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de.bitcoinup.bar: BaFin ermittelt gegen bitcoin UP

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die bitcoin UP keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Inhalte auf der Website de.bitcoinup.bar sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die bitcoin UP unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt. Der Internetauftritt enthält kein Impressum und keine Angaben zur Rechtsform oder zum Geschäftssitz des Unternehmens. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird nur auf das Recht in Hongkong verwiesen.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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