Viele Gespräche haben wir mit den Anlegern geführt, und nahezu immer kommt die Frage auf, wie eine solche Situation entstehen konnte und wer Schuld trägt. Ganz ehrlich, das wüssten wir auch gerne. Aber dafür müsste man Einblick in den Geschäftsbetrieb der letzten Jahre seit der Gründung der neuen DEGAG haben und sich alles genau anschauen.
Das ist derzeit nicht möglich – das kann letztlich erst der Insolvenzverwalter anhand der Unterlagen durchführen, die er zur Prüfung erhält. Ganz klar: Er wird hier natürlich ins Detail gehen und sich Zeit dafür nehmen. Es könnte durchaus sein, dass er irgendwann feststellt, Forderungen gegen Personen der DEGAG-Gesellschaften geltend machen zu können. Hier müssen wir eindeutig abwarten, auch wenn uns diese Frage natürlich unter den Nägeln brennt.
Am Montag der nächsten Woche könnte eine Entscheidung darüber fallen, welches Amtsgericht für die Durchführung des Insolvenzverfahrens zuständig ist. Zumindest ist der 10. Februar 2025 im Gespräch. Logischerweise müsste es das Amtsgericht Hameln sein, da der Vorstand der DEGAG hier in seinem Office alle wesentlichen Arbeiten für das Unternehmen vorgenommen hat. Hamburg war nur ein Mietbüro, nicht mehr.
Was wir aber auch festgestellt haben, ist, dass der Vertrieb sich momentan komplett auflöst und teilweise selbst in großen Schwierigkeiten steckt, da erwartete Zahlungen ausgeblieben sind. Bedauern? Nein, das muss man nicht – aber Verständnis haben, auf jeden Fall.
Wir stehen derzeit mit über 50 aktiven und ehemaligen Vermittlern in Kontakt. Darunter gibt es durchaus solide und gut ausgebildete Berater.
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