Zumindest können wir dazu nachfolgende Information, die uns Anonym zugespielt wurde, gerne einmal veröffentlichen!
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Austrittswelle aus dem DEGP
Der DEGP sieht sich derzeit mit einer erheblichen Austrittswelle konfrontiert. Diese betrifft insbesondere Mitglieder, die den Prüfungsverband vor mehr als 30 Jahren gegründet hatten und lange Zeit dessen Fundament bildeten. Die zunehmenden Probleme des DEGP, verbunden mit einem Vertrauensverlust, scheinen viele dieser langjährigen Mitglieder zu einem Rückzug bewegt zu haben.
Geschäftsstelle nicht erreichbar
Seit mehreren Wochen soll der DEGP über seine Geschäftsstelle nicht mehr erreichbar sein. Diese Entwicklung verstärkt den Eindruck einer organisatorischen Krise, die sowohl intern als auch extern für Unsicherheit sorgt.
Gerichtsurteil zu Vorstandswahl
Am 22. November 2024 hat das Amtsgericht Dessau ein Urteil gegen den DEGP gefällt. Dieses erklärt den Beschluss des Verbandsrats vom 19. Dezember 2023, durch den Herr Björn Pusch als Vorstand des DEGP bestellt wurde, für unwirksam. Das Urteil ist sofort vollstreckbar.
In der Folge könnten alle Handlungen, die Herr Pusch in seiner Funktion als Vorstand vorgenommen hat, ebenfalls als unwirksam oder nichtig gelten. Die rechtlichen und organisatorischen Konsequenzen für den DEGP dürften erheblich sein.
Forderung nach Einschreiten der Aufsichtsbehörde
Angesichts der aktuellen Entwicklungen und der weitreichenden Probleme beim DEGP wird zunehmend der Ruf nach einem Eingreifen der zuständigen Aufsichtsbehörde laut.
Zitat Ende
Die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde für den DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V. lauten:
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg
Hier können Mitglieder des Prüfungsverbandes Ihre Beschwerden direkt zum Aktenzeichen 33-32178-5/4/16461/2024 beim zuständigen Sachbearbeiter vorbringen.
Der Wirtschaftsprüfer Kai Fengels ist bei der Wirtschaftsprüferkammer, welche für seine berufsrechtliche Aufsicht zuständig ist schon bekannt. Ein paar kritische Fragen werden von dort in Bälde an ihn gestellt werden. Beteiligen Sie sich als möglicherweise betroffene Mitglieder des Prüfungsverbandes DEGP über dieses Portal an der Fragestellung.
Beim DEGP ist niemand mehr erreichbar und niemand antwortet auf schriftliche Anfragen nach einer notwendigen gesetzlichen Prüfung.
Die Wirtschaftsprüferkammer gibt auf ihrer Webseite folgendes Leitbild für den wirtschaftsprüfenden Beruf
Transparenz, Vertrauen und Sicherheit bekannt:
„Der wirtschaftsprüfende Beruf wurde im Jahre 1931 durch eine Verordnung geschaffen, die erstmals die Jahresabschlussprüfung durch unabhängige Prüfer vorsah.
Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferinnen (WP), vereidigte Buchprüfer und Buchprüferinnen (vBP) üben einen Freien Beruf aus. Sie erbringen auf der Grundlage ihrer besonderen fachlichen Qualifikation und ihrer beruflichen Sorgfaltspflichten Leistungen unabhängig, persönlich und eigenverantwortlich für ihre Auftraggeber und im Interesse der Öffentlichkeit. Dabei unterliegen sie umfassenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten.
Wichtige Sicherungsfunktion für die Wirtschaft
WP/vBP nehmen eine wichtige Sicherungsfunktion für die Wirtschaft wahr und schaffen Vertrauen bei Kapitalmarkt, Anteilseignern, Gläubigern und der sonstigen interessierten Öffentlichkeit. WP/vBP führen gesetzliche Jahresabschlussprüfungen und sonstige Pflichtprüfungen durch, die wegen ihrer öffentlichen Bedeutung ausschließlich von WP/vBP vorgenommen werden dürfen. Bei diesen Tätigkeiten sind sie unparteilich sowie berechtigt und verpflichtet, das Berufssiegel zu führen. WP/vBP erbringen weitere Dienstleistungen, wie sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen, Unternehmensbewertungen, die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, die Gutachter- und Sachverständigentätigkeit in allen Bereichen der wirtschaftlichen Betriebsführung, die treuhänderische Verwaltung und die Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Hohe ethische und fachliche Anforderungen
WP/vBP erfüllen mit ihrer Berufsausübung hohe ethische und fachliche Anforderungen, die sich aus Gesetzen, Satzungen, nationalen und internationalen Regeln ergeben. WP/vBP unterliegen einer berufsstandsunabhängigen öffentlichen Aufsicht durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle. Auf diesen Fundamenten beruht das Vertrauen der Auftraggeber und der Öffentlichkeit.
WP/vBP müssen ein staatliches Examen und einen Berufseid ablegen, verpflichten sich zu kontinuierlicher Fortbildung und unterliegen als gesetzlicher Abschlussprüfer einer regelmäßigen externen Qualitätskontrolle. Sie sorgen für eine angemessene praktische und theoretische Ausbildung des Berufsnachwuchses und dessen Fortbildung. WP/vBP sind sich des besonderen Vertrauens ihrer Auftraggeber und der Öffentlichkeit und der damit verbundenen Verantwortung bewusst.
Die aus Sachverstand und Praxiserfahrung resultierende Kompetenz macht WP/vBP bei privaten und öffentlichen Auftraggebern zu wichtigen Ansprechpartnern bei der Prüfung und der Beratung.“
Ob Herr Kai Fengels als Wirtschaftsprüfer in seiner Funktion als Vorstand des Deutsch-Europäischen Genossenschafts- und Prüfungsverbandes e.V. mit Sitz in Dessau diesem Leitbild noch entspricht mag jedes Mitglied des DEGP für sich beurteilen.
Wer aber daran zweifelt, kann seine Fragen direkt an die Wirtschaftsprüferkammer richten und eine Überprüfung anregen.
Wirtschaftsprüferkammer KdöR
Rauchstraße 26, 10787 Berlin
Postfach 301882, 10746 Berlin
Telefon +49 30 726161-0
Telefax +49 30 726161-212
E-Mail kontakt(at)wpk.de
Der DEGP scheint heimlich umzuziehen und kein Mitglied weiß wohin! Auf der Durchreise wollte ich in der Geschäftsstelle des DEGP Unterlagen für eine gesetzliche Prüfung meiner SCE abgeben. Ich traf dort niemand vom DEGP an. Stattdessen traf ich auf dem Parkplatz ein Umzugsunternehmen und seine Mitarbeiter, welche mir mitteilt, dass der Mieter des Untergeschosses nach Berlin umziehe. Dort war bisher immer der DEGP ansässig. Hoffentlich zieht der DEGP dort nicht in die Lottumstraße 1 oder die Wollankstraße, wo der höchst umstrittene Frank Peter Evertz mit seinen Unternehmungen sitzt.
Die möglicherweise verschleppte Insolvenz beim DEGP e.V. sollte aber nicht folgenlos für den derzeitigen Vorstand bleiben, der zudem noch als Wirtschaftsprüfer zugelassen ist. Hier gelten sicher andere Maßstäbe als bei einer „Laientrachtengruppe“! Im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 BGB haftet der Vorstand eines Vereins nämlich persönlich mit seinem gesamten Privatvermögen.
Parallel sollten Staatshaftungsansprüche gegen das Land Sachsen-Anhalt geprüft werden, denn bei der Aufsichtsbehörde wurde die Aufsicht über Jahre hinweg sträflich vernachlässigt.
Nur ein Satz: Der DEGP gehört auf den Müllhaufen der Geschichte!
Wahrscheinlich liegen Sie mit Ihrer Auffassung völlig richtig. Der DEGP hat seine Zahlungen an Gläubiger völlig eingestellt. Angestellte Mitarbeiter gibt es nicht mehr. Vormalige Prüfer versuchen ihre offenen Prüferhonorare nun gerichtlich beizutreiben. Die Konten des DEGP sind gepfändet und der vormalige Scheinvorstand Björn Pusch schreibt Genossenschaften aktuell als Prüfer des DEGP an. Der neue Vorstand, ein Wirtschaftsprüfer namens Kai Fengels, ist nicht greifbar. Hier liegt so ziemlich alles im Argen. Erstaunlich, dass die Staatsaufsicht hier nicht längst einschreitet.
Wann kommt endlich die Müllabfuhr? Es stinkt schon zum Himmel!