Der volle Mund und das gute Gewissen von Rechtsanwalt Stefan Gloistein von Schiller & Gloistein Rechtsanwälte PartG mbB
Rechtsanwälte sind clevere Zeitgenossen; geschickt in der Werbung. Wir hatten ja in einem viel gelesenen Artikel über die Aussage:
„Deutsche Lichtmiete AG
Schützen Sie Ihr Investment!
Vollerstattung Ihres Anlagebetrages beanspruchen“
(Aussagen der Kanzlei zu lesen unter https://www.sgp-recht.de/lichtmiete) unsere Meinung kritisch geäußert.
Vollerstattung beanspruchen
Ganz klar: wir empfinden diese Aussage als sprachlich besonders gelungen … bekanntlich gilt aber: wer etwas beansprucht, bekommt es nicht automatisch: die Familie zu Putbus wollte die Insel Rügen in den neunziger Jahren wiederhaben, irgendwelche Hohenzollern beanspruchen Schlösser in Preussen, ganz Deutschland wollte nach 1918 unseren Kaiser Wilhelm wiederhaben und jetzt beansprucht Putin die Vollerstattung der Ukraine.
Ja: die Vollerstattung Ihres Anlagebetrages beanspruchen…. das ist ein genialer Weg, um als Rechtsanwälte kostenpflichtige Aufträge zu bekommen.
Dann entsteht ein Gebührenanspruch des Rechtsanwalts. Das ist die Krux an der Sache. Nicht beantwortet wird ja in der Werbung die Frage, ob die Vollerstattungsbeantragung sinnvoll ist.
Jedenfalls hatten wir eine Antwort erhalten auf unsere Presseanfrage zu sog. Sinnlosklagen, nachdem sich Betroffene in der Redaktion gemeldet hatten:
Sinnlosklagen geführt, abgerechnet und dann nix gewesen?
Anfrage unsererseits: sinnlose Klagen gegen Personen, die sowieso insolvent sind…, Geldverdienen sozusagen durch Tauchen nach „Badebomben“ in der Kinderbadewanne.
Warum macht das keinen Sinn? Die Badebombe kann niemand mehr herausholen.
Der Rechtsanwalt hat uns mitgeteilt, man habe die Bonität der beklagten Personen geprüft und sei in der Hoffnung, Geld zu erhalten.
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