Deutschland du erhellst dich – Kriminalitätsbelastung soll effektiv erfasst werden

Im Paul-Löbe-Haus fand am Montag, den 18.2.2019 eine öffentliche Anhörung statt. Es geht um ein neues Gesetz, um Kriminalität aussagekräftig statistisch zu erfassen. Fortschritt statt Chaos ist die Devise.

Kriminalität ist ein sozialabnormes Verhalten, dessen Abweichungsgrad und soziale Unerwünschtheit ein gewisses Maß erreicht, so dass im Rahmen des gesellschaftlichen Konsenses dieses Fehlverhalten unter Strafe gestellt wird. Das hört sich schön an. Die Gefühle der Bevölkerung, die Schlagzeilen der Zeitungen und die Berichte im Internet geben ein diffuses Bild. Die zur Verfügung stehenden Daten sind leider nicht aussagekräftig. Mit anderen Worten: Wir schreiben 2019 und Deutschland hat keine vernünftige Erfassung der Straftaten.

Fake-News durch Fakten bekämpfen

Fake-News können dadurch entstehen, dass die Erfassung der Daten ungenügend ist. Stammtischredner haben dann Vorteile. Sind jetzt Hamburger krimineller als Münchner? Sind Personen aus Dänemark wirklich ca. 100 mal weniger auffällig als Bürger aus Marokko? Haben die Polizisten viel oder wenig zu tun? Das sind alles Fragen, über die gerne zwischen Wissenschaftlern oder Bürgern gestritten wird. Streit muss nicht sein, wenn jeder wüsste, worüber man spricht. Also soll das Chaos beendet werden. Es sollen endlich die verschiedenen Erkenntnisse zusammengeführt und ordentlich erfasst werden. Endlich, endlich, endlich….

Gesetzgebungsverfahren angeschoben

Mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur fortlaufenden Untersuchung der Kriminalitätslage und ergänzenden Auswertung der polizeilichen Kriminalitätsstatistik“ (19/2000) will die Grünen-Fraktion der Vorlage zufolge „die Grundlage für eine regelmäßige vertiefte Berichtslegung über die Kriminalitätslage in Deutschland“ schaffen. Dadurch solle ein umfassender Bericht alle zwei Jahre möglich werden, der die Feststellungen der polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistiken ergänzt und einordnet.

Um wirksame Konzepte zur Kriminalitätsbekämpfung entwickeln zu können, brauche die Politik eine verlässliche, in regelmäßigen Abständen aktualisierte Bestandsaufnahme der Kriminalitätslage, die über die bloße Analyse der Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistiken hinausgeht, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. So stehe es bereits im Vorwort des zweiten „Periodischen Sicherheitsberichts“ von 2006. Dieser habe in den Folgejahren keine Fortsetzung mehr gefunden, „sodass in der Berichtslegung inzwischen eine Lücke von über zehn Jahren entstanden ist“.

Dem Antrag (19/5894) zufolge benötigen zudem „Gesetzgeber, Wissenschaft und Praxis“ differenzierte, valide, methodisch saubere und aussagekräftige Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken. Eine wichtige Grundlage seien dabei die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik. Zu den weiteren notwendigen Quellen gehörten jedoch auch Dunkelfeld-Opferbefragungen. Der Beschluss der Innenministerkonferenz zur „Verstetigung eines bundesweiten Viktimisierungssurveys“ vom Juli 2017 sei daher im Grundsatz zu begrüßen. Die darin festgelegten Rahmenbedingungen für Dunkelfeld-Opferbefragungen reichten jedoch nicht aus, um das nötige Maß an Aussagekraft und Wissenschaftlichkeit entsprechender Befragungen sicherzustellen.

Die Fraktion fordert die Regierung daher auf, darauf hinzuwirken, dass neben methodisch-wissenschaftlichen Standards der Umfrageforschung und dem notwendigen Schutz von Persönlichkeitsrechten der Befragten bei den Dunkelfeld-Opferbefragungen eine Reihe weiterer Grundsätze beachtet werden.

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