Debi Select ist am Drücker- Antwort auf unsere Anfrage an BEMK Rechtsanwälte

In den letzten tagen hatten wir eine E-Mail der Kanzlei Klumpe hier veröffentlicht. Wie dann im Vorgang immer üblich, haben wir dann auch eine Stellungnahme der weiteren betroffenen Kanzlei eingeholt.

Sehr geehrter Herr Bremer,

danke für Ihre Anfrage in Sachen Debi Select.

Von den von uns betreuten Mandanten haben sich über 320 für eine außergerichtliche Einigung ausgesprochen. Wir haben dies dem Kollegen Klumpe mitgeteilt und ihn um die Ausarbeitung eines Vergleichs gebeten, der seine bzw. die Vorstellung und Möglichkeiten der Debi-Gruppe abbildet.

Dem ging voraus, dass der Kollege Klumpe gegenüber den Anlegern und uns schriftlich angab, dass er mit einer hundertprozentigen Rückführung der Einlagen abzüglich der erhaltenden Ausschüttungen an die Anleger rechne. Genaue Daten, belastbare Verträge, Informationen zur gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung etc. wurden allerdings immer noch nicht geliefert, so dass dies niemand wirklich überprüfen kann.

Wir haben darauf hingewiesen, dass wir angesichts der zum Jahresende drohenden Verjährung bestimmter Ansprüche hinreichende Entwürfe von Vergleichen zeitnah erwarten. Diese müssen auch die gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen beinhalten (Ablauf, Bedingungen, Verträge) sowie konkret geplante Zahlungsflüsse und Sicherheiten, da unsere Mandanten in den Vereinbarungen dazu nach Wunsch von Debi Select im Gegenzug zustimmen sollen. Und man kann nicht zu etwas zustimmen (oder wir dazu raten), was man nicht kennt.

Der Kollege Kumpe sicherte mir und dem Kollegen Ellerbrock zu, den Vergleich nun schnell zu liefern. Wir warten seit einer Woche darauf.

Die spannenden Fragen sind, ob der Kollege Klumpe nun zeitnah Wort hält und ob der von ihm entworfene Vergleich rechtlich annehmbar ist.

Falls nicht, werden viele Klagen drohen und den gesamten Prozess gefährden, bereits aus Gründern der anderenfalls eintretenden Verjährung. Die Anleger warten jetzt seit mehr als drei Jahren auf eine Lösung, die auch durch die Debi-Geschäftsführung immer wieder versprochen wurde. Oder aber sie verzichtet für einen gewissen Zeitraum auf die Einrede der Verjährung, was aber für sich allein auch keine Lösung wäre.

Insgesamt hoffe ich nun auf ein friedliches, konstruktives Ende. Allerdings sind im Moment nicht wir oder die Anleger am Drücker, sondern der Kollege Klumpe bzw. die Geschäftsführung. Ich meine das in der Weise, dass nunmehr nur noch Taten weiter helfen. Wir würden dies jedenfalls begrüßen, und es wäre sicher auch für alle anderen Anleger ein gutes Zeichen. Vielleicht können Sie ja auch einmal bei Herrn Klumpe nach einer Bestätigung oder einem Zeitfenster anfragen. Wir, die Anleger und die Vertriebe sind jedenfalls bereit.

Für Rückfragen steht Ihnen mein Kollege Ellerbrock (Markdorf) gerne zur Verfügung, ich ebenso.

Mit freundlichem Grüßen

Daniel Blazek
Rechtsanwalt

BEMK Rechtsanwälte
Ravensburger Straße 32a
88677 Markdorf
Tel.: 07544 93491-0
Fax: 07544 93491-10

BEMK Rechtsanwälte
Niederwall 28
33602 Bielefeld
Tel.: 0521 977940-0
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