DeKaBank gibt auf

Der Schritt sorgt bei zahlreichen Banken und auch bei einigen Kanzleien für Ernüchterung: Im Streit mit den Finanzbehörden um die Erstattung von 53 Millionen Euro Kapitalertragsteuern aus Cum-Ex-Aktientransaktionen hat die DekaBank aufgegeben.

Bundesfinanzhof gegen ein Urteil des Hessischen Finanzgerichts aus dem Februar. Die gesamte Branche hatte den Streit sehr aufmerksam verfolgt und sich eine grundsätzliche Klärung der Frage erhofft, wie Cum-Ex-Geschäfte vor einer Gesetzesänderung 2012 rechtlich zu bewerten sind. Dies bleibt nun zwar erst einmal aus, aber die Entscheidung der DekaBank ist ein klarer Fingerzeig.

Sie sieht nach der 43-seitigen Begründung des Urteils des Hessischen Finanzgerichts, die seit Kurzen vorliegt, offenbar wenig Chancen, das Ruder vor dem BFH noch einmal herumzureißen. Auch ein drohender Imageschaden dürfte eine Rolle gespielt haben. Dass nämlich ausgerechnet die DekaBank als Wertpapierhaus der öffentlich-rechtlichen Sparkasssengruppe am vehementesten auf Erstattungen aus den verrufenen Deals pochte, brachte ihr zuletzt zunehmend öffentliche Kritik ein. Bei den Cum-Ex-Deals hatten sich Akteure lange Zeit durch zeitlich unübersichtliche Aktienkäufe rund um den Dividendenstichtag eine einmal entrichtete Steuer mehrfach erstatten lassen.

Schlechte Karten auch für Commerzbank und Freshfields

53 Millionen Euro hatte der Fiskus deshalb von der DekaBank zurückgefordert. Die zahlte zwar widerwillig, stritt sich in der Folge aber rund fünf Jahre mit den Behörden, um die Summe doch noch erstattet zu bekommen. Rückendeckung für ihre Position erhielt sie von mehreren Seiten: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte lieferte ein umfangreiches Gutachten. Zur weiteren Absicherung holte die DekaBank seinerzeit ein Papier von Freshfields Bruckhaus Deringer und deren Partner Dr. Ulf Johannemann ein. Dieser war auch von einer Reihe weiterer Häuser in Cum-Ex-Fragen konsultiert worden – unter anderem von der Maple Bank, die unlängst durch hohe Rückforderungen aus diesen Deals in die Insolvenz rutschte.

Für Johannemann ist das Thema längst nicht abgeschlossen. Derzeit streitet er vor dem Hessischen Finanzgericht an der Seite der Commerzbank mit dem Finanzamt Frankfurt-Höchst (Az. 4 K 977/14). Der Fall liegt ähnlich wie bei der DekaBank. Es geht um 75 Millionen Euro Kapitalertragsteuern aus Cum-Ex-Geschäften, die die Dresdner Bank 2008 tätigte – das Geld fordert nun die teils verstaatlichte Commerzbank als deren Rechtsnachfolgerin.

Die Commerzbank dürfte dabei schlechte Karten haben, denn der Fall ähnelt nicht nur dem der DekaBank – er liegt noch dazu in derselben Kammer des Gerichts. Diese hatte in ihrer schriftlichen Urteilsbegründung der DekaBank deutlich gemacht, dass nach Ansicht des Gerichts ein Eigentum an den Aktien erst zum Zeitpunkt der Lieferung übergeht.

“Entscheidender Gesichtspunkt ist, dass der zivilrechtliche Eigentümer nicht mehr auf das Wirtschaftsgut einwirken und darüber verfügen kann”, heißt es. Der Käufer muss demnach zudem nachweisen, dass er die Kapitalertragsteuer auch tatsächlich gezahlt hat – dies schließt eine Erstattung von Steuern aus, die tatsächlich gar nicht gezahlt wurden. Offen ließ das Gericht in seiner jetzigen Begründung, ob gar ein Fall des Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten vorliegen könnte, wenn Geschäfte nur darauf ausgerichtet waren, Kapitalertragssteuern mehrfach anzurechnen. Es handele sich schließlich um einen Steuervorteil, der im deutschen Steuersystem nicht vorgesehen sei.

Quelle:Juve

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