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Deutschland modernisiert das Vergaberecht – oder: „Vitamin B“ jetzt bis 50.000 Euro möglich

niekverlaan (CC0), Pixabay
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Der Bundesrat hat einem Gesetz zugestimmt, das öffentliche Aufträge künftig schneller, einfacher und deutlich flexibler vergeben soll. Klingt erstmal nach Bürokratieabbau. Kritiker könnten allerdings auch sagen: Deutschland entdeckt gerade seine Liebe zur beschleunigten Freihandvergabe.

Denn künftig dürfen Behörden Aufträge bis 50.000 Euro direkt vergeben – ohne großes Vergabeverfahren. Bisher lag die Grenze bei 15.000 Euro.

Mehr Tempo für den Staat

Die Bundesregierung begründet das Gesetz mit den großen Herausforderungen der Zeit:
Straßen marode, Brücken kaputt, Bahn verspätet, Verwaltung digital wie ein Faxgerät von 1998.

Deshalb müsse der Staat schneller einkaufen können.
Und weil Deutschland bekanntlich jedes Problem mit neuen Regeln löst, gibt es nun neue Regeln zum schnelleren Regelnmachen.

Direktvergabe: Der kurze Dienstweg lebt

Besonders spannend:
Öffentliche Stellen dürfen Aufträge bis 50.000 Euro künftig unkompliziert direkt vergeben.

Natürlich soll trotzdem Wettbewerb herrschen.
Deshalb müssen Auftraggeber „zwischen den Unternehmen wechseln“.

Oder anders formuliert:
Nicht immer denselben Cousin nehmen.

Große Projekte künftig einfacher durchdrückbar

Auch bei Milliardenprojekten wird das Vergaberecht gelockert.
Bisher mussten große Aufträge meist auf mehrere kleinere Lose verteilt werden, damit auch Mittelständler Chancen bekommen.

Künftig darf der Staat Großaufträge häufiger komplett an einen einzigen Anbieter vergeben – etwa wenn:

  • es schnell gehen muss,
  • Infrastruktur betroffen ist,
  • oder einfach wieder irgendwo eine Brücke einsturzgefährdet ist.

Gerade bei Bahn, Straßen und Flughäfen sollen Projekte dadurch schneller umgesetzt werden.

Theoretisch.

Digitalisierung der Verwaltung – diesmal wirklich

Außerdem soll die öffentliche Beschaffung digitaler werden.
Ein Satz, den deutsche Politiker inzwischen ungefähr so oft sagen wie:
„Die Bahn wird pünktlicher.“

Mittelstand stärken – trotz XXL-Aufträgen

Offiziell will das Gesetz trotzdem kleine und junge Unternehmen stärken.
Sie sollen bei Ausschreibungen künftig stärker berücksichtigt werden.

Das klingt ein wenig wie:
„Wir öffnen den Markt für alle – vergeben aber vorsichtshalber erstmal Großaufträge.“

Länder wollen noch mehr Lockerungen

Dem Bundesrat reicht das übrigens noch nicht.
Die Länder fordern bereits weitere Vereinfachungen – etwa für Landesstraßen, Brücken und Bahnhöfe.

Denn wenn Deutschland eines gelernt hat:
Bürokratie abbauen funktioniert am besten mit neuen Gesetzen über den Abbau von Bürokratie.

Inkrafttreten im Sommer

Das Gesetz soll voraussichtlich am 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Dann beginnt möglicherweise eine neue Ära:
Weniger Formulare.
Mehr Tempo.
Und vermutlich sehr viele plötzlich „dringende“ Aufträge knapp unter 50.000 Euro.

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