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Deutsche Lichtmiete AG Anleger fühlen sich getäuscht!

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Viele Reaktionen haben wir in den letzten Stunden erhalten, nachdem wir unseren Artikel zum Thema Deutsche Lichtmiete und „Sicherheiten“ veröffentlicht haben. Die Frage immer: „Wie kommen sie auf diese Aussage?“.

Nun, ganz einfach, wir haben hier zum Beispiel das Prospekt der letzten Anleihe gelesen.

DLM Wertpapierprospekt_EnergieEffizienzAnleihe 2027-1

Lesen Sie hier bitte einmal die Passagen ab Seite 64 in dem Prospekt. Dort ist von einem Verkehrswert die Rede. Bezieht man das einmal auf eine Immobilie, dann ergibt sich nachfolgende Definition:

Der Verkehrswert, gleichbedeutend zu Marktwert, wird im Baugesetzbuch (BauGB) beschrieben als ein bestimmter Preis eines Grundstücks, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.

Zitat Ende

Bezieht man das auf die Leuchten des Unternehmens Lichtmiete, dann könnte das nachfolgendes heissen:

Der Verkehrswert, gleichbedeutend zu Marktwert, ist ein bestimmter Preis eine Leuchte nebst Zubehör, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.

Zitat Ende

Das heißt, das Unternehmen hat hier möglicherweise seine Sicherheiten nur aufgebläht, dem Kunden eine „Pseudosicherheit“ vorgespielt, denn wer legt den Marktwert für die „einzigartigen Leuchten der DLM“ denn bitte fest? Alexander Hahn und Konsorten? Roman Teufel?

Wir sollten uns einig sein, dass der nun erzielbare Marktwert dann ein völlig anderer ist, wenn Herr Hahn den Preis nicht festlegt.

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