpapier-mäßig verbrieft und damit handelbar (fungibel) sind. Da mehrere Außenhandelsforderungen zu einem Portfolio zusammengefasst werden, erhöht sich die Platzierbarkeit: Der Investor erwirbt kein singuläres Risiko. Die Verwaltung der in den ABS-/ABCP-Strukturen zusammengefassten oder verbrieften Forderungen erfolgt üblicherweise durch deren Initiator/Sponsor, das heißt die DF-Gruppe, als sogenannter Service Agent. Mit Übernahme dieser Verwaltungsfunktion erschließt sich die DF-Gruppe eine von ihrem Handels- und Vermittlungsgeschäft vollkommen unabhängige zusätzliche Ertragsquelle. Im Ergebnis schaffen ABS-/ABCP-Strukturen damit die Voraussetzungen für eine deutliche Ausweitung des Forfaitierungsvolumens, auch weil das Geschäft mit diesen Investorengruppen in einem weitaus höheren Maße standardisiert ist und kürzere Abwicklungszeiten hat.

Verbreiterung der Platzierungs- und Ertragsbasis durch Trade Finance Fonds

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Sanierung soll die bereits für 2014 geplante Auflegung des ersten von der DF-Gruppe initiierten Trade Finance Fonds durchgeführt werden.

In diesen sollen -analog den ABS-/ABCP-Strukturen -angekaufte Forderungen gebündelt werden und institutionelle Investoren, die aus verschiedenen, im vorhergehenden Abschnitt dargestellten, Gründen diese Forderungen nicht unmittelbar kaufen können oder wollen, eine Beteiligung an dem Trade Finance Fonds und damit indirekt respektive mittelbar an der Performance der im Trade Finance Fonds zusammengefassten Außenhandelsforderungen, angeboten werden.

Beabsichtigt ist durch die Auflegung von Trade Finance Fonds zudem, die Haltedauer der von der DF-Gruppe angekauften Forderungen zu verringern oder deren Umschlagshäufigkeit zu steigern sowie ihre Liquidität besser zu nutzen. Auch bezüglich dieser Aspekte gelten die für ABS-/ABCP-Strukturen geschilderten Überlegungen analog: Da der DF-Gruppe die Anlagerichtlinien der Trade Finance Fonds bekannt sind, kann sie auf der Ankaufseite gezielt nach Forderungen im Markt Ausschau halten und solche erwerben, die diesen Kriterien entsprechen. Da der jeweilige Trade Finance Fonds zudem immer derselbe (Vertrags-) Partner ist ergibt sich eine gewisse Standardisierung in der Dokumentation; diese muss zumindest nicht, wie bei wechselnden Kontrahenten, stets grundlegend neu verhandelt werden. Das Portfolio der Trade Finance Fonds soll aus einer Vielzahl von Forderungen mit unterschiedlichen Laufzeiten, Strukturen sowie Primär-/Sekundärschuldner- und Länderrisiken bestehen, die in dem Investmentvehikel gebündelt werden.

Ausbau des höhermargigen Forfaitierungsgeschäfts

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Sanierung plant die DF-Gruppe, sich wieder auf von Dokumentationserfordernissen und/oder Struktur komplexeres Forfaitierungsgeschäft und damit höhermargige Transaktionen aus Emerging Markets oder Entwicklungsländern zu konzentrieren. Ob, in welchem Zeitrahmen und in welchem Ausmaß dies gelingt, ist angesichts der Risikopolitik und der Risikorichtlinien der DF-Gruppe vorrangig von der Eigenkapitalposition (absolute Höhe des Eigenkapitals und Eigenkapitalquote der DF-Gruppe) und der Verfügbarkeit von Fremdkapital in den nachfolgenden Geschäftsjahren abhängig.

STEUERUNGSSYSTEM

Für die DF-Gruppe ist das Rohergebnis (inklusive Bewertungsergebnis) abzüglich Finanzergebnis die entscheidende Steuerungsgröße für den Erfolg im Forfaitierungsgeschäft.

Das Rohergebnis einschließlich Bewertungsergebnis und abzüglich Finanzergebnis ergibt sich aus dem Forfaitierungsvolumen und der durchschnittlichen Marge, diese enthält unter anderem den während der Haltedauer einer Forderung erzielten laufenden Zinsertrag sowie die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis der jeweiligen Forderung. Neben dem Bewertungsergebnis ist darüber hinaus hierin auch das Finanzergebnis enthalten, da es in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Forfaitierungsgeschäft steht. Die Forderungen werden für den Zeitraum zwischen Auszahlung des Kaufpreises für den Erwerb und Zahlungseingang aus dem Verkauf oder der Tilgung der jeweiligen Forderung bei deren Endfälligkeit refinanziert. In diesem Zeitraum fallen Zinsaufwendungen für die Refinanzierung der im Handelsportfolio gehaltenen Forderungen durch die Anleihe und Bankkredite an.

Eine weitere wesentliche Steuerungsgröße für das Geschäft der DF-Gruppe ist das Geschäftsvolumen, definiert als Summe (i) der Nominalwerte aller in einer Berichtsperiode abgeschlossenen Forfaitierungsgeschäfte (einschließlich Ankaufszusagen) (ii) der Nominalwerte aller in einer Berichtsperiode abgeschlossenen Vermittlergeschäfte (iii) der Nominalwerte aller in einer Berichtsperiode syndizierten und/oder platzierten Darlehen erfasst. Schließlich stellt die DF-Gruppe in ihrem Steuerungssystem und der externen Berichterstattung auf das Konzernergebnis ab.

Neben den extern kommunizierten Steuerungsgrößen hat die DF-Gruppe für die Erreichung ihrer strategischen und operativen Ziele zusätzlich ein umfangreiches internes Steuerungssystem implementiert: Dies besteht aus (i) einem Scoring-Modell und (ii) einem Risk-Adjusted Pricing Modell. Mit beiden Komponenten des internen Steuerungssystems soll eine effizientere Allokation aller Ressourcen (im Wesentlichen Humankapital, Eigen- und Fremdkapital) auf Geschäfte mit einem attraktiven Rendite-Risiko-Mix und einer möglichst kurzen Refinanzierungs- und Haltedauer erreicht werden. Damit wird die geschäftspolitische Ausrichtung der DF-Gruppe noch stärker auf den kapitaleffizienten Handel mit Außenhandelsforderungen fokussiert. Geschäfte mit kürzerer Haltedauer sind aus Sicht der DF-Gruppe besonders attraktiv, da sie eine höhere Umschlagshäufigkeit der zur Verfügung stehenden Refinanzierungsmittel ermöglichen. Auf gleicher Refinanzierungsbasis können bei höherer Umschlagshäufigkeit ein höheres Geschäftsvolumen und damit zugleich -bei ceteris paribus gleicher durchschnittlicher Marge -steigende absolute Erträge generiert werden. Damit honoriert das Scoring-Modell Geschäfte, die durch eine hohe Rendite bei gleichzeitig kurzer Haltedauer gekennzeichnet sind und damit im Einklang mit dem auf den Handel fokussierten Geschäftsmodell der DF-Gruppe stehen.

Das Scoring-Modell dient der quartalsweisen Bewertung der Vertriebsleistung der einzelnen Einheiten der Vertriebsorganisation unter qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten. Es ist damit eine wesentliche Grundlage für die Steuerung der Vertriebsorganisation im Sinne der Erreichung der Unternehmensziele.

Im qualitativen Bereich werden unter anderem die Entwicklung der Kundenbasis (Neu-, Bestandskunden), die Anzahl von Kundenanfragen, die Marketingaktivitäten sowie weitere Faktoren (zum Beispiel Akquisition von Kreditlinien) differenziert nach Vertriebseinheiten bewertet.

Wirtschaftsbericht

Das Geschäftsjahr 2015 wurde durch die finanzwirtschaftliche und operative Restrukturierung der DF AG sowie der DF-Gruppe geprägt, die im Nachgang zu dem SDN-Listing erforderlich geworden war. Während die Maßnahmen auf der Fremdkapitalseite, (i) Neueinräumung der Banklinien in der Höhe, wie sie vor dem SDN-Listing bestanden haben, mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2016 sowie Zinsreduzierung und (ii) Reduzierung des Nominalzinssatzes der Anleihe im ersten Halbjahr 2015 erfolgreich umgesetzt werden konnten, konnte die am 12. Juni 2015 angekündigte Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrechten der Aktionäre („Barkapitalerhöhung“) nicht erfolgreich platziert werden. Bei Abschluss der Barkapitalerhöhung der DF AG am 22. Juli 2015 waren insgesamt nur 3.093.955 neue, auf den Namen lautende Stückaktien zum Preis von EUR 1,30 platziert, so dass der Bruttoemissionserlös aus der Barkapitalerhöhung nur rund EUR 4,0 Mio. betrug. Von den angebotenen insgesamt 6.800.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien wurden damit nur 45% gezeichnet. Bei Umsetzung (Eintragung) der Barkapitalerhöhung wäre die Stärkung des Eigenkapitals um EUR 6,0 Mio. geringer ausgefallen als im Rahmen des IDW S6-Gutachtens vom 29. April 2015 vorgesehen. Auf Grundlage dieser verringerten Eigenkapitalbasis wäre ein Going Concern der DF AG aus Sicht der Ersteller des IDW S6-Gutachtens nicht sichergestellt gewesen, so dass die Sanierungsfähigkeit nicht bescheinigt werden konnte.

Voraussetzung für die Umsetzung der Barkapitalerhöhung (Eintragung in das Handelsregister) war die Eintragung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister. Im Rahmen der Sachkapitalerhöhung sind der Gesellschaft im Juni 2015 Teilschuldverschreibungen im Nominalwert von insgesamt EUR 5,6 Mio. zum Umtausch gegen Aktien angeboten worden. Die Eintragung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister hing von der Bestätigung der Werthaltigkeit der Sacheinlage ab; letztere wiederum setzte ein Mindestplatzierungsvolumen der Barkapitalerhöhung von EUR 8,5 Mio. voraus. Somit war für die Eintragung der Sach- und Barkapitalerhöhung in das Handelsregister die Schließung der Finanzierungslücke notwendig, die in Folge der zu gering ausgefallenen Barkapitalerhöhung entstanden war. Die Schließung der Finanzierungslücke musste bis zum 30. September 2015 erfolgen, da zu diesem Datum die von den Investoren und Anleihegläubigern im Rahmen der Bar- und Sachkapitalerhöhung abgegebenen Zeichnungserklärungen respektive Umtauschangebote unverbindlich wurden.

Trotz aller Bemühungen ist es der Gesellschaft bis zum 29. September 2015 nicht gelungen, die Finanzierungslücke zu schließen. Die Eintragung der Bar- und Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister konnte daher nicht wie geplant bis zum 30. September 2015 erfolgen. Damit waren beide Kapitalerhöhungen gescheitert und die geplante Eigenkapitalstärkung aus der Sach- und Barkapitalerhöhung konnte nicht erreicht werden. Da die Kreditverträge mit den kreditgebenden Banken diesen ein Kündigungsrecht für den Fall gewährt haben, dass die Eigenkapitalmaßnahmen unter bestimmten Schwellenwerten zurückbleiben und der Going Concern oder die Sanierungsfähigkeit auf dieser Basis nicht bestätigt werden konnte, war zu erwarten, dass die kreditgebenden Banken von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen werden.

Die Gesellschaft hat daher am 29. September 2015 beim Amtsgericht Köln einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Der Antrag wurde am 30. September 2015 durch das Amtsgericht Köln genehmigt und Dr. Jörg Nerlich wurde zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Zusätzlich wurde ein fakultativer Gläubigerausschuss eingerichtet, in dem ein Vertreter der kreditgebenden Banken und der auf der 2. Gläubigerversammlung im Februar 2015 gewählte Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger sowie die Bundesagentur für Arbeit (BfA) vertreten sind. Nach Eröffnung des Schutzschirmverfahrens haben die kreditgebenden Banken der DF AG im Oktober 2015 ihre Kreditlinien gekündigt.

In den drei Monaten des Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung ist es der Gesellschaft gelungen, sich mit den wesentlichen Gläubigergruppen auf ein tragfähiges Sanierungskonzept zu einigen. Neben einem Forderungsverzicht der Gläubiger ist der Einstieg eines strategischen Investors in Wege einer Barkapitalerhöhung ein wesentlicher Bestandteil des Sanierungskonzeptes. Trotz intensiver Bemühungen der Gesellschaft und einer eingeschalteten externen M&A Beratungsgesellschaft ist es nicht gelungen bis zum Ende des Schutzschirmverfahrens (31. Dezember 2015) eine verbindliche Zusage eines Investors zur Übernahme einer Barkapitalerhöhung zu erhalten. Damit war die Einreichung eines Insolvenzplans bis zum Jahresende 2015 nicht möglich. Das Amtsgericht (Insolvenzgericht) Köln hat daher mit Beschluss vom 1. Januar 2016 planmäßig das Insolvenzverfahren für die DF AG eröffnet und gleichzeitig angeordnet, dass die Eigenverwaltung bestehen bleibt.

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

Im Jahr 2015 lag das Wachstum der weltweiten Wirtschaft nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) mit 3,1% um 0,4 Prozentpunkte unter der ursprünglichen Jahresprognose von Januar 2015. Diese Entwicklung ist in erster Linie auf das gesunkene Wirtschaftswachstum in China und die damit verbundene Unsicherheit über die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung des Landes zurückzuführen. Anhaltend niedrige Energie- und Rohölpreise sowie die positive wirtschaftliche Entwicklung in den USA (+2,5%), sorgen allerdings in den Industrieländern für ein stabiles Wachstum von 1,9%. In den Schwellen- und Entwicklungsländern lag das Wachstum im Jahr 2015 bei 4,0%. Das ist zum fünften Mal in Folge ein Wachstumsrückgang und bedeutet den niedrigsten Wert seit der Finanzkrise 2008.

Auch wenn in einigen wichtigen Schwellen- und Entwicklungsländern wie China, Brasilien oder Russland die wirtschaftliche Entwicklung im letzten Jahr nicht den Erwartungen entsprach, sieht die DF-Gruppe die Marktbedingungen insgesamt positiv. Die weiter wachsende Mittelschicht und das weitere Reifen der Wirtschaft in den Schwellenländern stärkt die Zuversicht der Unternehmen, insbesondere in der Konsum- und Investitionsgüterbranche, auch mittel- bis langfristig steigende Handelsvolumina erwarten zu können.

Der Trade Confidence Index, ein von der internationalen Großbank HSBC zweimal jährlich ermittelter Indikator für die kurzfristige Entwicklung des globalen Handels, lag im Herbst 2015 mit 120 deutlich über der neutralen Marke von 100 Punkten. Auch wenn sich die Aussichten im Jahresverlauf etwas eintrübten -sechs Monate zuvor lag der Index noch bei 124 Punkten -bedeutet der Wert, dass ein Großteil der Unternehmen nach wie vor positiv in die Zukunft blickt. Dies spiegelt sich darin wider, dass 64% der befragten Unternehmen wachsende Handelsvolumina erwarten. Beste Aussichten für die folgenden sechs Monate wurden für Bangladesch, Indien und weiterhin, trotz des gesunkenen Wirtschaftswachstums in 2015, für China veranschlagt. Die Experten gehen davon aus, dass die gesunkene Wirtschaftsleistung für China eher zyklischer denn struktureller Natur ist und für 2016 mit einer moderaten Erholung zu rechnen ist. Diese Aussichten unterstreichen die Erwartung, dass Asien sowohl kurz- als auch mittelfristig weltweit die Wachstumsregion Nummer eins sein wird. Insbesondere die Nachfrage nach Maschinen und die Umsetzung von Infrastrukturprojekten in dieser Region werden den globalen Handel zwischen Industrie- und Schwellenländern steigern und bieten so, speziell für Deutschland, reichlich Potential für die Exportwirtschaft. Jedoch wird auch der Handel zwischen den Entwicklungs- und Schwellenländern zunehmen und zu einem Anstieg der Nachfrage, aber auch des Angebots in diesen Ländern führen. Die DF-Gruppe plant, mit ihrem Fokus auf den Handel mit Schwellen- und Entwicklungsländern, sich diese Entwicklung zu nutze zu machen und wieder als verlässlicher Partner für die Import- und Exportwirtschaft aufzutreten.

GESCHÄFTSVERLAUF

Ertragslage

Die DF-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2015 einen Konzernverlust von EUR 27,0 Mio. erwirtschaftet. (Vorjahr: Konzernverlust EUR 15,5 Mio.). Neben den weiterhin sehr hohen Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der finanzwirtschaftlichen Restrukturierung, war vor allem das negative Bewertungsergebnis ausschlaggebend für den hohen Konzernverlust.

Das Geschäftsvolumen konnte gegenüber dem Geschäftsjahr 2014 von EUR 30,2 Mio. auf EUR 50,9 Mio. (+68%) in 2015 gesteigert werden, lag jedoch weiterhin deutlich unter einem Niveau, das ein ausgeglichenes Konzernergebnis ermöglicht. Das insgesamt geringe Geschäftsvolumen war begründet durch die während des gesamten Geschäftsjahres andauernde und nicht abgeschlossene finanzwirtschaftliche Restrukturierung. Somit standen der DF-Gruppe zum einen keine ausreichenden finanziellen und operativen Ressourcen für ein höheres Geschäftsvolumen zur Verfügung. Zum anderen waren die personellen Kapazitäten der Gesellschaft sehr stark in die notwendigen Analyse- und Zuarbeiten im Rahmen der Erstellung von Gutachten durch externe Berater sowie die Vorbereitung und Umsetzung der finanziellen Restrukturierung eingebunden. Das Geschäftsvolumen wies eine sehr breite Diversifizierung nach Ländern auf.

Das Rohergebnis vor Finanzergebnis verringerte sich von EUR 0,6 Mio. im Jahr 2014 auf EUR -14,3 Mio. im Jahr 2015. Den forfaitierungstypischen Erträgen in Höhe von EUR 12,7 Mio. standen im Geschäftsjahr 2015 forfaitierungstypische Aufwendungen in Höhe von EUR 26,9 Mio. gegenüber. Die hohen forfaitierungstypischen Aufwendungen sind vor allem der Fair-Value Bewertung der zu Handelszwecken gehaltenen Forderungen in Höhe von EUR 15,0 Mio. geschuldet.

Das Bewertungsergebnis in Höhe von EUR -12,8 Mio. setzt sich zusammen aus dem Nettoeffekt der Fair-Value Bewertung, der in der Position „Forfaitierungsaufwendungen“ und der entsprechenden Ertragsposition erfasst ist, sowie dem Nettoeffekt von EUR 2,2 Mio., der in der Position „Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Zuführungen zu Rückstellungen für Forfaitierungs- und Ankaufszusagen“ sowie der entsprechenden Ertragsposition enthalten ist. Die Anpassung der Bewertung der einzelnen Positionen des Forderungsportfolios erfolgte zum einen vor dem Hintergrund der aktuellen Situation der Gesellschaft im Schutzschirmverfahren und zum anderen der aktuellen Entwicklungen bei einzelnen Forderungen im Bestandsportfolio. Dabei hat sich die Gesellschaft auf das Gutachten einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gestützt, das für Zwecke des Insolvenzplans erstellt wurde.

Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich im Geschäftsjahr 2015 auf EUR 1,3 Mio. (Vj. EUR 0,4 Mio.) und enthalten die ergebniswirksame Auflösung von Zinsverbindlichkeiten in Höhe von EUR 1,0 Mio. Die Auflösung dieser Zinsverbindlichkeiten wurde durch die Änderungen der Anleihebedingungen gemäß Beschluss der Zweiten Gläubigerversammlung vom 19. Februar 2015 notwendig, da die auf Basis des ursprünglich vereinbarten Nominalzinssatzes von 7,875% p.a. für den Zeitraum vom 27. Mai 2014 bis zum 31. Dezember 2014 entstandenen und passivierten Zinsverbindlichkeiten mit der rückwirkenden Reduzierung des Nominalzinssatzes auf 2,000% p.a. teilweise erfolgswirksam ausgebucht werden konnten.

Durch die im Geschäftsjahr 2015 mit den kreditgebenden Banken sowie den Anleihegläubigern vereinbarte Zinsreduzierung verbesserte sich das Finanzergebnis der DF-Gruppe von EUR -4,4 Mio. auf EUR -2,2 Mio. (+51,0%). Das Konzern-Rohergebnis einschließlich Finanzergebnis verringerte sich insgesamt von EUR -3,8 Mio. im Vorjahr auf EUR -16,4 Mio im Geschäftsjahr 2015. Die Rohergebnis-Marge war dementsprechend negativ.

Die Verwaltungskosten, die sich aus Personalaufwand, Abschreibungen und sonstigem betrieblichen Aufwand zusammensetzen, betrugen im Geschäftsjahr 2015 insgesamt EUR 12,1 Mio. nach EUR 12,0 Mio. im Vorjahreszeitraum (+ 0,6%). Aufgrund der geringeren Mitarbeiteranzahl verringerten sich die Personalkosten von EUR 3,9 Mio. auf EUR 3,0 Mio. (-24,5%). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen aufgrund der andauernden Restrukturierung noch einmal um 13% von EUR 8,0 Mio. auf EUR 9,0 Mio. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist in den hohen Rechts- und Beratungskosten begründet, die im Zusammenhang mit den (Eigen-)Kapital- sowie Sanierungsmaßnahmen im abgelaufenen Geschäftsjahr angefallen sind.

Der Konzernjahresfehlbetrag belief sich auf EUR 27,0 Mio. (Vj. EUR -15,5 Mio.). Das im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 formulierte Ziel, den Konzernverlust deutlich zu reduzieren, wurde klar verfehlt. Für die nochmalige Ausweitung des Konzernverlustes gab es vor allem drei Gründe:

(1) Geringes Geschäftsvolumen, da durch die zum einen zeitlich verzögert und betraglich nicht wie geplant umgesetzten Kapitalmaßnahmen keine ausreichenden Mittel für Neugeschäft zur Verfügung standen.

(2) Aufwendungen aus Fair-Value Bewertung von Forderungen, die zu Handelszwecken gehalten werden in Höhe von EUR 15,0 Mio.

(3) Hohe Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des finanzwirtschaftlichen Restrukturierungsprogramms (einschließlich spezifischer Kosten des Schutzschirmverfahrens) und den in diesem Zusammenhang geplanten Kapitalmaßnahmen.

Finanzlage

Die DF-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2015 einen positiven operativen Cash Flow von EUR 5,8 Mio. (Vorjahr EUR -1,3 Mio.) erzielt. Der positive operative Cash Flow im Berichtsjahr ergibt sich vor allem aus der Veränderung des Forderungsportfolios in Höhe von insgesamt EUR 37,7 Mio. Davon enfallen EUR 15,9 Mio auf die nicht liquiditätswirksame Fair-Value Bewertung des Restrukturierungsportfolios. Unter Liquiditätsgesichtspunkten wurde der hohe Konzernverlust insoweit kompensiert.

Per 31. Dezember 2015 weist die DF-Gruppe bedingt durch den Konzernverlust in Höhe von EUR 27,0 Mio. ein negatives Eigenkapital in Höhe von EUR 32,1 Mio. aus (Vorjahr: negatives Eigenkapital von EUR 5,3 Mio.).

Zum Bilanzstichtag betrugen die Verbindlichkeiten der DF-Gruppe gegenüber Kreditinstituten EUR 38,1 Mio. Sie bestanden fast ausschließlich in USD und EUR. Die Kreditlinien der DF AG sind im September/Oktober 2015 im Zuge der Eröffnung des Schutzschirmverfahrens durch die kreditgebenden Banken gekündigt worden. Gegenüber dem Vorjahr sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum Bilanzstichtag um EUR 5,2 Mio. (-13,6%) zurückgegangen. Neben den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestand noch eine langfristige Finanzverbindlichkeit in Höhe von EUR 29,1. Mio., die aus der Platzierung einer Anleihe in Höhe von nominal EUR 30 Mio. im Mai 2013 resultiert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betrugen EUR 3,1 Mio. nach 9,6 Mio. im Vorjahr (- 67,4%) und betreffen im Wesentlichen zur Weiterleitung an unsere Kunden bestimmte Zahlungseingänge vor dem Bilanzstichtag. Die sonstigen kurzfristigen Schulden reduzierten sich um EUR 6,2 Mio. auf EUR 2,2 Mio. (- 73,8%). Der Rückgang ist im Wesentlichen durch die Rückzahlung der Finanzverbindlichkeiten gegenüber dem Investor (Fremdkapitalgeber) begründet, der im Jahr 2014 die Kreditforderungen der tschechischen Banken gegenüber der DF s.r.o. übernommen hat. Danach wurden die erworbenen Kreditforderungen in ein neues Darlehensverhältnis umgeschuldet und entsprechend der vertraglichen Regelungen getilgt.

Zum Bilanzstichtag bestanden (außerbilanzielle) Eventualverbindlichkeiten aus drei Ankaufszusagen und einer Forfaitierungszusage in Höhe von insgesamt EUR 6,6 Mio. Für die Ankaufszusagen wurde eine Risikovorsorge von EUR 0,2 Mio. gebildet.

Vermögenslage

Die DF-Gruppe hatte zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 32,0 Mio. im Bestand. Gegenüber dem Vorjahreswert entspricht dies einem Rückgang von EUR 37,7 Mio. (-54,1%). Der niedrigere Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat mehrere Gründe. Zum einen konnten Forderungen in Höhe von EUR 28 Mio. inkassiert werden und zum anderen sind durch das geringe Geschäftsvolumen nur in geringerem Umfang (EUR 5 Mio.) neue Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zum Stichtag hinzugekommen. Weiterhin wurden auf den Forderungsbestand in erheblichem Maße (EUR 16 Mio.) Wertberichtigungen vorgenommen. Die Anpassung der Bewertung des Forderungsportfolios erfolgte vor dem Hintergrund der Situation der DF AG im Schutzschirmverfahren und der Entwicklungen bei einzelnen Forderungen im Bestandsportfolio. Dabei hat sich der Vorstand auf das Gutachten einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gestützt, das für Zwecke des Insolvenzplans erstellt wurde. Zusätzlich wurden bei der Ermittlung des Fair-Values weitere, bisher in diesem Gutachten nicht enthaltene, zu erwartende Finanzmittelabflüsse zur Beitreibung der Forderungen oder Sicherheitenverwertung in Höhe von EUR 1,2 Mio. berücksichtigt.

Der Bestand an liquiden Mitteln betrug zum Bilanzstichtag EUR 7,6 Mio. und lag damit um 48,2% unter dem Vorjahreswert von EUR 14,7 Mio. Im Bestand an liquiden Mitteln sind auch verpfändete Guthaben, zur Weiterleitung bestimmte Zahlungen sowie als Sicherheit für eine währungskongruente Finanzierung hinterlegte Mittel enthalten.

Die DF-Gruppe ist zum Bilanzstichtag bilanziell überschuldet. Der Grund hierfür liegt in den hohen Konzernjahresverlusten der Geschäftsjahre 2014 und 2015 die durch die Aufnahme der DF AG auf die SDN-Liste der OFAC sowie den, in Folge dessen notwendig gewordenen Aufwendungen für die finanzwirtschaftliche Restrukturierung der Gruppe entstanden sind.

Insgesamt ist das Geschäftsjahr 2015 sehr ungünstig für die DF-Gruppe verlaufen. Während im ersten Halbjahr 2015 die geplanten Restrukturierungsmaßnahmen unter anderem mit der Neueinräumung von Bankkrediten in der vor dem SDN-Listing bestandenen Höhe und einer einhergehenden Zinsreduzierung sowie der Herabsetzung der Nominalverzinsung der Anleihe planmäßig verliefen, war die DF AG in der zweiten Jahreshälfte durch die gescheiterte Barkapitalerhöhung gezwungen, Antrag auf die Eröffnung des Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung zu stellen. Durch die während des gesamten Jahres andauernden Restrukturierungsmaßnahmen war es der DF-Gruppe nicht möglich, das operative Geschäft wie geplant wieder aufzunehmen und auszubauen, so dass sich in Kombination mit den Aufwendungen aus der Fair-Value Bewertungen der Forderungen und den Rechts- und Beratungskosten ein hoher Konzernverlust ergab.

FINANZIELLE UND NICHT FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

Die finanziellen Leistungsindikatoren der DF-Gruppe sind das Geschäftsvolumen (bis Geschäftsjahr 2012 einschließlich als „Forfaitierungsvolumen“ bezeichnet), das Rohergebnis (einschließlich Bewertungsergebnis) abzüglich Finanzergebnis sowie das Konzernergebnis.

Als Geschäftsvolumen wird der Nominalwert der in einer Periode akquirierten Außenhandelsgeschäfte bezeichnet. Das Geschäftsvolumen lag in den Jahren 2010 bis 2012 bei durchschnittlich rund EUR 660 Mio. pro Geschäftsjahr. Im den Jahren 2014 und 2015 betrug das Geschäftsvolumen bedingt durch die Aufnahmen der DF AG auf die SDN-Liste des OFAC sowie der anschließenden finanzwirtschaftlichen Restrukturierung und Insolvenz der DF AG lediglich EUR 30,2 Mio. und EUR 50,9 Mio. Nach Umsetzung der im Kapitel ‚Ziele und Strategien‘ beschriebenen Maßnahmen soll wieder ein Geschäftsvolumen in Höhe des Durchschnitts der Jahre 2010 bis 2012 erreicht werden. Ein weiterer finanzieller Leistungsindikator ist das bereits beschriebene Rohergebnis einschließlich Finanzergebnis und Beteiligungsergebnis sowie die sich daraus ableitende durchschnittliche Marge. Das Rohergebnis einschließlich Finanzergebnis betrug in den Geschäftsjahren 2010 bis 2012 durchschnittlich rund EUR 12 Mio. In den Jahren 2014 und 2015 lag das Rohergebnis wegen der Zuführungen zu Wertberichtigungen und Abschreibungen sowie die Aufnahme der DF AG auf die SDN Liste der OFAC mit EUR -3,8 Mio. und EUR -16,4 Mio. deutlich darunter. Schließlich ist das Konzernergebnis ein wichtiger finanzieller Leistungsindikator. Das Konzernergebnis war in den letzten Jahren durch eine Reihe von Sonderfaktoren starken Schwankungen unterworfen. Das Ziel eines positiven Konzernergebnisses wurde im Geschäftsjahr 2015 klar verfehlt. Der Konzernverlust hat sich gegenüber 2014 bedingt durch hohe Rechts- und Beratungskosten sowie Wertberichtigungen auf das Forderungsportfolio noch einmal deutlich erhöht.

Als nicht finanziellen Leistungsindikator hat die DF-Gruppe im Jahr 2013 ein Scoring Modell eingeführt, welches der Bewertung der Vertriebsleistung der einzelnen Einheiten der Vertriebsorganisation dient.

VERGÜTUNGSBERICHT

Vergütung des Vorstands

Grundzüge des Vergütungssystems

Die Vergütung des Vorstands besteht aus einer Festvergütung, einer Erfolgstantieme, Nebenleistungen sowie einer Altersvorsorge.

Die Festvergütung besteht aus einem Jahresgehalt, das in zwölf gleichen monatlichen Raten gezahlt wird. Bemessungsgrundlage der Erfolgstantieme ist der Gewinn je Aktie der Gesellschaft in dem Tantiemejahr (durchschnittliches Ergebnis je Aktie in EUR). Sofern der Gewinn pro Aktie einen Wert von EUR 0,35 übersteigt, erhält jedes Vorstandsmitglied eine Erfolgstantieme in Höhe von 5% des EUR 0,35 überschießenden Teils des Gewinns je Aktie. Die Erfolgstantieme für ein Tantiemejahr ist auf das Zweifache der Festvergütung begrenzt. 49% der Erfolgstantieme werden nach Feststellung des Jahresabschlusses bis zum 31. März des Folgejahres ausgezahlt. Die restlichen 51% werden auf das folgende Jahr vorgetragen und ausbezahlt, sofern der Berechnungsmodus im Folgejahr ebenfalls zur Zahlung einer Erfolgstantieme führt.

Außerdem erhalten die Mitglieder des Vorstands bestimmte Nebenleistungen. Dazu gehören die Stellung eines Dienstwagens und Versicherungsprämien für eine Gruppenunfall- und eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung). Die D&O-Versicherung sieht einen angemessenen Selbstbehalt vor, der den Anforderungen des § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG entspricht. Für den Fall einer unverschuldeten Dienstunfähigkeit ist zusätzlich vereinbart, die Bezüge befristet fortzuzahlen.

Dem Vorstandsmitglied Frank Hock wurde für das Geschäftsjahr 2015 eine Sonderprämie in Höhe von EUR 75.000,00 für den Fall zugesagt, dass die Restrukturierung der Gesellschaft in 2015 erfolgreich abgeschlossen werden kann. Weitere Voraussetzung der Sonderprämie ist, dass bis zum 30. November 2015 kein Insolvenzantrag gestellt worden ist. Am 29. September 2015 hat die Gesellschaft einen Insolvenzantrag gestellt, so dass die Sonderprämie nicht zur Auszahlung kam.

Individuelle Vergütung

In den Tabellen auf den beiden folgenden Seiten sind die jedem einzelnen Mitglied des Vorstands gewährten Zuwendungen, Zuflüsse und der Versorgungsaufwand nach Maßgabe der Empfehlungen der Ziffer 4.2.5 Abs. 3 des Deutschen Corporate Governance-Kodex individuell dargestellt.

Die Berechnungsformel für die variable Vergütung auf Grundlage des Gewinns je Aktie der Gesellschaft führte für das Geschäftsjahr 2015 zu keiner erfolgsbezogenen Vergütung. Zu einer Auszahlung der Sonderprämie für Frank Hock kam es ebenfalls nicht.

Für drei ehemalige Vorstandsmitglieder (Marina Attawar, ausgeschieden zum 31. Dezember 2015, Jochen Franke, ausgeschieden zum 30. September 2013, sowie Ulrich Wippermann, ausgeschieden zum 24. Februar 2014), bestehen Altersversorgungszusagen, die als leistungsorientierte Versorgungspläne ausgestaltet sind. Die Zusagen beinhalten Versorgungsleistungen, wenn das Vorstandsmitglied stirbt oder altersbedingt aus dem Dienst ausscheidet. Jochen Franke wird in diesem Fall eine Kapitalzahlung gewährt. Marina Attawar und Ulrich Wippermann haben demgegenüber ein Wahlrecht zwischen laufender Ruhegeldleistung und Kapitalzahlung. Seit November 2012 wurden aufgrund des vertraglich vorgesehenen Ablaufs der Beitragszeiten keine Prämien mehr geleistet.

Individuelle Vergütung für Marina Attawar (Mitglied des Vorstands)

Gewährte Zuwendungen Zufluss
(in EUR) GJ 2014 GJ 2015 GJ 2015 (Min) GJ 2015 (Max) GJ 2014 GJ 20153
Festvergütung 305.000,04 305.000,04 305.000,04 305.000,04 305.000,04 266.875,02
Nebenleistungen1 14.624,08 14.716,37 14.716,37 14.716,37 14.624,08 14.716,37
Summe 319.624,12 319.716,41 319.716,41 319.716,41 319.624,12 281.591,39
Einjährige variable Vergütung 0,00 0,00 0,00 610.000,00 0,00 0,00
Mehrjährige variable Vergütung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 319.624,12 319.716,41 319.716,41 929.716,41 319.624,12 281.591,39
Versorgungsaufwand2 20.494,92 20.494,92 20.494,92 20.494,92 20.494,92 18.244,92
Sonstiges 0,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00 0,00
Gesamtvergütung 340.119,04 340.211,33 340.211,33 950.211,33 375.119,04 299.836,31

Individuelle Vergütung für Mark West (Mitglied des Vorstands seit 01.07.2015)

Gewährte Zuwendungen Zufluss
(in EUR) GJ 2014 GJ 2015 GJ 2015 (Min) GJ 2015 (Max) GJ 2014 GJ 20153
Festvergütung 0,00 165.000,00 165.000,00 165.000,00 0,00 123.750,00
Nebenleistungen1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 0,00 165.000,00 165.000,00 165.000,00 0,00 123.750,00
Einjährige variable Vergütung 0,00 0,00 0,00 660.000,00 0,00 0,00
Mehrjährige variable Vergütung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 0,00 165.000,00 165.000,00 825.000,00 0,00 123.750,00
Versorgungsaufwand2 0,00 10.050,24 10.050,24 10.050,24 0,00 7.800,24
Sonstiges 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Gesamtvergütung 0,00 175.050,24 175.050,24 835.050,24 0,00 131.550,24

Individuelle Vergütung für Frank Hock (Mitglied des Vorstands)

Gewährte Zuwendungen Zufluss
(in EUR) GJ 2014 GJ 2015 GJ 2015 (Min) GJ 2015 (Max) GJ 2014 GJ 20153
Festvergütung 305.000,04 305.000,04 305.000,04 305.000,04 305.000,04 266.875,02
Nebenleistungen1 13.259,80 13.345,85 13.345,85 13.345,85 13.259,80 13.345,85
Summe 318.259,84 318.345,89 318.345,89 318.345,89 318.259,84 280.220,87
Einjährige variable Vergütung 0,00 0,00 0,00 685.000,00 0,00 0,00
Mehrjährige variable Vergütung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 318.259,84 318.345,89 318.345,89 1.003.345,89 318.259,84 280.220,87
Versorgungsaufwand2 20.046,72 20.100,48 20.100,48 20.046,72 20.046,72 17.850,48
Sonstiges 0,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00 0,00
Gesamtvergütung 338.306,56 338.446,37 338.446,37 1.023.446,37 373.306,56 298.071,35

1 Im Jahr 2014: Dienstwagen, Unfallversicherung, Zuschüsse Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Job Ticket
2 Im Jahr 2014: Zuschuss Altersversorgung, BVV Grundversorgung
3 Durch Beschluss des Gläubigerausschusses kamen während des Schutzschirmverfahrens im vierten Quartal 2015 nur 50% der Vorstandsvergütung zur Auszahlung

Gemäß dieser Pensionszusagen erhalten die genannten Vorstandsmitglieder von der DF AG eine garantierte Alterspension in Höhe der nachfolgenden Beträge:

Marina Attawar: Ruhegeldleistung in Höhe von EUR 11.022,60 jährlich oder einmalige Kapitalzahlung in Höhe von EUR 202.518,00

Ulrich Wippermann: Ruhegeldleistung in Höhe von EUR 20.964,48 jährlich oder einmalige Kapitalzahlung in Höhe von EUR 338.278,00

Jochen Franke: einmalige Kapitalzahlung in Höhe von EUR 147.244,00

Darüber hinaus erhält Marina Attawar folgende Leistungen aus einer rückgedeckten Unterstützungskasse:

Versicherte Jahresrente in Höhe von EUR 15.247,40 oder Kapitalzahlung in Höhe von EUR 273.572,00

Auf der Grundlage von mit den Vorstandsmitgliedern getroffenen Vereinbarungen über Entgeltumwandlung werden oder wurden die arbeitnehmerfinanzierten Beiträge von der DF AG an die beiden obigen Versorgungsträger entrichtet. Bis Februar 2014 beliefen diese sich insgesamt auf monatlich EUR 2.300,82. Seit März 2014 betragen die Beiträge monatlich EUR 766,94. Die derzeit gültigen Verträge der aktiven Vorstandsmitglieder sehen neben der Grundvergütung eine monatliche, zu versteuernde Zusatzleistung in Höhe von EUR 1.500,00 vor, die für Zwecke der betrieblichen Altersversorgung verwendet werden kann.

Die DF AG hat Vorstandsmitgliedern weder Darlehen gewährt noch Bürgschaften oder Gewährleistungen für sie übernommen. Die Vorstandsmitglieder waren nicht an Geschäften außerhalb der Geschäftstätigkeit der Gruppe oder an anderen, der Form oder der Sache nach ungewöhnlichen Geschäften der Gruppe während des laufenden und des vorhergehenden Geschäftsjahrs oder an derartigen ungewöhnlichen Geschäften in weiter zurückliegenden Geschäftsjahren beteiligt, die noch nicht endgültig abgeschlossen sind. Die Mitglieder des Vorstands erhalten keine aktienbasierte Vergütung.

Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015

(in EUR) Festvergütung Sitzungsgeld Umsatzsteuer 19% Gesamtbetrag
Hans-Detlef Bösel 26.000,00 2.500,00 5.415,00 33.915,00
Christoph Freiherr von Hammerstein-Loxten 26.000,00 1.500,00 5.225,00 32.725,00
Dr. Tonio Barlage 12.225,11 2.500,00 2.802,90 17.555,01
Dr. Ludolf-Georg von Wartenberg 13.000,00 1.500,00 2.755,00 17.255,00
Dr. Jürgen Honert 12.225,11 2.500,00 2.802,90 17.555,01
Gesamt 89.504,22 10.500,00 19.000,80 119.005,02

Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung der DF AG geregelt. Danach erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben dem Ersatz der ihm bei der Ausübung seiner Amtstätigkeit erwachsenden Auslagen eine Festvergütung von jährlich EUR 13.000. Der Vorsitzende und der Stellvertreter erhalten das Zweifache dieses Betrags. Daneben erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß der Satzung ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 500,00 für jede Aufsichtsratssitzung, an der sie teilnehmen.

Im Geschäftsjahr 2015 betrug die Vergütung für die gesamte Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der DF AG EUR 119.005,02. Die individuelle Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Jahr 2015 ist in der Tabelle auf dieser Seite ausgewiesen. Ein Viertel der jeweiligen individuellen Vergütung wurde an die Aufsichtsratsmitglieder ausgezahlt. Bei drei Viertel der jeweiligen individuellen Vergütung handelt es sich um Insolvenzforderungen.

Es gibt keine Dienstleistungsverträge zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats und der DF AG, welche Vergünstigungen bei Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses vorsehen. Neben seiner Aufsichtsratstätigkeit berät Dr. Jürgen Honert die Gesellschaft in gesellschaftsrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Fragen. Die Mandatierung der Kanzlei Honert + Partner wurde durch den Aufsichtsrat genehmigt. Für persönlich erbrachte Leistungen außerhalb der oben beschriebenen Aufsichtsratstätigkeit, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, wurden den Aufsichtsratsmitgliedern darüber hinaus keine Vergütungen oder Vorteile gewährt. Zwischen den anderen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestehen keine weiteren Verträge.

Die DF AG hat den Aufsichtsratsmitgliedern weder Darlehen gewährt, noch Bürgschaften oder Gewährleistungen für sie übernommen.

DF-AKTIE UND DF-ANLEIHE

DF-Aktie durch vorläufig gescheiterte Restrukturierung deutlich im Minus

Für deutsche Aktionäre war 2015 ein facettenreiches Börsenjahr. Die Entwicklung des Leitindex DAX innerhalb der ersten Monate wurde durch die Fortsetzung der lockeren Geldpolitik seitens der Europäischen Zentralbank positiv beeinflusst. Im Frühjahr erreichte der DAX mit einem Plus von mehr als 25% ein Rekordhoch von 12.374 Punkten. Der Kurseinbruch an den chinesischen Börsen sorgte im zweiten Quartal 2015 jedoch für Unsicherheit bei den Anlegern und somit für starke Kursschwankungen. Im darauffolgenden Abwärtstrend erreichte der Leitindex seinen Jahrestiefststand im September bei 9.325 Punkten, schloss zum Jahresende jedoch mit einem Gesamtplus von knapp 9% bei 10.743 Punkten.

Auch die deutschen Nebenwerte entwickelten sich in 2015 positiv. Der MDAX gewann im Jahresverlauf 22% an Wert, der Nebenwerte-Index SDAX legte um 26% zu ebenso wie der Technologie-Index TecDAX, der einen Zuwachs von 34% verzeichnete. Der DAX Sector Financial Services, Branchen-Index für die Finanzwerte unter den deutschen Aktien, schloss zum Jahresende bei 1.430 Punkten mit 30% im Plus. Die weltweiten Aktienmärkte entwickelten sich im Jahr 2015 unterschiedlich. Während der Dow Jones Index rund 2% verlor und auch der S&P 500 mit einem Minus von 1 % schloss, entwickelte sich der japanische Index Nikkei im Berichtszeitraum positiv und kam wie der DAX auf ein Plus von rund 9%. Der chinesische Hang Seng verzeichnete einen Jahresverlust von 6,8%.

Die DF-Aktie entwickelte sich im Laufe des Berichtszeitraums deutlich negativ. Das Papier verlor im Jahresverlauf rund 80% an Wert. Im ersten Quartal stand die Kursentwicklung vor allem im Zeichen der Abstimmungen mit den Anleihegläubigern zum Restrukturierungskonzept der Gruppe. Nach dem positiven Votum der Anleihegläubiger auf der zweiten Gläubigerversammlung erreichte die DF-Aktie Ende Februar ihr Jahreshoch von EUR 1,51. Im zweiten Quartal fiel der Kurs auf ein Niveau um EUR 1,30, was dem Ausgabepreis der gescheiterten Barkapitalerhöhung im Juni 2015 entsprach. Nachdem bekannt wurde, dass die Zeichnungen der Neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung deutlich geringer ausfiel als geplant und der Abschluss der finanziellen Restrukturierung dadurch gefährdet war, setzte sich der Abwärtstrend der DF-Aktie in den Sommermonaten weiter fort. Ende September, kurz vor Ankündigung der Eröffnung des Schutzschirmverfahrens schloss die DF-Aktie auf ihrem Jahrestief von EUR 0,15. Im vierten Quartal stabilisierte sich der Aktienkurs leicht und schloss am 30. Dezember 2015 bei einem Kurs von EUR 0,29. Die Marktkapitalisierung der DF-Gruppe betrug zum Jahresende rund EUR 2,0 Mio. und damit 80% weniger als Ende 2014 (EUR 9,8 Mio.). Daraus resultiert ein handelbarer Streubesitz von rund EUR 1,34 Mio. (68,19% der Aktien). Insgesamt wurde im Geschäftsjahr 2015 auf Xetra ein Handelsvolumen von EUR 1,5 Mio. umgesetzt. Das durchschnittliche Handelsvolumen pro Tag betrug TEUR 1,5.

DF-Anleihe analog zur DF-Aktie mit deutlichen Kursverlusten

Der Kurs der DF-Anleihe hat sich analog zur Aktie im Geschäftsjahr 2015 deutlich negativ entwickelt. Nachdem die Anleihe zu Jahresbeginn bei einem Kurs von 53% notierte, wurde infolge der Beschlüsse der zweiten Gläubigerversammlung vom 16. Februar 2015 der Handel von der Deutschen Börse bis April ausgesetzt. Begründet wurde diese temporäre Aussetzung des Börsenhandels von der Frankfurter Wertpapierbörse vor allem mit bestehenden Unsicherheiten bezüglich der Stückzinsberechnung. Nach der Wiederaufnahme des Handels entwickelte sich die Anleihe zunächst positiv und erreichte im zweiten Quartal bei einem Kurs von knapp 70% ihren Jahreshöchststand. Im zweiten Halbjahr 2015 brach die Anleihe dann aber analog zur DF-Aktie aufgrund der gefährdeten Restrukturierung sowie der Eröffnung des Schutzschirmverfahrens ein und schloss am Jahresende bei knapp 16%.

Insgesamt wurde im Berichtszeitraum ein Handelsvolumen von EUR 8,6 Mio. in DF-Anleihen umgesetzt, was einem durchschnittlichen Volumen von rund EUR 34.420 pro Tag entspricht. Der Vergleichsindex Entry Corporate Bond entwickelte sich im Vergleichszeitraum mit 0,9% leicht positiv.

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäss § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB

(1) Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital der DF AG beträgt EUR 6.800.000,00. Es ist eingeteilt in 6.800.000 auf den Namen lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Es existiert keine andere abweichende Aktiengattung. Jede Aktie hat ein Stimmrecht.

(2) Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen im Hinblick auf die Übertragung der Aktien oder die Ausübung der Stimmrechte bekannt, auch nicht solche aus Vereinbarungen zwischen den Aktionären.

(3) Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten

Die direkten und indirekten Beteiligungen am gezeichneten Kapital (Aktionärsstruktur), die 10% der Stimmrechte überschreiten, sind im Anhang zum Jahresabschluss oder im Konzernanhang zum Konzernabschluss der DF AG dargestellt.

(4) Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

(5) Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Eine Stimmrechtskontrolle von Arbeitnehmern, die am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben, besteht nicht.

(6) Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung

Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand mindestens aus zwei Personen; der Aufsichtsrat kann eine höhere Zahl festlegen und stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 84 Abs. 2 AktG bzw. gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden oder zum Sprecher des Vorstands und ein weiteres Mitglied zu dessen Stellvertreter ernennen. Vorstandsmitglieder werden gemäß § 84 AktG durch den Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse gemäß § 11 Abs. 4 der Satzung mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Änderungen der Satzung bedürfen gemäß § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung, der, soweit die Satzung keine andere Mehrheit vorsieht, gemäß § 179 Abs. 2 AktG eine Mehrheit von Dreiviertel des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals erfordert. Soweit eine Änderung des Unternehmensgegenstandes betroffen ist, darf die Satzung jedoch nur eine größere Mehrheit vorsehen. Die Satzung der Gesellschaft macht in § 18 Abs. 1 von der Möglichkeit der Abweichung gemäß § 179 Abs. 2 AktG Gebrauch und sieht vor, dass Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden können. Der Aufsichtsrat ist nach § 13 Abs. 3 der Satzung befugt, Satzungsänderungen zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen.

(7) Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Erwerb und Verwendung eigener Aktien

Die Hauptversammlung der DF AG vom 10. Juni 2015 hat folgende Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien beschlossen:

a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 10. Juni 2020 bis zu 680.000 Stück eigene Aktien, das sind insgesamt 10% des aktuell bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft, zu erwerben. Von dem Zeitpunkt, an dem die Durchführung der vom Vorstand im Mai 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossenen Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital gegen Sacheinlagen von EUR 6.800.000,00 um bis zu EUR 3.400.000,00 auf bis zu EUR 10.200.000,00 in voller Höhe, also in Höhe von EUR 3.400.000,00 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist und das Grundkapital der Gesellschaft sich dadurch auf EUR 10.200.000,00 erhöht hat, erweitert sich die Ermächtigung auf den Erwerb von bis zu 1.020.000 Stück eigene Aktien. Der Erwerb darf nur über die Börse erfolgen. Dabei darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion am Handelstag ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

b) Die Ermächtigung kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft beauftragte Dritte ganz oder in mehreren Teilbeträgen im Rahmen der vorgenannten Beschränkungen ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der in c), d), e), f) und g) genannten Zwecke ausgeübt werden. Erfolgt die Verwendung zu einem oder mehreren der in c), d), e) oder f) genannten Zwecke, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.

c) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.

Diese Ermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10% des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung (wie unter a) beschrieben) noch -falls dieser Wert geringer ist -im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung.

Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandelanleihen ausgegeben werden, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

d) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.

e) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien den Inhabern von Bezugsrechten in Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus dem unter TOP 9 beschriebenen Aktienoptionsplan 2015 anzubieten und zu übertragen. Soweit eigene Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft übertragen werden sollen, entscheidet darüber der Aufsichtsrat.

f) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus von dieser begebenen oder garantierten Wandel- und/oder Optionsanleihen zu nutzen, insbesondere zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Wandel- und/oder Optionsanleihen, die aufgrund der unter TOP 8 vorgeschlagenen Ermächtigung begeben werden.

g) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung kann auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen.

h) Von den Ermächtigungen in c), d), e), f) und g) darf der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch machen. Der Aufsichtsrat wird im Fall der g) zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Im Übrigen kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.

Die Durchführung der unter a) beschriebenen Sachkapitalerhöhung wurde nicht in das Handelsregister eingetragen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien bezieht sich deshalb auf den Erwerb von bis zu 680.000 Stück eigene Aktien.

Genehmigtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der DF AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Mai 2017 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 3.400.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich so genannter gemischter Sacheinlagen) durch Ausgabe von bis zu 3.400.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012) und dabei einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen (1) zur Vermeidung von Spitzenbeträgen, (2) bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreiten und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung, (3) bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs eines Unternehmens, von Unternehmensteilen, einer Beteiligung an einem Unternehmen oder sonstigen wesentlichen Betriebsmitteln, (4) um den Inhabern von Optionsscheinen respektive Wandel- oder Optionsanleihen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung eines Wandlungs- oder Optionsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde sowie (5) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben.

Wandel- und Optionsschuldverschreibungen/Optionsanleihe

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. Juni 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00 auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte bzw. den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 2.720.000,00 nach näherer Maßgabe der Options- oder Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Die Optionsschuldverschreibungen und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammengefasst auch „Schuldverschreibungen“ und in ihrer jeweiligen Stückelung jeweils auch „Teilschuldverschreibung“) können außer in Euro auch -unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert -in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Sie können auch durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der DF Deutsche Forfait AG ausgegeben werden; in diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern solcher Schuldverschreibungen Optionsrechte/Wandlungsrechte auf neue Aktien der DF Deutsche Forfait AG zu gewähren.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zu diesem Zweck um bis zu EUR 2.720.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.720.000 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht worden (Bedingtes Kapital 2015/I).

Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens

Die Hauptversammlung vom 10. Juni 2015 hat Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bis zum 10. Juni 2020 einmalig oder mehrmals zum Zwecke der Beteiligung der in § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG genannten Personen am Unternehmen Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft (Optionsrechte) auszugeben. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausstattung und Ausgabe der Optionsrechte in einem Aktienoptionsplan festzulegen („Aktienoptionsplan 2015“). Sollen Optionsrechte an den Vorstand der Gesellschaft ausgegeben werden, obliegt die Entscheidung über die Ausgabe und die Festlegung der weiteren Einzelheiten allein dem Aufsichtsrat.

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde um bis zu EUR 680.000,00 durch Ausgabe von bis zu 680.000 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015/II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Optionsrechten aus dem Aktienoptionsplan 2015, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2015 im Zeitraum bis zum 10. Juni 2020 ausgegeben werden können, von ihren Bezugsrechten auf Stückaktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft die Bezugsrechte nicht durch Lieferung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Stückaktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen, es sei denn, es sollen Optionsrechte an Mitglieder des Vorstands ausgegeben werden; in diesem Fall legt der Aufsichtsrat die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung fest.

(8) Wesentliche Vereinbarungen der DF AG, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen.

(9) Entschädigungsvereinbarungen der DF AG, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sind

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der DF AG, die für den Fall eines Übernahmeangebotes mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind.

Erklärung zur Unternehmensführung gemäss § 289a HGB

Die Erklärung gemäß §289a HGB ist auf der Website der DF AG im Bereich Investor Relations unter Corporate Governance eingestellt.

Nachtragsbericht

Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens

Das Amtsgericht Köln hat mit Beschluss vom 1. Januar 2016 planmäßig das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DF AG eröffnet und gleichzeitig angeordnet, dass die Eigenverwaltung bestehen bleibt. Die DF AG hatte am 29. September 2015 ein Schutzschirmverfahren gemäß § 270b in Eigenverwaltung beantragt, dem das Gericht wegen der bestehenden Sanierungsaussichten folgte.

Rücktritt des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden

Am 15. Januar 2016 hat Christoph Freiherr von Hammerstein-Loxten, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der DF AG, seinen Posten aus Altersgründen mit sofortiger Wirkung niederlegt.

Bestätigung des Insolvenzplanes am 29. April 2016

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DF AG hat die Gesellschaft am 29. Februar 2016 einen Insolvenzplan beim Amtsgericht Köln (Insolvenzgericht) eingereicht. Ziel des Insolvenzplans ist die Entschuldung und Fortführung der Gesellschaft. Kernpunkte des Insolvenzplanes sind, dass die Gesellschaft unter Beibehaltung der Börsennotierung fortgeführt und ihre Kapitalstruktur durch einen teilweisen Forderungsverzicht der Gläubiger, eine Kapitalherabsetzung sowie eine sich anschließende Sach- und Barkapitalerhöhung umgestaltet wird. Durch diese Maßnahmen soll erreicht werden, dass der DF AG und der DF-Gruppe wieder eine ausreichende Eigenkapitalbasis für die Durchführung des operativen Geschäfts zur Verfügung steht. Die DF-Gruppe strebt an, ihre zukünftige operative Tätigkeit mit einer Risikostruktur und einem Risikoprofil vergleichbar der/dem vor dem SDN-Listing zu betreiben. Um dieses Ziel zu erreichen ist im Insolvenzplan ein Kapitalschnitt im Verhältnis 10:1 vorgesehen. Damit wird untern anderem dem Interesse des neuen strategischen Investors nach einer Mehrheitsbeteiligung an der DF AG Rechnung getragen. Das Eigenkapital der DF AG soll durch eine sich anschließende Barkapitalerhöhung im ausmachenden Betrag von bis zu EUR 7,5 Mio. erhöht werden, die vollständig durch den strategischen Investor gezeichnet wird. Darüber hinaus war im Insolvenzplan eine Sachkapitalerhöhung in Höhe von bis zu EUR 4,022 Mio. vorgesehen. Im Rahmen der Sachkapitalerhöhung konnten die Zeichner der gescheiterten Barkapitalerhöhung 2015 ihren jeweiligen Rückforderungsanspruch in Form einer Sacheinlage in die Gesellschaft einbringen. Bis zum 29. April 2016 lagen der DF AG unterzeichnete Sachkapitalerhöhungsverträge im Volumen von EUR 3,7 Mio. vor. Der Emissionskurs für die sowohl im Rahmen der Sach- als auch für die Barkapitalerhöhung auszugebenden Neuen Aktien im rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 wird EUR 1,00 betragen. Für beide Eigenkapitalmaßnahmen wurde des gesetzliche Bezugsrecht der Altaktionäre ausgeschlossen. Die Durchführung der Kapitalherabsetzung sowie der Bar- und Sachkapitalerhöhung sowie deren Eintragung ins Handelsregister erfolgen nach Rechtskraft des Insolvenzplans. Hierzu und zu den diesbezüglich noch bestehenden Unsicherheiten verweisen wir auch auf die Darstellung im Risikobericht Abschnitt Refinanzierungsrisiko sowie bestandsgefährdende Tatsachen. Neben den Kapitalmaßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals erfolgt auf der Fremdkapitalseite ein Schuldenschnitt: Die Bestandsgläubiger der DF AG verzichten im Insolvenzplan auf rund 62% ihrer Forderungen. Die Bedienung der nach dem Teilverzicht der Bestandsgläubiger verbleibenden Verbindlichkeiten erfolgt dabei ausschließlich in dem Maße und zu den Zeitpunkten, wie und zu denen das zum Zeitpunkt der Feststellung des Insolvenzplanes bestehende Vermögen der DF-Gruppe verwertet wird. Durch die Regelungen im Insolvenzplan gehen alle Chancen und Risiken aus der Verwertung der zum Zeitpunkt der Genehmigung bestehenden Vermögensgegenstände inklusive der überfälligen Forderungen auf die Gläubiger der DF AG über. Der finale Insolvenzplan wurde am 29. April 2016 vom Amtsgericht Köln bestätigt und erlangte nach Ablauf der Rechtsmittelfrist mit Beschluss vom Insolvenzgericht vom 20. Mai 2016 Rechtskraft.

Chancen- und Risikobericht

INTERNES KONTROLLSYSTEM UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM BEZOGEN AUF DEN KONZERNRECHNUNGSLEGUNGSPROZESS

Die DF AG ist die Muttergesellschaft der DF-Gruppe. Hier ist das Rechnungswesen, das Controlling, die Liquiditätsplanung sowie die Risikosteuerung und -überwachung für die gesamte DF-Gruppe angesiedelt. Die Liquiditätsplanung für den Konzern, die DF AG und die DF s.r.o wird täglich auf Basis aktueller Kontoauszüge erstellt. Diese umfasst die erwarteten Ein- und Auszahlungen aus den Forfaitierungsgeschäften sowie die geplanten Verwaltungs- und Refinanzierungskosten. Für die jeweils folgenden zwei Wochen erfolgt die Liquiditätsplanung auf Tagesbasis, für die nächsten drei Monate auf Wochenbasis und anschließend auf Monatsbasis.

Die Risikosteuerung und -überwachung erfolgt auf Basis eines detaillierten, schriftlich fixierten Risikomanagementsystems, das eine Diversifizierung des Forderungsportfolios der DF-Gruppe sicherstellt. Das Risikomanagementsystem enthält ein Limitsystem, das aus Adressen-, Länder- und Risikogruppenlimiten besteht. Länder mit einem ähnlichen Risikoprofil werden dabei in einer der fünf Risikogruppen zusammengefasst.

Das Rechnungswesen ist für die Kontenpläne, die Kontierungsrichtlinien, alle Vorgaben und Abläufe zur Buchführung in der DF-Gruppe verantwortlich. Hierbei werden länderspezifische Anforderungen und Gesetze berücksichtigt. Im Konsolidierungskreis sind die Tochtergesellschaften in Prag (DF Deutsche Forfait s.r.o. („DF s.r.o“)) sowie die Deutsche Kapital Limited, Dubai („DKL“) enthalten. Bei der DF s.r.o. erfolgt die Buchführung durch einen externen Dienstleister und wird vor allem bei der Erstellung der Jahresabschlüsse eng durch das Rechnungswesen der DF AG begleitet. Die Buchführung sowie die Erstellung der lokalen Jahresabschlüsse der DKL erfolgt durch das Rechnungswesen der DF AG und wird monatlich mit der Geschäftsleitung der DKL abgestimmt. Diese Jahresabschlüsse werden in beiden Fällen von vor Ort ansässigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften einer Abschlussprüfung unterzogen. Die endgültige Würdigung und Abstimmung aller erforderlichen Unterlagen und Inter-Company-Beziehungen erfolgt in Köln.

Für die Finanzbuchhaltung wird eine Standardsoftware eingesetzt, für die ein Software-Testat einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorliegt. Die Software ist zentral auf dem Server der Muttergesellschaft installiert und die DF s.r.o. besitzt einen Online-Zugriff. Das zentrale Rechnungswesen in Köln hat damit fortlaufend Einblick in die Buchhaltung der DF s.r.o. Durch entsprechende Softwareberechtigungen ist jedoch gleichzeitig sichergestellt, dass die DF s.r.o. ausschließlich auf ihren eigenen Buchungskreis zugreifen kann. Die DKL hat keinen Zugriff auf die Buchhaltungssoftware; Information der Geschäftsleitung der DKL und Abstimmungen erfolgen auf Basis der vom Rechnungswesen der Muttergesellschaft in Köln erstellten betriebswirtschaftliche Auswertungen. Die laufende Buchhaltung wird entsprechend des Datensicherungskonzepts der DF AG täglich gespeichert. Zur Absicherung des Betriebsrisikos der EDV existieren BackUp-Systeme.

Die einzelnen Geschäftsvorfälle werden entsprechend einer konzernweit gültigen Kontierungsrichtlinie gebucht. Die Buchung der Forfaitierungsgeschäfte wird zum Jahresende von der Vertragsabwicklung überprüft. Hierfür werden der Vertragsabwicklung auf Einzelgeschäfte (Referenznummern) bezogene Kostenträgerauswertungen sowie Buchungen und Salden auf Erfolgs- und Bestandskonten zur Verfügung gestellt, die von der Vertragsabwicklung mit den entsprechenden Verträgen abgestimmt werden. Durch Anwendung dieses Vier-Augen-Prinzips werden sowohl mögliche Differenzen geklärt als auch die vollständige Dokumentation in den Geschäftsakten gewährleistet. Darüber hinaus wird einmal im Monat der Forderungsbestand laut Buchhaltung mit den Angaben im Forfaitierungssystem (Forfaiting Manager), welches von der Vertragsabwicklung gepflegt wird, abgestimmt. Gegebenenfalls auftretende Differenzen werden zwischen den beiden Abteilungen geklärt.

Die beschriebene Vorgehensweise wird auch im Rahmen der Buchhaltung der DF s.r.o. praktiziert.

Die Erstellung des Konzernabschlusses einschließlich der Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen erfolgt durch die Abteilung Rechnungswesen der Muttergesellschaft in Köln und basiert auf von lokalen Abschlussprüfern geprüften IFRS-Packages der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Einheiten. Die Anforderungen an Inhalt und Umfang der IFRS-Packages werden zu Beginn der Konzernabschlussprüfung mit dem Konzernabschlussprüfer abgestimmt. Der Konzernabschluss wird von Mitarbeitern des Controlling einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Die Vollständigkeit der jeweiligen Abschlussangaben wird mit Hilfe einer Checkliste geprüft.

Der bestehende Standard beim internen Kontrollsystem in der Buchhaltung ist hoch und ein Ausbau derzeit nicht geplant. Das interne Kontrollsystem trägt den Besonderheiten des Geschäftes der DF-Gruppe und vor allem der hohen Individualität der einzelnen Geschäfte Rechnung.

RISIKOMANAGEMENTSYSTEM BEZOGEN AUF COMPLIANCE UND GELDWÄSCHE

Aufgrund ihres projektbezogenen Geschäftsmodells kontrahieren die DF AG und die DF s.r.o. mit einer Vielzahl von Geschäftspartnern in unterschiedlichen Ländern (Verkäufer und Käufer von Außenhandelsforderungen, Sicherungsgebern in Form von Banken und/oder (staatlichen) Kreditversicherungen, externen Vermittlern, Dienstleistern bei der steuerlichen und rechtlichen Prüfung, Umsetzung und Abwicklung der verschiedenen Transaktionen wie in den Bereichen Forfaitierung, Ankaufszusagen, Vermittlungsgeschäft). Die Kunden der DF-Gruppe, sowohl auf der Ankaufs- als auch auf der Verkaufsseite, domizilieren weltweit -vorrangig in Schwellen- und Entwicklungsländern.

Dabei verfügt die DF-Gruppe bedingt durch ihr Geschäftsmodell über einen mengenmäßig begrenzten festen Kundenstamm mit dem regelmäßig und/oder in wiederkehrenden Zeiträumen Transaktionen umgesetzt werden. Charakteristisch ist vor allem, dass mit einzelnen Geschäftspartnern ein (Finanzierungs-) Projekt umgesetzt wird, welches aber dann keinen unmittelbaren Wiederholungscharakter hat. Folgegeschäfte mit demselben Kunden erfolgen meist erst mit einem gewissen zeitlichen Abstand. Hinzu kommt, dass sich dabei selbst die mit demselben Kunden realisierten Transaktionen, wie für das Forfaitierungsgeschäft charakteristisch, zum Teil deutlich voneinander unterscheiden. Ausnahmen von dem Vorgesagten bilden Dienstleistungspartner der Gesellschaften der DF-Gruppe, wie Banken, Public/Investors Relations Agenturen, Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Vor dem Hintergrund bestehender rechtlicher Vorschriften ist die DF AG verpflichtet, transaktionsbezogen Geldwäscheprüfungen, darunter eine Kundenidentifikation, sowie Prüfungen im Hinblick auf Wirtschaftssanktionen (Economic Sanctions Compliance) durchzuführen. Dies erfolgt nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Abnehmer (Investoren), die von der DF-Gruppe Forderungen erwerben, Unterbeteiligungen übernehmen oder Forderungen absichern, die aufgrund eigener Vorschriften eine lückenlose Dokumentation der in die jeweilige Transaktion involvierten Parteien fordern.

Verstöße gegen die gesetzlichen Geldwäscheregelungen, Kundenidentifikationsbestimmungen und/oder EU- oder US-Sanktionsrichtlinien können erhebliche negative Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einzelnen Gesellschaften der DF-Gruppe und/oder die DF-Gruppe als Ganzes haben. Insbesondere besteht das Risiko (i) dass für das operative Geschäft der einzelnen Gesellschaften der DF-Gruppe und/oder der DF-Gruppe essentielle Vertragspartner/Dienstleister (zeitlich begrenzt) aufgrund eigener interner und/oder gesetzlicher Vorgaben keine Geschäfte mit einzelnen Gesellschaften der DF-Gruppe und/oder der DF-Gruppe (mehr) tätigen dürfen oder können -dies umfasst sowohl den An- und Verkauf von Forderungen, die Einbringlichkeit und Inkassierbarkeit von Forderungen als auch die Erbringung von Dienstleistungen für einzelne Gesellschaften der DF-Gruppe, (ii) in der Verhängung von Bußgeldern (Geldstrafen) und (iii) einer persönlichen Haftung der Organe der DF AG und ihrer Tochtergesellschaften für Verstöße gegen die entsprechenden Vorschriften. Hinzu kommen mögliche Reputationsverluste aus dem Bekanntwerden von schuldhaften Verletzungen oder Verstößen gegen diese Regelungen.

Die DF AG überprüft in Zusammenarbeit und Abstimmung mit externen Beratern in regelmäßigen Abständen das konzernweite Compliance-System; auf Basis der jeweiligen Ergebnisse der Überprüfung wird dieses bei Bedarf überarbeitet und angepasst. Zum Compliance-System, gehören insbesondere (i) die Ernennung eines Economic Sanctions Compliance Beauftragten, der direkt an den Vorstand berichtet (ii) eine Software die arbeitstäglich eine automatische Prüfung der Kunden -dies umfasst sowohl Neu- als auch Bestandskunden -im Hinblick auf deren Aufnahme auf die EU- und/oder US-Sanktionsliste vornimmt. Anhand von generierten Ergebnisprotokollen erfolgt in Zweifelsfällen eine manuelle Überprüfung einzelner Kunden. Durch eine regelmäßige Aktualisierung der Datenbasis ist sichergestellt, dass auch während der Haltedauer einer Forderung die (Neu-)Aufnahme einer in die zugrunde liegende Transaktion involvierten Partei auf eine der Sanktionslisten festgestellt wird. Damit kann die DF-Gruppe unverzüglich die dann jeweils erforderlichen Schritte einleiten. Ebenso werden Geschäftspartner, mit denen einzelne oder mehrere Gesellschaften der DF-Gruppe laufend zusammenarbeiten, regelmäßig im Hinblick auf Sanktionsbestimmungen überprüft. Bei positivem Ergebnis der Prüfung erfolgt die Aufnahme in eine sogenannte „White List“, so dass neue Projekte mit diesen Geschäftspartnern kurzfristig und jederzeit kontrahiert werden können.

Weiterer integraler Bestandteil des Compliance Systems der DF-Gruppe sind die vorgeschriebenen Prüfungen gemäß Geldwäschegesetz einschließlich der Kundenidentifikation (Know-Your-Customer („KYC“)). Die DF AG und ihre Tochtergesellschaften führen ihren Geschäftsbetrieb in Übereinstimmung mit den jeweils anwendbaren Geldwäschepräventions-Vorschriften. Die Einhaltung höchster Standards im Bereich der Geldwäscheprävention ist für die DF-Gruppe von zentraler Bedeutung. Das Management und sämtliche Mitarbeiter der DF-Gruppe sind zur Einhaltung dieser Standards verpflichtet. Die „Anti-Geldwäsche-Richtlinie“ ist Teil des allgemeinen Compliance-Programms der DF-Gruppe und lässt die sonstigen Verpflichtungen der DF-Gruppe bei der Anbahnung und Abwicklung von Verträgen (insbesondere nach der bestehenden „Economic Sanctions Compliance Policy“) unberührt, das heißt findet ergänzend Anwendung. Die Verantwortung für den Bereich der Kundenidentifizierung zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung sowie der Economic Sanctions Compliance obliegt dem Economic Sanctions Compliance Officer und dessen Stellvertreter, die beide -streng getrennt von Markt und Marktfolge -in dieser Funktion direkt dem Gesamtvorstand unterstellt sind.

Gemäß dem Know-Your-Customer-Prinzip identifiziert die DF-Gruppe jeden potentiellen Kunden/Geschäftspartner vor Begründung einer Geschäftsbeziehung, also vor Abgabe eines verbindlichen Angebotes oder Durchführung der Transaktion. Diese Identifizierung beinhaltet Selbstauskünfte des Kunden sowie die Überprüfung dieser Informationen durch die DF-Gruppe. Je nach Firmensitz und geographischer Lage des Kunden/Geschäftspartners, fordert die DF-Gruppe zusätzlich eine Notarisierung der vom Kunden/Geschäftspartner eingereichten KYC-Unterlagen. Die Identifizierung der Kunden/Geschäftspartner beinhaltet zudem dessen/deren Überprüfung hinsichtlich möglicher Sanktionen. Eine Verpflichtung der DF-Gruppe hinsichtlich der Übernahme eines Risikos unter einer bestimmten Transaktion erfolgt demnach erst, wenn die Identität des Kunden/Geschäftspartners zweifelsfrei feststeht, sämtliche Fragen dem Geldwäschegesetz entsprechend zufriedenstellend beantwortet sind und keine relevanten Sanktionen gegen den Kunden/Geschäftspartner vorliegen. Der Vorstand sowie sämtliche Mitarbeiter der DF-Gruppe erhalten einmal jährlich eine Schulung durch den Compliance Officer hinsichtlich der Geldwäscheprävention und Economic Sanctions Compliance, um so eine weitgehende Risikominimierung sicherzustellen.

CHANCEN

Die DF-Gruppe schätzt die Rahmen- und Marktbedingungen für die Forfaitierung auf Basis der eigenen Analysen und der externen Untersuchungen wie dem Trade Forecast Report der HSBC Bank sowohl auf der Käufer als auch auf der Verkäuferseite als gut ein. Dies ist für die zukünftige Entwicklung der DF-Gruppe von hoher Bedeutung, da sie als Händler von beiden Seiten abhängig ist.

Auf der Verkäuferseite (Exporteure, Banken, Forfaitierungsgesellschaften) wird die Nachfrage nach Außenhandelsfinanzierung durch ein erhöhtes Risikobewusstsein in Folge der volatilen und nur schwer vorhersehbaren internationalen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen positiv beeinflusst. Wie im Kapitel „Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen“ beschrieben, kann die Abschwächung der chinesischen Industrieproduktion und die damit einhergehende Volatilität an den Rohstoffmärkten, dazu führen, dass sich größere Wettbewerber wie Banken aus bestimmten Bereichen oder Märkten zurückziehen. Damit eröffnen sich Spezialanbietern wie der DF-Gruppe die Möglichkeit, mit attraktiven Angeboten in den jeweiligen Markt zu gehen. Beispielhaft hierfür war die Situation in Nigeria vor den Präsidentschaftswahlen im März 2015: Aufgrund des unsicheren Ausgangs der Wahlen gab es in einem Zeitfenster nur wenige, mit dem Markt und den politischen Gegebenheiten vertraute Anbieter, die sich Adressrisiken aus Nigeria genähert haben; diese konnten aber attraktive Margen erzielen. In vielen Emerging Marktes besteht weiterhin erheblicher Bedarf an Infrastruktur und Versorgungsgütern. Gerade bei Infrastrukturinvestitionen, die als Katalysator und Grundlage für Wachstum gelten, besteht vielfach ein Nachholbedarf. Die entsprechende Nachfrage geht in zahlreichen Fällen auf Initiativen der jeweiligen Regierungen zurück, die über eine verbesserte Infrastruktur Industrieansiedlungen fördern und den Lebensstandard ihrer Bevölkerung verbessern wollen. Per Saldo wird damit das Wachstum in den Zielmärkten der DF-Gruppe auch zukünftig weiterhin höher als in den westlichen Industrieländern sein. Vor diesem Hintergrund rechnet die DF-Gruppe mit weiterhin attraktiven Geschäftsmöglichkeiten.

Positiv sollte sich auch die Lockerung der Handelssanktionen gegenüber Kuba und dem Iran auswirken. Obwohl Engagements in beiden Märkten komplex sind (Rechts- und Steuerfragen, Sanktionen, Risiko) und die Einzelheiten und Rahmenbedingungen zukünftiger Geschäftsaktivitäten noch auszuarbeiten sind, bestehen hier gute Geschäftsaussichten. Der Nachholbedarf an Infrastrukturinvestitionen aber auch Investitionsgütern und langlebigen Gebrauchsgütern ist durch die jahrelangen Sanktionen groß. Sobald die Nachfrage nach Investitionsgütern und langlebigen Gebrauchsgütern wieder Fahrt aufnimmt, wird auch die Nachfrage nach Außenhandelsfinanzierung wieder zunehmen. Viele Exporteure suchen hier Beratung, Risikoabsicherung und Finanzierung, da sie aufgrund der Sanktionen viele Jahre nicht in diesen Märkten tätig waren.

Auf der Käuferseite von Außenhandelsforderungen wird die Nachfrage weiterhin durch das niedrige Zinsniveau positiv beeinflusst. Investoren suchen Anlageklassen wie die Außenhandelsforderungen, die eine attraktive Rendite bei vergleichbar gutem Risiko versprechen.

Nicht nur die wirtschaftlichen Rahmendaten bieten gute Chancen für einen zukünftig erfolgreichen Geschäftsverlauf, sondern auch die DF-Gruppe selbst ist nach dem Inkrafttreten des im Abschnitt „Prognosebericht“ näher beschriebenen Insolvenzplanes gut aufgestellt, um von den positiven Rahmenbedingungen zu profitieren. Durch den teilweisen Forderungsverzicht der Gläubiger sowie der vorgesehenen Bar- bzw. Sachkapitalerhöhung wird sich die Bilanzstruktur der DF AG deutlich verbessern. Dies ist wichtig für unsere Geschäftspartner, insbesondere auf der Ankaufsseite, da diese darauf vertrauen, dass die DF-Gruppe ihren Verpflichtungen, z.B. zur Zahlung des Kaufpreises im Fall des Ankaufs einer Forderung oder aus einer Ankaufszusage nachkommen kann. Darüber hinaus wird die Ertragsstärke der DF AG und DF-Gruppe durch zwei Faktoren positiv beeinflusst:

(1) verglichen mit der Situation in den Geschäftsjahren 2014 und 2015 wird die DF AG nach Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht mehr mit den hohen Kosten und dem hohen zeitlichen Aufwand der finanzwirtschaftlichen Restrukturierung belastet. Die in 2014 und 2015 hierdurch gebundenen Kapazitäten stehen nunmehr uneingeschränkt für den Auf- und Ausbau des operativen Geschäftes zur Verfügung.

(2) verglichen mit der Situation vor dem SDN-Listing, also in den Geschäftsjahren vor 2014, wird die DF-Gruppe nicht mehr durch die Rechts- und Beratungskosten sowie die Refinanzierungskosten, die durch das Restrukturierungsportfolio verursacht wurden, belastet. Da die hierin enthaltenen Forderungen der Befriedigung der Bestandsgläubiger dienen, tragen diese auch die entsprechenden Verwaltungs- und Betreibungskosten.

Der DF-Gruppe ist es in der schwierigen Restrukturierungsphase der letzten zwei Jahre gelungen, die wesentlichen Mitarbeiter für den Neuaufbau der DF-Gruppe und damit deren Know-how und Kontakte im Unternehmen zu halten. Der Neustart kann somit auf einer soliden Basis erfolgen. Das bestehende Netzwerk wird dabei ergänzt um die neuen Kontakte, die der strategische Investor in die DF-Gruppe einbringt. Schließlich wurden die internen Abläufe und das IT-System optimiert, so dass zum einen das angestrebte Volumenwachstum effizient bearbeitet werden kann, was sich in kürzeren Haltedauern niederschlagen sollte.

Insgesamt bestehen für die DF-Gruppe aufgrund der externen und internen Rahmenbedingungen gute Chancen für ein profitables Wachstum.

RISIKEN

Dokumentäres Risiko

Die DF-Gruppe kauft Forderungen (regresslos) an mit dem Ziel, diese in der Regel weiter zu veräußern oder auszuplatzieren. Nur in Ausnahmefällen verbleiben einzelne Forderungen bis zu ihrer vertraglichen Endfälligkeit in den Büchern der DF-Gruppe. Im Rahmen ihres Handelsgeschäfts haftet die DF-Gruppe üblicherweise gegenüber dem Erwerber dafür, dass die Forderung besteht (Veritätshaftung), die Forderung die zugesicherten Eigenschaften aufweist, sie Inhaber der Forderung ist (Inhaberschaft) und die Forderung gegenüber dem Schuldner durchsetzbar ist, das heißt keine Einreden und Einwendungen entgegenstehen. Die vorgenannten Haftungstatbestände können insbesondere durch eine fehlerhafte Dokumentenprüfung oder Mängel in der Vertragserstellung entstehen und bei Eintritt zu einem hohen Schaden führen.

Darüber hinaus schließt die DF-Gruppe fallweise Kreditversicherungen zur Verringerung einzelner mit einer Forderung verbundenen Risiken (u.a. Bonitätsrisiken, Länderrisiko, Konvertibilitätsrisiko) ab. Auch werden bereits kreditversicherte Forderungen angekauft. Vertragspartner können dabei sowohl staatliche als auch private Kreditversicherungen sein. Bei Ausfall einer kreditversicherten Forderung kann dann die Kreditversicherung nach Ablauf einer Wartefrist in der vereinbarten Höhe (Nennbetrag der Forderung abzüglich eines gegebenenfalls bestehenden Selbstbehalts) in Anspruch genommen werden. Eine solche Kreditversicherung muss genau auf das abzusichernde Geschäft abgestimmt sein. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Obliegenheiten aus dem Kreditversicherungsvertrag verletzt werden. Solche Obliegenheitsverletzungen durch den jeweiligen Versicherungsnehmer können dazu führen, dass die Kreditversicherung im Schadensfall nicht zur Zahlung verpflichtet ist. In Abhängigkeit von der Höhe der kreditversicherten Forderung, kann hieraus für die DF-Gruppe ein bestandsgefährdendes Risiko entstehen. Darüber hinaus schließt die DF-Gruppe auch Rückhaftungen mit Banken oder anderen Forfaitierungsgesellschaften zur Absicherung von Forderungen ab. Auch hier müssen die vertraglichen Vereinbarungen genau auf das abzusichernde Geschäft abgestimmt sein. Da die DF-Gruppe auch Forderungen mit Kreditversicherungsdeckung oder Rückhaftung weiterveräußert und die DF-Gruppe in bestimmten (Vertrags-) Konstellationen dafür haftet, dass die Rückhaftung oder Kreditversicherung in Anspruch genommen werden kann respektive besteht, kann hieraus gegebenenfalls auch nach Verkauf ein Risiko für die DF-Gruppe entstehen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für diese Inanspruchnahme wird als gering eingeschätzt, jedoch kann die Ergebnisbelastung im Einzelfall erheblich sein. Den oben beschriebenen Risiken wird durch eine gut geschulte und erfahrene Vertragsabwicklung Rechnung getragen. Die Arbeitsabläufe sind durch detaillierte Arbeitsanweisungen geregelt, die fortlaufend auf ihre Aktualität (unter anderem Erfahrungen aus vergangenen Transaktionen, Marktgegebenheiten und -usancen, rechtliche, steuerliche und regulatorische Rahmenbedingungen) hin überprüft werden. Die einzelnen im Rahmen des Risikomanagements, der Dokumentation und der Umsetzung einer jeden Transaktion erforderlichen Arbeits- und Prüfungsschritte werden in einem eigens hierfür erstellten Formular dokumentiert, das durch die für die einzelnen Themen-/Fachgebiete jeweils zuständigen Abteilungen abzuzeichnen ist. Erst wenn dies erfolgt ist, wird die jeweilige Transaktion dem Vorstand zur Genehmigung vorgelegt. Zusätzlich werden die Arbeitsergebnisse nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ überprüft. Bei komplexen Verträgen und Dokumentenprüfungen werden bei Bedarf externe, auf die jeweils involvierten Länder und das anwendbare Recht spezialisierte, Anwaltskanzleien eingeschaltet. Wird in einem Land erstmalig eine Transaktion durchgeführt oder wurde in einem Land seit längerer Zeit keine Transaktion realisiert, wird auf Basis des Einzelfalls eine Legal und/oder Tax Opinion einer lokalen Anwaltskanzlei eingeholt respektive aktualisiert.

Länder- und Adressenrisiko

Die DF-Gruppe kauft entsprechend ihres Geschäftsmodells und ihrer Strategie überwiegend Forderungen an, deren Schuldner (im Sinne von Primärschuldner (Exporteur) und Sekundärschuldner (Sicherungsgeber)) in Schwellen- oder Entwicklungsländern sitzen. Diese Länder weisen im Allgemeinen eine geringere politische, ökonomische, soziale und wirtschaftliche Stabilität auf als Industriestaaten. Im Falle einer wirtschaftlichen Krise oder aufgrund von nicht beeinflussbaren Entscheidungen der jeweiligen Machthaber/Regierungen kann dies die Transferfähigkeit oder Transferbereitschaft des entsprechenden Schuldners und/oder Landes in Bezug auf fällige Zahlungen -insbesondere in ausländischer Währung -stark beeinträchtigen; im Extremfall sind Zahlungen in ausländischer Währung in Folge der Einführung entsprechender rechtlicher Bestimmungen (Devisenbewirtschaftung) nicht mehr oder nur noch mit vorheriger staatlicher Genehmigung (zum Beispiel durch die jeweilige Zentralbank) möglich. Im Ergebnis kann dies dazu führen, dass ein an sich zahlungsfähiger und zahlungswilliger Schuldner die Forderung nicht fristgerecht oder überhaupt nicht begleichen kann (Länderrisiko). Unter das Länderrisiko sind folgende zwei Einzelrisiken zu fassen:

aufgrund staatlicher Beschränkungen können Zahlungsmittel nicht frei transferiert werden (Transferrisiko),

und/oder

einheimische Währungen können nur nach vorheriger Genehmigung oder dürfen nicht in die Fremdwährung umgetauscht werden, in der die jeweilige Forderung denominiert und damit zu bezahlen ist (Konvertibilitätsrisiko).

In Folge der weltweit immer häufiger auftretenden Probleme an den Finanzmärkten sowie auch regionaler oder länderspezifischer politisch motivierter und/oder wirtschaftlich bedingter Krisen, die zudem immer schwieriger vorherzusehen sind, haben sich auch die Finanzierungsmöglichkeiten sowohl auf Unternehmensseite für Exporteure (Gläubiger) und Importeure (Schuldner) als auch vor allem für Länder verschlechtert, wodurch das Risiko von Länderkrisen einschließlich einer Nicht-Zahlung von Staatsschulden oder staatlich verbürgten/garantierten Krediten (hierunter fallen die für das Geschäft der DF-Gruppe relevanten staatlichen Kreditversicherungen) angestiegen ist. Auch hat sich die Kreditwürdigkeit einzelner Länder in den letzten Jahren deutlich verschlechtert, so dass sich dieses Risiko weiter erhöht hat.

Beim Ankauf der Forderungen übernimmt die DF-Gruppe neben dem Länderrisiko auch das Bonitätsrisiko des (Primär-)Schuldners (Importeurs) der angekauften Forderung (Adressenrisiko). Der Schuldner kann ausfallen, weil er insolvent wird oder aus sonstigen unternehmensspezifischen Gründen nicht zahlen kann. Das Adressenrisiko betrifft jedoch nicht nur den (Primär-)Schuldner einer Forderung, sondern auch etwaige Sicherheitengeber (beispielsweise Banken oder Kreditversicherungen (Sekundärschuldner)), bei denen die DF-Gruppe einzelne Geschäfte, beispielsweise durch eine Rückhaftung oder Kreditversicherung, absichert. Auch hinsichtlich der Sicherheitengeber kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese zahlungsunfähig werden und in die Insolvenz fallen. Ein Schaden tritt in dem Fall nur dann ein, wenn sowohl der Schuldner als auch der Sicherheitengeber zahlungsunfähig werden. Diese Wahrscheinlichkeit, dass zwei in eine Transaktion involvierte Parteien zahlungsunfähig werden, wird zwar als gering eingeschätzt, jedoch kann die Ergebnisbelastung in einem solchen Fall erheblich sein.

Durch immer häufiger auftretende Probleme und Krisen an den Finanzmärkten oder in einzelnen Regionen oder Ländern kommen Banken, Kreditversicherungen sowie Industrie- und Dienstleitungsunternehmen verstärkt in wirtschaftliche Schwierigkeiten sowie in Liquiditätsprobleme, wodurch zum einen das Risiko, dass Zahlungen nicht fristgerecht eingehen (Überfälligkeiten) und zum anderen das Ausfallrisiko der Schuldner gestiegen ist. Auch bei der DF-Gruppe treten, wie in der gesamten Finanzbranche, Überfälligkeiten auf. Restrukturierungslösungen, die dazu führen, dass die Forderungen der DF-Gruppe trotz Liquiditätsproblemen des Schuldners beglichen werden, erfordern zum einen umfangreiche, zeitintensive und aufgrund der erforderlichen Einschaltung von Anwaltskanzleien auch kostenintensive Verhandlungen. Selbst wenn die Restrukturierungsverhandlungen erfolgreich beendet werden konnten, also im Wesentlichen ein Zahlungsplan vereinbart werden konnte, erfordert die Umsetzung der dann vereinbarten Lösung häufig mehrere Jahre. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in dieser Zeit die Bonität des Schuldners erneut oder weiter verschlechtert, so dass trotz Restrukturierung die Forderung letztendlich doch ausfällt. Der größte Teil der derzeit bei der DF-Gruppe ausstehenden Überfälligkeiten ist mit Sicherheiten unterlegt. Eine nach sorgfältiger und pflichtgemäßer Einschätzung des Einzelfalls ausreichende Risikovorsorge wurde gebildet. Bei dieser Einschätzung hat sich die DF-Gruppe auch auf das Gutachten einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gestützt.

Auch können (Primär-)Schuldner und Sicherheitengeber aus vorgeschobenen Gründen versuchen, sich ihren Verpflichtungen zu entziehen oder zumindest diesen erst eine gewisse Zeit nach deren vertraglich vereinbarter Fälligkeit nachkommen zu müssen.

In beiden vorgenannten Fallkonstellationen müssen die betreffenden Forderungen durch rechtliche Maßnahmen durchgesetzt werden. Die in diesem Zusammenhang zu führenden Gerichtsverfahren finden vielfach im Ausland statt. Dies erfordert zum einen die Einschaltung jeweils lokaler Anwaltskanzleien, was wiederum mit entsprechenden Kosten verbunden ist, die von der DF-Gruppe bis zum Ende des Verfahrens vorzufinanzieren sind. Ob und in welchem Umfang die DF-Gruppe die verauslagten Rechtsverfolgungskosten erstattet bekommt, hängt von Ausgang des Verfahrens, der wirtschaftlichen Situation des Schuldners bei Prozessende und der vom Gericht getroffenen Entscheidung zu Kostenteilung/-tragung ab. Zum anderen können gerade im Ausland geführte Prozesse -zumal wenn sie sich über mehrere Instanzen erstrecken -sehr langwierig sein. Während der Verfahrensdauer sind die strittigen und überfälligen Forderungen durch die DF-Gruppe zu refinanzieren, d.h. einerseits fallen Refinanzierungskosten an, denen keine Zinserträge oder sonstige Erträge entgegenstehen. Andererseits können die so gebundenen Refinanzierungsmittel nicht für Neugeschäft eingesetzt werden.

Die DF-Gruppe verfügt über ein detailliertes, schriftlich fixiertes Risikomanagementsystem, das eine Diversifizierung des Forderungsportfolios der DF-Gruppe unter verschiedenen Gesichtspunkten sicherstellt. Das Risikomanagementsystem enthält ein Limitsystem, das aus Adressen-, Länder- und Risikogruppenlimiten besteht. Länder mit einem ähnlichen Risikoprofil werden dabei in einer der fünf Risikogruppen zusammengefasst. Die Länderlimite werden regelmäßig vom Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats (im Folgenden „Arbeitsausschuss“) überprüft und auf Vorschlag des Arbeitsausschusses vom Aufsichtsrat der DF AG festgelegt; sie können im Rahmen der Eigenkompetenz vom Vorstand ausgenutzt werden. Falls bestehende beziehungsweise genehmigte Länderlimite angesichts vorliegender Geschäftsanfragen nicht ausreichend sind, kann der Vorstand beim Arbeitsausschuss eine temporäre Erhöhung beantragen.

Für das Jahr 2016 ist auf Basis des bestehenden Systems eine weitere Optimierung des Risikomanagementsystems geplant.

Zum 31. Dezember 2015 verteilte sich das unbesicherte Risiko (Nettorisiko) in Höhe von EUR 32,8 Mio. wie in der unten stehenden Grafik dargestellt. Das Nettorisiko ergibt sich aus den Nominalwerten der Forfaitierungsgeschäfte (Bruttorisiko) abzüglich gemäß Vorgaben des Risikohandbuchs der DF-Gruppe akzeptierter und damit anrechenbarer Sicherheiten. Das sind:

Haftungsübernahmen durch Kreditversicherer;

Rückhaftungen/Garantien von Banken, deren Sitz in Ländern der Risikokategorie 1 ist, oder falls in anderen Ländern ansässig, deren Rating mindestens einem langfristigen Moody’s Rating von A3 entspricht;

Rückhaftungen/Garantien von Unternehmen, deren Sitz in Ländern der Risikokategorie 1 ist und deren Rating mindestens einem langfristigen Moody’s Rating von A1 entspricht.

Refinanzierungsrisiko

Die DF-Gruppe benötigt für ihre Handelstätigkeit und die damit verbundenen kurzfristigen Zeiträume der Zwischenfinanzierung der erworbenen und weiter zu verkaufenden Forderungen erhebliche Refinanzierungsmöglichkeiten. Deren Verfügbarkeit ist Voraussetzung, um das geplante Geschäftsvolumen realisieren zu können. Der Refinanzierungszeitraum entspricht dabei dem Zeitraum zwischen der Zahlung des Kaufpreises einer Forderung und dem Eingang des Verkaufspreises aus der Weiterplatzierung oder des Nennwerts bei Fälligkeit. Im September/Oktober 2015 haben die refinanzierenden Banken der DF AG ihre Kreditlinien gekündigt, nachdem die DF AG Antrag auf Eröffnung des Schutzschirmverfahrens gestellt hat, der durch das Amtsgericht am 30. September 2015 genehmigt wurde. Die DF AG verfügt daher zum Bilanzstichtag über keine laufenden Kreditlinien. Mit Umsetzung des Insolvenzplanes strebt die DF AG an, ihre Kapitalstruktur durch einen teilweisen Forderungsverzicht der Gläubiger, eine Kapitalherabsetzung sowie eine sich anschließende Sach- und Barkapitalerhöhung zu stärken. Für die Sachkapitalerhöhung lagen der Gesellschaft bis zum 29. April 2016 Sachkapitalerhöhungsverträge im Volumen von EUR 3,7 Mio. vor. Für die Barkapitalerhöhung gibt es eine verbindliche Absichtserklärung eines strategischen Investors. Diese steht noch unter der aufschiebenden Bedingung, einer behördlichen Entscheidung in Zusammenhang mit der Übernahme der Gesellschaft. Auch nach der Umsetzung der Maßnahmen des Insolvenzplans wird die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit zunächst ausschließlich mit dem dann auf Basis der Sach- und Barkapitalerhöhung gestärkten Eigenkapitals finanzieren müssen. Für den geplanten Ausbau des Geschäftsvolumens ist die Erschließung von zusätzlichen Finanzierungskapazitäten in Form von Fremdkapital unbedingt notwendig.

Sollte es aufgrund des Reputationsverlustes durch das SDN-Listing und/oder die Insolvenz nicht gelingen, ausreichende Refinanzierungskapazitäten zu akquirieren, können die geplanten Geschäftsvolumina nicht erreicht werden. Neben der Frage, die -bei gegebener Haltedauer -für das angestrebte Geschäftsvolumen notwendigen Refinanzierungsmittel unter dem Gesichtspunkt des erforderlichen Betrages akquirieren zu können, ist für das aufzunehmende Fremdkapital die Frage der (Zins-) Konditionen genauso bedeutend. Die angestrebte Rückkehr in die Gewinnzone ist dann nicht erreichbar, wenn das aufzunehmende Fremdkapital (i) betraglich hinter den erforderlichen Beträgen zurückbleibt und/oder (ii) nicht zu adäquaten Konditionen akquiriert werden kann.

Sowohl die DF AG als auch die DF-Gruppe sind zum Bilanzstichtag in Folge der ausgewiesenen Verluste bilanziell überschuldet. Wie bei jeder Financial Institution wird auch die Risikotragfähigkeit der DF AG und der DF-Gruppe sowohl von (potentiellen) Fremdkapitalgebern als auch von ihren Kunden unter anderem anhand der absoluten Höhe des vorhandenen Eigenkapitals und der Eigenkapitalquote beurteilt. Für Kunden der DF-Gruppe ist die Bonität und damit Eigenkapitalausstattung der DF AG und der DF-Gruppe von großer Bedeutung, da sie im Fall

des Verkaufs einer Forderung an ein Unternehmen der DF-Gruppe ein Kaufpreis- und Transaktionserfüllungsrisiko,

des Kaufs einer Forderung von einem Unternehmen der DF-Gruppe diverse Vertragserfüllungsrisiken (unter anderem Übernahme der Veritätshaftung für die verkaufte Forderung durch das betreffende Unternehmen der DF-Gruppe),

der Übernahme einer Ankaufszusage durch ein Unternehmen der DF-Gruppe ein Bonitätsrisiko eingehen.

Ertragsrisiken

Die DF-Gruppe betreibt ein Handelsgeschäft, das heißt sie besitzt kein Investment-Portfolio, aus dem Jahr für Jahr wiederkehrende Erträge erwirtschaftet werden. Im Handel muss jedes Jahr der Großteil der Geschäfte neu akquiriert und umgesetzt werden um profitabel zu wirtschaften. Wenn wichtige Kunden und/oder Märkte auf der Angebots- und/oder der Nachfrageseite ganz oder teilweise ausfallen, besteht die Gefahr eines gravierenden Rückgangs des Geschäftsvolumens und in Folge dessen eines Gewinneinbruchs. Dieses Risiko ist umso höher (niedriger) einzuschätzen, je weniger (mehr) es der DF-Gruppe gelingt, einzelne Kunden und/oder Märkte, die von einer solchen Entwicklung betroffen sind durch die Erschließung neuer Kunden und/oder Märkte zu kompensieren und je länger (kürzer) die DF-Gruppe hierfür benötigt. Sowohl beim Kauf und Verkauf der Forderungen als auch bei der Akquisition und der Ausplatzierung von Ankaufszusagen sowie im Vermittlungsgeschäft arbeitet die DF-Gruppe allerdings mit einer Vielzahl von Adressen in unterschiedlichen Regionen oder Märkten zusammen, so dass der Ausfall einzelner Geschäftspartner kompensiert werden könnte.

Als transaktionsorientiertes Unternehmen verfügt die DF-Gruppe zudem über keinen Kundenstamm, mit dem ständig/fortlaufend Geschäft realisiert wird. Zwar kommt es über die Jahre zu Wiederholungstransaktionen mit einzelnen Kunden; diese unterscheiden sich jedoch häufig von den vorherigen Transaktionen, so dass sich Synergie-/Mengen-/ Effizienzeffekte nur begrenzt erwirtschaften lassen. Zudem wird durch eine breite regionale Aufstellung zum einen die Abhängigkeit von einzelnen Geschäftspartnern verringert. Zum anderen reduziert sich die Abhängigkeit der DF-Gruppe von der Risikoentwicklung einzelner Länder und Regionen.

Bei einem stark erhöhten Wettbewerb können die Margen beim Durchhandeln von Forderungen mit bestimmten Länderrisiken einerseits sinken, so dass diese Forderungen (Länderrisiken) für das Geschäft der DF-Gruppe unter Risiko-/Ertragsgesichtspunkten weniger oder gar nicht mehr geeignet sind, mithin Forderungen und/oder Ankaufszusagen aus diesen Ländern nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erworben/eingegangen werden (können). Andererseits ist denkbar, dass sich die mit einzelnen Ländern verbundenen Risiken derart verschlechtern, dass es für die DF-Gruppe unter Risikoaspekten nicht mehr möglich ist, diese Forderungen an Investoren weiter zu veräußern; dieses Risiko betrifft ausschließlich bereits im Handelsportfolio gehaltene Forderungen und Ankaufszusagen. Da die Platzierbarkeit ein wesentliches Kriterium für den Erwerb einer Forderung ist, würde die DF-Gruppe in diesen Ländern dann zukünftig -zumindest vorübergehend -kein Geschäft mehr realisieren können. Bei Eintritt der vorgenannten Rahmenbedingungen entfällt der Teil des Rohertrages, der aus dem Umsatz mit diesen Länderrisiken generiert wurde. Auch durch ein Moratorium eines Landes oder die Aufnahme eines Landes auf die EU-Sanktionsliste und/oder die Sanktionsliste der Vereinigten Staaten von Amerika kann vorübergehend das Forfaitierungsvolumen mit diesem Land stark zurückgehen oder gänzlich ausfallen.

Wie bereits im Abschnitt Länder- und Adressrisiko ausgeführt, hat auch die DF-Gruppe überfällige Forderungen in ihren Büchern. Durch die Regelungen im Insolvenzplan gehen alle Chancen und Risiken aus der Verwertung der zum Zeitpunkt der Genehmigung bestehenden Vermögensgegenstände inklusive der überfälligen Forderungen auf die Bestandsgläubiger der DF AG über. Dies gilt analog auch für das Risiko in Bezug auf die mit der Beitreibung der überfälligen Forderungen verbundenen Rechts- und Beratungskosten. Ein Ertragsrisiko für die DF AG aus der Verwertung besteht nur, wenn aus der Verwertung des Restrukturierungsportfolios nicht mindestens ein Betrag von EUR 24 Mio. erzielt wird. In diesem Fall muss die DF AG in Abhängigkeit von dem Erreichen bestimmter Schwellenwerte bis zu EUR 0,8 Mio. an die Bestandsgläubiger zahlen („Ausgleichszahlung“).

Auch wenn aus den aktuellen Überfälligkeiten nur ein betraglich begrenztes Ertragsrisiko aber kein Kostenrisiko für die DF AG entsteht, ist nicht ausgeschlossen, dass in Zukunft neue Überfälligkeiten entstehen, sofern und soweit Schuldner bei der vertraglichen Fälligkeit der jeweiligen Forderungen ihren Zahlungsverpflichtungen aufgrund einer negativen Entwicklung ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommen und gegebenenfalls gewährte oder vertraglich vereinbarte Sicherheiten von den Sicherungsgebern nicht honoriert werden. Weiterhin besteht ein Ertragsrisiko für die DF-Gruppe darin, dass aufgrund des SDN-Listing und anschließenden Insolvenzverfahrens das Vertrauen unserer Geschäftspartner in die Gesellschaft beschädigt wurde, so dass die DF-Gruppe nicht in ausreichendem Umfang Geschäfte am Markt akquirieren oder verkaufen kann. Dies gilt sowohl auf dem Primärmarkt, wo die DF-Gruppe im Wettbewerb mit multinationalen, mittelgroßen und spezialisierten Banken und Forfaitierungsgesellschaften steht, als auch auf dem Sekundärmarkt. Um ausreichend Geschäft zu akquirieren, differenziert sich die DF-Gruppe von ihren Wettbewerbern vor allem durch die Flexibilität, auch Transaktionen durchzuführen, die aufgrund des Länderrisikos, des Transaktionsvolumens oder der aufwendigen Dokumentation außerhalb des Fokus/Geschäftsschwerpunktes der regulierten Marktteilnehmer wie den Banken liegen. Andere Forfaitierungsgesellschaften konzentrieren sich im Gegensatz zur DF-Gruppe häufig auf bestimmte Länder oder Laufzeiten.

Finanzrisiken

Die DF-Gruppe schließt den überwiegenden Teil ihrer Geschäfte in US-Dollar („USD“) ab. Um Währungsrisiken zu vermeiden, finanziert sich die DF-Gruppe in der Regel währungskongruent, das heißt dem Ankauf von USD-Forderungen stehen Kreditaufnahmen bei den Banken in USD gegenüber.

Damit unterliegt nur der Ertrag aus den Geschäften einem Währungsrisiko. Dieses Währungsrisiko wird regelmäßig durch die Erstellung von Währungsbilanzen überwacht. Offene Währungspositionen werden durch Abschluss von Devisen-Kassageschäften geschlossen.

Die DF-Gruppe plant neben den Devisen-Kassageschäften zukünftig auch wieder den Abschluss von Devisentermingeschäften, um die in EUR denominierten Mittel aus der Sach- und Barkapitalerhöhung in jeweils währungskongruente Finanzierungen zu transferieren. Vor Aufnahme auf die SDN-Liste und Eröffnung des Schutzschirm- oder Insolvenzverfahrens waren Devisentermingeschäfte -neben der währungskongruente Refinanzierung -die von der DF-Gruppe praktizierte Methode zur Absicherung von Währungsrisiken. Der Abschluss von Devisentermingeschäften setzt jedoch die Einräumung von Kreditlinien für Erfüllungsrisiken aus derartigen Geschäften voraus.

Diese Kreditlinien standen der Gesellschaft während der finanzwirtschaftlichen Restrukturierung nicht (mehr) zur Verfügung. Daher war im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 der Ausgleich von offenen Währungspositionen nur eingeschränkt möglich, da die Gesellschaft durch die finanzwirtschaftliche Restrukturierung sowie die Kündigung der Kreditlinien in ihren Handlungsmöglichkeiten sehr eingeschränkt war.

Über die zuvor geschilderten Währungsrisiken hinaus, können verschiedene andere Währungseinflüsse auf einzelne Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung entstehen. Unter anderem bezieht die DF-Gruppe einen Teil ihrer Dienstleistungen im Ausland. Diese Dienstleistungen, zum Beispiel von Rechtsanwälten, werden in der Regel in heimischer Währung fakturiert. Eine ungünstige Entwicklung der Wechselkurse könnte diese Dienstleistungen verteuern.

Inflationseinflüsse auf wesentliche Positionen der GuV bestehen, falls inflationsbedingte Steigerungen von Personalkosten, die überwiegend in Deutschland anfallen, nicht im Wege der Anpassung der Konditionen für die von der DF-Gruppe durchgeführten oder finanzierten internationalen Handelstransaktionen weitergegeben werden können. Ein solches Inflationsrisiko ist in Deutschland zur Zeit aufgrund des gesamtwirtschaftlichen Umfelds nicht erkennbar.

Risiken aus Verstößen gegen Geldwäsche- und/oder Sanktionsbestimmungen

Vor dem Hintergrund der bestehenden rechtlichen Vorschriften sind die DF AG und ihre Tochtergesellschaften (sofern sie selbst Forderungen an- und verkaufen sowie Dienstleitungen von dritten Parteien beziehen oder erbringen) verpflichtet, für ihre Kunden und Dienstleister transaktionsbezogen Geldwäscheprüfungen, darunter eine Kundenidentifikation, sowie Prüfungen im Hinblick auf Wirtschaftssanktionen (Economic Sanctions Compliance) durchzuführen.

Verstöße gegen die jeweils anwendbaren respektive zu beachtenden gesetzlichen Regelungen zur Geldwäscheprävention, Kundenidentifikationsbestimmungen und/oder EU- oder US-Sanktionsrichtlinien können erhebliche negative Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einzelnen Gesellschaften der DF-Gruppe und/oder die DF-Gruppe als Ganzes haben. Diesem Risiko wird durch ein entsprechendes Compliance System begegnet (wie in den Ausführungen zum Risikomanagementsystem bezogen auf Compliance und Geldwäsche beschrieben).

Zusammenfassende Risikobeurteilung

Die Beurteilung einzelner operativer Risiken innerhalb der DF-Gruppe orientiert sich an zwei Kriterien. Das ist zum einen die potentielle Schadenhöhe und zum anderen die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos. Dabei wird die potentielle Schadenhöhe gewichtet mit ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit ins Verhältnis zum Eigenkapital der DF-Gruppe gesetzt, um die Konsequenzen eines potentiellen Schadens zu beurteilen. Auf diese Weise werden die für die DF-Gruppe bestandsgefährdenden Risiken identifiziert. Parallel wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines möglichen Schadens ermittelt/geschätzt. Ziele der Risikobeurteilung oder des Risikomanagements sind, durch geeignete Maßnahmen (i) die absolute Höhe des einzelnen bestandsgefährdenden Risikos betraglich zu begrenzen, (ii) die Eintrittswahrscheinlichkeit des einzelnen bestandsgefährdenden Risikos und des gleichzeitigen Eintretens mehrerer bestandsgefährdender Risiken und (iii) die Anzahl der bestandsgefährdenden Risiken insgesamt zu reduzieren.

Zum Zeitpunkt der Genehmigung des Insolvenzplanes sind diese aus dem Forderungsportfolio für die DF-Gruppe im Vergleich zu den Vorjahren in absoluten Werten gering, da die DF-Gruppe durch den Insolvenzplan nicht mehr an den Chancen und Risiken aus der vergangenen Geschäftstätigkeit partizipiert und gleichzeitig noch kein wesentliches Neugeschäft akquiriert worden ist.

BESTANDSGEFÄHRDENDE TATSACHEN

Sowohl die DF AG als Muttergesellschaft als auch die DF-Gruppe sind zum aktuellen Zeitpunkt bilanziell überschuldet. Nach derzeitiger Einschätzung des Vorstandes der DF AG ist auf Grundlage des am 29. April 2016 bestätigten Insolvenzplans und der Umsetzung sämtlicher darin vorgesehenen Maßnahmen von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen.

Diese Einschätzung basiert auf der Annahme des Vorstands, dass sämtliche im Insolvenzplan vorgesehenen Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden. Für die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der DF Gruppe ist es insbesondere erforderlich, dass die unter der Bedingung einer behördlichen Entscheidung im Zusammenhang mit der Übernahme der Gesellschaft zugesagte Barkapitalerhöhung durch den strategischen Investor tatsächlich durchgeführt wird und dass die im Insolvenzplan vorgesehenen Eigenkapitalmaßnahmen in das Handelsregister eingetragen werden.

Ein bestandsgefährdendes Risiko für die DF-Gruppe besteht darüber hinaus, wenn es der DF-Gruppe nicht gelingen sollte, in den nächsten zwei Jahren ein Geschäftsvolumen zu erzielen, das ausreicht, die operativen Kosten der Gesellschaften zu decken. Hierfür ist es notwendig, dass die DF-Gruppe ausreichend Neugeschäft akquiriert, die entsprechenden Abnehmer auf der Investorenseite für diese Transaktionen findet und die Transaktionen zu einer insgesamt (durchschnittlich) risikoadäquaten Marge umgesetzt werden können. Diese Ziele könnten verfehlt werden, wenn die DF-Gruppe aufgrund der verringerten Marktpräsenz der vergangenen zwei Jahre sowie des Insolvenzverfahrens keine Marktakzeptanz mehr findet und oder nicht über die zur Umsetzung des akquirierten Neugeschäfts notwendigen Refinanzierungsmittel verfügt. Im Extremfall könnte dies auch die Zahlungsunfähigkeit einzelner oder sämtlicher Gesellschaften der DF-Gruppe zur Folge haben.

Prognosebericht

Einige Entwicklungen, die das globale Wirtschaftswachstum insbesondere in den Schwellen- und Entwicklungsländern belasteten, sorgen auch im Jahr 2016 für eine vorsichtige Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF). Gemäß aktueller Erwartungen aus dem Januar 2016 rechnet der IWF mit einem im Vergleich zur Vorjahresprognose leicht geringeren Zuwachs der weltweiten Wirtschaftsleistung von 3,4% für 2016 und 3,6% für 2017. Getragen wird die positive wirtschaftliche Entwicklung durch das stabile Wachstum in den Industrieländern, für die der IWF ein Wachstum von 2,1% sowohl für 2016 als auch für 2017 erwartet. Insbesondere die anhaltend stabile wirtschaftliche Entwicklung in den USA, 2,6% Wachstum in 2016 und 2017, ist einer der Treiber. Demgegenüber rechnet der IWF im Euroraum lediglich mit einem Zuwachs von 1,7% für die beiden kommenden Jahre, was dem erwarteten Wachstum in Deutschland entspricht. Dieser Zuwachs wird durch niedrige Ölpreise, den günstigen Euro sowie den starken privaten Konsum gestützt. Das gesunkene Wirtschaftswachstum in China, die unsicheren Aussichten in Brasilien und die niedrigen Rohstoffpreise sorgen hingegen für ein verlangsamtes Wachstumstempo in den Schwellen- und Entwicklungsländern. Dieses entwickelt sich laut der Prognose des IWF mit 4,3% in 2016 und 4,7% in 2017 weiterhin lediglich moderat.

Mit Rechtskraft des Insolvenzplanes ist die finanzwirtschaftliche Restrukturierung der DF-Gruppe wie oben beschrieben nahezu abgeschlossen. Zum vollständigen Abschluss ist unter anderem die Eintragung der Kapitalerhöhung notwendig. Die wesentlichen Bestandteile des Insolvenzplanes sind, wie im Nachtragsbericht dargestellt, auf der einen Seite ein Teilverzicht der Gläubiger der DF AG von zunächst rund 63% ihrer jeweiligen Forderungen und auf der anderen Seite eine Stärkung des Eigenkapitals der DF AG durch eine Bar- und Sachkapitalerhöhung um insgesamt bis zu EUR 11,2 Mio. Die Bedienung/Rückzahlung der nach dem Teilverzicht der Gläubiger zunächst verbleibenden Verbindlichkeiten erfolgt dabei ausschließlich in dem Maße und zu den Zeitpunkten, in dem und zu denen das zum Zeitpunkt der Feststellung des Insolvenzplanes bestehende Vermögen der DF-Gruppe, das den Gläubigern zur Befriedigung ihrer Forderungen zusteht („Gläubigervermögen“), verwertet wird. Dabei besteht das Gläubigervermögen aus den Forderungen und den liquiden Mitteln der DF AG und DF s.r.o.; es umfasst jedoch nicht die Marke DF Deutsche Forfait sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Auch wenn die laufende Verwaltung und das Inkasso des bestehenden Forderungsbestandes im Sinne einer bestmöglichen Verwertung durch die DF AG erfolgt, liegen die Chancen und die Risiken allein bei den Bestandsgläubigern. Die ebenfalls im Rahmen des Insolvenzplans beschlossenen und nach dessen Rechtskraft durchzuführenden Kapitalerhöhungen, in deren Rahmen zum einen die Mittel aus der gescheiterten Barkapitalerhöhung aus dem Sommer 2015 in Form einer Sachkapitalerhöhung in Höhe von nunmehr EUR 3,7 Mio. in die Gesellschaft eingelegt werden, und zum anderen durch einen strategischen Investor eine Barkapitalerhöhung von bis zu EUR 7,5 Mio. gezeichnet wird, stellen der Gesellschaft und DF-Gruppe ausreichend finanzielle Ressourcen zur Fortführung des Geschäftsbetriebes zur Verfügung.

Insgesamt erfolgt durch die Bestätigung und das Inkrafttreten des Insolvenzplans eine klare Zäsur. Die DF-Gruppe ist von sämtlichen Altlasten befreit und der zukünftige Geschäftserfolg der DF Gruppe hängt davon ab, wie erfolgreich und in welchem Umfang Neugeschäft akquiriert werden kann. Gleichzeitig werden durch die Verabschiedung des Insolvenzplans erhebliche personelle Kapazitäten, die seit zwei Jahren durch die Restrukturierung gebunden waren, nun für das operative Geschäft der Gesellschaft frei. Darüber hinaus entfallen die enormen Rechts- und Beratungskosten, die das Ergebnis der DF-Gruppe in den letzten beiden Jahren belastet haben. Wie im Kapitel „Strategische Unternehmensziele“ beschrieben, verfolgt die DF Gruppe folgende Strategie und operativen Maßnahmen, um auf dieser verbesserten Ausgangsbasis ihre Ziele, Ausbau des Geschäftsvolumens und Rückkehr zur Profitabilität und damit Dividendenfähigkeit, zu erreichen: Zum einen soll die Vermittlung von Forfaitierungsgeschäften ausgebaut werden, da durch diese Form von Forfaitierungsgeschäft keine Liquidität gebunden wird. Begünstigt wird die zukünftige Entwicklung der DF-Gruppe durch das zur Zeit weltweit niedrige Zinsniveau. Da die Anlage von Liquidität bei gleichzeitiger Kreditaufnahme wirtschaftlich nicht sinnvoll ist (zum Teil werden negative Einlagezinsen gezahlt) fragen zahlreiche Exporteure ausschließlich nach Möglichkeiten der Ausplatzierung von Risiken jedoch ohne liquiditätswirksame Finanzierung. Diese Nachfrage kann die DF-Gruppe über Ankaufszusagen bedienen. Erklärtes Ziel der DF-Gruppe ist jedoch, dass mittelfristig der An- und Verkauf von Forderungen wieder den Fokus des unternehmerischen Handelns bildet: Hier hatte die DF-Gruppe über ein Jahrzehnt eine herausragende Marktposition. Wie schnell dies realisiert werden kann hängt entscheidend davon ab, wie schnell es der DF-Gruppe gelingt, die hierfür erforderlichen Refinanzierungsmittel zu adäquaten Konditionen zu akquirieren.

Des Weiteren soll die Umschlagshäufigkeit der Forderungen erhöht und damit die durchschnittliche Refinanzierungsperiode (Haltedauer) reduziert werden; auch durch diese Maßnahme werden die zur Realisierung eines gegebenen Forfaitierungsvolumens benötigten Refinanzierungsmittel verringert. Hierzu soll die Verbreiterung der Platzierungsbasis durch ABS-/ABCP-Strukturen sowie die Auflegung der ersten Trade Finance Fonds beitragen.

Ergänzt wird diese marktseitige Strategie durch interne operative Sanierungsmaßnahmen. Die DF Gruppe strebt eine weitere Reduzierung der Fixkosten an. Dies soll, neben einer stärker erfolgsabhängigen Vergütung der Vertriebsorganisation, durch die Optimierung der internen Abläufe, insbesondere in den Bereichen Kreditanalyse, Deal-/Transaktionsabwicklung und Genehmigung, Buchhaltung/Reporting, sowie Management Informationssystem und Workflow Managements erreicht werden. Weiterhin wird eine Verbesserung des bestehenden IT-Systems angestrebt, um einen besseren und effizienteren Datenaustausch zwischen den verschiedenen Gesellschaften der DF-Gruppe zu ermöglichen. Schließlich soll eine Niederlassung in der Schweiz errichtet werden, über die vor allem die Außenhandelsforderungen für das Geschäft mit den Trade Finance Fonds angekauft und verkauft werden. Schließlich ist eine vollständig neue Refinanzierungsbasis -vorrangig im Bereich des Fremdkapitals -aufzubauen. Dabei spielen die Wiedererlangung eines Ratings sowie Aspekte der Diversifizierung der Fremdkapitalgeber und Höhe der Kapitalkosten eine wichtige Rolle.

Als marktbezogene Sanierungsmaßnahmen strebt die DF AG auf der Kaufseite insbesondere die Erweiterung des Produktportfolios und der angebotenen Dienstleistungen an. Darüber hinaus soll weiterhin kreditversichertes Geschäft abgewickelt werden und der Einstieg in das Commodity Trade Finance Geschäft erfolgen. Weiterhin sollen Kooperationen mit Banken eingegangen und/oder eine Minderheitsbeteiligung an einer Bank erworben werden, um unter anderem das Produktangebot der DF-Gruppe auf Bankdienstleistungen in der Exportfinanzierung (Garantien, Dokumentengeschäft, Projektfinanzierungen) zu erweitern und zusätzliche Refinanzierungsmöglichkeiten zu erschließen. Schließlich plant die Gesellschaft, Beratungsdienstleistungen hinsichtlich Projektfinanzierung in Schwellenländern anzubieten.

Die DF-Gruppe sieht sich insgesamt für den Neuaufbau des Geschäftes gut aufgestellt, zumal auch alle für den Neuaufbau wesentlichen Mitarbeiter gehalten werden konnten. Damit blieb der DF-Gruppe das Know-how und das internationale Netzwerk erhalten. Der geplante Ausbau des Geschäftsvolumens erfolgt in 2016 jedoch von einem sehr niedrigen Niveau, da durch die andauernde Restrukturierung das Neugeschäft in den letzten zwei Jahren nahezu zum Erliegen gekommen ist.

Für die zwölf Monate des Jahres 2016 rechnet die DF-Gruppe dennoch insgesamt mit einem deutlich positiven Konzernergebnis. Dieses wird allerdings in erster Linie durch den Sondereffekt geprägt sein, der durch den im Insolvenzplan vorgesehenen Teilverzicht der Gläubiger entstehen wird. Das operative Ergebnis der DF-Gruppe wird im Geschäftsjahr 2016 aufgrund der zuvor genannten Verzögerungen bei der Umsetzung des Insolvenzplanes sowie den erwarteten Anlaufverlusten negativ ausfallen. Bei einem geplanten Geschäftsvolumen von etwa EUR 150 Mio. rechnet die Gesellschaft mit einem Rohergebnis einschließlich Finanzergebnis im niedrigen einstelligen Mio. Bereich. Dies wird in 2016 nicht ausreichen, um die operativen Kosten zu decken. Das Ziel der DF-Gruppe ist es, im Geschäftsjahr 2017 ein Geschäftsvolumen zu erreichen, das ein positives Konzernergebnis ermöglicht.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Köln, 28. Mai 2016

Der Vorstand

Konzernbilanz

Aktiva

(in EUR) 31.12.2015 31.12.2014
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte (16) 87.474,27 26.751,68
Sachanlagen (17) 237.956,94 296.021,50
Langfristige finanzielle Vermögenswerte (18) 92.490,54 59.389,84
417.921,75 382.163,02
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (19) 32.002.522,33 69.666.272,01
Steuerforderungen (20) 92.291,38 147.709,40
Andere kurzfristige Vermögenswerte (20) 499.998,79 299.209,94
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (21) 7.636.561,53 14.748.219,60
40.231.374,03 84.861.410,95
Summe Aktiva 40.649.295,78 85.243.573,97

Passiva

(in EUR) 31.12.2015 31.12.2014
Eigenkapital (22)
Gezeichnetes Kapital 6.800.000,00 6.800.000,00
Kapitalrücklage 7.359.044,50 7.359.044,50
Gewinnrücklagen -46.066.266,05 -19.027.805,43
Währungsumrechnungsrücklage -240.747,05 -412.828,58
-32.147.968,60 -5.281.589,51
Langfristige Schulden
Anleihe (24) 29.110.441,83 28.884.370,90
29.110.441,83 28.884.370,90
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (26) 38.172.000,57 43.326.782,36
Kurzfristige Rückstellungen (25) 198.450,00 345.360,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (27) 3.124.985,03 9.596.687,88
Sonstige kurzfristige Schulden (28) 2.191.386,95 8.371.962,34
43.686.822,55 61.640.792,58
Summe Passiva 40.649.295,78 85.243.573,97

() Anhangverweis

() Anhangverweis

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

(in EUR) 01.01 – 31.12.2015 01.01 – 31.12.2014
Forfaitierungstypische Erträge (7)
a) Forfaitierungserträge 3.007.384,40 2.972.335,48
b) Provisionserträge 369.532,69 517.793,92
c) Erträge aus nachschüssiger Verzinsung 86.751,01 156.283,00
d) Kursgewinne 8.799.804,39 7.632.929,44
e) Erträge aus der Fair-Value-Bewertung und der Auflösung von Rückstellungen für Forfaitierungs- und Ankaufszusagen 389.723,84 299.027,78
12.653.196,33 11.578.369,62
Forfaitierungstypische Aufwendungen (8)
a) Forfaitierungsaufwendungen 14.990.155,40 3.070.970,75
b) Provisionsaufwendungen 294.687,42 727.857,63
c) Kursverluste 9.070.938,26 6.423.420,82
d) Kreditversicherungsprämien 0,00 1.757,40
e) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Zuführungen zu Rückstellungen für Forfaitierungs- und Ankaufszusagen 2.562.752,30 762.714,72
26.918.533,38 10.986.721,32
Rohergebnis (9) -14.265.337,05 591.648,30
Sonstige betriebliche Erträge (10) 1.284.774,07 363.473,85
Personalaufwand (11)
a) Löhne und Gehälter 2.659.693,06 3.523.409,36
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 303.523,94 401.378,48
2.963.217,00 3.924.787,84
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (12) 107.654,26 116.415,76
Sonstige betriebliche Aufwendungen (13) 9.016.136,62 7.972.214,14
Zinserträge (14) 6.935,29 46.915,90
Zinsaufwendungen (14) 2.161.445,61 4.446.994,43
Ergebnis vor Ertragsteuern -27.222.081,18 -15.458.374,12
Ertragsteuern (15)
Steuern von Einkommen und Ertrag -183.620,56 12.638,63
Konzernverlust -27.038.460,62 -15.471.012,75
Durchschnittliche Anzahl der Aktien 6.800.000 6.800.000
Ergebnis je Aktie (unverwässert, verwässert) -3,98 -2,28

() Anhangverweis

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG

(in EUR) 01.01. – 31.12.2015 01.01. – 31.12.2014
Konzernverlust -27.038.460,62 -15.471.012,75
Sonstiges Ergebnis
Bestandteile, die zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können
Währungsumrechnungsdifferenz ausländischer Tochtergesellschaften 172.081,53 19.507,05
Konzern-Gesamtergebnis -26.866.379,09 -15.451.505,70

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

(in EUR) 01.01. – 31.12.2015 01.01. – 31.12.2014
Cashflow
Konzernverlust -27.038.460,62 -15.471.012,75
+ Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 107.654,26 116.415,76
+/- Ertragsteuern 0,00 12.638,63
+ Zinsaufwendungen 2.161.445,61 4.446.994,43
Zinserträge -6.935,29 -46.915,90
+/- Ergebnis aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten 0,00 264.860,14
+/- Sonstige zahlungsunwirksame Vorgänge -576.888,60 -1.237.154,17
+/- Veränderung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 37.663.749,68 16.092.815,62
+/- Veränderung sonstiger Vermögenswerte -178.467,73 301.843,60
+/- Veränderung der Rückstellungen -146.910,00 46.330,00
+/- Veränderung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -6.471.702,85 -3.158.124,95
+/- Veränderung übriger Schulden 246.840,52 -2.466.233,37
Gezahlte Ertragsteuern 0,00 -166.866,19
= Operativer Cashflow 5.760.324,98 -1.264.409,15
Gezahlte Zinsen -1.584.557,01 -2.913.502,42
+ Erhaltene Zinsen 6.935,29 46.915,90
= Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 4.182.703,26 -4.130.995,67
Auszahlungen für Investitionen in langfristige Vermögenswerte -107.160,58 -21.986,08
+ Einzahlungen aus Abgängen von langfristigen Vermögenswerten 0,00 22.647,06
= Cashflow aus Investitionstätigkeit -107.160,58 660,98
+/- Veränderung Finanzverbindlichkeiten -11.356.126,77 -1.730.904,67
= Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -11.356.126,77 -1.730.904,67
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes -7.280.584,09 -5.861.239,36
+ Finanzmittel am Anfang der Periode 14.748.219,60 20.603.046,98
+/- Effekte aus der Währungsumrechnung 168.926,02 6.411,98
= Finanzmittel am Ende der Periode 7.636.561,03 14.748.219,60
Verpfändete Bankguthaben -1.490.782,08 -1.157.742,44
= Frei verfügbare Finanzmittel am Ende der Periode 6.145.778,95 13.590.477,16

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

01.01.2014 bis 31.12.2015

(in EUR) Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Währungsumrechnungsrücklage* Summe
Stand 1. Januar 2014 6.800.000,00 7.359.044,50 (3.556.792,68) (432.335,63) 10.169.916,19
Konzernergebnis (15.471.012,75) (15.471.012,75)
Sonstiges Ergebnis 19.507,05 19.507,05
Konzern-Gesamtergebnis (15.471.012,75) 19.507,05 (15.451.505,70)
Stand 31. Dezember 2014 6.800.000,00 7.359.044,50 (19.027.805,43) (412.828,58) (5.281.589,51)
Konzernergebnis (27.038.460,62) (27.038.460,62)
Sonstiges Ergebnis 172.081,53 172.081,53
Konzern-Gesamtergebnis (27.038.460,62) 172.081,53 (26.866.379,09)
Stand 31. Dezember 2015 6.800.000,00 7.359.044,50 (46.066.266,05) (240.747,05) (32.147.968,60)

* Other Comprehensive Income

Konzernanhang

I. Grundsätze

(1) Grundlagen

Die DF Deutsche Forfait AG hat die Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Der Sitz des Unternehmens ist satzungsgemäß Köln, Deutschland. Die Anschrift der Gesellschaft lautet Kattenbug 18-24, 50667 Köln. Sie wird am Amtsgericht Köln unter der Nummer HRB 32949 geführt.

Die DF Deutsche Forfait AG ist eine Forfaitierungsgesellschaft und als solche ein Finanzunternehmen im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 2 KWG. Zur Forfaitierung zählen sowohl der regressfreie An- und Verkauf von Forderungen als auch die Übernahme von Risiken durch Ankaufszusagen. Die Forderungen werden durchgehandelt oder in das eigene Portfolio aufgenommen und anschließend verkauft. Nicht marktgängige Forderungen, Versicherungsselbstbehalte und in Ausnahmefällen ertragreiche Sondergeschäfte verbleiben im Portfolio des Konzerns.

Der Konzernabschluss der DF Deutsche Forfait AG (auch „DF Konzern“ oder „Konzern“) zum 31. Dezember 2015 entspricht den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRSs), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften.

Die Bezeichnung IFRSs umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IASs). Alle für das Geschäftsjahr 2015 verbindlichen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wurden ebenfalls angewendet. Die Vorjahresangaben entsprechen den für das Geschäftsjahr 2015 anzuwendenden Vorschriften.

Die Konzernwährung lautet auf Euro. Alle Beträge werden in Tausend Euro (TEUR) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Konzernanhang gesondert ausgewiesen. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist grundsätzlich nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Erträge und Aufwendungen nach Arten gruppiert und die Summe der Hauptertrags- und Hauptaufwandsarten angegeben, um den Besonderheiten einer Forfaitierungsgesellschaft Rechnung zu tragen. Die Konzernbilanz entspricht den Gliederungsvorschriften des IAS 1.

Der DF Konzern ist spezialisiert auf Außenhandelsfinanzierungen mit dem Schwerpunkt auf Emerging Markets. Der Konzern bietet seinen Kunden neben Forfaitierungen zusätzlich der Forfaitierung vorgelagerte Ankaufszusagen an und ist somit als Ein-Segment-Unternehmen anzusehen, für das keine Segmentierung im Sinne des IFRS 8 erfolgen kann.

Die DF Deutsche Forfait AG hat am 29. September 2015 beim Amtsgericht Köln einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Der Antrag wurde am 30. September 2015 durch das Amtsgericht Köln genehmigt und ein vorläufiger Sachwalter bestellt. Zusätzlich wurde ein fakultativer Gläubigerausschuss eingerichtet, in dem ein Vertreter der kreditgebenden Banken, der auf der 2. Gläubigerversammlung im Februar 2015 gewählte Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger sowie die Bundesagentur für Arbeit (BfA) vertreten sind.

Das Instrument des auf drei Monate beschränkten Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung sollte es der Gesellschaft ermöglichen, die begonnene Restrukturierung des Konzerns ohne drohende Zwangsvollstreckungen auf Basis eines tragfähigen Sanierungsplans abzuschließen. Wesentliche Eckpunkte dieses Sanierungskonzepts sind, dass die Gesellschaft unter Beibehaltung der Börsennotierung fortgeführt und ihre Kapitalstruktur durch einen teilweisen Forderungsverzicht der Gläubiger, eine Kapitalherabsetzung sowie eine sich anschließende Sach- und Barkapitalerhöhung umgestaltet wird.

Innerhalb des Schutzschirmverfahrens ist es der Gesellschaft zwar gelungen, sich mit den wesentlichen Gläubigergruppen auf ein tragfähiges Sanierungskonzept zu einigen. Nachdem es trotz intensiver Bemühungen und Einschaltung von externen Beratern jedoch nicht gelungen ist bis zum 31. Dezember 2015 eine verbindliche Zusage eines Investors zu erhalten, war die Einreichung eines Insolvenzplans bis zum Jahresende 2015 nicht möglich. Das Amtsgericht Köln hat daher mit Beschluss vom 1. Januar 2016 planmäßig das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DF Deutsche Forfait AG eröffnet und gleichzeitig angeordnet, dass die Eigenverwaltung bestehen bleibt.

Im Rahmen weiterer Verhandlungen erhielt die Gesellschaft im Februar 2016 die verbindliche Zusage eines Investors zur Beteiligung an der Barkapitalerhöhung. Daraufhin konnte die Gesellschaft am 29. Februar 2016 einen Insolvenzplan beim Amtsgericht Köln (Insolvenzgericht) einreichen. Weitere Angaben hierzu sind im Nachtrags- und im Prognosebericht des Konzernlageberichts enthalten. Der Insolvenzplan setzt die oben genannten Eckpunkte des Sanierungskonzepts um und wurde am 29. April 2016 vom Amtsgericht Köln bestätigt. Der Konzernabschluss wurde nach Bestätigung des Insolvenzplans unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Vorstand und Aufsichtsrat der DF Deutsche Forfait AG haben gemäß § 161 AktG eine Erklärung zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ abgegeben, die am 12. April 2016 abgegeben und auf der Homepage der Gesellschaft (www.dfag.de) veröffentlicht wurde.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 28. Mai 2016 vom Vorstand genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben.

(2) Änderungen der Standards durch den IASB

Anwendung neuer Standards und Interpretationen ohne Auswirkungen auf den Konzernabschluss 2015

Die nachfolgenden Standards waren im abgelaufenen Geschäftsjahr erstmals anzuwenden. Diese hatten keinen Einfluss auf den vorliegenden Abschluss des DF Konzerns, können jedoch künftige Transaktionen oder Vereinbarungen beeinflussen.

IFRIC Interpretation 21 „Levies“

Die Interpretation deckt die Bilanzierung von Abgaben ab, die Unternehmen von Regierungen (einschließlich Regierungsbehörden und ähnlichen Organen) im Rahmen von Gesetzen und Vorschriften auferlegt werden. IFRIC 21 stellt klar, dass das verpflichtende Ereignis für den Ansatz einer Schuld diejenige Aktivität ist, die die Zahlungsverpflichtung nach der einschlägigen Gesetzgebung auslöst. Andere Standards als IFRIC 21 werden angewendet, um zu bestimmen, ob der Ansatz einer Schuld zur Entstehung eines Vermögenswerts oder eines Aufwands führt. Die Regelungen des IFRIC 21 treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 17. Juni 2014 beginnen. Die Erstanwendung erfolgt im Einklang mit den Vorschriften von IAS 8, d.h. die Vorschriften werden rückwirkend angewendet. Die Änderungen haben keine wesentliche Auswirkung auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

„Annual Improvements to IFRSs 2011 – 2013 Cycle“

Das IASB hat die jährlichen Verbesserungen im Dezember 2013 veröffentlicht. Im Wesentlichen handelt es sich um Klarstellungen, durch die vier Standards geändert wurden, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Diese Vorschriften sind erstmals ab dem 1. Januar 2015 anzuwenden.

Vorzeitige Anwendung von Rechnungslegungsstandards

Die DF-Gruppe hat keine IFRS vorzeitig angewendet, die bereits veröffentlicht und verabschiedet sowie von der EU anerkannt wurden, jedoch zum 31. Dezember 2015 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards, Interpretationen und Änderungen

Die DF-Gruppe wird die überarbeiteten bzw. neu erlassenen Standards und Interpretationen -sofern bis dahin in das Recht der Europäischen Union übernommen -ab dem jeweils gültigen Zeitpunkt anwenden.

IFRS 14 „Regulatory Deferral Accounts“

Mit dem neuen Standard wird einem Unternehmen, das ein IFRS-Erstanwender ist, gestattet, mit einigen begrenzten Einschränkungen, regulatorische Abgrenzungsposten weiter zu bilanzieren, die es nach seinen vorher angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen in seinem Abschluss erfasst hat. Dies gilt sowohl im ersten IFRS-Abschluss als auch in den Folgeabschlüssen. Regulatorische Abgrenzungsposten und Veränderungen in ihnen müssen in der Darstellung der Finanzlage und in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Gesamtergebnis separat ausgewiesen werden. Mangels IFRS-Erstanwenderstatus und aufgrund der Aussetzung des EU-Komitologieverfahrens für diesen nicht durch die EU-Kommission finalisierten Standard hat dieser keine Relevanz für den Konzern. IFRS 14 wurde im Januar 2014 herausgegeben und gilt für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.

Änderungen zu IAS 1 „Disclosure Initiative“

Die Änderungen beinhalten im Wesentlichen die folgenden Punkte: (1) Klarstellung, dass Anhangangaben nur dann notwendig sind, wenn ihr Inhalt nicht unwesentlich ist. Dies gilt explizit auch dann, wenn ein IFRS eine Liste von Minimum-Angaben fordert. (2) Erläuterungen zur Aggregation und Disaggregation von Posten in der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung, (3) Klarstellung, wie Anteile am Sonstigen Ergebnis at equity bewerteter Unternehmen in der Gesamtergebnisrechnung darzustellen sind und (4) Streichung einer Musterstruktur des Anhangs hin zur Berücksichtigung unternehmensindividueller Relevanz. Die Änderungen sind in Geschäftsjahren anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Änderungen zu IAS 27 „Equity Method in Separate Financial Statements“

Mit der Änderung wird die Equity Methode als Bilanzierungsoption für Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen in separaten Abschlüssen eines Investors wieder zugelassen. Die bestehenden Optionen zur Bewertung zu Anschaffungskosten oder nach IAS 39/IFRS 9 bleiben erhalten. Seit 2005 war die Anwendung der Equity Methode für Anteile im separaten Abschluss (des Mutterunternehmens) nach IAS 27 nicht mehr zulässig. Aufgrund von Klagen der Anwender unter anderem über den hohen Aufwand einer Fair Value Bewertung zu jedem Abschlussstichtag, insbesondere bei nicht börsennotierten assoziierten Unternehmen, hat das IASB die Änderung an IAS 27 vorgenommen. Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

„Annual Improvements to IFRSs 2012 – 2014 Cycle“

Bei den jährlichen Verbesserungen handelt es sich im Wesentlichen um Klarstellungen hinsichtlich bereits veröffentlichter Standards, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.

Änderungen zu IAS 41 und IAS 16 „Bearer Plants“

Es werden bislang alle biologischen Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert abzüglich geschätzter Verkaufskosten bewertet. Dies gilt auch für sogenannte fruchttragende Gewächse, wie Weinreben, Kautschukbäume und Ölpalmen, die der Ernte biologischer Vermögenswerte über mehrere Perioden dienen, ohne selbst als landwirtschaftliches Erzeugnis verkauft zu werden. Nach den Änderungen sind fruchttragende Gewächse künftig wie Sachanlagen nach IAS 16 zu bilanzieren, da ihre Nutzung vergleichbar ist. Ihre Früchte sind dagegen auch künftig nach IAS 41 zu bilanzieren. Die Änderungen sind erstmals zwingend retrospektiv für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, anzuwenden. Eine frühere, freiwillige Anwendung der Neuregelung ist zulässig. Da das Geschäftsmodell nicht auf fruchttragenden Pflanzen aufsetzt, sind keine Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.

Änderungen zu IAS 16 und IAS 38 „Clarification of Acceptable Methods of Depreciation and Amortisation“

Mit den Änderungen werden weitere Leitlinien zur Verfügung gestellt, welche Methoden für die Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten verwendet werden können. Sie treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Änderungen werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.

Änderungen zu IFRS 11 „Accounting for Acquisitions of Interests in Joint Operations“

Mit den Änderungen wird die Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit klargestellt, wenn diese einen Geschäftsbetrieb darstellen. Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Änderungen werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.

Änderungen zu IAS 19 „Defined Benefit Plans – Employee Contribution“

Die Anpassung fügt ein Wahlrecht in Bezug auf die Bilanzierung leistungsorientierter Pensionszusagen, an denen sich Arbeitnehmer (oder Dritte) durch verpflichtende Beiträge beteiligen, in den Standard ein. Der IAS 19 (2011) sieht nunmehr vor, Arbeitnehmerbeiträge, die in den formalen Regelungen eines leistungsorientierten Versorgungsplans festgelegt und an Arbeitsleistungen geknüpft sind, den Dienstzeiträumen als negative Leistungen zuzuordnen. Diese Vorgabe folgt grundsätzlich dem Verfahren der laufenden Einmalprämien (projected unit credit method), also der Projektion von -in diesem Fall negativen – Leistungen und deren Zuordnung auf die Erdienenszeiträume (project and prorate). Während es vor Inkrafttreten des IAS 19 (2011) Praxis gewesen ist, Arbeitnehmerbeiträge bei Einzahlung in der geleisteten Höhe in der Versorgungsverpflichtung zu berücksichtigen, können bei Anwendung der neuen Regelungen möglicherweise nun komplexe Berechnungen notwendig sein. Arbeitnehmerbeiträge, die an Arbeitsleistungen geknüpft und nicht an die Anzahl von Dienstjahren gekoppelt sind, sind weiterhin in der Periode zu erfassen, in der die korrespondierende Arbeitsleistung erbracht wird, ohne der beschriebenen Berechnungs- und Verteilungsmethode unter Anwendung der projected unit credit method zu folgen. Dazu gehören insbesondere Beiträge in Höhe eines fixen Prozentsatzes des Gehalts des laufenden Jahres, fixe Beiträge während der gesamten Dienstzeit des Arbeitnehmers sowie Beiträge, deren Höhe ausschließlich vom Lebensalter des Arbeitnehmers abhängt. Die Änderung ist erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Februar 2015 beginnen, retrospektiv anzuwenden. Sie darf freiwillig früher angewendet werden. Da Arbeitnehmerbeiträge zu leistungsorientierten Pensionszusagen derzeit nicht vorliegen, wird keine wesentliche Auswirkung auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erwartet.

Änderungen zu IFRS 10 und IAS 28 „Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture“

Die Änderungen adressieren eine bekannte Inkonsistenz zwischen den Vorschriften des IFRS 10 und des IAS 28 (2011) für den Fall der Veräußerung von Vermögenswerten an ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen oder der Einlage von Vermögenswerten in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen. Künftig soll der gesamte Gewinn oder Verlust aus einer Transaktion nur dann erfasst werden, wenn die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 darstellen, unabhängig davon, ob die Transaktion als share oder asset deal ausgestaltet ist. Bilden die Vermögenswerte dagegen keinen Geschäftsbetrieb, ist lediglich eine anteilige Erfolgserfassung zulässig. Die Anwendungspflicht wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Da in den Konzernabschluss keine assoziierten oder Gemeinschaftsunternehmen einbezogen sind, werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erwartet.

Änderungen zu IAS 7 „Statement of Cash Flows“

Im Januar 2016 veröffentlichte das IASB die Änderung an IAS 7 bezüglich des Statements of Cash Flows. Die folgenden Veränderungen im Fremdkapital sind zukünftig im Ergebnis von Finanzierungstätigkeiten anzugeben: (1) Veränderungen bei den Cash Flows aus Finanzierungstätigkeit, (2) Veränderungen als Ergebnis der Erlangung bzw. des Verlusts von Beherrschung über Tochter- oder andere Unternehmen, (3) Auswirkungen von Wechselkursveränderungen, (4) Änderungen von beizulegenden Zeitwerten und (5) sonstige Änderungen. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen, anzuwenden. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Mit Ausnahme der geänderten Anhangsangaben werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.

Änderungen zu IAS 12 „Income Taxes“

Die Änderungen präzisieren den Ansatz und die Bewertung von aktiven latenten Steuern in Bezug auf zum beizulegenden Zeitwert angesetzte Schuldtitel. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen, anzuwenden. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Eine Beurteilung der Auswirkungen dieser Änderungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ist aus heutiger Sicht noch nicht abschließend möglich.

IFRS 15 „Revenues from Contracts with Customers“

Die Zielsetzung von IFRS 15 besteht darin, Prinzipien zu schaffen, die ein Unternehmen bei der Berichterstattung von entscheidungsnützlichen Informationen an Abschlussadressaten über die Art, Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und resultierenden Zahlungsströmen aus einem Vertrag mit einem Kunden anzuwenden hat. Diese Prinzipien werden in fünf Schritten umgesetzt: (1) Identifizierung des Vertrags mit einem Kunden, (2) Ermittlung der im Vertrag enthaltenen eigenständigen Leistungsverpflichtungen, (3) Bestimmung des Transaktionspreises, (4) Aufteilung des Preises auf die separaten Leistungsverpflichtungen und (5) Umsatzrealisierung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen. IFRS 15 ist auf alle Verträge mit Kunden mit Ausnahme der folgenden Verträge anzuwenden: (1) Leasingverhältnisse, die unter IAS 17 fallen, (2) Finanzinstrumente und andere vertragliche Rechte oder Pflichten, die unter IFRS 9, IFRS 10, IFRS 11, IAS 27 oder IAS 28 (2011) zu subsumieren sind, (3) Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 und (4) nicht finanzielle Tauschgeschäfte zwischen Unternehmen in derselben Branche, die darauf abzielen, Veräußerungen an Kunden oder potentielle Kunden zu erleichtern. Wenn es keinen anderen Standard gibt, in dem festgelegt ist, wie ein oder mehrere Bestandteile des Vertrags zu separieren und/oder erstmalig zu bewerten sind, ist IFRS 15 anzuwenden. Der Konzern geht davon aus, dass die Auswirkungen des neuen Standards auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht wesentlich sein werden. Die Anwendung des Standards ist, vorbehaltlich der noch ausstehenden Übernahme durch die EU, verpflichtend für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

IFRS 9 „Financial Instruments“

Der IASB hat die finale Fassung des Standards im Zuge der Fertigstellung der verschiedenen Phasen seines umfassenden Projekts zu Finanzinstrumenten am 24. Juli 2014 veröffentlicht. Damit kann die bisher unter IAS 39 vorgenommene Bilanzierung von Finanzinstrumenten nunmehr vollständig durch die Bilanzierung unter IFRS 9 ersetzt werden. Die nunmehr veröffentlichte Version von IFRS 9 ersetzt alle vorherigen Versionen. Der neue Standard beinhaltet überarbeitete Vorgaben zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, einschließlich Impairment-Regelungen und ergänzt die im Jahr 2013 veröffentlichten neuen Regelungen zum Hedge Accounting. Die erstmalige verpflichtende Anwendung ist für Geschäftsjahre vorgesehen, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Vorbehaltlich des europäischen Endorsementverfahrens ist eine vorzeitige Anwendung zulässig. Der Konzern geht davon aus, dass die künftige Anwendung dieses Standards die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns beeinflussen könnte, eine verlässliche Abschätzung dieser Auswirkungen kann erst nach Abschluss einer für das kommende Geschäftsjahr vorgesehenen detaillierten Analyse vorgenommen werden.

IFRS 16 „Leases“

Im Februar 2016 hat das IASB den finalen Standard IFRS 16 veröffentlicht, der im Kern regelt, beim Leasing-Nehmer alle Leasing-Verhältnisse und damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz zu erfassen. Die bisherige Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating Leasing-Verträgen (IAS 17) entfällt künftig für den Leasing-Nehmer. Der Standard ist noch nicht durch die EU in europäisches Recht übernommen worden und ist für Berichtszeiträume, die am 1. Januar 2019 oder später beginnen, anzuwenden. Aufgrund der untergeordneten Bedeutung der Leasing-Verhältnisse werden nur unwesentliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erwartet.

Änderungen zu IFRS 10 „Consolidated Financial Statements“, IFRS 12 „Disclosure of Interests in Other Entities“ und IAS 28 „Investments in Associates and Joint Ventures“

Die im Dezember 2014 unter dem Titel „Investment Entities: Applying the Consolidation Exception“ heraugegebenen Änderungen stellen im Wesentlichen klar, welche Tochterunternehmen einer Investmentgesellschaft von dieser zu konsolidieren sind und welche zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass sich aus der Anwendung dieser Änderungen bei Übernahme durch die EU in der vorliegenden Form keine Auswirkungen auf den Konzern ergeben werden.

(3) Konsolidierungskreis, Abschlussstichtag

Der Anteilsbesitz der DF Deutsche Forfait AG (auch „DF AG“) ist im Folgenden dargestellt. Im Geschäftsjahr 2015 hat sich keine Veränderung der Anteilsquoten ergeben. Die DF Deutsche Forfait Americas Inc. und die Global Trade Fund Holding Ltd. sind derzeit inaktiv.

Anteilsbesitz Anteil am Eigenkapital Art der Konsolidierung
DF Deutsche Forfait s.r.o., Prag/Tschechische Republik 100% Vollkonsolidierung
Deutsche Kapital Ltd., Dubai/VAE 100% Vollkonsolidierung
DF Deutsche Forfait Americas Inc., Miami/USA 100% Nicht konsolidiert
DF Deutsche Forfait do Brasil Ltda., São Paulo/Brasilien 99% Nicht konsolidiert
Global Trade Fund Holding Ltd., Cayman Islands 100% Nicht konsolidiert
DF Deutsche Forfait (private) Ltd., Lahore/Pakistan 99% Nicht konsolidiert
DF Deutsche Forfait West Africa Ltd., Accra/Ghana 60%* Nicht konsolidiert

* Angabe zu Eigenkapital und Ergebnis entfällt wegen Unwesentlichkeit

Die nicht konsolidierten Tochterunternehmen sind für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 wie im Vorjahr sowohl einzeln als auch gemeinsam unwesentlich und beeinflussen das den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, das der Konzernabschluss vermittelt, nicht. Die DF Deutsche Forfait s.r.o. hält einen Anteil von 1 % der Stimmrechte an der DF Deutsche Forfait do Brasil Ltda.

(4) Konsolidierungsmethoden

Grundlage für den Konzernabschluss sind die entsprechend IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen zum 31. Dezember 2015 aufgestellten Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Bei den konsolidierten Tochterunternehmen handelt es sich um Neugründungen. Daher ergeben sich aus der Kapitalkonsolidierung keine Unterschiedsbeträge. Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Erträge und Aufwendungen sowie Ergebnisse zwischen den konsolidierten Unternehmen („Zwischengewinne“) werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

(5) Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Unternehmens gemäß IAS 21, „Auswirkungen von Wechselkursänderungen“, dargestellt.

Da die Tochterunternehmen ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben, ist die funktionale Währung grundsätzlich identisch mit der jeweiligen Landeswährung des Unternehmens. Im Konzernabschluss werden daher die Aufwendungen und Erträge aus Abschlüssen von Tochterunternehmen, die in fremder Währung aufgestellt sind, zum Jahresdurchschnittskurs, Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs umgerechnet.

Der sich aus der Umrechnung des Eigenkapitals ergebende Währungsunterschied wird unter dem Eigenkapital als Währungsumrechnungsrücklage ausgewiesen. Die Umrechnungsdifferenzen, die aus abweichenden Umrechnungskursen zwischen der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung resultieren, werden im sonstigen Ergebnis erfasst. In den Einzelabschlüssen der DF Deutsche Forfait AG und ihrer Tochterunternehmen werden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten bei Zugang zum Anschaffungskurs bewertet. Zum Bilanzstichtag eingetretene Kursgewinne und -verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

Die für die Währungsumrechnung in Euro zugrunde gelegten Wechselkurse entsprechen den von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Euro-Referenzkursen und stellen sich wie folgt dar:

Stichtagskurs Durchschnittskurs
31.12.2015 31.12.2014 2015 2014
USD 1,0887 1,2141 1,1095 1,3285
Tschechische Kronen 27,0230 27,7350 27,2790 27,5360

(6) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Umsatzerlöse, im folgenden forfaitierungstypische Erträge genannt, setzen sich zusammen aus Forfaitierungs- und Provisionserträgen, Erträgen aus nachschüssiger Verzinsung, Kursgewinnen sowie Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen für Forfaitierungs- und Ankaufszusagen. Die Forfaitierungserträge enthalten auch die positiven Effekte aus der Fair-Value-Bewertung der Forderungen Held for Trading.

Forfaitierungs- und Provisionserträge werden ab dem Zeitpunkt des rechtlich bindenden Ankaufs oder der Ankaufszusage der Forderungen realisiert. Soweit es sich um zeitraumbezogene Erlöse handelt, werden diese periodengerecht vereinnahmt. Erträge aus nachschüssiger Verzinsung werden periodengerecht über die Dauer der einbehaltenen Beträge vereinnahmt. Forfaitierungstypische Risiken, die in Vorperioden als Wertberichtigung auf als Loans and Receivables klassifizierte Forderungen oder als Verpflichtungen für Forfaitierungs- und Ankaufszusagen berücksichtigt worden sind, werden in dem Geschäftsjahr ertragswirksam, in dem die Risiken nicht mehr bestehen.

Unter den forfaitierungstypischen Aufwendungen werden die Aufwendungen ausgewiesen, die direkt im Zusammenhang mit den forfaitierungstypischen Erträgen verursacht werden und den Geschäften einzeln zugeordnet werden können. Aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt. Die Forfaitierungsaufwendungen enthalten auch die negativen Effekte aus der Fair-Value-Bewertung der zu Handelszwecken gehaltenen Forderungen aus dem Forfaitierungsgeschäft.

Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung respektive zum Zeitpunkt ihrer Verursachung als Aufwand erfasst. Sämtliche Fremdkapitalzinsen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen.

Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten Software, Lizenzen und Rechte an Internet-Domain-Namen. Software wird als entgeltlich erworbener immaterieller Vermögenswert zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig über die geschätzte Nutzungsdauer von drei Jahren linear abgeschrieben. Die Abschreibungen sind in der Position „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen“ der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Domain-Namen sind als nicht abnutzbare Vermögenswerte aktiviert. Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für den Konzernabschluss wurde auf die Durchführung eines Impairmenttests bei den nicht abnutzbaren Vermögenswerten verzichtet.

Das gesamte Sachanlagevermögen unterliegt einer betrieblichen Nutzung und wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen werden entsprechend der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode ermittelt. Den planmäßigen Abschreibungen liegen konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Nutzungsdauer in Jahren 2015 2014
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
EDV-Hardware 3-6 3-6
Pkw 4-6 4-6
Betriebsausstattung 3-8 3-8
Mietereinbauten 5-7 5-7
Büroeinrichtung 10-23 10-23

Es haben keine besonderen Ereignisse oder Marktentwicklungen vorgelegen, die eine Korrektur der geschätzten Nutzungsdauern oder einen Wertverfall der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen anzeigen.

Finanzielle Vermögenswerte werden gemäß ihrer Zugehörigkeit zur jeweiligen Kategorie des IAS 39 bilanziert. Der Konzern klassifiziert die finanziellen Vermögenswerte in die Kategorien finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (Held for Trading HfT), Kredite und Forderungen (Loans and Receivables LaR) und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Available for Sale AfS).

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte. Dieser Bewertungskategorie wird der Teil der in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Forderungen zugeordnet, der mit Handelsabsicht erworben wurde und kurzfristig weiterveräußert wird. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts finanzieller Vermögenswerte dieser Kategorie werden zum Zeitpunkt der Wertsteigerung bzw. Wertminderung erfolgswirksam erfasst. Forderungen, bei denen eine Handelsabsicht besteht, werden der Kategorie als zu Handelszwecken gehalten („Held for Trading“) zugeordnet und erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert. Zurechenbare Transaktionskosten werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Die Finanzinstrumente der Kategorie Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Der Erstansatz erfolgt mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten (IAS 39.43). Diese werden in der Folge unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste werden im Zeitpunkt der Ausbuchung oder Wertminderung von „Krediten und Forderungen“ in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte („Available for Sale“) sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die entweder dieser Kategorie oder keiner anderen Kategorie zugeordnet wurden. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden bei erstmaliger Erfassung mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet und den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet. Im Rahmen der Folgebewertung werden die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet und entsprechende Wertänderungen, mit Ausnahme von Wertminderungen, im sonstigen Ergebnis erfasst und in den Rücklagen im Eigenkapital ausgewiesen. Wenn ein Vermögenswert ausgebucht wird, wird das kumulierte sonstige Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte umfassen nicht in den Konzernabschluss einbezogene Anteile an verbundenen Unternehmen. Da der Fair Value nicht verlässlich ermittelbar ist, werden diese in der Folge zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet, sofern nicht eine Veräußerung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag beabsichtigt ist.

Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cash Flows auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Cash Flows in einer Transaktion überträgt, mit der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum an diesem finanziellen Vermögenswert verbundenen Chancen und Risiken übertragen werden (IAS 39.17).

Nach IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ wird regelmäßig ermittelt, ob objektive substanzielle Hinweise darauf schließen lassen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswertes oder eines Portfolios von Vermögenswerten stattgefunden hat. Nach Durchführung eines Wertminderungstests wird ein erforderlicher Wertminderungsaufwand („impairment loss“) im Ergebnis erfasst.

Ein finanzieller Vermögenswert, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestuft ist, einschließlich eines Anteils an einem Unternehmen, wird an jedem Bilanzstichtag überprüft, um festzustellen, ob eine Wertminderung eingetreten ist (IAS 39.58). Bei einem finanziellen Vermögenswert liegt eine Wertminderung vor, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts eingetreten sind, ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt.

Objektive Hinweise darauf, dass bei gehaltenen finanziellen Vermögenswerten Wertminderungen eingetreten sind, können folgende sein:

Der Ausfall oder Verzug eines Schuldners

Hinweise, dass ein Schuldner in ein Insolvenz- oder anderes Sanierungsverfahren geht

Nachteilige Veränderungen beim Zahlungsstand von Kreditnehmern oder Emittenten

Verringerung der erwarteten künftigen Cashflows aufgrund negativer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, die mit Ausfällen korrellieren

Darüber hinaus ist bei einem gehaltenen Eigenkapitalinstrument ein signifikanter oder länger anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter dessen Anschaffungskosten ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. Der Konzern hält einen Rückgang um 20% für signifikant und einen Zeitraum von sechs Monaten für länger anhaltend.

Der Konzern berücksichtigt Hinweise auf Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sowohl auf Ebene des einzelnen Vermögenswerts als auch auf kollektiver Ebene. Alle Vermögenswerte, die für sich genommen bedeutsam sind, werden auf spezifische Wertminderungen beurteilt. Diejenigen, die keiner spezifischen Wertminderung unterliegen, werden kollektiv auf das Vorliegen von bereits eingetretenen, aber noch zu identifizierenden Wertminderungen untersucht. Vermögenswerte, die für sich genommen nicht einzeln bedeutsam sind, werden kollektiv auf Wertminderungen beurteilt. Bei der Beurteilung kollektiver Wertminderungen verwendet der Konzern historische Trends der Ausfallwahrscheinlichkeiten, den zeitlichen Anfall von Zahlungen und die Höhe der eingetretenen Verluste.

Eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts, der in der Folge nach der Effektivzinsmethode bilanziert wird, wird als Differenz zwischen seinem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Cash Flows berechnet, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswerts (IAS 39.63). Wenn ein nach Erfassung der Wertminderung eingetretenes Ereignis eine Verringerung der Höhe der Wertberichtigung zur Folge hat, wird die Verringerung der Wertberichtigung ergebniswirksam rückgängig gemacht (IAS 39.65).

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und andere kurzfristige Vermögenswerte, handelt es sich, soweit nicht der Kategorie Held for Trading zugeordnet, um Kredite und Forderungen, die in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten auf Grundlage der Effektivzinsmethode bilanziert werden. Das länderspezifische Kreditrisiko wird durch Länderwertberichtigungen berücksichtigt, welche auf Basis des Länderratings der Finanzzeitschrift „Institutional Investor“ ermittelt und bei Bedarf angepasst werden. Die Publizierung des „Country Credit Ratings“ des „Institutional Investor“ beruht auf der Befragung zahlreicher Kreditinstitute und Analysten und gewährleistet einen neutralen Wertansatz in der Konzernbilanz des DF Konzerns. Falls erforderlich werden Einzelwertberichtigungen gebildet.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zum Nennbetrag bilanziert. Der Posten umfasst Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Fälligkeit bis zu drei Monaten.

Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 „Ertragsteuern“ nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und den IFRS-Wertansätzen ermittelt. Als Basis dienen die Steuersätze, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten oder erwartet werden. Latente Steueransprüche aus ungenutzten steuerlichen Verlustvorträgen und abzugsfähigen temporären Differenzen werden nur in dem Maße bilanziert als ausreichende steuerpflichtige temporäre Differenzen vorliegen, gegen die die abzugsfähigen temporären Differenzen und steuerlichen Verluste verrechnet werden können. Darüber hinaus wurden keine aktiven latenten Steuern bilanziert, da es derzeit nicht wahrscheinlich ist, dass in den kommenden Geschäftsjahren in ausreichendem Umfang zu versteuernde Ergebnisse erzielt werden (IAS 12.24ff., IAS 12.34).

Hinsichtlich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die separate Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung.

Die Pensionsverpflichtungen umfassen beitrags- und leistungsorientierte Versorgungssysteme. Die Verpflichtungen für leistungsorientierte Versorgungssysteme werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen auf Altersversorgung (Project Unit Credit Method) gemäß IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ gebildet. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen. Den Pensionsverpflichtungen steht ein Aktivwert der Rückdeckungsversicherung gegenüber. Die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung sind an die Versorgungsberechtigten verpfändet. Die eingesetzte Versicherung wird als Planvermögen angesetzt, da sie unwiderruflich und auch im Insolvenzfall des Unternehmens ausschließlich für den Versorgungszweck zur Verfügung steht (qualifizierende Versicherungspolice). Der Barwert der abgedeckten Verpflichtungen wird durch den Wert des Planvermögens begrenzt.

Der Wert der Pensionsverpflichtung und der beizulegende Wert der Rückdeckungsversicherung werden saldiert. Gemäß IAS 19 ist nur eine unmittelbare und vollumfängliche Erfassung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste im sonstigen Ergebnis zulässig. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand ist im Jahr der Entstehung direkt im Gewinn oder Verlust zu erfassen. IAS 19 (revised 2011) lässt nur eine typisierende Verzinsung des Planvermögens in Höhe des Diskontierungszinssatzes der Pensionsverpflichtungen zu Periodenbeginn zu. Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung erbracht haben.

Rückstellungen werden gebildet, wenn eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss führt, und wenn die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrages zuverlässig schätzbar ist. Die Bewertung erfolgt zu Vollkosten.

Die finanziellen Verbindlichkeiten werden bei erstmaliger Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt, der i.d.R. den Anschaffungskosten entspricht. Hierbei werden auch die Transaktionskosten berücksichtigt. In der Folge werden die Verbindlichkeiten mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. In der Regel sind diese Verbindlichkeiten beim DF Konzern kurzfristig verzinst und werden deshalb zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Im DF Konzern bestehen keine Verbindlichkeiten, die Handelszwecken dienen. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Kritische Schätzungen und Annahmen bei der Bilanzierung

Die Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die Annahmen und Schätzungen, die sich auf die konzerneinheitliche Festlegung von Nutzungsdauern, die Bewertung von Pensionsverpflichtungen, die Bewertung von Forderungen zum beizulegenden Zeitwert sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen beziehen, werden als nicht wesentlich für den Konzernabschluss angesehen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

Die Ermittlung beizulegender Zeitwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, erfordert Annahmen hinsichtlich der Länder- und Adressenrisiken, die weitestgehend auf den am Bilanzstichtag vorhandenen Verhältnissen basieren. Eine Erhöhung dieser Risiken um 10% würde zu negativen Effekten aus der Fair-Value-Bewertung auf das Konzerneigenkapital und das Konzernergebnis von TEUR 2.020 (Vorjahr TEUR 1.394) führen.

Bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerten (Loans and Receivables) sind Risiken bezüglich der Bonität und künftiger Zahlungsflüsse zu berücksichtigen. Eine Erhöhung dieser Risiken um 10% könnte zusätzliche Wertberichtigungen bzw. Abschreibungen in Höhe von TEUR 456 (Vorjahr TEUR 531) verursachen.

II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(7) Forfaitierungstypische Erträge

Der in der Periode erzielte Portfolioertrag, der beim Verkauf erzielte Handelsertrag (Differenz zwischen fortgeführten Anschaffungskosten bzw. Fair Value und Verkaufspreis der Forderung) sowie die positiven Effekte aus der Fair-Value-Bewertung der Forderungen Held for Trading werden als Forfaitierungserträge erfasst. Provisionserträge ergeben sich im Wesentlichen aus ausgelegten Ankaufszusagen und Rückhaftungen. Zugleich werden nur die dem DF Konzern zustehenden Erträge aus nachschüssiger Verzinsung (Loan Agreements) bei den forfaitierungstypischen Erträgen erfasst. Die Umsatzerlöse ergeben sich wie folgt:

Forfaitierungstypische Erträge
in TSD EUR
2015 2014
Forfaitierungserträge 3.007 2.972
Provisionserträge 369 518
Erträge aus nachschüssiger Verzinsung 87 156
Kursgewinne 8.800 7.633
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Forfaitierungs- und Ankaufszusagen 390 299
Gesamt 12.653 11.578

Die Forfaitierungserträge beinhalten Erträge aus der Fair-Value-Bewertung in Höhe von EUR 2,2 Mio. (Vorjahr EUR 1,4 Mio.). Die übrigen Forfaitierungs- und die Provisionserträge wurden wie im Vorjahr nur zu einem unwesentlichen Teil in Deutschland und darüber hinaus in Nigeria mit EUR 0,3 Mio. (Vorjahr EUR 0,1 Mio.), Pakistan mit EUR 0,1 Mio. (Vorjahr EUR 0,1 Mio.), Saudi-Arabien mit EUR 0,1 Mio. (Vorjahr EUR 0,1 Mio.) und anderen Ländern erzielt.

(8) Forfaitierungstypische Aufwendungen

Forfaitierungsaufwand fällt an, wenn der erzielte Verkaufspreis unter dem Buchwert liegt und wenn sich negative Effekte aus der Fair-Value-Bewertung ergeben. Die forfaitierungstypischen Aufwendungen stellen sich wie folgt dar:

Forfaitierungstypische Aufwendungen
in TSD EUR
2015 2014
Forfaitierungsaufwendungen 14.990 3.071
Provisionsaufwendungen 295 728
Kursverluste 9.071 6.423
Kreditversicherungsprämien 2
Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Zuführungen zu Rückstellungen für Forfaitierungs- und Ankaufszusagen 2.563 763
Gesamt 26.919 10.987

Die Wertberichtigungen auf Forderungen entfielen ausschließlich auf Loans and Receivables. Die Forfaitierungsaufwendungen resultieren ausschließlich aus dem negativen Effekt der Fair-Value-Bewertung. Die Anpassung der Bewertung des Forderungsportfolios erfolgte vor dem Hintergrund der aktuellen Situation der Gesellschaft im Schutzschirmverfahren und der jüngsten Entwicklungen bei einzelnen Forderungen im Bestandsportfolio. Dabei hat sich die Gesellschaft auf das Gutachten einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gestützt, das für Zwecke des Insolvenzplans erstellt wurde. Zusätzlich wurden bei der Ermittlung des Fair-Values weitere, bisher in diesem Gutachten nicht enthaltene, aber zu erwartende Finanzmittelabflüsse zur Beitreibung der Forderungen beziehungsweise zur Sicherheitenverwertung in Höhe von EUR 1,2 Mio. berücksichtigt.

(9) Rohergebnis

Das Rohergebnis errechnet sich als Differenz zwischen den forfaitierungstypischen Erträgen und Aufwendungen.

Rohergebnis
in TSD EUR
2015 2014
Forfaitierungsergebnis (11.983) (99)
Provisionsergebnis 75 (210)
Ergebnis aus nachschüssiger Verzinsung 87 156
Ergebnis aus Kursdifferenzen (271) 1.210
Bewertungsergebnis (2.173) (464)
(14.265) 593
abzüglich Kreditversicherungsprämien 2
Gesamt (14.265) 591

(10) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen.

Sonstige betriebliche Erträge
in TSD EUR
2015 2014
Erträge aus Restrukturierung der Anleihe 1.030
Erträge aus der Auflösung von sonstigen Schulden 99 29
Erträge aus Weiterbelastungen 34 172
Erträge infolge umsatzsteuerlicher Abrechnungskorrektur 85
Erträge aus der Verrechnung von Sachbezügen bei der Fahrzeug-Gestellung 17 20
Erträge aus bereits abgeschriebenen Forderungen/Entschädigungen 78 24
Übrige sonstige betriebliche Erträge 27 33
Gesamt 1.285 363

Die Erträge aus der Restrukturierung der Anleihe resultieren aus der rückwirkenden Reduzierung des Anleihezinses (vgl. Abschnitt 25). Für umsatzsteuerliche Zwecke werden Erträge aus Weiterbelastungen von Rechts- und Beratungskosten gesondert erfasst.

(11) Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

Personalaufwand
in TSD EUR
2015 2014
Gehälter 2.660 3.523
Gehälter gesamt 2.660 3.523
– Soziale Abgaben 124 153
– Altersversorgung 169 234
– Sonstige soziale Aufwendungen 10 15
Soziale Aufwendungen gesamt 303 402
Gesamt 2.963 3.925

Die Aufwendungen für Altersversorgung beinhalten Beiträge an staatliche Rentenversicherungsträger in Höhe von TEUR 124 (Vorjahr TEUR 176) sowie für weitere beitragsorientierte Versorgungspläne in Höhe von TEUR 45 (Vorjahr TEUR 58).

(12) Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Die planmäßigen Abschreibungen stellen sich wie folgt dar (Abschreibungen wegen außerplanmäßiger Wertminderungen waren, wie auch im Vorjahr, nicht notwendig):

Abschreibungen
in TSD EUR
2015 2014
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 20 9
Abschreibungen auf Sachanlagen 88 107
Gesamt 108 116

(13) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

Sonstige betriebliche Aufwendungen
in TSD EUR
2015 2014
Rechts-, Beratungs- und Abschlusskosten, Honorare 5.327 4.584
Verwaltungskosten / Kooperationspartner 874 1.155
Raumkosten 344 382
Versicherungen, Gebühren, Beiträge 245 169
Reisekosten 179 158
Sonstige Steuern 156 97
Gebühren des Zahlungsverkehrs 87 136
Kosten für Telefon, Porto und Internetverbindungen 73 82
Fahrzeugkosten 22 24
Übrige sonstige Aufwendungen 1.709 1.185
Gesamt 9.016 7.972

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich infolge gestiegener Rechts- und Beratungskosten erhöht, die unter anderen die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Restrukturierung der Anleihe, den geplanten, jedoch nicht verwirklichten, Kapitalmaßnahmen (etwa EUR 1,8 Mio., im Vorjahr EUR 0) und durch überfällige Forderungen verursachte Rechtsverfolgungskosten beinhalten.

Die Kosten für Kooperationspartner umfassen Aufwendungen für das Büro in London, die Kooperationspartner in Italien und Frankreich sowie die Tochtergesellschaften in Pakistan und São Paulo.

Die übrigen sonstigen Aufwendungen beinhalten neben Schadensersatzleistungen im Rahmen von Vergleichsvereinbarungen (TEUR 850, im Vorjahr TEUR 0) im Wesentlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Börsennotierung, der Gläubiger- und der Hauptversammlung (TEUR 355, im Vorjahr TEUR 327), Aufwendungen für Nutzungsrechte und IT-Ausstattung (TEUR 125, im Vorjahr TEUR 82) und die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats (TEUR 119, im Vorjahr TEUR 98).

(14) Finanzergebnis

Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

Finanzergebnis
in TSD EUR
2015 2014
Zinserträge aus Forderungen (loans and receivables) 2 47
Zinserträge aus Finanzanlagen und andere Zinsvereinbarungen 5
Zinserträge gesamt 7 47
Zinsaufwendungen an Kreditinstitute 1.208 1.499
-davon Refinanzierungen des Forfaitierungsgeschäfts 1.199 1.494
-davon Kontokorrentzinsen 9 5
Andere Zinsaufwendungen 953 2.948
-davon Zinsen Anleihe 803 2.519
-davon sonstige Zinsen 150 429
Zinsaufwendungen gesamt 2.161 4.447
Zinsergebnis = Finanzergebnis (2.154) (4.400)

Andere Zinsaufwendungen, die auch die im Berichtsjahr angefallenen Anleihezinsen beinhalten, sind vor allem infolge der geänderten Anleihebedingungen gesunken. Zudem sind in dieser Position Zinsaufwendungen der DF Deutsche Forfait s.r.o. an die Arnstock CZ in Höhe von TEUR 120 enthalten, die im Zusammenhang mit der Übernahme gekündigter Kreditlinien nach dem OFAC-Listing entstanden sind.

(15) Ertragsteuern

Latente Steueransprüche aus temporären Differenzen dürfen nicht bilanziert werden, wenn nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen, gegen welche die abzugsfähigen temporären Differenzen verwendet werden können (IAS 12.27). Aus diesem Grund werden auch hinsichtlich des im Berichtsjahr entstandenen Verlusts keine latenten Steueransprüche bilanziert (IAS 12.34 ff.). Aus Verlustvorträgen resultierende latente Steueransprüche werden insoweit in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (IAS 12.56) als in gleicher Höhe zu versteuernde temporäre Differenzen verfügbar sind, gegen die die ungenutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können. Die Ertragsteuern im Konzern setzen sich wie folgt zusammen:

Ertragsteuern
in TSD EUR
2015 2014
Steueraufwendungen des laufenden Jahres
Anpassungen für frühere Jahre (184) 13
Laufende Steueraufwendungen (184) 13
Latente Steuern im Zusammenhang mit temporären Differenzen 313 366
Latente Steuern im Zusammenhang mit steuerlichen Verlustvorträgen (313) (366)
Latenter Steueraufwand
Gesamt (184) 13

Die Steuererträge beinhalten die Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer der inländischen Gesellschaft sowie vergleichbare Ertragsteuern der ausländischen Gesellschaften. Die sonstigen Steuern sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.

Die latenten Steuern werden auf der Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. In Deutschland beträgt der Körperschaftsteuersatz einheitlich 15,0%. Unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags von 5,5% auf die Körperschaftsteuer sowie eines durchschnittlichen effektiven Gewerbeertragsteuersatzes in Höhe von ca. 16,5% ermittelt sich für inländische Unternehmen ein Steuersatz von etwa 32,5%. Dieser Steuersatz ist einheitlich für den gesamten Berichtszeitraum zur Ermittlung latenter Steuereffekte im Inland zu Grunde gelegt worden. Die Steuereffekte aus den ausländischen Unternehmen sind im gesamten Berichtszeitraum von untergeordneter Bedeutung und werden aufgrund ihrer Unwesentlichkeit in der Darstellung vernachlässigt. Auf die Währungsumrechnungsdifferenz wirtschaftlich selbständiger ausländischer Einheiten entfiele im Falle der Realisation ein Ertragsteueranspruch in Höhe von TEUR 78 (Vorjahr TEUR 134).

Der Bestand an aktiven und passiven latenten Steuern zum 31. Dezember 2015 ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung:

Aktive und passive Latenzen nach der Art der temporären Unterschiede
in TSD EUR
Aktiva Passiva
2015 2014 2015 2014
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1
Periodenabgrenzung
Pensionsverpflichtungen 19 3
Steuerlicher Verlustvortrag 313 366
Anleihe 289 363
Sonstige Verbindlichkeiten 4
Summe 313 366 313 366
Saldierung (313) (366) (313) (366)
Bilanzansatz

Bei der Höhe des Ansatzes aktiver latenter Steuern wird darauf geachtet, dass nur solche Beträge angesetzt werden, deren Realisierung zumindest überwiegend wahrscheinlich ist. Bei dieser Einschätzung werden alle positiven und negativen Einflussfaktoren für ein ausreichend hohes Einkommen in der Zukunft berücksichtigt. Die Einschätzung kann in Abhängigkeit von künftigen Entwicklungen Änderungen unterliegen.

Der DF AG verbleiben voraussichtlich zum 31. Dezember 2015 steuerliche Verlustvorträge zur Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 55.267 (Vorjahr TEUR 32.589) und zur Körperschaftsteuer in Höhe von TEUR 56.649 (Vorjahr TEUR 34.449) sowie temporäre Differenzen zur Gewerbe- und Körperschaftsteuer in Höhe von jeweils TEUR 226 (Vorjahr TEUR 187), auf die keine aktiven latenten Steuern bilanziert wurden. Mit der vorgesehenen maßgeblichen Beteiligung des Investors werden gem. § 8c KStG die nicht genutzten Verlustvorträge nicht mehr abziehbar sein.

Der Unterschied zwischen erwartetem Steuerertrag und den ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ist auf folgende Ursachen zurückzuführen:

Unterschied zwischen Steuerertrag und -aufwand
in TSD EUR
2015 2014
Ergebnis vor Ertragsteuern (27.222) (15.458)
Nominaler Ertragsteuersatz 32,5% 32,5%
Erwartete Ertragsteuern (8.847) (5.024)
Nicht abziehbare Aufwendungen 182 72
Steuereffekte aus Vorjahren (184) 13
Effekte aus abweichenden lokalen Steuersätzen 547
Steuerliche Verluste, für die keine latente Steuerforderung aktiviert wurde 8.131 4.952
Sonstige Steuereffekte (13)
Ertragsteuern (184) 13

III. Erläuterungen zur Bilanz

(16) Immaterielle Vermögenswerte

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte ist im unter (17) enthaltenen Konzern-Anlagespiegel dargestellt.

(17) Sachanlagen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Positionen des Sachanlagevermögens sowie ihre Entwicklung im Berichtsjahr sind im Konzern-Anlagespiegel dargestellt.

Konzern-Anlagespiegel
in EUR
Immaterielle Vermögenswerte (Rechte, EDV-Software) Sachanlagen (Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) Summe
Anschaffungskosten
Stand zum 01.01.2014 115.936,84 1.371.320,72 1.487.257,56
Zugänge 1.848,30 20.137,78 21.986,08
Abgänge 0,00 -532.660,80 -532.660,80
Währungsumrechnungsdifferenzen 2.881,50 3.251,05 6.132,55
Stand zum 31.12.2014 120.666,64 862.048,75 982.715,39
Zugänge 85.240,89 21.919,69 107.160,58
Abgänge 0,00 0,00 0,00
Währungsumrechnungsdifferenzen 2.839,37 3.129,86 5.969,23
Stand zum 31.12.2015 208.746,90 887.098,30 1.095.845,20
Abschreibungen
Stand zum 01.01.2014 83.854,39 854.501,75 938.356,14
Zugänge 8.950,75 107.465,01 116.415,76
Abgänge 0,00 -397.003,80 -397.003,80
Währungsumrechnungsdifferenzen 1.109,82 1.064,29 2.174,11
Stand zum 31.12.2014 93.914,96 566.027,25 659.942,21
Zugänge 25.929,69 81.724,58 107.654,26
Abgänge 0,00 0,00 0,00
Währungsumrechnungsdifferenzen 1.427,98 1.389,54 2.817,52
Stand zum 31.12.2015 121.272,63 649.141,36 770.413,99
Nettobuchwerte
zum 01.01.2014 32.082,45 516.818,97 548.901,42
zum 31.12.2014 26.751,67 296.021,50 322.773,18
zum 31.12.2015 87.474,27 237.956,94 325.431,21

(18) Langfristige finanzielle Vermögenswerte

Unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten werden die folgenden Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen ausgewiesen:

Langfristige finanzielle Vermögenswerte in TSD EUR (Eigenkapitalanteil) 31.12.2015 31.12.2014
DF Deutsche Forfait Americas Inc., Miami/USA (100%) 3 3
DF Deutsche Forfait do Brasil Ltda., São Paulo/Brasilien (99%) 15 15
Global Trade Fund SPC, Cayman Islands (100%) 1 1
Global Trade Fund Holding Ltd., Cayman Islands (100%) 4 4
DF Deutsche Forfait (private) Ltd., Lahore/Pakistan (99%)
Gesamt 23 23

Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten außerdem hinterlegte Mietkautionen in Höhe von TEUR 69 (Vorjahr TEUR 36) für die vom DF Konzern genutzten Büroräume.

(19) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 32.003 (Vorjahr TEUR 69.666) umfassen die im Rahmen des Forfaitierungsgeschäftes angekauften Forderungen mit TEUR 29.984 (Vorjahr TEUR 64.390) sowie sonstige Forderungen in Höhe von TEUR 2.019 (Vorjahr TEUR 5.276). Die Forderungen aus dem Forfaitierungsgeschäft beinhalten einerseits einen Bestand aktueller Geschäfte, die vertragsgemäß bedient werden (Handelsportfolio), und andererseits überfällige Forderungen (Restrukturierungsportfolio) gegen neun Schuldner aus der Zeit vor Aufnahme auf die SDN-Liste (,List of Specially Designated Nationals and Blocked Persons‘ des US-amerikanischen Office of Foreign Assets Control). Die Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gliedern sich wie folgt auf:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
in TSD EUR
31.12.2015 31.12.2014
Handelsportfolio 5.089 16.698
Restrukturierungsportfolio 24.895 47.692
Sonstige Forderungen 2.019 5.276
Gesamt 32.003 69.666

Die sonstigen Forderungen beinhalten wertberichtigte Forderungen, die im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsportfolio stehen, in Höhe von TEUR 1.924 (im Vorjahr TEUR 2.945) und haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Die nicht wertberichtigten Forderungen in Höhe von TEUR 95 (im Vorjahr TEUR 2.331) haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Entwicklung der Wertminderungen der sonstige Forderungen stellt sich wie folgt dar:

Wertminderung sonstiger Forderungen
in TSD EUR
Stand Wertberichtigungen 1. Januar 2014 2.084
Erfasster Wertminderungsaufwand 2014 417
-davon abgeschriebene Beträge (380)
Stand Wertberichtigungen 31. Dezember 2014 2.121
Erfasster Wertminderungsaufwand 2015 2.438
-davon abgeschriebene Beträge
Stand Wertberichtigungen 31. Dezember 2015 4.559

Die Zunahme der als Aufwand erfassten Wertberichtigungen im Berichtsjahr basiert insbesondere auf den Ergebnissen einer von einem unabhängigen Gutachter durchgeführten Monte-Carlo-Simulation, auf die sich der Konzern im Rahmen des Bewertungsprozesses gestützt hat. Das Restrukturierungsportfolio stellt sich dabei wie folgt dar:

Restrukturierungsportfolio
in TSD EUR
Bruttorisiko Fair Value Anpassungen Buchwert Sicherheit Nettorisiko
Gesamt 46.393 21.498 24.895 26.024 21.498

Die im Restrukturierungsportfolio enthaltenen Forderungen wurden in den Jahren 2007 bis 2013 von den Gesellschaften der DF Gruppe angekauft. Auf die drei größten Schuldner des Restrukturierungsportfolios entfällt bezogen auf den Buchwert der Forderungen ein Anteil von insgesamt 79% (im Vorjahr 73%).

(20) Andere kurzfristige Vermögenswerte

Die anderen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

Kurzfristige Vermögenswerte
in TSD EUR
31.12.2015 31.12.2014
Aktivische Abgrenzung 107 107
Übrige sonstige Vermögenswerte 192 192
Steuerforderungen 92 148
Gesamt 592 447
-davon finanzielle Vermögenswerte 140 149
-davon nicht finanzielle Vermögenswerte 452 297

Die Steuerforderungen beinhalten vorausgezahlte Ertragsteuern für das Veranlagungsjahr 2014, die als Ansprüche auf Rückzahlung ausgewiesen werden.

(21) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Bei den Flüssigen Mitteln in Höhe von TEUR 7.637 (Vorjahr TEUR 14.748) handelt es sich um Guthaben bei Kreditinstituten mit Fälligkeiten bis zu drei Monaten. Von diesen Guthaben sind TEUR 1.491 (Vorjahr TEUR 1.158) verpfändet. Die Flüssigen Mittel waren überwiegend in Euro gebunden und konnten nicht zur Tilgung kurzfristiger Bankverbindlichkeiten genutzt werden, die mehrheitlich der währungskongruenten Finanzierung in US-Dollar dienten.

(22) Eigenkapital

Die Veränderung des Eigenkapitals des DF Konzerns ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Gezeichnetes Kapital: Das Grundkapital des Konzerns ist in voller Höhe eingezahlt und beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 6.800 (im Vorjahr TEUR 6.800). Es ist eingeteilt in 6.800.000 nennwertlose Stückaktien, die auf den Namen lauten.

Kapitalrücklage: Die Kapitalrücklage resultiert aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem im Jahr 2007 bei der Aktienemission erzielten Erlös und dem Nominalbetrag der Kapitalerhöhung. Unter Berücksichtigung der mit der Kapitalrücklage zu verrechnenden und um Steuereffekte bereinigten Kosten der Kapitalerhöhung und der im Jahr 2011 erfolgten Entnahme von TEUR 3.927 weist der Konzern eine unveränderte Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 7.359 aus.

Gewinnrücklagen: Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet oder durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage erhöht wurden. Der DF Konzern weist zum 31. Dezember einen Negativbetrag in Höhe von TEUR 46.066 (Vorjahr TEUR 19.027) aus.

Währungsumrechnungsrücklage: Unter dieser Rücklage sind die Differenzen des sonstigen Ergebnisses aus der erfolgsneutralen Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen als Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausgewiesen. Die Rücklage ist negativ und verringert das ausgewiesene Eigenkapital im Berichtsjahr um TEUR 241 (Vorjahr TEUR 413). Die Veränderung der Rücklage im Berichtsjahr beträgt TEUR 172 und ergibt sich im Wesentlichen aus der Konsolidierung der Tochtergesellschaft in Tschechien.

Ergebnis je Aktie: Das Ergebnis je Aktie bezogen auf die im Berichtszeitraum durchschnittlich ausgegebene Anzahl der Stammaktien (6.800.000 Stück) beträgt unverwässert und verwässert EUR -3,98 nach EUR -2,28 im Vorjahr.

Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen: Die Zusammensetzung des Konzern-Gesamtergebnisses ist unter den Finanzdaten in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung dargestellt.

Genehmigtes Kapital: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Mai 2017 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 3.400.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich so genannter gemischter Sacheinlagen) durch Ausgabe von bis zu 3.400.000 neuen, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012) und dabei einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen (1) zur Vermeidung von Spitzenbeträgen, (2) bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreiten und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung, (3) bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs eines Unternehmens, von Unternehmensteilen, einer Beteiligung an einem Unternehmen oder sonstigen wesentlichen Betriebsmitteln, (4) um den Inhabern von Optionsscheinen bzw. Wandel- oder Optionsanleihen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung eines Wandlungs- oder Optionsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde sowie (5) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben.

Bedingtes Kapital: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. Juni 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00 auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte bzw. den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 2.720.000,00 nach näherer Maßgabe der Options- oder Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Die Optionsschuldverschreibungen und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammengefasst auch „Schuldverschreibungen“ und in ihrer jeweiligen Stückelung jeweils auch „Teilschuldverschreibung“) können außer in Euro auch -unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert -in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Sie können auch durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der DF Deutsche Forfait AG ausgegeben werden; in diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern solcher Schuldverschreibungen Optionsrechte/Wandlungsrechte auf neue Aktien der DF Deutsche Forfait AG zu gewähren.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zu diesem Zweck um bis zu EUR 2.720.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.720.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht worden (Bedingtes Kapital 2015/I).

Die Hauptversammlung vom 10. Juni 2015 hat Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bis zum 10. Juni 2020 einmalig oder mehrmals zum Zwecke der Beteiligung der in § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG genannten Personen am Unternehmen Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft (Optionsrechte) auszugeben. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausstattung und Ausgabe der Optionsrechte in einem Aktienoptionsplan festzulegen („Aktienoptionsplan 2015“). Sollen Optionsrechte an den Vorstand der Gesellschaft ausgegeben werden, obliegt die Entscheidung über die Ausgabe und die Festlegung der weiteren Einzelheiten allein dem Aufsichtsrat.

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde um bis zu EUR 680.000,00 durch Ausgabe von bis zu 680.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015/II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Optionsrechten aus dem Aktienoptionsplan 2015, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2015 im Zeitraum bis zum 10. Juni 2020 ausgegeben werden können, von ihren Bezugsrechten auf Stückaktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft die Bezugsrechte nicht durch Lieferung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Stückaktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen, es sei denn, es sollen Optionsrechte an Mitglieder des Vorstands ausgegeben werden; in diesem Fall legt der Aufsichtsrat die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung fest.

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien: Die Hauptversammlung vom 10. Juni 2015 hat nachfolgende Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien beschlossen.

a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 10. Juni 2020 bis zu 680.000 Stück eigene Aktien, das sind insgesamt 10% des aktuell bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft, zu erwerben. Von dem Zeitpunkt, an dem die Durchführung der vom Vorstand im Mai 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossenen Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital gegen Sacheinlagen von EUR 6.800.000,00 um bis zu EUR 3.400.000,00 auf bis zu EUR 10.200.000,00 in voller Höhe, also in Höhe von EUR 3.400.000,00 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist und das Grundkapital der Gesellschaft sich dadurch auf EUR 10.200.000,00 erhöht hat, erweitert sich die Ermächtigung auf den Erwerb von bis zu 1.020.000 Stück eigene Aktien. Der Erwerb darf nur über die Börse erfolgen. Dabei darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion am Handelstag ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

b) Die Ermächtigung kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft beauftragte Dritte ganz oder in mehreren Teilbeträgen im Rahmen der vorgenannten Beschränkungen ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der in lit. c), d), e), f) und g) genannten Zwecke ausgeübt werden. Erfolgt die Verwendung zu einem oder mehreren der in lit. c), d), e) oder f) genannten Zwecke, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.

c) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10% des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung (wie unter a) beschrieben) noch -falls dieser Wert geringer ist -im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandelanleihen ausgegeben werden, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

d) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.

e) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien den Inhabern von Bezugsrechten in Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus dem unter TOP 9 beschriebenen Aktienoptionsplan 2015 anzubieten und zu übertragen. Soweit eigene Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft übertragen werden sollen, entscheidet darüber der Aufsichtsrat.

f) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus von dieser begebenen oder garantierten Wandel- und/oder Optionsanleihen zu nutzen, insbesondere zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Wandel- und/oder Optionsanleihen, die aufgrund der unter TOP 8 vorgeschlagenen Ermächtigung begeben werden.

g) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung kann auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen.

h) Von den Ermächtigungen in lit. c), d), e), f) und g) darf der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch machen. Der Aufsichtsrat wird im Fall der lit. g) zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Im Übrigen kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.

Die Durchführung der unter lit. a) beschriebenen Sachkapitalerhöhung wurde nicht in das Handelsregister eingetragen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien bezieht sich deshalb auf den Erwerb von bis zu 680.000 Stück eigene Aktien.

(23) Pensionsverpflichtungen

Pensionsverpflichtungen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften nach IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ gebildet. Daneben bestehen beitragsorientierte Versorgungspläne bei der staatlichen Rentenversicherung und beim BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V., die aus laufenden Beitragszahlungen bedient werden.

Für drei ehemalige Vorstandsmitglieder bestehen Altersversorgungszusagen, die als leistungsorientierte Versorgungspläne (Defined Benefit Plans) ausgestaltet sind. Die Zusagen beinhalten Versorgungsleistungen, wenn das Vorstandsmitglied stirbt oder altersbedingt aus dem Dienst ausscheidet. Herrn Franke wird in diesem Fall eine Kapitalzahlung gewährt. Frau Attawar und Herr Wippermann haben demgegenüber ein Wahlrecht zwischen laufender Ruhegeldleistung und Kapitalzahlung. Die Verpflichtung des Unternehmens besteht darin, die zugesagten Leistungen an die aktiven Mitarbeiter zu erfüllen. Das Versorgungssystem ist extern durch eine Rückdeckungsversicherung finanziert, deren Garantieleistungen den zugesagten Versorgungen entsprechen.

Die Höhe der Pensionsverpflichtung (Barwert der erdienten Versorgungsansprüche) wurde nach versicherungsmathematischen Methoden berechnet, für die Schätzungen unumgänglich sind. Dabei spielen neben den Annahmen zur Lebenserwartung die folgenden Prämissen eine Rolle:

Versicherungsmathematische Annahmen
in %
31.12.2015 31.12.2014
Rechnungszins 2,42% 2,00%
Inflationsrate 1,00% 1,00%
Rechnerisches Anpassungsintervall der Renten jährlich jährlich
Rentendynamik 1,00% 1,00%

Als Grundlage für die Berechnung der leistungsorientierten Pläne dienten im Geschäftsjahr 2015 die „Richttafeln 2005 G“ von Dr. Klaus Heubeck. Die nachfolgenden Übersichten zeigen die Entwicklung des Anwartschaftsbarwerts und des Planvermögens:

Entwicklung/Überleitung des Anwartschaftsbarwerts
in TSD EUR
2015 2014
Anwartschaftsbarwerte der Versorgungszusagen (Defined Benefit Obligation) zum 1. Januar 654 477
Zinsaufwand 13 17
Erwartete Rentenzahlung (2) (2)
Erwartete Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 665 494
Versicherungsmathematische Ergebnis aus den Pensionsverpflichtungen (45) 160
-davon entfallen auf Änderungen der finanziellen Annahmen (46) 160
-davon entfallen auf erfahrungsbedingte Annahmen 1
Pensionsverpflichtungen (Defined Benefit Obligation – DBO) zum 31. Dezember 622 654
Entwicklung des Planvermögens
in TSD EUR
2015 2014
Wert des Planvermögens zum 1. Januar 654 514
Typisierender Kapitalertrag 13 18
Ertrag aus dem Planvermögen (45) 122
Planvermögen zum 31. Dezember 622 654

Die Abweichungen zwischen den versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung stellen sich in der Überleitung und in der Übersicht von fünf Jahren wie folgt dar:

Entwicklung/Überleitung der Vermögenswertbegrenzung
in TSD EUR
2015 2014
Pensionsverpflichtungen zum 1. Januar (654) (477)
Wert des Planvermögens zum 1. Januar 654 514
Effekt aus der Vermögenswertbegrenzung zum 1. Januar 37
Zinsaufwand auf den Effekt der Vermögenswertbegrenzung 1
Versicherungsmathematische Verluste aus den Pensionsverpflichtungen (45) (160)
Bestandsergebnis 45 122
Vermögenswertbegrenzung zum 31. Dezember
Finanzierungsstatus
in TSD EUR
2015 2014 2013 2012 2011
Anwartschaftsbarwert 622 654 477 446 274
– Enthaltene Auswirkungen der Abweichungen im Berichtsjahr (45) 160 15 134 (13)
Planvermögen 622 654 514 499 455
– Enthaltene Auswirkungen der Abweichungen im Berichtsjahr (32) 120 (3) (12) (64)
Finanzierungsstatus zum 31. Dezember 37 53 181

Aufgrund der vorliegenden Überdotierung der Rückdeckungsversicherung kommt es zu einer Begrenzung der Bewertung des Planvermögens bis zur Höhe des Barwerts der Pensionsverpflichtung. Der Aktivwert des Planvermögens in Höhe von TEUR 622 (im Vorjahr TEUR 654) wird mit dem Passivwert der Verpflichtung in Höhe von TEUR 622 (im Vorjahr TEUR 654) saldiert ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag überstieg das Planvermögen den Passivwert der Verpflichtung wie im Vorjahr nicht mehr. Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag lässt sich wie folgt herleiten:

Herleitung des in der Bilanz ausgewiesenen Nettobetrags
in TSD EUR
31.12.2015 31.12.2014
Anwartschaftsbarwerte der Versorgungszusagen (DBO) (622) (654)
Beizulegender Zeitwert des Pensionsplanvermögens 622 654
Effekt aus der Vermögenswertbegrenzung
Saldo 0 0

Aus Erhöhungen oder Verminderungen entweder des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung oder des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens können versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste entstehen, deren Ursachen unter anderem Änderungen der Berechnungsparameter und Schätzungsänderungen bezüglich des Risikoverlaufs der Pensionsverpflichtungen und Abweichungen zwischen dem tatsächlichen und dem erwarteten Ertrag aus den qualifizierenden Versicherungspolicen sein können. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sind im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Aufgrund der Saldierung ist ein Ausweis jedoch nicht gegeben. Auf eine Sensitivitätsanaylse wird mangels Wesentlichkeit verzichtet.

Aus den leistungsorientierten Versorgungssystemen ergaben sich Aufwendungen, die sich aus den folgenden Komponenten zusammensetzten:

Aufwand für leistungsorientierte Pensionspläne
in TSD EUR
2015 2014
Zinsaufwand 13 17
Zinserträge aus Planvermögen (13) (18)
Zins auf den Effekt aus der Vermögenswertbegrenzung 1
Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung 0 0
Komponenten des sonstigen Ergebnisses (OCI)
in TSD EUR
2015 2014
Versicherungsmathematische Verluste (Gewinne) (45) 160
Zinserträge aus Planvermögen 45 122
Veränderung aus dem Effekt aus der Vermögenswertbegrenzung (38)
Erfassung im sonstigen Ergebnis (OCI) 0 0

Während jeder Berichtsperiode ergab sich ein Nettowert in Höhe von EUR 0, da der Erhöhung der Pensionsverpflichtungen eine entsprechende Erhöhung des Planvermögens gegenübersteht. Für die nachfolgende Periode werden bei einer Duration der Verpflichtungen von 17,3 Jahren Rentenzahlungen aus den zum 31. Dezember 2015 bestehenden Pensionszusagen von EUR 1.926 erwartet.

(24) Anleihe

Unter den langfristigen Schulden wird die von der DF Deutsche Forfait AG begebene Anleihe als sonstige finanzielle Verbindlichkeit ausgewiesen (IAS 32.11). Die Anleihe weist einen Nominalbetrag in Höhe von EUR 30 Mio. auf, der dem Rückzahlungsbetrag entspricht, und eine Nominalverzinsung von 7,875% p.a. bei einer Laufzeit von sieben Jahren.

Der erstmalige Ansatz erfolgte im Zeitpunkt des Zugangs und nach Berücksichtigung der Transaktionskosten (IAS 39.9, 39.A13) mit dem beizulegenden Zeitwert (IAS 39.43) in Höhe von TEUR 28.728. Die finanzielle Verbindlichkeit wird zum 31. Dezember 2015 zu den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet (IAS 39.47). Der Gesamtzinsaufwand beträgt in der Berichtsperiode TEUR 803 (im Vorjahr TEUR 2.519) und ist in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Zinsaufwendungen erfasst.

Die zweite Gläubigerversammlung vom 19. Februar 2015 hat der Änderung der Anleihebedingungen zugestimmt. Insgesamt nahmen an der Versammlung in Köln Anleihegläubiger teil, die Schuldverschreibungen im Volumen von EUR 13,786 Mio. vertreten. Das entspricht 45,95% des ausstehenden Anleihekapitals, wodurch die Beschlussfähigkeit der zweiten Gläubigerversammlung gegeben war. Auf der Gläubigerversammlung wurde One Square Advisory Services GmbH mit einem Anteil von 92,98% zum Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger gewählt. Die Anleihegläubiger stimmten einer Änderung der Anleihebedingungen mit einem Anteil von 99,98% des an der Abstimmung teilnehmenden Kapitals zu. Die Änderung betrifft insbesondere die Reduzierung des Nominalzinssatzes der Unternehmensanleihe 2013/20 von 7,875% auf 2,000% rückwirkend vom 27. Mai 2014 bis zum 27 Mai 2018. Für den Zeitraum vom 27. Mai 2017 bis 27. Mai 2018 kann die Zinszahlung wieder 7,875% betragen; dies ist abhängig vom Erreichen eines bestimmten Konzernergebnisses. Ab 27. Mai 2018 bis 27. Mai 2020 wird der Nominalzinssatz wieder auf 7,875% angehoben. Aus der rückwirkenden Änderung des Zinssatzes ergab sich im Berichtsjahr für den Zeitraum 27. Mai 2014 bis 31. Dezember 2014 ein sonstiger betrieblicher Ertrag in Höhe von TEUR 1.030. Zu den im Rahmen des Insolvenzplans erfolgten Änderungen verweisen wir auf unsere Darstellung unter den Ereignissen nach Abschlussstichtag

(25) Kurzfristige Rückstellungen

In den kurzfristigen Rückstellungen sind nur Verpflichtungen aus Forfaitierungs- und Ankaufszusagen enthalten. Die Bewertung der Länderrisiken erfolgt mit Hilfe der Wertberichtigungssätze auf Basis des „Country Credit Ratings“ des Institutional Investor.

Kurzfristige Rückstellungen
in TSD EUR
1. Januar 2014 299
Zuführung 345
Verbrauch
Auflösung/Umgliederung 299
31. Dezember 2014 345
Zuführung 198
Verbrauch
Auflösung/Umgliederung 345
31. Dezember 2015 198

(26) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gliedern sich nach Währungen wie folgt:

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
in TSD EUR
31.12.2015 31.12.2014
Kontokorrentkredite
EUR 16.512 8
USD 19.748 27.411
CZK 1.863 2.495
GBP 44 65
JPY 5 5
38.172 29.984
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
USD 13.343
13.343
Gesamt 38.172 43.327

Die kreditgebenden Banken der DF AG haben im Oktober 2015 als Folge der Eröffnung des Schutzschirmverfahrens ihre Kreditlinien in Höhe von insgesamt rund EUR 40 Mio. mit sofortiger Wirkung gekündigt. Daher werden sämtliche Verbindlichkeiten als Kontokorrentkredite ausgewiesen. Mit Genehmigung des Insolvenzplans verzichten die Kreditinstitute auf rund 63,7% ihrer zur Tabelle angemeldeten Forderungen gegenüber der DF Deutsche Forfait AG. Dies entspricht einem Betrag von etwa EUR 23 Mio.; der verbleibende Restbetrag wird gestundet.

(27) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die folgende Übersicht zeigt die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen:

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
in TSD EUR
31.12.2015 31.12.2014
Verbindlichkeiten aus der Verpflichtung zur Weiterleitung erhaltener Zahlungen 1.817 6.680
Verbindlichkeiten aus Unterbeteiligungen im Forfaitierungsgeschäft 2.056
Abgegrenzte Schulden 241 643
Sonstige Verbindlichkeiten 1.067 218
Gesamt 3.125 9.597

(28) Sonstige kurzfristige Schulden

Die Position sonstige kurzfristige Schulden beinhaltet folgende Einzelpositionen

Sonstige kurzfristige Schulden
in TSD EUR
31.12.2015 31.12.2014
Entschädigungsverpflichtung 600
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 187 180
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 157 4
Verbindlichkeiten aus Abgaben und Beiträgen 8
Urlaubsverpflichtungen 36 44
Abschluss- und Prüfungskosten 120 207
Passivische Abgrenzung 258 5
Verbindlichkeit gegenüber Arnstock CZ 6.201
Andere sonstige Verbindlichkeiten 833 1.723
Sonstige kurzfristige Schulden 2.191 8.372
-davon finanzielle Schulden 1.745 8.187
-davon nicht finanzielle Schulden 446 185

Die Entschädigungsverpflichtung resultiert aus einem Vergleich, den die DF Deutsche Forfait AG und die DF Deutsche Forfait s.r.o. mit der Landesbank Hessen – Thüringen vereinbart haben. Die kurzfristigen Schulden beinhalten auch Abgrenzungen mit Verbindlichkeitscharakter in Höhe von TEUR 129 (im Vorjahr TEUR 229) für bezogene Leistungen, die bis zur Aufstellung des Konzernabschlusses abgerechnet wurden. Die Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern betreffen Umsatzsteuer und Lohnsteuer. Andere sonstige Verbindlichkeiten beinhalten auch die bis zum Bilanzstichtag entstandene Zinsverbindlichkeit aus der begebenen Anleihe in Höhe von TEUR 358 (im Vorjahr TEUR 1.411).

IV. Sonstige Angaben

(29) Erläuterungen zur Risikogruppierung

Die DF-Gruppe verfügt über ein detailliertes, schriftlich fixiertes Risikomanagementsystem, das ein Limitsystem bestehend aus Adressen-, Länder- und Risikogruppenlimiten enthält. Der DF Konzern steuert sein Geschäft anhand von Risikogruppen auf Basis des Forfaitierungsvolumens, das Bestandteil der regelmäßigen internen Berichterstattung an den Vorstand ist. In jeder der fünf Risikogruppen werden dabei Länder mit einem ähnlichen Risikoprofil zusammengefasst. Die Limite werden vom Aufsichtsrat der DF AG festgelegt und können im Rahmen der Eigenkompetenz vom Vorstand ausgenutzt werden. Die Einteilung wird auf Basis des Ansässigkeitslandes des jeweiligen Ursprungsschuldners einer Forderung vorgenommen. Die Zuteilung der Länder in Risikogruppen orientiert sich an den externen Ratings der Länder. Der Risikogruppe I sind die Länder mit der besten Bonität und der Risikogruppe V die Länder mit der geringsten Bonität zugeordnet.

Forfaitierungsvolumen
in Mio. EUR
2015 2014
Risikogruppe I 2,8 5,3
Risikogruppe II 1,8
Risikogruppe III 0,4 7,7
Risikogruppe IV 3,6 0,3
Risikogruppe V 42,3 16,9
Gesamt 50,9 30,2
Anteil am Rohergebnis 2015 2014
Risikogruppe I 23% 16%
Risikogruppe II -1% 28%
Risikogruppe III 71% -4%
Risikogruppe IV -3% 6%
Risikogruppe V 10% 54%
Gesamt 100% 100%

Darüber hinaus wird das Forfaitierungsvolumen nach Regionen aufgegliedert.

Forfaitierungsvolumen
in Mio. EUR
2015 2014
Afrika 19,9 18,1
Asien 26,3 2,6
Australien
Europa 3,2 7,8
Nordamerika
Süd- und Mittelamerika 1,5 1,7
Gesamt 50,9 30,2
Anteil am Rohergebnis 2015 2014
Afrika -4% 43%
Asien 19% 13%
Australien
Europa 21% 40%
Nordamerika
Süd- und Mittelamerika 64% 4%
Gesamt 100% 100%

(30) Miet- und Leasingverhältnisse

Zum jeweiligen Bilanzstichtag bestehen folgende künftige Mindestleasingzahlungen auf Grund von unkündbaren Operating-Leasingverträgen:

Fälligkeit Gesamt
Operative Leasingverhältnisse
in TSD EUR
<1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre
31. Dezember 2015
aus Büromieten 242 235 477
aus Büroausstattung 9 13 22
Gesamt 251 248 499
31. Dezember 2014
aus Büromieten 232 278 510
aus Büroausstattung 8 21 29
Gesamt 240 299 539

Im Berichtsjahr wurden Mindestleasingzahlungen in Höhe von TEUR 263 (Vorjahr: TEUR 245) als Aufwand erfasst.

(31) Mitarbeiter

Die durchschnittliche Anzahl der im Konzern beschäftigten Mitarbeiter ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Bei den Positionen „Übrige“ sowie „Controlling/Rechnungswesen“ sind auch studentische Hilfskräfte berücksichtigt. Der deutliche Rückgang der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl im Berichtsjahr ist auf die schwierige Situation des Konzerns infolge des OFAC-Listings und auf eingeleitete Sanierungsmaßnahmen zurückzuführen.

Anzahl der Beschäftigten 2015 2014
Angestellte 35 45
-davon Handel/Vertrieb 13 18
-davon Vertragsabwicklung 8 10
-davon Controlling/Rechnungswesen 6 7
-davon Übrige/interne Verwaltung 8 10

(32) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen insbesondere aus Forfaitierungs- und Ankaufszusagen. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar.

Fälligkeit Gesamt
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
in TSD EUR
<1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre
31. Dezember 2015
aus Forfaitierungszusagen 3.846 3.846
aus Ankaufszusagen 6.615 6.615
Gesamt 10.461 10.461
31. Dezember 2014
aus Forfaitierungszusagen 3.950 3.950
aus Ankaufszusagen 1.440 1.440
Gesamt 5.390 5.390

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Forfaitierungs- und Ankaufszusagen sind zum Teil abgesichert. Im Folgenden werden die Sicherheiten, berechnet auf den Nominalwert, den sonstigen finanziellen Verpflichtungen ebenfalls zum Nominalwert gegenübergestellt:

Sicherheiten
in TSD EUR
31.12.2015 31.12.2014
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 10.461 5.390
– Verkaufte Forderungen: Nach dem Ankauf der Forderung durch den DF Konzern wird die Forderung weiterveräußert. Der Käufer ist bereits gegenüber dem DF Konzern rechtsverbindlich zum Ankauf der Forderung verpflichtet. 3.846
– Zugrunde liegende Forderung wurde bezahlt oder der Verkauf abgerechnet 301
= Sicherheiten 3.846 301
Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach Abzug der Sicherheiten 6.615 5.089

(33) Gesamthonorar der Abschlussprüfer

Für die erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers Warth & Klein Grant Thornton AG sind für 2015 folgende Honorare in Rechnung gestellt worden.

Prüfungshonorare
in TSD EUR
2015 2014
Abschlussprüfungsleistungen 151 197
Andere Bestätigungsleistungen 359 68
Steuerberatungsleistungen 13 10
Sonstige Leistungen 9 18
Gesamthonorar 532 293

Die anderen Bestätigungsleistungen umfassen die prüferische Durchsicht der Quartalsabschlüsse, die Prüfung der geplanten Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage sowie die Erstellung eines Comfort Letter.

(34) Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Nach IAS 24 „Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen“ müssen Personen oder Unternehmen, die den DF Konzern beherrschen oder von ihm beherrscht werden, angegeben werden, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss des DF Konzerns einbezogen werden. Beherrschung liegt grundsätzlich vor, wenn ein Aktionär mehr als die Hälfte der Stimmrechte an der DF Deutsche Forfait AG hält oder kraft Satzungsbestimmung oder vertraglicher Vereinbarung die Möglichkeit besitzt, die Finanz- und Geschäftspolitik des Managements des DF Konzerns zu steuern. Darüber hinaus erstreckt sich die Angabepflicht nach IAS 24 auf Geschäfte mit Personen und Unternehmen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des DF Konzerns ausüben, einschließlich naher Familienangehöriger oder zwischengeschalteter Unternehmen. Ein maßgeblicher Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des DF Konzerns kann hierbei auf einem Anteilsbesitz an dem DF Konzern von 20% oder mehr oder einem Sitz im Vorstand oder Aufsichtsrat der DF Deutsche Forfait AG beruhen.

Der DF Konzern ist wie im Vorjahr von den Angabepflichten des IAS 24 ausschließlich in Bezug auf Geschäfte mit Personen und Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss sowie zu den Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen (Vorstand und Aufsichtsrat) der DF Deutsche Forfait AG betroffen.

Neben Vorstand, Aufsichtsrat und nicht konsolidierten Tochtergesellschaften sind zum Bilanzstichtag folgende Personen als nahestehend anzusehen:

Mark West, Großbritannien, verfügt seit dem 8. Oktober 2014 über einen Stimmrechtsanteil an der DF Deutsche Forfait AG von 23,62% (das entspricht 1.581.705 Stimmrechten) und ist seit dem 1. Juli 2015 Mitglied des Vorstands der DF Deutsche Forfait AG. Weitere Geschäftsbeziehungen zwischen dem DF Konzern und Mark West bestehen nicht.

Mitglieder des Aufsichtsrats und diesen nahe stehende Personen haben im Berichtsjahr Beratungsleistungen mit einem Volumen von TEUR 566 zu marktüblichen Bedingungen für den Konzern erbracht. Zum 31. Dezember 2015 besteht diesbezüglich noch eine Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 18.

Weitere nahestehende Person ist ein Unternehmen aufgrund persönlicher Beziehungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers zu einem unserer Aufsichtsräte (andere nahestehende Person i.S.d. IAS 24). Von diesem Unternehmen wurde ein Darlehen in Höhe von ursprünglich EUR 6,2 Mio. gewährt, das zum 31. Dezember 2015 getilgt ist. Im Geschäftsjahr ist dafür auf der Grundlage eines Zinssatzes von EURIBOR zuzüglich 4% ein Zinsaufwand in Höhe von TEUR 120 (Vorjahr TEUR 409) angefallen.

Geschäftsbeziehungen zu den nicht konsolidierten Tochtergesellschaften lagen 2015 nur in unwesentlichem Umfang vor. Der Vorstand setzt sich im Geschäftsjahr 2015 folgendermaßen zusammen:

Vorstand Funktion
Marina Attawar Handelsvorstand (bis 31. Dezember 2015)
Frank Hock Finanzvorstand
Mark West Handelsvorstand (ab 1. Juli 2015)

Die kurzfristig fällige Vergütung für die Mitglieder des Vorstands gliedert sich wie folgt:

Vergütung Vorstand
in TSD EUR
Marina Attawar Frank Hock Mark West Ulrich Wippermann
2015
Festgehalt 305 305 165
Sonstige Vergütung 35 33 10
Variable Vergütung
Gesamt 340 338 175
2014
Festgehalt 305 305 51
Sonstige Vergütung 35 33 7
Variable Vergütung 35 35
Abfindungen (Beendigung des Arbeitsverhältnisses) 331
Gesamt 375 373 389

Für drei ehemalige Vorstandsmitglieder (Marina Attawar, ausgeschieden zum 31. Dezember 2015, Jochen Franke, ausgeschieden zum 30. September 2013, und Ulrich Wippermann, ausgeschieden zum 24. Februar 2014) bestehen Altersversorgungszusagen, die als leistungsorientierte Versorgungspläne ausgestaltet sind. Die Zusagen beinhalten Versorgungsleistungen, wenn das Vorstandsmitglied stirbt oder altersbedingt aus dem Dienst ausscheidet. Jochen Franke wird in diesem Fall eine Kapitalzahlung gewährt; Marina Attawar und Ulrich Wippermann haben demgegenüber ein Wahlrecht zwischen laufender Ruhegeldleistung und Kapitalzahlung. Seit November 2012 wurden aufgrund des vertraglich vorgesehenen Ablaufs der Beitragszeiten keine Prämien mehr geleistet. Nach diesen Pensionszusagen erhalten die genannten Vorstandsmitglieder von der DF Deutsche Forfait AG eine garantierte Alterspension in Höhe der nachfolgenden Beträge:

Marina Attawar: Ruhegeldleistung in Höhe von EUR 11.022,60 jährlich oder einmalige Kapitalzahlung in Höhe von EUR 202.518,00

Ulrich Wippermann: Ruhegeldleistung in Höhe von EUR 20.964,48 jährlich oder einmalige Kapitalzahlung in Höhe von EUR 338.278,00

Jochen Franke: einmalige Kapitalzahlung in Höhe von EUR 147.244,00

Darüber hinaus erhält Marina Attawar folgende Leistungen aus einer rückgedeckten Unterstützungskasse.:

Versicherte Jahresrente in Höhe von EUR 15.247,40 oder Kapitalzahlung in Höhe von EUR 273.572,00

Auf der Grundlage von mit den Vorstandsmitgliedern getroffenen Vereinbarungen über Entgeltumwandlung werden oder wurden die arbeitnehmerfinanzierten Beiträge von der DF Deutsche Forfait AG an die beiden Versorgungsträger entrichtet. Aus den genannten Altersversorgungszusagen wurden in 2015 wie auch im Vorjahr keine Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleistet. Eine anteilsbasierte Vergütung sowie andere langfristig fällige Leistungen werden nicht gewährt.

Die kurzfristig fällige Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats stellt sich wie folgt dar:

Vergütung Aufsichtsrat
in TSD EUR
2015 2014
Festvergütung 90 72
Sitzungsgeld 10 11
Umsatzsteuer 19 15
Gesamt 119 98

(35) Angaben zu Mitteilungen gemäß §§ 21 Abs. 1 und 22 WpHG

Folgende Mitteilungen nach dem WpHG hat die DF AG erhalten:

Marina Attawar, Köln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1a WpHG am 29. Mai 2007 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der DF Deutsche Forfait AG, Kattenbug 18-24, 50667 Köln, am 22. Mai 2007, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien der DF Deutsche Forfait AG zum Handel am geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse, 5,51 % (dies entspricht 375.000 Stimmrechten) betragen hat. Sämtliche dieser Stimmrechte sind ihr nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG über die Xylia 2000 Vermögensverwaltungs GmbH zugerechnet worden. Des Weiteren hat sie uns gemäß § 21 Abs. 1 a WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Xylia 2000 Vermögensverwaltungs GmbH, Nussbaumerstraße 17 b, 50823 Köln, an der DF Deutsche Forfait AG, Kattenbug 18-24, 50667 Köln, am 22. Mai 2007, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien der DF Deutsche Forfait AG zum Handel am geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse, 5,51% (dies entspricht 375.000 Stimmrechten) betragen hat.

Mark West, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13. Oktober 2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der DF Deutsche Forfait AG, Köln, Deutschland am 8. Oktober 2014 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15% und 20% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 23,62% (das entspricht 1.581.705 Stimmrechten) betragen hat.

(36) Finanzinstrumente

Einsatz und Steuerung von Finanzinstrumenten

Ausgangspunkt der Risikosteuerung von Finanzinstrumenten ist die systematische und regelmäßige Erfassung aller Risiken sowie deren Bewertung hinsichtlich ihrer Schadenspotentiale und Eintrittswahrscheinlichkeiten. Als wesentliche Risiken für die Finanzinstrumente werden vor allem das Ausfallrisiko und das Marktpreis- und Währungsrisiko identifiziert. Die Risiken sind in einer Risikokarte für den Konzern DF Deutsche Forfait AG zusammengefasst, die einen umfassenden Überblick über die Risiken und die einzelnen Risikosteuerungssysteme gibt. Die DF Deutsche Forfait AG verfolgt ein aktives Risikomanagement.

Dokumentäres Risiko

Das dokumentäre Risiko ist das Geschäftsrisiko des DF Deutsche Forfait AG Konzerns mit dem höchsten Schadenspotential. Es beschreibt das Risiko im Forfaitierungsgeschäft, das durch eine fehlerhafte Dokumentenprüfung oder Mängel in der Vertragserstellung entstehen kann, insbesondere da der Verkäufer beim Weiterverkauf in der Regel für den rechtlichen Bestand der Forderung haftet (Veritätshaftung). Diesem Risiko wird durch eine gut geschulte und personell stark besetzte Vertragsabwicklung Rechnung getragen. Die Arbeitsabläufe sind durch detaillierte Arbeitsanweisungen geregelt. Zusätzlich werden die Arbeitsergebnisse nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ überprüft. Bei aufwendigen Verträgen und Dokumentenprüfungen werden bei Bedarf der Syndikus und/oder externe Anwaltskanzleien eingeschaltet.

Liquiditätsrisiko

Die Cashflow-Prognosen werden auf der Ebene der operativen Gesellschaften erstellt und im Konzern zusammengefasst. Das Management überwacht die permanente Vorausplanung der Liquiditätsreserve des Konzerns, um sicherzustellen, dass ausreichende Liquidität zur Verfügung steht, um den Betriebsbedarf zu decken. Auf Basis aktueller Kontoauszüge wird täglich eine Liquiditätsplanung für den Konzern, die DF AG und die DF s.r.o. erstellt. Die Planung umfasst die Ein- und Auszahlungen aus den Forfaitierungsgeschäften sowie die geplanten Verwaltungs- und Refinanzierungskosten. Für die jeweils folgenden zwei Wochen erfolgt die Planung auf Tagesbasis, für die nächsten drei Monate auf Wochenbasis und anschließend auf Monatsbasis.

Die folgende Tabelle zeigt die Finanzverbindlichkeiten des Konzerns nach Fälligkeitsklassen, basierend auf der verbleibenden Restlaufzeit am Bilanzstichtag bezogen auf die vertraglich vereinbarte Endfälligkeit. Bei den in der Tabelle aufgeführten Beträgen handelt es sich um die vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlungsströme.

in TSD EUR bis zu 3 Monate 3 Monate bis zu ein Jahr 1 bis 2 Jahre 2 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Stand 31. Dezember 2015
Anleihe 600 1.411 37.088
Finanzschulden 38.172
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Finanzschulden 3.125
Stand 31. Dezember 2014
Anleihe 2.363 2.363 7.088 32.363
Finanzschulden 43.327
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Finanzschulden 9.597

Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko untergliedert sich in das Länder- und Adressenrisiko. Die Länder werden einem zeitnahen Länderrating unterzogen, das auf Basis von Analysen von Ratingagenturen erstellt wird. Für einzelne Forderungen werden Bonitätsprüfungen durchgeführt (Einholen von Kreditauskünften/Referenzen, Auswertung historischer Daten etc.). Das Eingehen von Länder- und Adressenrisiken wird durch eine Kompetenzregelung mit Limitsystem aktiv gesteuert. Die Kompetenzregelung sowie Länder- und Adressenlimite werden vom Aufsichtsrat verabschiedet, die Ausnutzung der Limite wird regelmäßig an ihn berichtet. Der DF Konzern verringert dieses Risiko zusätzlich durch einen zügigen Verkauf der Forderungen. Ferner werden Länder- und Adressenrisiken abgesichert (z.B. Bankgarantien).

Das Ausfallrisiko auf die angekauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelte sich zum jeweiligen Bilanzstichtag wie folgt (Vergleich Abschnitt 7 des Konzernanhangs):

in TSD EUR 31.12.2015 31.12.2014
Nominalwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 53.436 74.878
– Marktwertabschlag (352) (359)
+ Sonstige Forderungen 6.578 7.397
= Brutto-Buchwerte vor Wertberichtigungen 59.662 81.916
– Fair-Value-Anpassung (27.659) (12.250)
= Buchwerte = maximales Ausfallrisiko 32.003 69.666
– Verkaufte Forderungen (839)
– Banksicherheiten (beispielsweise Garantien) (2.875) (2.578)
– Barbesicherung (5.555)
– Kreditversicherung (24.209) (35.468)
– Sicherungsgeber ist ein Unternehmen (beispielsweise Rückhaftung von Forfaitierungsgesellschaften) (156) (8.227)
– Forderung/Teilfälligkeit wurde bezahlt (2.368)
+ Doppelsicherheiten 85 196
= Sicherheiten 27.155 54.829
= Ungesichertes Ausfallrisiko 4.848 14.837

Im Rahmen der Risikosteuerung werden diese Ausfallrisiken wie oben beschrieben aktiv vor allem mittels Länder- und Adressenlimiten gesteuert.

Marktpreis-/Zinsänderungsrisiko

Die Forderungen werden klassischerweise mit einem Marktwertabschlag vom Nominalwert angekauft. Dieser Marktwertabschlag wird auf Basis des laufzeitkongruenten Geld- und Kapitalmarktzinssatzes (beispielsweise 1-Jahres-LIBOR) und einer Risikomarge ermittelt. In der Marge wird das individuelle Risiko des einzelnen Geschäftsberücksichtigt, das vor allem von den Länder- und Adressenrisiken abhängt.

Für den DF Deutsche Forfait AG Konzern mit dem Fokus auf den Weiterverkauf der Forderungen ist das Zinsänderungsrisiko in erster Linie ein Marktpreisrisiko, weil bei einer Zinserhöhung beim Verkauf der Marktwertabschlag, der bis zur Fälligkeit der Forderung berechnet wird, ansteigt und somit der Marktwert der Forderung sinkt. Das Zinsänderungsrisiko als Erhöhung der Refinanzierungskosten ist für den Konzern von untergeordneter Bedeutung. Die Zinsberechnung der Kreditverträge basiert grundsätzlich auf dem Libor-Satz zuzüglich einer Marge und korrespondiert so mit den Konditionen der Forfaitierungsgeschäfte. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens und Umsetzung der dort benannten Maßnahmen wird der Einfluss des Zinsänderungsrisikos im Geschäftsjahr 2016 weiter abnehmen. In der Regel werden die Forderungen aufgrund ihrer geringen Verweildauer im Portfolio des DF Konzerns nur kurzzeitig refinanziert. Dieses Marktpreisrisiko wirkt sich auf alle Forderungen aus, die sich im Portfolio des Unternehmens befinden. Durch einen zügigen Weiterverkauf der Forderungen soll das Marktpreisrisiko möglichst gering gehalten werden.

Währungsrisiko

Der DF Konzern kauft Forderungen in unterschiedlicher Währung an und refinanziert sich währungskongruent. Den nicht weiterverkauften Fremdwährungsforderungen stehen in der Regel Fremdwährungsverbindlichkeiten in Höhe des Ankaufspreises gegenüber. Eine offene Fremdwährungsposition und somit ein Währungsrisiko besteht nur in Höhe der Differenz zwischen An- und Verkaufspreisen (Gewinn des Einzelgeschäftes). Die offenen Währungspositionen werden monatlich in einer Währungsbilanz erfasst und bei Bedarf durch Währungsgeschäfte geschlossen.

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Währungsgewinne und -verluste für die Forderung und die korrespondierende Verbindlichkeit separat ausgewiesen. Aufgrund der Einzelbewertung der Forderung und der zugehörigen Verbindlichkeit sind in der Gewinn- und Verlustrechnung hohe Kursgewinne und -verluste ausgewiesen. Diese Kursgewinne und -verluste müssen zur Beurteilung des Währungsrisikos saldiert betrachtet werden.

Bei der Ermittlung der Sensitivität wird eine Veränderung der Wechselkurse zu der funktionalen Währung von +/- 10% angenommen, das heißt bei einem Passivüberhang wird eine Kurssteigerung im Verhältnis zur funktionalen Währung und bei einem Aktivüberhang eine Kursverringerung zur funktionalen Währung unterstellt. Aus dem Exposure zum 31. Dezember 2015 ergeben sich damit folgende Sensitivitäten, die zugleich den Auswirkungen auf Ergebnis und Eigenkapital entsprechen:

Währung/Sensitivität
in TSD EUR
31.12.2015 31.12.2014
CHF +/- 2 +/- 8
CZK +/- 0 +/- 38
GBP +/- 8 +/- 7
USD +/- 250 +/- 48

Angaben zum Fair Value nach IFRS 7 und IFRS 13

Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Die beizulegenden Zeitwerte wurden für Bewertungs- und/oder Angabezwecke auf der Grundlage der nachstehenden Methoden ermittelt (Erläuterungen hierzu enthält auch Abschnitt 7 des Konzernanhangs).

Der beizulegende Zeitwert stellt gemäß IFRS 13 den Preis dar, der bei der Veräußerung eines Vermögenswerts oder bei der Übertragung einer Verbindlichkeit im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag erhalten oder gezahlt werden würde.

Zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Finanzinstrumente werden nach der Bewertungsmethode in drei Stufen kategorisiert, die sich wie folgt darstellen:

Stufe 1 (IFRS 13.76): die auf aktiven Märkten notierten (nicht berichtigten) Preise für identische Vermögenswerte oder Schulden.

Stufe 2 (IFRS 13.81): für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit unmittelbar oder mittelbar beobachtbare Inputfaktoren, die nicht notierte Marktpreise der Stufe 1 sind.

Stufe 3 (IFRS 13.86): nicht für den Vermögenswert oder die Schuld beobachtbare Inputfaktoren. Eine Einordnung in Stufe 3 erfolgt bereits dann, wenn ein nicht beobachtbarer Inputfaktor vorliegt, der die Bewertung signifikant beeinflusst, wie schuldnerbezogene lokale Konfliktporenziale und der geschätzte Zeitraum der Forderungsbeitreibung.

Für die im Konzernabschluss ausgewiesenen Forderungen aus dem Forfaitierungsgeschäft kommen folgende Kategorien gemäß der Klassifizierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Sinne von IAS 39.9 in Betracht:

Finanzielle Vermögenswerte, die als zu Handelszwecken gehalten (Held for Trading) einzustufen sind, weil sie (hauptsächlich) mit der Absicht erworben wurden, kurzfristig veräußert zu werden, sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (at fair value through profit and loss) zu bewerten.

Kredite und Forderungen (Loans and Receivables) sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Diese werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (Folgebewertung).

Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Forderungen aus dem Forfaitierungsgeschäft wurden mit der Absicht der kurzfristigen Veräußerung erworben. Die Forderungen sind daher, unabhängig davon, ob ein Verkauf tatsächlich durchgeführt wird/wurde, als Held for Trading zu klassifizieren und zum Fair Value zu bewerten.

Für die Finanzinstrumente der Kategorie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Loans and Receivables/Held for Trading) liegen zu den Bewertungsstichtagen weder Markt- oder Transaktionspreise vor noch können repräsentative Alternativpreise festgestellt oder beobachtet werden. Da das Forfaitierungsgeschäft ein Individualgeschäft darstellt, können Marktpreise mit hinreichender Bewertungssicherheit nur für den vereinbarten Abrechnungstag (Kauf und Verkauf) mit den vertraglich vereinbarten Konditionen ermittelt werden. Um die Einflüsse sich zufällig ergebender oder willkürlich festgelegter Bewertungsparameter zu vermeiden, bewertet der Konzern Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und unter Berücksichtigung etwaiger Wertberichtigungen. Dabei wurde die Fair-Value-Anpassung auch durch die Ergebnisse einer von einem unabhängigen Gutachter durchgeführten Monte-Carlo-Simulation gestützt.

Für Forderungen und Verbindlichkeiten, die bilanziell mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, erfolgt die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts durch Abzinsung von Cashflows unter Berücksichtung ratingabhängiger Spreads sowie der Verlustquoten (LGD) von Darlehen. Für Forderungen mit einem Ausfallrating erfolgt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte auf Grundlage der erwarteten zukünftigen Cashflows. Für kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten (zum Beispiel Kontokorrentkonten) wird der Buchwert als beizulegender Zeitwert angegeben. Für nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente (Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen, die nach IAS 39 bilanziert werden) werden keine beizulegenden Zeitwerte ermittelt, da kein aktiver Markt für diese Finanzinstrumente besteht und erforderliche Schätzungen nicht innerhalb vertretbarer Schwankungsbreiten und angemessener Eintrittswahrscheinlichkeiten möglich sind. Daher erfolgt der Ansatz dieser Finanzinstrumente zu Anschaffungskosten unter Einbeziehung erforderlicher Abschreibungen.

Bewertungsprozesse

Die Forderungen werden bei erstmaliger Bewertung (Zugang am Handelstag) zum beizulegenden Zeitwert erfasst (Nominalwert abzüglich Marktwertabschlag) und nachfolgend mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet (monatliche Zuführung des Marktwertabschlags und entsprechende Buchung des Portfolioertrags). Für die Vermögenswerte liegen keine Marktpreise, üblicherweise angewendete Bewertungsverfahren gleichartig ausgestatteter Forderungen und beobachtbare Transaktionen vor. Hinsichtlich der Forderungen des Handelsportfolios werden unter der Voraussetzung, dass ein potentieller Interessent identifiziert werden kann, in unregelmäßigen zeitlichen Abständen Transaktionen (Verkauf) zu Konditionen, die dem Konzern die Generierung eines Ertrags ermöglichen, angedient. Kommt es jedoch nicht zu einer Verkaufsvereinbarung, erhält der Konzern lediglich einen Hinweis auf eine mögliche Preisobergrenze, die keine Akzeptanz bei einem Marktteilnehmer findet. Dagegen stellen die fortgeführten Anschaffungskosten aus Sicht des DF Konzerns eine Bewertungsgrundlage dar, die das künftige Ertragspotential bis zur Fälligkeit enthält, auch wenn der Verkauf der Forderung vor dem Ende der Laufzeit nicht gelingt. Der Konzern sieht daher den ermittelten Wert zu fortgeführten Anschaffungskosten zugleich als (näherungsweise bestimmten) Fair Value an. Eine Fair-Value-Bewertung liegt auch für Forderungen vor, für die Einzel- oder Länderwertberichtigungen vorgenommen werden. Der Konzern vertritt weiterhin die Auffassung, dass für die Bestimmung des Fair Value der Forderungen Held for Trading das bisher angewendete Verfahren (fortgeführte Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode) geeignet ist und eine Abweichung von dieser Methode nicht hinreichend begründbar ist. Zum 31. Dezember 2015 werden die Forderungen aus Forfaitierungsgeschäften der Kategorie Held for Trading der Stufe 3 (IFRS 13.72, 13.93) zugeordnet.

Wertangaben zu Finanzinstrumenten

Die folgende Tabelle enthält die Darstellung der Buchwerte der Finanzinstrumente (IAS 7.6), die ihren beizulegenden Zeitwerten gegenübergestellt sind (IFRS 7.25).

Buchwerte von Finanzinstrumenten
in TSD EUR
Bewertungskategorie nach IAS 39 Buchwert 31.12.2015 Fair Value 31.12.2015 Buchwert 31.12.2014 Fair Value 31.12.2014
Aktiva
Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen AfS 23 23 23 23
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen LaR 2.019 2.019 5.276 5.276
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen HfT 29.983 29.983 64.390 64.390
Andere kurzfristige Vermögenswerte LaR 140 140 149 149
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 7.637 7.637 14.478 14.478
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten FLAC 38.172 38.172 43.327 43.327
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 3.125 3.125 9.597 9.597
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten FLAC 1.745 1.745 8.187 8.187
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39
Kredite und Forderungen LaR 2.159 2.159 5.425 5.425
Held for Trading HfT 29.983 29.983 64.390 64.390
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 43.042 43.042 61.111 61.111

Die Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Loans and Receivables „LaR“, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode) sowie der finanziellen Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlaufzeiten und entsprechen näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die Aufwendungen aus der Fair-Value-Bewertung betragen TEUR 14.990 (Vorjahr TEUR 3.071), die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Loans and Receivables betragen TEUR 2.363 (Vorjahr TEUR 417). Das maximale Ausfallrisiko entspricht dem jeweiligen Buchwert.

Die finanziellen Verbindlichkeiten werden ausnahmslos mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (Financial Liabilities measured at Amortized Costs „FLAC“).

Die Nettogewinne und Nettoverluste aus Finanzinstrumenten umfassen Bewertungsergebnisse, Ab- und Zuschreibungen, Ergebnisse aus der Währungsumrechnung sowie Zinsen und sonstige Ergebniswirkungen.

Nettogewinne und Nettoverluste aus Finanzinstrumenten
in TSD EUR
2015 2014
Ausleihungen und Forderungen (14.255) 592
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte (12.750) (1.713)
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (152)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (2.161) (4.447)

Die Finanzschulden dienen vor allem der Finanzierung der Ausleihungen und Forderungen. Aus diesem Grund muss bei der Einschätzung des Nettoverlustes der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten auch der Nettogewinn bei Ausleihungen und Forderungen berücksichtigt werden.

(37) Kapitalmanagement

Das Kapitalmanagement des DF Konzerns hat als oberstes Ziel jederzeit ausreichend finanzielle Mittel für den An- und Verkauf von Forderungen (Forfaitierungsgeschäft) bereitzustellen. Im Geschäftsmodell des DF Konzerns werden vor allem kurzfristig Forderungen bis zur Abrechnung des Verkaufs finanziert. Hierzu benötigt der DF Konzern Eigen- und Fremdkapital. Das Kapitalmanagement richtet den Fokus hinsichtlich des Fremdkapitals auf die Bankkredite einschließlich zugesagter Kreditlinien und die Anleihe.

Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens bemüht sich der Konzern um die Erschließung neuer Refinanzierungsquellen. Wie im Konzernlagebericht dargestellt, wird das angestrebte Geschäftsvolumen durch die finanziellen Ressourcen in Verbindung mit der Umschlaghäufigkeit des verfügbaren Kapitals determiniert. Das Kapitalmanagement des DF Konzerns erfolgt zentral bei der Muttergesellschaft in Köln. Die Ausnutzung der Kreditlinien wird täglich EDV-gestützt überwacht und gesteuert.

Zum 31. Dezember 2015 beträgt das Eigenkapital des DF Konzerns EUR -32,1 Mio. (im Vorjahr EUR -5,3 Mio.) und das Fremdkapital in Form von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten EUR 38,2 Mio. (im Vorjahr EUR 43,3 Mio.). Der DF Konzern hat im Mai 2013 eine Anleihe mit einer Laufzeit von sieben Jahren im Volumen von EUR 30 Mio. begeben (Abschnitt 24 enthält Angaben zu den Änderungen der Anleihebedingungen im Jahr 2015). Es bestehen keine externen Mindestkapitalanforderungen.

(38) Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des DF Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzuflüsse und -abflüsse verändert haben. In Übereinstimmung mit IAS 7 „Kapitalflussrechnungen“ wird zwischen Zahlungsströmen aus operativer, investiver und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Eine Überleitung zu den Flüssigen Mitteln laut Bilanz ergänzt die Finanzierungsrechnung.

Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Finanzmittelfonds umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, das heißt Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, soweit sie innerhalb von drei Monaten verfügbar sind. Eine Verfügungsbeschränkung besteht insoweit als ein Betrag von TEUR 1.491 (im Vorjahr TEUR 1.158) verpfändet ist.

Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden zahlungsbezogen ermittelt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wird demgegenüber ausgehend vom Konzernergebnis indirekt abgeleitet. Im Rahmen der indirekten Ermittlung werden die berücksichtigten Veränderungen von Bilanzpositionen im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit um Effekte aus der Währungsumrechnung bereinigt.

(39) Besondere Ereignisse nach Ende des Geschäftsjahres

Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens

Das Amtsgericht Köln hat mit Beschluss vom 1. Januar 2016 planmäßig das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DF AG eröffnet und gleichzeitig angeordnet, dass die Eigenverwaltung bestehen bleibt. Die DF AG hatte am 29. September 2015 ein Schutzschirmverfahren gemäß § 270b InsO in Eigenverwaltung beantragt, dem das Gericht wegen der bestehenden Sanierungsaussichten folgte.

Rücktritt des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden

Am 15. Januar 2016 hat Christoph Freiherr von Hammerstein-Loxten, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der DF AG, seinen Posten aus Altersgründen mit sofortiger Wirkung niederlegt.

Bestätigung des Insolvenzplanes am 29. April 2016

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DF AG hat die Gesellschaft am 29. Februar 2016 einen Insolvenzplan beim Amtsgericht Köln (Insolvenzgericht) eingereicht. Ziel des Insolvenzplans ist die Entschuldung und Fortführung der Gesellschaft. Kernpunkte des Insolvenzplanes sind, dass die Gesellschaft unter Beibehaltung der Börsennotierung fortgeführt und ihre Kapitalstruktur durch einen teilweisen Forderungsverzicht der Gläubiger, eine Kapitalherabsetzung sowie eine sich anschließende Sach- und Barkapitalerhöhung umgestaltet wird. Durch diese Maßnahmen soll erreicht werden, dass der DF AG und der DF-Gruppe wieder eine ausreichende Eigenkapitalbasis für die Durchführung des operativen Geschäfts zur Verfügung steht. Die Gruppe strebt an, ihre zukünftige operative Tätigkeit mit einer Risikostruktur und einem Risikoprofil vergleichbar der/dem vor dem SDN-Listing zu betreiben.

Um dieses Ziel zu erreichen ist im Insolvenzplan ein Kapitalschnitt im Verhältnis 10:1 vorgesehen. Damit wird untern anderem dem Interesse des neuen strategischen Investors nach einer Mehrheitsbeteiligung an der DF AG Rechnung getragen. Das Eigenkapital der DF AG soll durch eine sich anschließende Barkapitalerhöhung im ausmachenden Betrag von bis zu EUR 7,5 Mio. erhöht werden, die vollständig durch den strategischen Investor gezeichnet wird. Darüber hinaus ist eine Sachkapitalerhöhung in Höhe von bis zu EUR 4,022 Mio. vorgesehen. Im Rahmen der Sachkapitalerhöhung konnten die Zeichner der gescheiterten Barkapitalerhöhung 2015 ihren jeweiligen Rückforderungsanspruch in Form einer Sacheinlage in die Gesellschaft einbringen. Bis zum Ende der Zeichnungsfrist am 28. April 2016 lagen der DF AG unterzeichnete Sachkapitalerhöhungsverträge im Volumen von EUR 2,8 Mio. vor. Der Emissionskurs für die sowohl im Rahmen der Sach- als auch für die Barkapitalerhöhung auszugebenden Neuen Aktien im rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 wird EUR 1,00 betragen. Für beide Eigenkapitalmaßnahmen wurde das gesetzliche Bezugsrecht der Altaktionäre ausgeschlossen. Die Durchführung der Kapitalherabsetzung sowie die Umsetzung der Bar- und Sachkapitalerhöhung sowie deren Eintragung ins Handelsregister erfolgen nach Rechtskraft des Insolvenzplans. Hierzu und zu den diesbezüglich noch bestehenden Unsicherheiten verweisen wir auch auf die Darstellung im „Risikobericht, Abschnitt Refinanzierungsrisiko“ sowie bestandsgefährdende Tatsachen.

Neben den Kapitalmaßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals erfolgt auf der Fremdkapitalseite ein Schuldenschnitt: Die Bestandsgläubiger der DF AG verzichten im Insolvenzplan auf rund 62% ihrer Forderungen. Die Bedienung der nach dem Teilverzicht der Bestandsgläubiger verbleibenden Verbindlichkeiten erfolgt dabei ausschließlich in dem Maße und zu den Zeitpunkten, wie und zu denen das zum Zeitpunkt der Feststellung des Insolvenzplanes bestehende Vermögen der DF-Gruppe verwertet wird. Durch die Regelungen im Insolvenzplan gehen alle Chancen und Risiken aus der Verwertung der zum Zeitpunkt der Genehmigung bestehenden Vermögensgegenstände inklusive der überfälligen Forderungen auf die Gläubiger der DF AG über.

Der finale Insolvenzplan wurde am 29. April 2016 vom Amtsgericht Köln bestätigt und erlangte nach Ablauf der Rechtsmittelfrist mit Beschluss vom Insolvenzgericht vom 20. Mai 2016 Rechtskraft.

 

Köln, 28. Mai 2016

Der Vorstand

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den von der DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft, Köln, aufgestellten Konzernabschluss -bestehend aus Konzernbilanz, Konzerngewinn- und -verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzern-Kapitalflussrechnung, Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und Konzeranhang – und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss der DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Konzernlagebericht hin. Dort ist im Abschnitt „Chancen- und Risikobericht, Bestandsgefährdende Tatsachen“ (ab Seite 37) ausgeführt, dass sowohl die DF AG als Muttergesellschaft als auch die DF-Gruppe zum aktuellen Zeitpunkt bilanziell überschuldet sind und dass nach derzeitiger Einschätzung des Vorstandes der DF AG auf Grundlage des am 29. April 2016 vom Amtsgericht bestätigten Insolvenzplans und Umsetzung sämtlicher darin vorgesehenen Maßnahmen von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen ist. Des Weiteren wird ausgeführt, dass diese Einschätzung auf der Beurteilung des Vorstands basiert, dass sämtliche im Insolvenzplan vorgesehene Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden. Dabei wird darauf hingewiesen, dass es für die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der DF Gruppe insbesondere erforderlich ist, dass die unter der Bedingung einer behördlichen Entscheidung im Zusammenhang mit der Übernahme der Gesellschaft zugesagte Barkapitalerhöhung durch den strategischen Investor tatsächlich durchgeführt wird und dass sämtliche im Insolvenzplan vorgesehene Eigenkapitalmaßnahmen in das Handelsregister eingetragen werden.

Ein bestandsgefährdendes Risiko für die DF-Gruppe besteht nach den Ausführungen in Abschnitt „Chancen- und Risikobericht, Bestandsgefährdende Tatsachen“ (ab Seite 37) des Konzernlageberichts darüber hinaus, wenn es der DF-Gruppe nicht gelingen sollte, in den nächsten zwei Jahren ein Geschäftsvolumen zu erzielen, das ausreicht, die operativen Kosten der Gesellschaft zu decken. Hierfür ist es notwendig, dass die DF-Gruppe ausreichend Neugeschäft akquiriert, die entsprechenden Abnehmer auf der Investorenseite für diese Transaktionen findet und die Transaktionen zu einer insgesamt (durchschnittlich) risikoadäquaten Marge umgesetzt werden können. Im Konzernlagebericht wird darauf hingewiesen, dass diese Ziele verfehlt werden könnten, wenn die DF-Gruppe aufgrund der verringerten Marktpräsenz der vergangenen zwei Jahre sowie des Insolvenzverfahrens keine Marktakzeptanz mehr findet und oder nicht über die zur Umsetzung des akquirierten Neugeschäfts notwendigen Refinanzierungsmittel verfügt, und dass dies im Extremfall auch die Zahlungsunfähigkeit einzelner oder sämtlicher Gesellschaften der DF-Gruppe zur Folge haben könnte.

 

München, den 28. Mai 2016

Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Stephan Mauermeier, Wirtschaftsprüfer

Andreas Schuster, Wirtschaftsprüfer

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Köln, 28. Mai 2016

Der Vorstand

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionäre,

die DF-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2015 einen Konzernverlust von EUR 27,0 Mio. erwirtschaftet. Der wesentliche Grund hierfür war, dass die finanzwirtschaftliche Restrukturierung der Gesellschaft nicht wie geplant umgesetzt werden konnte. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde dann aufgrund bilanzieller Überschuldung der Gesellschaft auf einen Eigenantrag hin das Verfahren nach § 270b InsO mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 29. September 2015 angeordnet. Die gescheiterte finanzielle Restrukturierung hatte überdies zur Folge, dass nur geringe finanzielle Ressourcen für das operative Geschäft zur Verfügung standen. Das Geschäftsvolumen blieb daher deutlich hinter dem ursprünglich für das abgelaufene Geschäftsjahr geplanten Betrag zurück. Gleichzeitig wurde die Gesellschaft durch die weiterhin anfallenden Fixkosten und sehr hohen Rechts- und Beratungskosten, die im Zusammenhang mit der finanzwirtschaftlichen Restrukturierung anfielen, belastet. Schließlich trug auch das hohe negative Bewertungsergebnis zu dem außergewöhnlich hohen Konzernverlust bei.

Tätigkeitsbericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und die Maßnahmen, die zur finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft ergriffen wurden, laufend begleitet und alle Aufgaben, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegen, erfüllt. Insbesondere in der Phase, in der der Vorstand über die Frage der Stellung des Insolvenzantrags zu entscheiden hatte, wurde der Aufsichtsrat intensiv informiert. Die Arbeit des Vorstands wurde durch den Aufsichtsrat überwacht und beratend begleitet. Der Aufsichtsrat, insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Stellvertreter, stand zur Ausübung seiner Kontrollfunktion in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand, der den Aufsichtsrat stets und umgehend über den Stand und Fortgang der Restrukturierungsmaßnahmen sowie der Verhandlungen mit den verschiedenen Gläubigergruppen informiert hat. In gleicher Weise wurde der Aufsichtsrat in Bezug auf das operative Geschäft über alle wesentlichen Geschäftsentwicklungen und strategischen Weichenstellungen in schriftlicher oder mündlicher Form fortlaufend in Kenntnis gehalten.

Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat

In der Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands gab es verschiedene Änderungen. Mark West wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2015 zum Vorstand der DF AG bestellt und verantwortete zunächst gemeinsam mit Marina Attawar bis zu deren Ausscheiden und seit dem 1. Januar 2016 alleinig das Ressort Markt/Vertrieb. Marina Attawar hat mit Wirkung zum 31. Dezember 2015 ihr Vorstandsmandat niedergelegt und ist aus dem Vorstand der Gesellschaft ausgeschieden. Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 22. Januar 2015 wurden Dr. Jürgen Honert und Herr Dr. Tonio Barlage in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. Christoph Freiherr von Hammerstein-Loxten hat seinen Posten als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender am 15. Januar 2016 mit sofortiger Wirkung niedergelegt, so dass der Aufsichtsrat aktuell vier Mitglieder umfasst. In der Aufsichtsratssitzung am 28. Januar 2016 wurde Dr. Tonio Barlage als neuer stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender gewählt. Der Aufsichtsrat ist bemüht, die beiden vakanten Positionen im Aufsichtsrat möglichst bald wieder zu besetzen.

Im Geschäftsjahr 2015 haben insgesamt fünf Sitzungen und elf telefonische Beratungen des Aufsichtsrats stattgefunden. Auf einer Sitzung fehlten zwei Mitglieder des Aufsichtsrats und auf einer weiteren Sitzung fehlte ein Mitglied des Aufsichtsrats. In einer Telefonkonferenz fehlten zwei Mitglieder des Aufsichtsrats, in vier weiteren Telefonkonferenzen fehlte jeweils ein Mitglied des Aufsichtsrats. Interessenkonflikte der Aufsichtsräte sind dem Aufsichtsrat im Berichtszeitraum nicht bekannt geworden.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2015 vor allem mit der finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft befasst. Darüber hinaus wurden in den einzelnen Sitzungen verschiedene Themenschwerpunkte diskutiert.

In der Sitzung des Aufsichtsrats vom 22. Januar 2015 wurden der aktuelle Stand der Verhandlungen mit den kreditgebenden Banken der Gesellschaft sowie der Stand der Abstimmung in der 1. Gläubigerversammlung zur Restrukturierung der ausstehenden Anleihe 2013/2020 erörtert. Zudem wurden dem Aufsichtsrat die Angebote zur Erstellung eines Wertpapierprospektes für die im Rahmen der finanzwirtschaftlichen Restrukturierung geplante Barkapitalerhöhung vorgestellt und erörtert sowie ein Budget zur Mandatierung einer Rechtsanwaltskanzlei zur Erstellung dieses Wertpapierprospekts genehmigt.

Am 11. März 2015 wurde der Aufsichtsrat in einer Telefonkonferenz über das Vorhaben der Gesellschaft, die Deutsche Kapital Limited („DKL“), Dubai, zu verkaufen, in Kenntnis gesetzt. Basierend auf den Überlegungen des Vorstands zur Veräußerung der DKL wurden die Vor- und Nachteile dieser Maßnahme sowie Implikationen für die zukünftige Strategie der DF-Gruppe erörtert.

Als wesentliche Punkte standen die Beschlussfassung über den Einzel- und Konzernjahresabschluss 2014 sowie der Beschluss der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung auf der Agenda der Aufsichtsratssitzung vom 30. April 2015, bei der auch der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft anwesend war. Der Aufsichtsrat billigte sowohl den vorgelegten Einzelabschluss 2014 der DF AG als auch den Konzernabschluss 2014. Der Einzelabschluss 2014 der DF AG war somit festgestellt. Des Weiteren wurde über den aktuellen Status der Restrukturierungsmaßnahmen und das aktualisierte IDW S6-Gutachten der Andersch AG berichtet. Außerdem wurde dem Aufsichtsrat die depot- und börsenmäßige Umstellung von Inhaber-auf Namensaktien zum 24. April 2015 mitgeteilt.

Am 18. Mai 2015 diskutierte der Aufsichtsrat in einer Telefonkonferenz, an der auch Vertreter der emissionsbegleitenden Bank teilnahmen, über den Bezugspreis der neuen Aktien, die im Gegenzug für die zum Umtausch eingereichten Teilschuldverschreibungen ausgegeben werden sollten, und beschloss, die Sachkapitalerhöhung wie vorgeschlagen durchzuführen.

In der Telefonkonferenz am 5. Juni 2015 wurde der Aufsichtsrat über den wesentlichen Inhalt des final ausgehandelten Aktienkaufvertrags zum Verkauf der DKL an G&G Holdings Limited, Cayman Islands („G&G“), informiert. Einzelne Regelungen des Aktienkaufvertrags wurden dabei auf Nachfrage einzelner Aufsichtsratsmitglieder vom Vorstand erläutert.

Auf der Aufsichtsratssitzung am 10. Juni 2015 wurden der aktuelle Stand der Beitreibung des Restrukturierungsportfolios und der in diesem Zusammenhang geführten Rechtsstreitigkeiten, die Liquiditätssituation der DF AG und der DF-Gruppe, der Stand der Restrukturierungsmaßnahmen sowie die Entwicklungen des Geschäftsverlaufs eingehend dargestellt und diskutiert. Darüber hinaus wurde der Vorsitzende des Aufsichtsrats zur Verhandlung des Vorstandsvertrags mit Mark West mandatiert.

Der Aufsichtsrat diskutierte am 12. Juni 2015 in einer Telefonkonferenz, an der auch Vertreter der emissionsbegleitenden Bank teilnahmen, über den Ausgabepreis der neuen Aktien der Barkapitalerhöhung sowie insbesondere den (rechnerischen) Wert des Bezugsrechts. Nach Abschluss der Diskussion beschloss der Aufsichtsrat, die Barkapitalerhöhung, wie vorgeschlagen, durchzuführen.

In der telefonischen Aufsichtsratssitzung am 17. Juni 2015 standen, angesichts der Neuwahl des Aufsichtsrats auf der ordentlichen Hauptversammlung, die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden sowie die Bestellung von Herrn Mark West zum Vorstand der Gesellschaft auf der Tagesordnung. Des Weiteren wurde der Aufsichtsrat über die Notwendigkeit der Verschiebung des Endes der Bezugsfrist der Barkapitalerhöhung um einen Tag aufgrund der verspäteten Billigung des Wertpapierprospekts in Kenntnis gesetzt. Der Aufsichtsrat beschloss, der Verschiebung der Bezugsfrist um einen Tag zuzustimmen.

In der Telefonkonferenz am 20. Juli 2015 wurde im Wesentlichen über den aktuellen, unter den Erwartungen der Gesellschaft liegenden Stand der Zeichnung neuer Aktien im Rahmen der Barkapitalerhöhung berichtet sowie über Maßnahmen zur Schließung der somit weiterhin bestehenden Eigenkapitallücke diskutiert.

Anlässlich der Beendigung des Kooperationsvertrags mit dem Team des Vertriebsbüros in London fand am 9. September 2015 eine Telefonkonferenz statt, in der die Hintergründe der Vertragsbeendigung sowie die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Neubesetzung dieses Vertriebsbüros erörtert wurden. Ferner wurde der Aufsichtsrat über den aktuellen Stand der Restrukturierungsmaßnahmen informiert.

Der Aufsichtsrat wurde in der telefonischen Aufsichtsratssitzung vom 15. September 2015 über die aktuellen Entwicklungen im Rahmen der finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft, insbesondere über den Stand der Maßnahmen zur Schließung der bestehenden Eigenkapitallücke, in Kenntnis gesetzt.

Neben der Erörterung des aktuellen Stands der Rechtsstreitigkeiten das Restrukturierungsportfolio betreffend, des Liquiditätsplans, des Handelsportfolios per 30. Juni 2015 und des aktuellen Stands der finanziellen Restrukturierung hat sich der Aufsichtsrat am 17. September 2015 mit dem Halbjahresabschluss der DF-Gruppe nach IFRS befasst. Im Rahmen der Erläuterung des aktuellen Stands der finanziellen Restrukturierung informierte der Vorstand den Aufsichtsrat darüber, dass man zurzeit einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens vorbereite, für den Fall dass die schwebenden Kapitalmaßnahmen nicht bis zum 30. September 2015 in das Handelsregister eingetragen werden können.

Am 28. September 2015 fanden zwei telefonische Aufsichtsratssitzungen zum aktuellen Stand der finanziellen Restrukturierung statt. In der vormittags stattgefundenen Telefonkonferenz wurde dem Aufsichtsrat mitgeteilt, dass erhebliche Zweifel an der fristgerechten Umsetzung der in Folge der nicht erfolgreich umgesetzten Barkapitalerhöhung I notwendig gewordenen ergänzenden Kapitalmaßnahmen (Barkapitalerhöhung II und Emission einer Wandelanleihe, gemeinsam „Ergänzende Kapitalmaßnahmen“) bestehen. Zum einen wurden trotz aller Bemühungen nicht ausreichend Investoren zur Übernahme der Ergänzenden Kapitalmaßnahmen gefunden. Zum anderen ergaben sich bei der Erstellung der Gutachten (Sacheinlagenprüfungsbericht, Sacheinlagengutachten und Aktualisierung des IDW S6-Gutachtens vom 29. April 2015), die zur Eintragung der Sachkapitalerhöhung erforderlich waren, offene Fragen hinsichtlich der Beurteilung der Werthaltigkeit der Sacheinlage sowie Unsicherheiten angesichts der geringeren Liquidität, die bei Umsetzung der Ergänzenden Kapitalmaßnahmen für das operative Geschäft zur Verfügung stehen würde und angesichts der Möglichkeiten beziehungsweise Wahrscheinlichkeit der Einwerbung weiteren notwendigen Fremdkapitals. In der am Nachmittag stattfindenden weiteren Telefonkonferenz wurde der Aufsichtsrat darüber in Kenntnis gesetzt, dass bis zu diesem Zeitpunkt keine verbindlichen Erklärungen von Investoren zur Zeichnung oder Übernahme der Ergänzenden Kapitalmaßnahmen vorliegen würden.

Aufgrund der Tatsache, dass bis zum 29. September 2015 kein Investor eine verpflichtende Erklärung zur Übernahme der Ergänzenden Kapitalmaßnahmen abgegeben hat, informierte der Vorstand in der telefonischen Aufsichtsratssitzung vom 29. September 2015 den Aufsichtsrat darüber, dass die Gesellschaft beim Amtsgericht Köln einen Antrag nach § 270b InsO (Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung) stellen werde. Der Aufsichtsrat nahm dies zur Kenntnis.

Mit der Zustimmung des vorläufigen Sachwalters und des vorläufigen Gläubigerausschusses beauftragte die Gesellschaft im Rahmen des Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Bewertung des Restrukturierungsportfolios. Ziel war es, allen in das Schutzschirmverfahren involvierten Parteien eine neutrale Bewertung des Restrukturierungsportfolios im Fortführungs- und Liquidationsfall der DF AG zur Verfügung stellen zu können. Das vorläufige Ergebnis dieser Bewertung wurde auf der Aufsichtsratssitzung am 17. November 2015 vorgestellt und erläutert. In Zusammenhang mit der Erörterung des aktuellen Status und der nächsten Schritte der finanziellen Restrukturierung im Rahmen des Schutzschirmverfahrens wurde der Aufsichtsrat über eine geplante Eigenkapitalbeteiligung in Höhe von bis zu EUR 10 Mio. an der DF AG durch einen strategischen Investor in Kenntnis gesetzt. Zudem wurden die Mittelfristplanung für die Geschäftsjahre 2016 bis 2018, die Liquiditätsplanung der DF AG und der DF-Gruppe sowie der aktuelle Status des Restrukturierungs- und Handelsportfolios vom Vorstand dargestellt und anschließend diskutiert.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

In seiner Sitzung nach der ordentlichen Hauptversammlung am 22. Januar 2015 bestellte der Aufsichtsrat einen neuen Arbeitsausschuss. Dem Arbeitsausschuss gehörten bis zur Niederlegung des Aufsichtsratsmandats von Christoph Freiherr von Hammerstein-Loxten am 15. Januar 2016 Christoph Freiherr von Hammerstein-Loxten (Vorsitzender) und Herr Dr. Tonio Barlage an. Der Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats befasst sich vor allem mit den Risikogrundsätzen und dem Risikomanagement der DF-Gruppe sowie dem Forderungsportfolio der Gesellschaft und der Tochtergesellschaft DF Deutsche Forfait s.r.o, Prag. Der Arbeitsausschuss prüft und diskutiert die Limitanträge für den gesamten Aufsichtsrat und spricht gegenüber diesem eine Empfehlung aus. Darüber hinaus genehmigt er Einzelgeschäfte, wenn keine ausreichenden Länder- und/oder Adressenlimite vorhanden oder die Eigenkompetenz des Vorstands für das jeweils in Rede stehende Geschäft nicht ausreichend ist. Weiterhin hat sich der Arbeitsausschuss in allen seinen Sitzungen auf der Basis der vorliegenden Unterlagen und Aussagen des Vorstands mit den Überfälligkeiten und Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft befasst. Im Geschäftsjahr 2015 fanden zwei Sitzungen des Arbeitsausschusses statt. An den Sitzungen am 23. April 2015 und am 16. September 2015 nahmen alle Mitglieder des Gremiums teil. Neben dem Arbeitsausschuss existieren keine weiteren Ausschüsse.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat hat sich auch im Geschäftsjahr 2015 fortwährend mit den Grundsätzen guter Unternehmensführung auseinandergesetzt. Informationen zu Corporate Governance im Unternehmen finden Sie im Corporate Governance Bericht, der Teil des Geschäftsberichts ist. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 4. April 2016 die jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben, die den Aktionären auf der Webseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht ist. Die Entsprechenserklärung ist auch im Corporate Governance Bericht vollständig wiedergegeben.

Jahresabschluss 2015

Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wurde auf der Hauptversammlung am 22. Januar 2015 zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 gewählt.

Der Jahresabschluss 2015 einschließlich Lagebericht sowie der Konzernabschluss 2015 einschließlich Konzernlagebericht der DF AG wurden von der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München geprüft. Die Erteilung der Bestätigungsvermerke stand am Tag der Bilanzsitzung, dem 26. April 2016, unter den Bedingungen, dass der von der Gesellschaft am 29. Februar 2016 beim zuständigen Amtsgericht Köln (Insolvenzgericht) eingereichte und am 8. April 2016 abgeänderte Insolvenzplan am 29. April 2016 nach Durchführung des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins gerichtlich bestätigt wird und Widersprüche von Planbeteiligten zu Protokoll nicht erklärt werden.

Allen Mitgliedern des Aufsichtsrats haben der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht vor der Aufsichtsratssitzung am 26. April 2016 zur eingehenden Prüfung vorgelegen. In der Aufsichtsratssitzung am 26. April 2016 hat der Abschlussprüfer alle wesentlichen Positionen der Unterlagen erläutert. Die aufgeworfenen bilanziellen Fragestellungen wurden eingehend erörtert. Darüber hinaus legte der Abschlussprüfer seine Unabhängigkeit dar. Weiter wies der Abschlussprüfer darauf hin, dass die Erteilung der Bestätigungsvermerke für den Jahresabschluss 2015 einschließlich Lagebericht sowie für den Konzernabschluss 2015 einschließlich Konzernlagebericht davon abhängig gemacht werde, dass der von der Gesellschaft am 29. Februar 2016 beim zuständigen Amtsgericht Köln (Insolvenzgericht) eingereichte und am 8. April 2016 abgeänderte Insolvenzplan am 29. April 2016 nach Durchführung des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins gerichtlich bestätigt wird und Widersprüche von Planbeteiligten zu Protokoll nicht erklärt werden. Die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans wurde nach Erteilung des Rechtskraftvermerks durch das zuständige Amtsgericht vom 20. Mai 2016 rechtskräftig. Der Aufsichtsrat stimmte somit am 28. Mai 2016, im Rahmen einer telefonischen Aufsichtsratssitzung, nach eingehender eigener Prüfung und Diskussion dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu und billigte den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss der DF-Gruppe. Damit war der Jahresabschluss der DF Deutsche Forfait AG festgestellt. Einwendungen waren nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat ist mit den Lageberichten und insbesondere der Beurteilung zur weiteren Entwicklung des Unternehmens einverstanden.

Der Aufsichtsrat dankt Vorstand und Mitarbeitern für den großen Einsatz im Geschäftsjahr 2015.

 

München, im Mai 2016

Für den Aufsichtsrat

Hans-Detlef Bösel, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Corporate Governance Bericht

Der Vorstand und der Aufsichtsrat berichten in dieser Erklärung gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie gemäß § 289a Abs. 1 HGB über die Unternehmensführung der DF Deutsche Forfait AG (kurz auch „DF AG“ oder „Gesellschaft“).

Der Begriff Corporate Governance steht für eine verantwortungsvolle und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung. Wesentliche Kennzeichen guter Corporate Governance sind unter anderem Transparenz in der Unternehmenskommunikation, Wahrung der Aktionärsinteressen und zielgerichtete Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex hat für die DF AG hohe Bedeutung. Der Kodex ist ein anerkannter Beurteilungskatalog für gute Unternehmensführung deutscher börsennotierter Unternehmen.

Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 4. April 2016 folgende Entsprechenserklärung abgegeben:

Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gemäß § 161 AktG verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob dem Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“ bzw. „DCGK“) entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum dies der Fall ist. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen. Vorstand und Aufsichtsrat der DF Deutsche Forfait AG erklären hiermit, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 5. Mai 2015 mit Beschlüssen aus der Plenarsitzung vom 5. Mai 2015, bekannt gemacht im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 12. Juni 2015, mit den folgenden Abweichungen entsprochen wurde und künftig entsprochen wird:

1. Die D&O-Versicherung für Aufsichtsratsmitglieder sieht keinen Selbstbehalt vor (Ziffer 3.8 Abs. 3 DCGK).

Die D&O-Versicherung sieht keinen Selbstbehalt für Aufsichtsratsmitglieder vor. Die DF Deutsche Forfait AG ist nicht der Ansicht, dass ein Selbstbehalt die Motivation und das Verantwortungsbewusstsein der Aufsichtsratsmitglieder erhöhen würde.

2. Die DF Deutsche Forfait AG hat keinen Vorstandsvorsitzenden oder Sprecher des Vorstands (Ziffer 4.2.1 DCGK).

Die DF Deutsche Forfait AG hält einen Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands für nicht erforderlich, da sie mit der bislang praktizierten kollegialen und arbeitsteiligen Organisation im Vorstand gute Erfahrungen gemacht hat. Darüber hinaus ist die DF Deutsche Forfait AG der Ansicht, dass die Ernennung eines Vorstandsvorsitzenden bei aktuell zwei Vorständen nicht sinnvoll ist. Die DF Deutsche Forfait AG wird jedoch regelmäßig überprüfen, ob die Ernennung eines Sprechers bzw. Vorsitzenden zweckmäßig ist.

3. Die Vorstandsanstellungsverträge sahen in der Vergangenheit keine betragsmäßige Höchstgrenze für die Gesamtvergütung vor (Ziffer 4.2.3 Abs. 2 DCGK).

Die DF Deutsche Forfait AG ist an sich nicht der Ansicht, dass dies bei dem existierenden Vergütungssystem erforderlich war. Sind die variablen Vergütungsbestandteile der Höhe nach begrenzt, gilt dies auch für die zu erreichende Gesamtvergütung. Gleichwohl sehen die aktuell gültigen Vorstandsverträge mit Frank Hock (Vertragsbeginn 1. März 2016) und Mark West (Vertragsbeginn 1. Juli 2015) eine solche Höchstgrenze der Gesamtvergütung vor.

4. Bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit konnten die Zahlungen an ein Vorstandsmitglied inklusive Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen überschreiten (Ziffer 4.2.3 Abs. 4 Satz 1 DCGK).

Die Anstellungsverträge der DF Deutsche Forfait AG mit Marina Attawar und – bis zum 29. Februar 2016 auch mit Frank Hock -sahen vor, dass im Falle ihrer Kündigung durch die Gesellschaft dem Vorstandsmitglied seine vereinbarte Festvergütung bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit weitergezahlt wird. Den Anstellungsvertrag mit Marina Attawar, die auf eigenen Wunsch zum 31. Dezember 2015 ihre Vorstandstätigkeit beendet hat sowie den Anstellungsvertrag mit Frank Hock in der bis 29. Februar 2016 geltenden Fassung hatte die DF Deutsche Forfait AG für drei Jahre abgeschlossen und Kündigungsfristen von sechs Monaten zum Ende eines Quartals vereinbart. Die vom Kodex empfohlene Begrenzung der Abfindung auf zwei Jahresvergütungen hätte deshalb theoretisch und nur bei einer frühzeitigen Kündigung eines Anstellungsvertrags und in diesem Fall auch in einem nach Ansicht der DF Deutsche Forfait AG vertretbaren Rahmen überschritten werden können. De facto wurde die Begrenzung in keinem Fall überschritten. Die aktuell gültigen Vorstandsverträge mit den Frank Hock und Mark West sehen entsprechende Begrenzungen vor.

5. Für Aufsichtsratsmitglieder ist keine Altersgrenze vorgesehen (Ziffern 5.4.1 Abs. 2 Satz 1 DCGK).

Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder sieht die DF Deutsche Forfait AG nicht vor, da sie die Organmitglieder nach ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen auswählt, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Sie will sich dabei durch die Festlegung einer Altersgrenze nicht einschränken.

6. Der Aufsichtsrat der DF Deutsche Forfait AG hat keinen Prüfungsausschuss (Audit Committee) eingerichtet (Ziffer 5.3.2 Satz 1 DCGK).

Zurzeit weicht die DF Deutsche Forfait AG von der Empfehlung der Ziffer 5.3.2 DCGK, einen Prüfungsausschuss einzurichten, ab. Derzeit werden diese Aufgaben vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen. Die Bildung eines Prüfungsausschusses erscheint gegenwärtig nicht zweckmäßig, da der Aufsichtsrat der DF Deutsche Forfait AG satzungsgemäß nur aus sechs Mitgliedern besteht und die Effizienz der Tätigkeit durch weitere Ausschussbildung daher nicht sinnvoll erhöht werden kann.

7. Der Aufsichtsrat der DF Deutsche Forfait AG hat keinen Nominierungsausschuss gebildet (Ziffer 5.3.3 DCGK).

Die DF Deutsche Forfait AG verfügt bislang auch nicht über einen Nominierungsausschuss. Derzeit werden diese Aufgaben vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen. Die DF Deutsche Forfait AG vertritt im Einklang mit dem juristischen Schrifttum die Ansicht, dass die Bildung eines Nominierungsausschusses obsolet ist, wenn im Aufsichtsrat keine Arbeitnehmer vertreten sind. Sie nimmt daher von der Bildung eines solchen Ausschusses Abstand.

8. Die DF Deutsche Forfait AG hat keine konkreten Ziele für die Zusammensetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats und des weiteren Führungskreises benannt (Ziffern 4.1.5, 5.1.2 Abs. 1 und 5.4.1 Abs. 2 und 3 DCGK).

Bei der Zusammensetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats und des weiteren Führungskreises des Unternehmens kommt es für die DF Deutsche Forfait AG vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an (Ziffern 4.1.5, 5.1.2 Abs. 1 und 5.4.1 Abs. 2 DCGK). Demgegenüber hält der Aufsichtsrat bzw. bezüglich Ziffer 4.1.5 DCGK der Vorstand Diversity-Kriterien für nachrangig, auch wenn diese ausdrücklich begrüßt werden. Im Hinblick auf die Tatsache, dass der Aufsichtsrat der DF Deutsche Forfait AG satzungsmäßig nur aus sechs Mitgliedern besteht, hat der Aufsichtsrat keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung benannt (Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK). Infolgedessen werden solche Zielsetzungen auch nicht im Corporate Governance Bericht veröffentlicht (Ziffer 5.4.1 Abs. 3 DCGK). Der Aufsichtsrat wird sich aber rechtzeitig vor den jeweils nächsten Aufsichtsratswahlen über geeignete Kandidaten für den Aufsichtsrat abstimmen.

9. Die DF Deutsche Forfait AG veröffentlicht den Geschäftsbericht nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die Zwischenberichte nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums (Ziffer 7.1.2 Satz 4 DCGK).

Die DF Deutsche Forfait AG hat in der Vergangenheit ihren Geschäftsbericht nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die Zwischenberichte nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht. Vielmehr hat die DF Deutsche Forfait AG innerhalb der vorgeschriebenen Fristen der Vorschriften der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse für den Teilbereich des Prime Standards sowie des WpHG berichtet, da Vorstand und Aufsichtsrat diese Fristen der Börsenordnung für angemessen halten. Somit wird die DF Deutsche Forfait AG innerhalb von vier (Konzernabschlüsse) bzw. zwei Monaten (Zwischenberichte) nach Ende des Berichtszeitraums ihren Veröffentlichungspflichten nachkommen. Die DF Deutsche Forfait AG beabsichtigt, diese Praxis auch in Zukunft fortzuführen.

Duale Führungs- und Kontrollstruktur

Als deutsche Aktiengesellschaft hat die DF AG eine duale Führungs- und Kontrollstruktur bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat.

Vorstand

Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Sie leiten das Unternehmen in eigener Verantwortung mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung und im Unternehmensinteresse, also unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, und der Arbeitnehmer der Gesellschaft. Die Mitglieder des Vorstands führen die Geschäfte der Gesellschaft unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung der Gesellschaft und der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung für den Vorstand. Die Zusammenarbeit der Vorstandsmitglieder untereinander ist in der Geschäftsordnung geregelt, die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder sind im Geschäftsverteilungsplan und einer gesonderten Kompetenzregelung festgelegt. Die Geschäftsordnung enthält einen Katalog von Geschäften, für welche der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Der Vorstand arbeitet mit den übrigen Organen der Gesellschaft zum Wohle des Unternehmens vertrauensvoll zusammen.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der DF AG berät den Vorstand der Gesellschaft und überwacht seine Geschäftsführung. Er besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern, die allesamt von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß der Empfehlung des DCGK im Wege der Einzelwahl. Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bilden und ihnen, soweit gesetzlich zulässig, auch Entscheidungsbefugnisse übertragen. Der Aufsichtsrat der DF AG bestellt nach jeder Neuwahl des Aufsichtsrats aus seiner Mitte einen Arbeitsausschuss. Der Arbeitsausschuss befasst sich im Wesentlichen mit den Risikogrundsätzen und dem Risikomanagement bei der DF AG. Im Rahmen des Risikomanagements prüft er insbesondere die Limitanträge und spricht hierzu Empfehlungen aus. Darüber hinaus genehmigt der Arbeitsausschuss Einzelgeschäfte, wenn keine ausreichenden Limite vorhanden sind oder die Eigenkompetenz des Vorstands nicht ausreichend ist.

Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss (Audit Committee) oder Nominierungsausschuss gebildet. Diese Aufgaben werden vom Plenum des Aufsichtsrats wahrgenommen.

Der Aufsichtsrat hat beschlossen, Dr. Tonio Barlage die Funktion des unabhängigen Finanzexperten im Rahmen des Aufsichtsrats zu übertragen. Aufgrund seiner Tätigkeit verfügt Dr. Tonio Barlage über umfassende Expertise auf dem Gebiet der Rechnungslegung.

Über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 berichtet der Aufsichtsrat auf den Seiten 96 bis 100.

Enges Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat der DF AG arbeiten im besten Interesse der Gesellschaft eng und vertrauensvoll zusammen. Der Aufsichtsrat, insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Stellvertreter, steht zur Ausübung seiner Kontrollfunktion in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand.

Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung der Gesellschaft, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Geschäfte und unternehmerische Maßnahmen von besonderer Bedeutung bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Durch einen regelmäßigen, zeitnahen und umfassenden Dialog mit dem Vorstand ist der Aufsichtsrat zu jeder Zeit über die Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung sowie das Risikomanagement und die wesentlichen Risikopositionen der Gesellschaft informiert.

Festlegung zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen im Vorstand und im Aufsichtsrat

Am 1. Mai 2015 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in Kraft getreten, das die Festlegung einer Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den beiden dem Vorstand nachgeordneten Führungsebenen vorschreibt.

Der Vorstand der Gesellschaft besteht derzeit aus den Herren Frank Hock und Mark West. Der Frauenanteil im Vorstand beträgt derzeit 0%. Der Aufsichtsrat hat bis zum 31. Dezember 2016 eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand von 0% festgelegt. Bei der Zusammensetzung des Vorstands kommt es für die Gesellschaft vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an.

Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus den Herren Hans-Detlef Bösel, Dr. Ludolf von Wartenberg, Dr. Tonio Barlage und Dr. Jürgen Honert. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat beträgt derzeit 0%. Der Aufsichtsrat hat bis zum 31. Dezember 2016 die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat auf 0% festgelegt. Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats kommt es für die Gesellschaft vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an.

Bei der DF Deutsche Forfait AG besteht nur eine Führungsebene unterhalb des Vorstands. Diese Führungsebene besteht derzeit aus den Leitern der Abteilungen Vertragsabwicklung, Rechnungswesen, Controlling/Treasury und Vertrieb. Die Positionen sind seit 1. März 2016 mit drei Männern und einer Frau besetzt. Damit beträgt der Frauenanteil in der ersten Führungsebene derzeit 25%. Der Vorstand strebt an, den Frauenanteil von 25% in der ersten dem Vorstand nachgeordneten Führungsebene bis zum 31. Dezember 2016 zu halten.

Transparente Kommunikation

Die DF AG kommuniziert offen und transparent mit ihren Aktionären, den Inhabern der von der Gesellschaft ausgegebenen Anleihe sowie mit ihren sonstigen Gläubigern. Auf der Internetseite finden sich die wesentlichen Termine, die insbesondere für die Aktionäre und Anleihegläubiger von Interesse sein könnten, darunter die Veröffentlichungstermine von Geschäfts- und Zwischenberichten. Weitere Informationen betreffen beispielsweise die meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie Ad-hoc- und Pressemitteilungen.

Effizienzprüfung

Die regelmäßige Überprüfung der Effizienz des Aufsichtsrats stellt einen wichtigen Baustein guter Corporate Governance dar. Der Deutsche Corporate Governance Kodex sieht unter Ziffer 5.6 vor, dass der Aufsichtsrat „regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit überprüfen“ soll. Hierfür wurde ein auf die Besonderheiten der DF AG zugeschnittener Fragebogen entwickelt und regelmäßig an die Mitglieder des Aufsichtsrates verschickt und die Ergebnisse in einer Aufsichtsratssitzung diskutiert. Der Fragebogen umfasst insbesondere die Organisationsabläufe im Aufsichtsrat, die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats sowie personelle Fragen.

Risikomanagement, Rechnungslegung und Abschlussprüfung, Compliance

Das von der Gesellschaft eingerichtete Risikomanagementsystem dient zum einen dazu, Risiken zu diversifizieren und entsprechend der Risikotragfähigkeit der Gesellschaft zu begrenzen, in erster Linie um eine Existenzgefährdung zu vermeiden. Zum anderen sollen Risiken frühzeitig erkannt werden, um sie zu vermeiden oder zumindest rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen treffen können. Das Risikomanagementsystem wird kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt und den sich verändernden Gegebenheiten angepasst. Einzelheiten dazu finden sich im Konzernlagebericht ab Seite 6.

Der Konzernabschluss der DF-Gruppe wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie gemäß § 315a HGB aufgestellt. Der Einzelabschluss der DF AG wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes erstellt.

Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wurde von der Hauptversammlung am 22. Januar 2015 zum Abschlussprüfer gewählt, vom Aufsichtsrat beauftragt und hat als solcher den Konzernabschluss 2015 geprüft. Der Aufsichtsrat hat sich vor Beauftragung vergewissert, dass die Beziehungen zwischen Prüfer und Gesellschaft oder ihren Organen keine Zweifel an der Unabhängigkeit des Prüfers begründen.

Die DF-Gruppe hat auch im Jahr 2015 in Zusammenarbeit und Abstimmung mit externen Beratern das konzernweite Compliance System weiter überarbeitet und angepasst, insbesondere gehören hierzu (i) Fragen der Geldwäscheprävention, (ii) die Pflege des EDV-Systems, so dass arbeitstäglich eine automatische Prüfung der Kunden -dies umfasst sowohl Neu- als auch Bestandskunden -im Hinblick auf deren Aufnahme auf die EU- und/oder US-Sanktionsliste erfolgt.

Durch eine regelmäßige Aktualisierung der Datenbasis ist sichergestellt, dass auch während der Haltedauer einer Forderung die (Neu-)Aufnahme einer in die zugrunde liegende Transaktion involvierten Partei auf eine der Sanktionslisten festgestellt wird. Damit kann die DF-Gruppe unverzüglich die dann jeweils erforderlichen Schritte einleiten. Für diejenigen Dienstleister, mit denen Gesellschaften der DF-Gruppe regelmäßig zusammenarbeiten, wird vom Compliance Beauftragten eine sogenannte „White List“ geführt und fortlaufend aktualisiert. Mit Parteien, die auf dieser „White List“ vermerkt sind, können ohne Einzelfallprüfung neue Verträge abgeschlossen respektive zusammengearbeitet werden.

Weiterer integraler Bestandteil des Compliance Systems der DF-Gruppe sind die vorgeschriebenen Prüfungen gemäß Geldwäschegesetz einschließlich Know-Your-Customer Prüfungen. Die DF AG und ihre Tochtergesellschaften führen ihren Geschäftsbetrieb in Übereinstimmung mit den jeweils anwendbaren Anti-Geldwäsche-Vorschriften

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Vergütung des Vorstands

Im Vergütungsbericht ab Seite 17 sind die Grundzüge der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat ausführlich dargestellt sowie die Vergütung der Mitglieder des Vorstands entsprechend den gesetzlichen Vorgaben individualisiert ausgewiesen. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des testierten Konzernabschlusses.

Aktienbesitz und meldepflichtige Transaktionen von Vorstand und Aufsichtsrat

Aktienbesitz der Vorstandsmitglieder zum 31. Dezember 2015

Marina Attawar hielt persönlich keine Aktien oder Aktienoptionen der DF AG. Sie ist jedoch alleinige Gesellschafterin der Xylia 2000 Vermögensverwaltungs GmbH, die 6,5% der Aktien der DF AG hielt.

Frank Hock hielt -teilweise privat und teilweise über eine Vermögensverwaltungsgesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter er ist – 2,0% der Aktien der DF AG.

Mark West hielt 23,3% der Aktien der DF AG.

Die Vorstandsmitglieder hielten zum Stichtag direkt oder indirekt einen Anteil von 31,8% der Aktien der DF AG. Aktienbesitz der Aufsichtsratsmitglieder

Hans-Detlef Bösel hält über eine Vermögensverwaltungsgesellschaft 0,1 % der Aktien der DF AG.

Christoph Freiherr von Hammerstein-Loxten hält über eine Vermögensverwaltungsgesellschaft 1,0% der Aktien der DF AG.

Dr. Ludolf Georg von Wartenberg hält 0,4% der Aktien der DF AG.

Dr. Tonio Barlage hält über eine Vermögensverwaltungsgesellschaft 2,2% der Aktien der DF AG.

Die Aufsichtsratsmitglieder halten direkt oder indirekt einen Anteil von 3,7% der Aktien der DF AG.

Meldepflichtige Transaktionen

Die der DF AG gemäß § 15a WpHG gemeldeten Transaktionen sind auf der Internetseite der DF AG unter www.dfag.de unter der Rubrik „Corporate Governance“ im Bereich „Investor Relations“ abrufbar.

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