Der Begriff Genossenschaft garantiert nicht immer Seriosität, Ehrlichkeit und Kompetenz

Manchmal bekommen wir Mails in unsere Redaktion, die uns an der Kompetenz der „Schreiber“ zweifeln lassen. Schlimmer ist es dann noch, wenn diese Personen im Namen einer Genossenschaft schreiben. Unglaublich eigentlich. Natürlich haben sich in den letzten Jahren neue Genossenschaften gegründet, manche davon sind seriös, aber manche eben auch eher zweifelhaft.

Zuletzt hatten wir das Thema GenoGen auf dem Schirm. Eine Genossenschaft, die derzeit in Insolvenz ist und deren Protagonisten den Genossenschaftsgedanken so falsch verstanden haben, dass sie noch mit einer Anklage von Seiten der Staatsanwaltschaft in Münster rechnen müssen. Sie sehen, dies ist ein Beispiel dafür, dass es auch in dieser Branche schwarze Schafe gibt. Unter dem folgenden Link findet sich ein guter Artikel der Kanzlei Mattil aus München, den die Herren einmal lesen sollten.

https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article13575537/Hunderte-Anleger-fallen-auf-Renditeversprechen-rein.html

Zeichnen Sie den Anteil an einer Genossenschaft, dann ist das eine Kapitalanlage wie jede andere auch. Darüber sollten Sie sich im Klaren sein. Sie können hier genauso ihr Kapital verlieren wie bei anderen Kapitalanlagen auch. Wer Ihnen etwas anderes erzählt, der sagt Ihnen nicht die Wahrheit.

Gefährlich wird es auch dann, wenn eine Genossenschaft nur als Vermittler für einen Dritten auftritt und das auch offiziell bewirbt. Sicherlich hat diese Person dann eine gute Reputation, er wird ja immerhin von einer Genossenschaft empfohlen, aber da sollten Sie trotzdem besonders vorsichtig sein als Kunde.

Wir führen derzeit eine Diskussion mit Herren der AVG eG-Altersvorsoge Genossenschaft aus Potsdam. Diese Genossenschaft ist auf unseren Radarschirm geraten, da man nahezu das gleiche  Konzept verfolgt wie die derzeit in den Schlagzeilen stehende GenoGen. Auch diese hatte in Immobilien und in Firmenbeteiligungen investiert. Mit Verlaub, solche Investments haben für uns nur dann etwas mit einer Genossenschaft zu tun, wenn der Genosse in eine Wohung der Genossenschaft einziehen kann. Eine mögliche Firmenbeteiligung einer Genossenschaft ist wohl eher ungewöhnlich zu nennen. Ob das noch viel mit dem „klassischen Gedanken“ einer Genossenschaft zu tun hat?

One Comment

  1. §1GenG Mittwoch, 22.02.2017 at 11:18 - Reply

    Woraus entnehmen Sie, dass „auch diese [Genossenschaft] in Immobilien und in Firmenbeteiligungen investiert]“?

    Laut Bilanz 2015 investiert die AVG in keine einzige Immobilie oder Beteiligung, sondern überwiegend in immaterielle Wirtschaftsgüter (Software?) und Darlehen (an wen? Wofür?).

    Auch laut AVG-Webseite sind „… zu einem großen Teil ihres Kapitals keine langfristigen Anlagen vorgesehen“.

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