DELTON AG- Veröffentlichung mit möglicherweise weitreichenden Folgen

DELTON AG

Bad Homburg v.d.H.

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der DELTON AG

Der Aufsichtsrat der DELTON AG ist derzeit nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes zusammengesetzt und besteht aus 12 Mitgliedern, von denen die Hälfte Arbeitnehmervertreter sind.

Die DELTON AG beschäftigt seit dem 1. Januar 2019 unter Beachtung der Zurechnungsvorschriften des Mitbestimmungs- und Drittelbeteiligungsgesetzes in der Regel dauerhaft weniger als 500 Arbeitnehmer. Der Vorstand der DELTON AG ist daher der Auffassung, dass der Aufsichtsrat der DELTON AG nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist.

Der Aufsichtsrat ist gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1, § 96 Abs. 1 6. Fall AktG nur noch aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammenzusetzen.

Der Aufsichtsrat der DELTON AG wird nach diesen Vorschriften nur noch aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das entsprechend § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht, das Landgericht Frankfurt am Main, anrufen.

 

Bad Homburg, den 1. Januar 2019

Der Vorstand

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