Startseite Allgemeines Deutsche Bausparkasse Badenia AG: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen an
Allgemeines

Deutsche Bausparkasse Badenia AG: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen an

IO-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 18. August 2022 gegenüber der Deutsche Bausparkasse Badenia AG zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet.

Grund für diese Maßnahme ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG). Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG in geprüften Bereichen derzeit nicht gegeben ist.

Rechtsgrundlage für die Anordnung ist § 10 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 KWG

Der Bescheid ist seit dem 22. September 2022 bestandskräftig.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b des Kreditwesengesetzes.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Teamgeist, Hitze und Manuel Neuer: DFB startet mit Optimismus in die WM-Vorbereitung

Mit demonstrativer Geschlossenheit, viel Optimismus und auffallend häufigen Hinweisen auf „Teamspirit“ hat...

Allgemeines

Interview mit Rechtsanwalt Niklas Linnemann: „ETFs sind kein Hexenwerk – aber man sollte die Grundlagen verstehen“

diebewertung.de: Herr Linnemann, überall hört man inzwischen von ETFs. Warum sind diese...

Allgemeines

Fan Gedanken eines DHFK Handballfans aus Leipzig

Als Leipziger Handballfan muss man sich diese Durchhalteparolen inzwischen wirklich schöntrinken. Der...

Allgemeines

Heritage Capital GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet – Gibt es geschädigte Anleger?

Über das Vermögen der Heritage Capital GmbH mit Sitz in der Königstraße...