Deutsche Geothermische Immobilien AG- Feuer unterm Dach

Deutsche Geothermische Immobilien AG

Frankfurt am Main

WKN: A16122 / ISIN: DE000A161226

Bekanntmachung von Gegenanträgen zur ordentlichen Hauptversammlung
der Deutsche Geothermische Immobilien AG
am Freitag, 14. Dezember 2018

Die ecolutions Solar GmbH hat uns Gegenanträge eingereicht, die wir nachstehend zugänglich machen:

„ecolutions Solar GmbH
Hausener Weg 29
60489 Frankfurt am Main

Deutsche Geothermische Immobilien AG
Kaiserstr. 8
60311 Frankfurt am Main
Per FAX: 069 67 77 99 59
E-Mail: hauptversammlung@dgi.ag

Frankfurt am Main, 29. November 2018
Hauptversammlung am 14. Dezember 2018

Gegenanträge

wir werden auf der vorbezeichneten Hauptversammlung, IHK Düsseldorf, Ernst-Schneider-Saal (EG links), Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf, anwesend sein und die nachfolgenden Gegenanträge stellen sowie unsere Mitaktionäre veranlassen, diesen zuzustimmen.

Unsere Aktionärseigenschaft ist Ihnen hinreichend aus dem Aktionärsregister, aus Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen im Zusammenhang mit Hauptversammlungen der Vergangenheit (November 2017, Februar 2018), sowie aktuell durch die Anforderung von Eintrittskarten zu dieser Hauptversammlung, bestens bekannt.

Wir dürfen höflich bitten, unsere Gegenanträge unverzüglich bekanntzumachen – und zwar in der Form, wie sie das Gesetz vorsieht.

Zu TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Beschlussfassung über die Entlastung bezüglich der im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats, den Herren Dr. Marcus Opitz, Ulrich Schmid, Prof. Dr. Volker Riebel (bis 31.08.2017) und Alexander Wiegand (ab 14.09.2017), bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen.

Gegenantrag zu TOP 3:

Die Aktionärin ecolutions Solar GmbH schlägt vor:

Den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats, Herren Dr. Marcus Opitz, Ulrich Schmid, Prof. Dr. Volker Riebel und Alexander Wiegand wird die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 verweigert.

Begründung:

Aus Sicht der ecolutions Solar GmbH („Aktionärin“) ist keinesfalls zu akzeptieren, dass die Beschlussfassung über die Entlastung bezüglich der im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats, bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung, vertagt werden soll. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unter TOP 3 vor, dem im Geschäftsjahr 2017 allein amtierenden Mitglied des Vorstands, Herrn Christoph F. Trautsch, für diesen Zeitraum die Entlastung nicht zu erteilen. Nach Angaben des neuen Vorstands der Gesellschaft, Martin Müller, auf der Hauptversammlung der DGI AG am 13. Juli 2018, hat dieser ein „totales Chaos“ bei dem Unternehmen vorgefunden. Der Versammlungsleiter, Andreas Seidel, teilte der Aktionärin auf Nachfrage zudem mit, dass es seitens Herrn Trautsch wohl durchaus Pflichtverletzungen gab, die aber seinerzeit wohl zu „keinem Schaden“ der Gesellschaft geführt haben. Angesichts der offensichtlich desaströsen Entwicklung der DGI AG im Jahr 2017 hat nicht nur der Vorstand versagt, sondern auch der Aufsichtsrat, der wohl offensichtlich nicht in der Lage war, vielleicht auch aus mangelnder Kompetenz, eventuelle Pflichtverletzungen des Vorstands früher zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Zudem wurden den Herren Dr. Opitz, Ulrich Schmid und Prof. Dr. Volker Riebel bereits die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 mit überwältigender Mehrheit aus sehr gutem Grunde verweigert.

Zu TOP 4 Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96, 101 AktG ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

4.1
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Andreas Seidel, Rechtsanwalt, wohnhaft in Meerbusch, mit Wirkung ab der Beendigung dieser Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2021. Herr Seidel ist in keinem weiteren Aufsichtsrat vertreten.

4.2
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Marcus Opitz, selbständiger Kaufmann, wohnhaft in Köln, mit Wirkung ab der Beendigung dieser Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2021. Herr Dr. Opitz ist in keinem weiteren Aufsichtsrat vertreten.

4.3
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Ulrich Schmid, geschäftsführender Gesellschafter, wohnhaft in Bad Wiessee, mit Wirkung ab der Beendigung dieser Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2021. Herr Schmid ist in keinem weiteren Aufsichtsrat vertreten.

Gegenantrag zu TOP 4.1

Die Aktionärin schlägt vor, Herrn Andreas Seidel nicht zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.

Begründung:

Herr Seidel hat sich nach der „Hauptversammlung“ am 17. November 2017 als Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft präsentiert. Als versierter Kenner des Aktienrechts hätte er wissen müssen, dass an diesem Tage überhaupt keine Hauptversammlung stattgefunden hat. Der Fall ist gerichtsbekannt. In der Phase, als er als „Aufsichtsrat“ agierte, sind erhebliche Kosten entstanden. Bis heute wurde nicht geklärt, wie hoch diese Kosten waren und wer den Sonderaufwand schlussendlich bezahlt hat. Überdies hat Herr Seidel gegenüber der Aktionärin auf der Hauptversammlung im Juli 2018 zugegeben, dass er neben seiner Tätigkeit als Aufsichtsrat der Gesellschaft zudem als Rechtsanwalt für das Unternehmen tätig und „seine Kanzlei“ dafür ein Honorar erhält, zu deren Höhe er leider alle Angaben verweigerte. Es steht zu befürchten, dass Herr Seidel sein Amt als Aufsichtsrat der Gesellschaft nutzt, um separat hohe Beratungskosten zu erhalten. Er steht wohl auch in direkter Nähe zu den Aktionären Köllner, Müller und Caspary. Die Aktionärin hat auf den Hauptversammlungen im Februar und Juli dieses Jahres den Eindruck gewonnen, dass Herr Seidel nicht die Interessen aller Aktionäre vertritt. Die Wahl von Herrn Seidel zum Aufsichtsrat wird abgelehnt.

Gegenantrag zu TOP 4.2

Die Aktionärin schlägt vor, Herrn Dr. Marcus Opitz nicht zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.

Begründung:

Der Beschlussvorschlag zur Wahl des Dr. Opitz in den Aufsichtsrat ist ein Skandal. Er hat die desaströse Entwicklung des Unternehmens im Jahr 2017 mitzuverantworten. Zudem hat er im November 2017 eine Hauptversammlung eröffnet, geleitet und Beschlüsse fassen lassen, die zuvor vom Vorstand abgesagt wurde und damit nie stattfinden konnte. In diesem Zusammenhang sind der DGI erhebliche Kosten entstanden, die bis heute der Höhe nach nie aufgeklärt wurden im Detail und der Schaden ebenfalls nicht final erläutert wurde. Jedenfalls hat Opitz dies alles zu verantworten. Für das Jahr 2016 wurde Dr. Marcus Opitz mit sagenhaften 99.85 % der Stimmen nicht entlastet. Deutlicher kann ein Votum nicht sein. Es ist ein Schlag ins Gesicht aller Aktionäre, dass Opitz erneut Aufsichtsrat der Gesellschaft werden soll. Zudem ist den Aktionären gar nicht klar, ob Opitz vermutlich in Geschäftsfeldern agiert, die der DGI nahe sind.

Gegenantrag zu TOP 4.3

Die Aktionärin schlägt vor, Ulrich Schmid nicht zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.

Begründung:

Der Beschlussvorschlag zur Wahl des Ulrich Schmid ist ebenfalls nicht zu erklären. Er hat die desaströse Entwicklung des Unternehmens im Jahr 2017 mitzuverantworten. Für das Jahr 2016 wurde Ulrich Schmid mit einer deutlichen Mehrheit als Mitglied des Aufsichtsrats von mehr als 70 % nicht entlastet. Es ist allen Aktionären nur schwer zu vermitteln, dass ein solcher Kandidat weiterhin dem Aufsichtsrat der Gesellschaft angehören soll. Zudem ist den Aktionären gar nicht klar, ob Schmid vermutlich in Geschäftsfeldern agiert, die der DGI nahe sind.

Die Aktionärin wird auf der Hauptversammlung jeweils eigene Kandidaten für den Aufsichtsrat vorschlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Glaser

Geschäftsführer“

 

Frankfurt, 30. November 2018


Der Vorstand der Deutsche Geothermische Immobilien AG

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