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Deutschland reformiert die Zwangsbehandlung – natürlich maximal bürokratisch und mit Krankenhausgefühl für zuhause

geralt (CC0), Pixabay
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Die Bundesregierung hat beschlossen, die Regeln für ärztliche Zwangsmaßnahmen zu ändern. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das festgestellt hat: Menschen zwangsweise ins Krankenhaus zu bringen, nur damit dort zwangsweise behandelt werden kann, ist manchmal vielleicht ein kleines bisschen unverhältnismäßig.

Eine erstaunliche Erkenntnis.

Bislang galt nämlich die wunderschön deutsche Regelung:
Wer medizinisch behandelt werden soll, sich aber weigert, muss erst einmal ins Krankenhaus gebracht werden — notfalls gegen seinen Willen. Denn Zwang darf selbstverständlich nur in der richtigen Immobilie stattfinden. Rechtsstaatlichkeit beginnt schließlich bei der korrekten Adresse.

Das Bundesverfassungsgericht stellte nun fest, dass es eventuell nicht immer sinnvoll ist, Menschen erst unter Zwang in ein Krankenhaus zu transportieren, wenn die gleiche Maßnahme theoretisch auch woanders möglich wäre. Der Gesetzgeber reagiert prompt mit einer typisch deutschen Lösung: mehr Ausnahmen, mehr Bedingungen, mehr Formulierungen und selbstverständlich neue Prüfmaßstäbe mit Krankenhausniveau.

Künftig sollen Zwangsmaßnahmen also ausnahmsweise auch außerhalb eines Krankenhauses erlaubt sein — allerdings nur unter strengsten Voraussetzungen, quasi mit TÜV-Siegel für betreuten Zwang.

Besonders schön klingt die Formulierung, der alternative Ort müsse „nahezu Krankenhausstandard“ haben. Deutschland schafft es eben selbst bei Zwangsmaßnahmen noch, wie eine Mischung aus Bauordnung und Qualitätsmanagement zu klingen.

Natürlich betont die Regierung mehrfach, dass alles nur „ultima ratio“ bleiben soll. Das ist politisch wichtig. Denn nichts beruhigt Bürger mehr als der Satz: „Keine Sorge, der staatliche Zwang bleibt selbstverständlich das allerletzte Mittel.“ Erfahrungsgemäß folgt auf solche Sätze meistens ein 47-seitiges Formular.

Der Gesetzentwurf versucht dabei gleichzeitig alles zu sein: humaner, grundrechtskonformer, selbstbestimmter und trotzdem maximal kontrolliert. Ein klassischer deutscher Kompromiss also — irgendwo zwischen Fürsorge, Verwaltung und juristisch abgesicherter Bevormundung.

Besonders faszinierend bleibt die Sprache solcher Mitteilungen. Da ist ständig von „Selbstbestimmung“, „Wahrung des Willens“ und „grundrechtlich geschützten Positionen“ die Rede, während es faktisch weiterhin darum geht, Menschen gegen ihren erklärten Willen medizinisch zu behandeln. Bürokratische Sprachakrobatik auf höchstem Niveau.

Immerhin zeigt der Vorgang erneut die große Stärke des deutschen Staates:
Selbst bei Fragen von Zwang, Freiheit und Grundrechten gelingt es zuverlässig, alles so zu formulieren, als ginge es eigentlich um die neue Brandschutzverordnung für ein Bürgeramt.

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