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Smart Choice Zone L.P. (Plattform: Toroption): BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

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Smart Choice Zone L.P. (Plattform: Toroption): BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 23. November 2018 gegenüber der Smart Choice Zone L.P., Großbritannien, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Die Smart Choice Zone L.P. bietet auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.toroption.com Optionen sowie Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFDs) auf Währungen und Rohstoffe an. Indem sie ihren Kunden den Zugang zu den angebotenen Optionen und Differenzkontrakten verschafft, betreibt sie den Eigenhandel im Sinne von § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) als Dienstleistung für andere in der Bundesrepublik Deutschland. Über die hierfür nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt sie jedoch nicht.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

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